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Quellenangaben |
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Alterthümer, sind solche
Sachen, welche
wegen Länge der Zeit viele
Umstände entdecken,
die damahls, da sie durch
Kunst verfertiget
worden, sind in
Gebrauch gewesen. |
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Die
Wissenschafft oder Lehre davon heißt
Antiquaria, welche
Benennung in
weit und engern
Verstande genommen werden kan. Nach dem
letztern begreifft sie nur die Gebräuche der Alten
in sich; nach dem ersten Verstande aber weit
mehrers. |
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Sponius, der die
gantze Wissenschafft
Archaeographiam
genennet,
theilet
sie in
praefat. ad miscellan. erud. antiquit. in acht Stücke ein,
als nehmlich in |
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- Numismatographiam;
- Epigrammatographiam;
- Architectonographiam;
- Iconographiam;
- Glyptographiam;
- Toreumatographiam;
- Bibliographiam;
- und Angeiographiam.
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In dem geöffneten Ritter-Platz und zwar in
dem Antiqvitäten-Zimmer ..., stehet gleichfalls eine
Eintheilung, nach welcher die Antiquaria
eingetheilet
wird in |
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- Nummariam,
- Lapidariam,
- in das Rituale,
- und in die Antiquariam mixtam.
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Antiquaria nummaria oder wie Sponius nennet,
Numismatographia,
Deutsch: das Müntz-Wesen der
Alten zu
erkennen, ist zwar eine
Sache die in der
Historie
und Philologie einen
Nutzen hat; aber viel
Zeit,
Geld und
Gedult erfordert, wovon ein besonderer
Titul von der Müntz-Wissenschafft unten
nachgesehen werden darff; Antiquaria lapidaria ist diejenige
Wissenschafft,
vermögen
welcher man die in Steinen oder Metallen gegrabne
Schrifften
aufhebet, erkläret und
beurtheilet. Sie wird
Lapidaria genennet, weil der gröste
Theil der
Inscriptionen in Marmor und
andern Steinen zu finden ist; heißt aber auch epigraphice, und nach dem
Sponio Epigrammatographia. |
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Bey den Inscriptionen
muß man sich erst um deren
Innhalt bekümmern. Die Schrifften, welche man
vornehmlich in den Steinen und Metallen zu
betrachten hat, sind nicht einerley Innhalts.
Anfangs
mag die geheime
Theologie von den
Egyptern darinnen
geschrieben, oder vielmehr in
vielen Sinnbildern verstecket worden seyn, worauf
man angefangen, die heilsamen
Gesetze,
Bündnisse und
Rath-Schlüsse des
Regiments
darein zu verzeichnen. Die Bündnisse in Stein zu
graben, war insonderheit bey den Griechen üblich,
und was nur irgends denckwürdig war, solches
muste dergestalt aufgehoben werden; wie es denn
endlich dahin gerieth, daß auch die Gräber der
Verstorbenen damit ausgezieret worden. |
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Hierauf muß man die
fürnehmsten Stücke
der Inscriptionen in Obacht nehmen, als |
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- erstlich die
Materie,
darinnen diese gefunden wird;
- vors andere die Classe oder Zunfft, darinnen sie muß gesetzet
werden;
- drittens die Figuren und Bilder, damit sie
ausgezieret ist;
- vierdtens die
Wörter, daraus sie
bestehet,
- und fünftens die kleinen Characteres, die hin und wieder fürkommen.
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{Sp. 1567|S. 775} |
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In dieser
Wissenschafft haben sich zwar die
Italiäner viele Mühe gegeben; aber
Gruterus, Reinesius und Gudius sind
unter den
Deutschen 3
Männer, die es ihnen noch
zuvorgethan, wobey man Burmanns
Vorrede zu der
neuen Edition des Gruterischen
Werckes nachlesen kan. |
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Der
Nutzen, den man von dieser
Wissenschafft zu hoffen hat, ist ein
historischer
und philologischer. In Ansehung des ersten kan
ein Theologus, wenn er
Lust hat die mythische
Theologie und den Götzen-Dienst der blinden
Heyden zu
untersuchen, hierzu viele
Gelegenheit
antreffen; und wie
geschickt
man die Inscriptionen in der
Theologie brauchen könne, davon giebt Paulus
ein Zeugniß. |
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Denn da er nach Athen kam, und diese
Stadt voll Aberglauben und voller
Welt-Weisen
fand, so war er bedacht, wie er den
gelehrten
Ohren etwas
möchte vorbringen, welches nicht
nur erbaulich, sondern auch Aufmercksamkeit
verursachte. Darum nahm er Gelegenheit den
Eingang seiner Rede von der Inscription eines Altars zu
nehmen: Ich bin herdurchgegangen, sprach er,
und habe gesehen eure Gottesdienste, und fand
einen Altar, darauf war
geschrieben: Dem
unbekannten Gott. |
Act. XVII, 23. |
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Aus einer Inscription kan ein Theologus
erkennen, daß es
falsch sey, als habe sich
Simon Magus vor einen
wahrhafften
Gott bey den Römern ausgegeben,
und eben deswegen eine Statue gesetzt
worden. |
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Ein Juriste kan die
Gesetze und deren
Einrichtung beschauen; die Bündnisse so vieler
mächtigen Häupter beobachten; sein
bürgerliches
und
allgemeines Recht mit raren Anmerckungen vermehren; die
Curialien der Griechischen und Römischen
Staaten, die gebräuchlichen Ceremonien der alten
Höfe, die
Titul der ehemaligen
Kayser
bemercken. |
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Ein Medicus hat auch das seinige zu erwarten,
und kan unter andern aus Inscriptionen erkennen, wie Robortellus
fälschlich behauptet, daß die Medici bey den alten
Römern
leibeigene
Knechte gewesen wären. |
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In der Philologie tragen die alten Inscriptionen auch vieles
bey, da man unter andern die Orthographie
daraus erläutern und durch deren Behuff in
vielen die Gültigkeit der
Wörter besser
untersuchen kan. |
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Die
Wissenschafft der alten
Gebräuche,
welche man nur insgemein unter den
Nahmen der
Alterthümer oder Antiqvitäten fasset, kan in zwey
Theile
abgetheilet werden; in dem ersten kommen
die
öffentlichen
geistlichen und
weltlichen
Gebräuche, so wohl zu
Friedens- als
Krieges-Zeiten für: in dem andern die
Privat-Gebräuche,
dahin man auch die Gebräuche, wie die Alten
studiret, rechnen könnte, weil doch dabey
unmittelbar auf eines jeden Privat-Nutzen
gesehen wird, daß er
gelehret werde, und hernach
durch die erlangte
Geschicklichkeit, oder
Gelehrsamkeit dem
gemeinen Wesen, und andern
dienen
möge. |
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Beyde
Arten von Gebräuchen kan man
wieder nach den
unterschiedenen
Völckern
betrachten, und unter andern die Egyptische,
Hebräische, Griechische, Römische,
Deutsche u.s.w.
untersuchen. Wie weit man aber hierinnen gehen
müsse, solches ist aus dem
Endzwecke den er
dabey hat, zu
beurtheilen. Denn entweder läßt
jemand diese
Erkäntniß sein Haupt-Werck
seyn, und so hat er denn ein weites Feld für sich,
darinnen er sich umsehen muß, das ist, er muß
die Gebräuche unterschiedener Völcker
zusammen nehmen, und nicht nur die bekannten
und gemeinen, sondern auch die
gantz
besondern Gebräuche untersuchen; oder er
braucht sie als ein
nützliches
Werckzeug in den
höhern
Wissenschafften, da sich unter andern ein
Theologus sonderlich um die Hebräischen, ein
Juriste um die Rö- |
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{Sp. 1568} |
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mischen bekümmert. |
Eine Nachricht von
Büchern
so hierzu zu gebrauchen, findet man in des Labbe
mantiss. antiq. suppellectil. Morhofs Polyhist.
Litter. ...
Struvens
Bibliothec, so dem Syntagm. antiquitat. Romanar. fürgesetzet ist,
und insonderheit in des
Fabricii Bibliograph. Antiquar. |
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Der
Nutzen, den die Erkäntniß der alten
Gebräuche bey sich führet, bestehet darinnen,
daß wir theils in denselben
Exempel der
Klugheit
und Thorheit erblicken; theils die
Schrifften der
Alten, worinnen sie nicht nur selbst; sondern auch
Redens-Arten, die daher
verblümter Weise
genommen sind, häuffig fürkommen, desto eher
verstehen. |
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Zu der Antiquaria mixta gehören die Sinn-Bilder der
alten Egyptier, die geschnittene Steine, die so
genannte Maßiv-Arbeit, u.d.g. |
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In der Hochachtung dieser Antiqvitäten
Wissenschafften
thun einige der
Sachen zu viel,
und suchen in der Erkäntniß derselben eine
besondere
Weißheit; |
Conf.
Menckens declamat. de
Charlatan. eruditor. ... |
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begehen auch dabey diese Schwachheit,
daß sie die
Gewohnheiten ihres
Vaterlandes
nichts achten, und sich lieber um das alte Rom
und Griechenland bekümmern; einige aber zu
wenig, welche sie schlechterdings vor Pedantereyen
achten, und sie vor fruchtlose Sachen
ansehen. |
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Gleichwie aber beyde Partheyen sich in ihren
Urtheilen verstossen, also handeln diejenigen, so
in der Mittel-Strasse bleiben, an
vernünfftigsten. |
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