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Zedler: Liegende Gründe HIS-Data
5028-17-1048-4
Titel: Liegende Gründe
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 17 Sp. 1048
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.17 S. 543
Vorheriger Artikel: Liegende Güter, siehe liegende Gründe
Folgender Artikel: Liegender Dach-Stuhl
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Liegende Gründe, oder liegende Güter, werden denen Mobilien oder beweglichen Gütern und der fahrenden Haabe entgegen gesetzet, und wird darunter alles dasjenige begriffen, was von seinem Orte entweder nicht kann, oder nicht darff verrücket werden. Solches ist  
   
  Als Immobilia oder liegende Güter, werden auch angesehen  
 
  • so wohl die
    • Forderungen,
    • Renten,
    • Gülden,
    • Zinsen,
    • Gerechtigkeiten,
    • Ansprüche
    • und dergleichen, so auf liegenden Gründen hafften,
  • als auch die
    • Früchte, Obst und Wein, so nicht vom Halme, Baum oder Stock abgebracht oder abgenommen worden,
  • nicht weniger in einem Brau-Hause das Brau-Geräthe,
  • und in einem Gast-Hofe die Gast-Betten, u.d.
 
     

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Stand: 25. August 2013 © Hans-Walter Pries