Titel: |
Teutsche Bischöffe |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
42 Sp. 1753 |
Jahr: |
1744 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 42 S. 890 |
Vorheriger Artikel: |
Teutscher Bezoar |
Folgender Artikel: |
Teutsche Bischoffthümer |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangaben |
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Teutsche Bischöffe, und
Ertz-Bischöffe
Lat. Teutonici Episcopi,
oder Archiepiscopi sind überhaupt in zweyerley Absicht zu betrachten, nehmlich theils als
geistliche,
theils auch als grosse weltliche
Herren. |
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Ihre geistliche Gewalt und davon abhangende
Vorzüge anbelangend; so haben
sie fast alles mit andern Bischöffen und Ertz-Bischöffen gemein, wovon bereits unter dem Artickel
Bischoff im III. Bande p. 1937.
u. ff. ausführlich gehandelt worden. |
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In Ansehung ihrer
weltlichen
Lande und
Herrschafften aber
sind sie zugleich wiederum entweder
unmittelbare
Reichs-Fürsten, oder aber
nur unmittelbare
Land-Stände, nachdem nehmlich ihre
Stifter entweder freye Reichs-Stifter, oder nur so genannte Land-Stifter sind, wovon unter eben diesen Benennungen ein mehrers nachgelesen
werden kan. |
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Übrigens besiehe auch den Artickel
Teutsche Gerichte. |
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