Titel: |
Gebäude |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
10 Sp. 472 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
10 S. 249 |
Vorheriger Artikel: |
Gebär-Mutter |
Folgender Artikel: |
Gebäude, heissen die Zechen |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Gebäude, ist ein
Raum, der durch die
Kunst
eingeschlossen wird, um sicher und ungehindert
gewisse
Verrichtungen darinnen
vorzunehmen. |
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Es rühret demnach aller
Unterscheid derer
Gebäude von dem Unterscheid der Verrichtungen
her, so darinnen vorgenommen werden und wozu
sie
dienen
sollen. |
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Also heissen
öffentliche oder publique
Gebäude diejenigen, welche zu solchen
Verrichtungen dienen, welche das
gemeine Wesen angehen, dergleichen sind |
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- Conferentz-Häuser,
-
Rath-Häuser,
- Kirchen,
-
Schulen,
- Hospitale,
- Zucht- und
- Waysen-Häuser,
- und so ferner.
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Fürstliche Gebäude sind, so zur
Hof-Haltung,
Pracht und Divertissements grosser
Herren
angeleget werden; Festungsgebäude, welche die
Defension derer
Städte zum
Grunde haben;
Land-
und bürgerliche Gebäude, welche um der
Oeconomie
und
bürgerlichen Verrichtungen willen
erbauet
werden, und so ferner. |
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Ja eben wegen des Unterscheides dieser
Gebäude sind so viele
Arten oder
Theile der Bau-Kunst entstanden, als |
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- bürgerliche-
- Kriegs-
- Wasser-
- Schiff-
- Mühl
etc.
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Bau-Kunst, Massen wegen des besondern
Endzwecks jedes von dieser Arten Gebäude
besondere
Principia zum Grunde setzet, so ihme
eigenthümlich sind. |
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Überhaupt
muß bey einem Gebäude
dreyerley in Acht genommen werden, daß es
nemlich dauerhafft,
beqvem und schöne
aufgeführet werde. |
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Feste und dauerhafft ist ein Gebäude, wenn
solches der
Gestallt aufgeführet worden, daß
keine Gefahr vorhanden, daß es einfalle oder in
kurtzen durch den
Gebrauch verschlimmert und
unbrauchbar gemacht werde; welches durch gute
Materialien und deren
geschickte Verbindung und
Zusammensetzung erhalten wird. |
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Beqvem ist es, wenn man alle
nöthige
Verrichtungen, um deren willen es erbauet wird,
ohne Hinderniß und Verdruß darinnen vornehmen
kann; und schöne, wenn dasselbe in allen seinen
Theilen der Gestallt angeordnet, daß es bey dem
anschauen in uns einen Gefallen erreget. |
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Was bey |
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{Sp. 473|S. 250} |
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jedem von diesen in Acht zu nehmen, zeigen
die besondern
Titel von denen Stücken eines
Gebäudes. |
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Ehe ein Gebäude aufgeführet werden soll,
muß zuvor der
Grund-Platz, darauf man es bauen
will, abgemessen, und dessen Beschaffenheit
untersucht werden. Hierauf geschiehet der
Entwurf nach denen Absichten des Bau-Herrn, so
dem Bau-Meister zu leichterer Ausführung seiner
Inuention dienet; welches der Haupt-Riß eines
Gebäudes genennet wird. Dieser wird alsdenn
weiter ausgearbeitet, und in gehörige
Forme
gebracht, daß er alle Theile des Gebäudes ihrer
Länge und Breite nach darstelle, und heisset
alsdenn der Grund-Riß. |
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Ferner wird noch eine Verzeichnung erfordert,
welche die Breite und Höhe der äussern Mauer
nebst der Höhe und Breite derer Thüren, Fenster,
Frey-Treppen und so ferner zu
erkennen giebet.
Endlich auch die Höhen und Dicken derer innern
Theile eines zu erbauenden Gebäudes jemand
vor Augen zulegen, wird ein Riß verfertiget, so der
Durchschnitt heisset. |
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Von allen diesen zeigen die besondern
Titel
ein mehreres. |
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