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Zedler: Marckt HIS-Data
5028-19-1279-2
Titel: Marckt
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 19 Sp. 1279
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.19 S. 673
Vorheriger Artikel: Marckzieher
Folgender Artikel: Marckt [Ort, Nahrung]
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Anmerkungen
  Marckt.  
  Dieses heisset derjenige öffentliche geraume Platz, der etwan mit zierlichen Gebäuden umgeben, oder mit Schräncken[1] eingefasset, und wo man zu gewissen Zeiten allerley Victualien und andere Waaren zum Verkauff darstellet, daher dergleichen Ort auch Marckt-Platz, Lateinisch Forum, Frantzösisch Marche, Place genennet wird.
[1] HIS-Data: vergleiche Schrancken
  Sonst verstehet man auch öffters das Kauffen und Verkauffen selbst darunter, welches im Lateinischen Mercatus und Nundinae; im Frantzösischen Marche und Foire heisset, und eine bestimmte Zeit anzeiget, da an einem gewissen, bequemen und dem oben beschriebenen Orte etwas zu Kauff gestellet wird.  
  Es bekommet im übrigen dieser seinen Beynamen eines Theils nach der Zeit, wenn nemlich Marckt gehalten wird, und da heist er ein Jahr- oder Wochen-Marckt; andern Theils nach denen Waaren, so darauf zum Verkauff vorhanden, und eine iede nach ihrer Art vermöge der Ordnung beysammen an einem Ort ausgestellet zu finden, als da ist der  
 
  • Vieh-Marckt,
  • Roß-Marckt,
  • Fisch-Marckt,
  • Holtz-Marckt,
  • Kohlen-Marckt,
  • Korn-Marckt,
  • Brod-Marckt,
  • Bauer-Marckt,
  • Obst-Marckt,
  • Vogel-Marckt,
 
  wiewohl einige die drey letzten Arten zusammen unter dem Wort Nasch-Marckt verstehen, weil diese allerley so gemeine als auch delicate Victualien von mancherley zahmen und wilden Geflügel, Wildpret, Butter, Eyer, Käse, Früchte, Obst, und was dergleichen mehr, zu Kauffe bringen.  
  Der Werth nun, den die Leute so mit einander handeln, und unter sich vor eine Waare ausmachen, wird gemeiniglich der Marckt-Preiß oder der Marckt-Kauff genennet, und pfleget derselbe bald zu steigen, bald zu fallen, nachdem von einer Waare wenig oder viel vorhanden ist.  
  Es wird hergegen auch in einer wohl eingerichteten Policey eines und das andere Stücke auf Befehl der Obrigkeit durch gewisse darzu bestellte Leute geschätzet, und demselben, sonderlich aber dem ausgeschlachteten Fleisch, dem Brod, u.d.gl. weil solches von mancherley Einkauff und Güte, der Preiß gesetzet oder darzu vorgeschrieben, wie es eine disfalls gemachte Marckt-Ordnung erfordert, darinnen nicht nur wegen gedachten Marckt-Preisses Verfügung geschiehet, sondern auch alles besorget und angeordnet ist, was zur Marckt-Freyheit und Gerechtigkeit diensam; folglich wird darinnen auch untersagt  
 
  • der schädliche Auf- und Vorkauff derer Höcken;
  • falsches Maaß, Waage und Gewicht;
  • untüchtiges Kauff- und Marckt-Gut;
  • alle Unordnung, Zanck, Streit und Schläge, u.w.d.
 
  zu welchem Ende von dem Stadt-Rath gewisse Personen gesetzet, welche acht haben müssen, daß die einmal vorgeschriebene Ordnung beständig in guter Observantz bleiben möge, und welche zugleich in denen geringen Kleinigkeiten Richter abgeben sollen, wenn ihre Entscheidung darüber ver-  
  {Sp. 1280}  
  langet wird, ja welche das Stand-Geld einzufordern haben u.a.m.  
  Solche Personen sind die  
 
  • Marckt-Voigte,
  • Marckt-Meister und
  • Marckt-Knechte.
 
  Die Griechen und Römer haben ihre Märckte viereckig, Schacht-förmig, oder ablang gebauet, die Säulen-Lauben innwendig doppelt über einander, unter welchen die Kram-Laden geordnet, in der Mitte des Platzes aber ein Pracht-Kegel, oder eine Denck-Säule gestellet gewesen. Im Orient werden in allen ansehnlichen Handels-Städten dergleichen Märckte, so man Basar nennet, gefunden. Bey uns möchten die Börsen zu Amsterdam und Londen denen alten Märckten ziemlich gleich kommen.  
  Das Wort Nundinae soll à novendinis oder à nono die herkommen, weil vor diesem allen neun Tage das Bauer-Volck in denen Römischen Provintzen zusammen kam, und anhörete, was die Woche über in dem Rath beschlossen worden. Und weil es gleichsam Feriae indictae waren, so kaufften sie auch zugleich mit ein, was sie die Woche über benöthiget waren, dahero werden sie noch bis dato Wochen-Märckte genennet, Hebdomadariae, und sind unterschieden von denen Jahr-Märckten, welche nicht wöchentlich oder täglich, sondern nur zu gewissen Jahrs-Zeiten in dieser oder jener Stadt gehalten werden.  
  Diese Jahr-Märckte (wovon bereits im XIV. Bande p. 171. ein besonderer Artickel) aber sind wieder einzutheilen in schlechte oder gemeine Jahr-Märckte (nundinas minus solennes) und in frey offene und privilegirte Jahr-Märckte (nundinas majores et celebriores) denen der Namen Messe beygeleget wird, davon unter dem Titul Messen ein mehrers zu sehen.[1]
[1] HIS-Data: siehe Messe, Nundinae
  Die gemeinen Jahr-Märckte sind ferner entweder solche, die wegen allerhand Waaren, oder die nur, oder doch vornehmlich gewisser Sachen und Waaren halber gehalten werden, als  
 
  • Vieh-
  • Roß-
  • Ochsen-
  • Holtz-
  • Saltz-
  • Flachs-
  • Schmalz-Märckte.
 
     

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Stand: 9. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries