Titel: |
Öffentlich, Publice |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
25 Sp. 550 |
Jahr: |
1740 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 25 S. 288 |
Vorheriger Artikel: |
Öfen in Glashütten |
Folgender Artikel: |
Öffentlich, Publicum |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Öffentlich, Publice, Palam. |
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Dieses
Wort
hat in denen
Rechten
unterschiedene
Bedeutungen. |
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Bißweilen ist es so viel, als an einem
öffentlichen Orte, (in publico loco)
z.E. vor
Gerichte,
in einem öffentlichen Tempel, auf öffentlichem
Marckte, u.s.w. |
- l. 56.
ff.
mandat.
- l. 7. in fin. ff. qui satis d. cog.
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{Sp. 551|S. 289} |
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- l. 7. ...
- l. 4. ...
- Brissonius.
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oder auch in
Gegenwart
und im Angesichte aller, oder doch vieler Leute. |
- l. palam. ... ibique Alciatus und Göddäus,
- Panormitanus in c. statuimus. ...
- Schrader Vol. I. Consil. ...
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Daher denn auch ein öffentlich eingesetzter Erbe heißt, dessen
Namen
die Zeugen von dem Testirer gehöret; wie auch eine öffentliche Hure, die sich
allerwegen und von einem jeden ohne
Unterschied
brauchen läßt. |
l. palam.
ff.
de rit. nupt. |
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Bißweilen aber bedeutet
es auch so viel, als |
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- unter öffentlichem Namen und mit öffentlicher Genehmhaltung (publico
nomine)
- oder auch auf öffentlichen
Befehl,
- oder, welches gleich viel ist, krafft
Obrigkeitlicher
Macht
und
Gewalt,
(publica auctoritate)
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und welches daher auch zu immerwährendem
Gedächtniß
denen öffentlichen Gerichts-Büchern einverleibet und gerichtlich
niedergeschrieben, oder das männiglichen verkündiget wird, zu
wissen,
u.s.w. |
[6 Zeilen Belege aus dem
Römischen Recht] |
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Vornemlich aber ist in l. 6. §. sacrae.
ff.
de rer. divis. Öffentlich (Publice) so viel, als
auf
Fürstlichen
Befehl
oder mit
Landesherrlicher
oder auch Pontificalischer Bewilligung. (Principali vel Pontificali
auctoritate) |
l. ult. ff. ut. in possess. leg. |
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Sonst aber bedeutet das
Wort
Öffentlich auch so viel, als insgemein, (In commune)
z.E.
Publice interest, es ist dem
gemeinen Besten daran gelegen. |
- l. 1.
C.
de malef. et mathem. usw.
- Brissonius,
- Pratejus.
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Endlich zeiget es auch so viel an, als klar, deutlich, offenbahr,
unverholen, notorisch, u.s.w. |
- Alciatus in l. 33. ...
- Richter de Adverb. ...
- Strauch de Partic. Jur.
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