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Text | 
Quellenangaben | 
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Marschall,  | 
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	- Marschalck, 
 
	- Marschalk; 
 
	- 
	Lat.
	
		- Marscalcus, 
		Marcscalcus, Mariscalcus,
		Marescallus, 
 
		- ingleichen Comes Stabuli, oder
		Praefectus Equorum; 
 
	 
	 
	- 
	Französ.
	Marechal oder 
	Mareschal.
 
 
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Diejenigen, so die 				
	Alterthümer
				untersuchen, 
				theilen sich in drey Haufen über den 				
				Ursprung 
und die 
				Bedeutung des 				
				
Worts. Die, so einen 
Kriegs-Bedienten daraus machen, leiten es | 
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{Sp. 1699|S. 885} | 
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her von Mars, dem Kriegs-Gotte, oder von 
Marck, das ist, 
				Grentze, und von 
Schalck, welches einen 
Diener, und in einem erstreckten 
				
				Verstande, einen durchtriebenen, 
				erfahrenen, 
wohlgeübten Menschen bedeutet, als ob 
Marschalck heisse, ein des 
			Kriegs erfahrener und 
der Landes-Grentzen wohlkündiger 
	Bedienter, | 
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Andere, die es von Mar, das ist, Pferd, oder 
Mehrer, das ist, 				
				Vorsteher, Versorger, und 
ferner von Schalck, als ob es aus Cheval verderbt wäre, 
herleiten, deuten es auf einen Stallmeister, 
oder General der Reuterey. Die dritten 				
				
				wollen, daß es von Mehrer oder Mayer, und 
Saal, das ist, 
				Hof, herkomme, und den obersten Vorsteher 
eines Hofes, einen Ober-Hofmeister 
bedeutet. | 
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In dieser letzten Bedeutung wird es heut zu 
				Tage bey uns genommen, und also heisset unter 
uns ein Marschall oder Marschalck, eine 
Person, welche 
				bestellet 
ist,  | 
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	- einem Königlichen oder 
	Fürstlichen
	Hofe vorzustehen, 
	
 
	- denselben und alle dazu gehörige 
	Bedienten im 
	Hause, Küche, Keller und 
zugehörigen  
				Ämtern, in 
				guter 
	Zucht und 
				Ordnung 
zu halten, 
 
	- die 
				Bedienungen nach 
				Gelegenheit 
anzustellen, 
 
	- den ordentlichen und 
ausserordentlichen Aufgang einzurichten, 
 
	- die vorfallende Gepränge bey Empfangung fremder Gäste, Ausrichtungen in frölichen und traurigen Begebenheiten 
anzuordnen, 
 
	- und ingemein alles, was zu gehöriger 
Bedienung der Person seines Fürsten, und 
dessen Hauses, ihm zu 
	Ehren 
	und zum Glantz seines Hofes erfordert wird, wohl zu besorgen: 
 
 
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zu welchem Ende ihm ein Hofmarschalcks-Amt, so wohl als				
				verschiedene 
Hof-Ämter mit ihren Bedienten nachgesetzt und zugeordnet werden. | 
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Wobey derselbe nicht nur der eingeführten 
Hof-Ordnungen, sondern des Ceremoniels so 
wohl zu Hause, als gegen die Auswärtigen, 
ingleichen des 				
				Zustandes und Verfassungen oder 
Herkommen des 
Landes, wie auf begebenden 
Fall die 
						
						Reisen des Hofes  
				bequem anzustellen, 
oder zu ausserordentlichen Aufwartungen die vom 
Adel und andere zu erfordern, wohl kundig seyn; 
nicht weniger mit der 
Rentkammer wegen der 
überall geforderten Kosten 				
fleißig Überlegung 
pflegen 
				soll. | 
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An grossen Höfen wird das 
Amt mit mehrern 
Personen
				bestellet, und dem 
Ober-Marschall ein 
Hof-Marschall, auch wohl ein Reise-Marschall 
zugeordnet, die doch unter ihm stehen, und nur in 
seiner Abwesenheit, oder in einem beschranckten 
Maß die Dienste				
				
				verrichten. An mäßigen Höfen 
lässet man es bey einem Hof-Marschall oder 
Hofmeister bewenden. | 
Ein mehrerers hievon, und 
eine ausführliche 
Bestallung ist bey 
	Seckendorffen, im Teutschen 
Fürsten-Staat, zu finden. | 
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Daß in Deutschland der 
				Churfürst zu 
			
			Sachsen des H.R.
				Reichs Ertz-Marschall, und was 
hierbey seines Amtes sey, ist in dem 
				Artickel: 
Marschall (Ertz-) des Heil. Röm. Reichs. | 
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In Franckreich ist das Amt eines Ober-Marshalls, und wie er dort 
				genennet wird, 
Grand-maitre de la maison du Roi, von 
geraumer Zeit bey dem Hause
Condé gewesen. Die 
Spanier nennen den Ober-Marschall Major Domo major. In 
Pohlen sind zwey Marschälle, deren einer der 
Kron-Marschall, siehe Marschall (Kron-), | 
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{Sp. 1700} | 
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der andere der Hof-Marschall genennet wird, und beyde die 
Senatorische				
				Würde führen. Was von 
dem Kron-Marschall in dem besondern Artickel 
von dessen 
	Rechten ist beygebracht worden, das 
stehet auch dem Groß- und dem Hof-Marschall von Litthauen zu, 
wenn der Hof sich in selbigem 
				Gebiete befindet, 
oder ein Reichs-Tag daselbst gehalten wird. | 
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Land-Marschälle in 
Deutschland sind 
diejenigen, so bey 				
				Versammlungen der 
Stände 
einer Landschafft denselben Vorsitzenden, und 
das 				
				Wort führen: und wenn dieses 
Amt an ein 
				Geschlecht erblich gebunden, wenn sie 
Erb-Marschälle
genennet, dergleichen in Österreich, in 
				Sachsen 
und anderswo vorhanden, siehe unten die 
besondern 
				Artickel: 
Marschall (Erb-). | 
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In Pohlen werden Marschälle genennet alle und jede
				Directores und Vorsitzer 
				öffentlicher				
				Zusammenkünffte, nicht nur der 
			gewöhnlichen, als 
				Landtäge, Tribunals-Gerichte, Schatz-Commissionen, sondern auch den 
ungewöhnlichen, als bey Conföderationen. Sie 
werden gleich im Anfange durch die meiste 
Stimmen 
				erwehlet, und behalten das 
Directorium 
biß bey der nächsten Zusammenkunfft ein 
anderer erwehlet wird. | 
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Der wichtigste unter allen ist der so genannte 
Landboten-Marschall, oder Director des zum 
Reichstage deputirten Adels oder Landboten, weil 
er so wohl in der Landboten-Stube, ehe dieselbe 
mit dem Senat zusammen tritt, das Directorium 
führet, als auch hernach bey dem 				
				Vortrag und 
Entwerffung der besondern 
					Constitutionen und 
Formirung der Haupt-Constitution oder 
Abschieds 
viel vermag, und wer in publicis oder privatis etwas zu erhalten verlanget, 
ihn zum Freund haben  
				muß. | 
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Die Marschälle  von Franckreich betreffend, siehe 
Marschall von Franckreich. | 
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Es sind noch andere Bedienungen in Franckreich, so den
				Nahmen eines Marschalls mit 
einem Zusatze führen.  | 
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Grand-Maréchal des Logis, ist wie bey uns ein Cammer-Furier, und 
empfängt die Ordre von dem 
Könige, wenn 
derselbe verreisen, oder wo er Ablager halten 				
				will. 
Er hat unter ihm 12 Marechaux des logis, davon drey 
iederzeit ein viertel-Jahr 
lang die Aufwartung haben.  | 
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Marêchal de Camp ist der 
General-Quartier-Meister bey der Armee.  | 
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Marêchal de Bataille war vormahls 
ein hoher Kriegs-Bedienter, dessen
Amt war in einem 
Lager die Quartiere und Posten anzuweisen, und die Armee in Schlacht-Ordnung zu 
stellen. Diese Bedienung ist abgeschaffet, und wird von dem 
General-Quartier-Meister und den General-Majors versehen. | 
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Marêchal de logis, unter den Kriegs-Bedienten ist der 
Regiments-Quartier-Meister. | 
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In Engelland ist der Graf-Marschall der achte 
hohe Bediente der Krone, und hat Grafen-Rang in 
Krafft seines Amtes. Er ist der Oberste 
				Richter in 
allen 
				Sachen, so unter den Kriegs-Bedienten und 
bey den Armeen zu Lande vorfallen. | 
	- Etat d' Anglet. 
 
	- De regni et aulae Mareschallis hat der gewesene  
			
			Chur-Sächsische Ober-Marschall, Aug. Ad. von Haugwitz einen ausführlichen
	Tr. Politico-Publico-Juridicum
				geschrieben.
 
 
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