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Zedler: Stadt (Haupt-) HIS-Data
5028-39-793-9
Titel: Stadt (Haupt-)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 39 Sp. 793
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 39 S. 410
Vorheriger Artikel: Stadt (Hansee-)
Folgender Artikel: Stadt (Heb-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Stadt (Haupt-) Lat. Metropolis, Frantz. Ville capitale, la capitale, heisset die erste und vornehmste Stadt eines Königreichs, einer Provintz oder Staats; als Dreßden in Ansehung des Churfürstenthums Sachsen.  
  Zu einer Haupt-Stadt werden insonderheit drey Stücke erfordert:  
 
1) Eine gute Fortification, damit zu Krieges-Zeiten geringere Städte ihre Zuflucht dahin nehmen können:
2) Ein wohlbestelltes Rath-Hauß, darinnen die Regenten aus- und eingehen und Gerechtigkeit handhaben: Es müssen daselbst die Räthe des Fürsten sich aufhalten, Gesandten grosser Herren sich da einfinden und die wichtigsten Dinge verrichtet werden;
3) Eine gute Schatz-Cammer oder Cämmerey vor die Renthen und Geld-Gefälle;
 
  siehe übrigens die Artickel:  
   
     

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Stand: 4. Mai 2012 © Hans-Walter Pries