Titel: |
Marckt |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
19 Sp. 1279 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.19 S. 673 |
Vorheriger Artikel: |
Marckzieher |
Folgender Artikel: |
Marckt [Ort, Nahrung] |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Anmerkungen |
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Marckt. |
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Dieses heisset derjenige
öffentliche geraume
Platz, der etwan mit zierlichen
Gebäuden
umgeben, oder mit Schräncken[1] eingefasset, und wo
man zu
gewissen Zeiten allerley
Victualien und
andere
Waaren zum
Verkauff darstellet, daher
dergleichen
Ort auch
Marckt-Platz,
Lateinisch
Forum,
Frantzösisch
Marche, Place
genennet
wird. |
[1] |
HIS-Data: vergleiche
Schrancken |
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Sonst
verstehet man auch öffters das Kauffen
und Verkauffen selbst darunter, welches im
Lateinischen Mercatus und
Nundinae; im
Frantzösischen Marche und
Foire heisset, und
eine bestimmte Zeit anzeiget, da an einem
gewissen,
bequemen und dem oben
beschriebenen Orte etwas zu
Kauff gestellet
wird. |
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Es bekommet im übrigen dieser seinen
Beynamen eines Theils nach der Zeit, wenn
nemlich Marckt gehalten wird, und da heist er ein
Jahr- oder
Wochen-Marckt; andern Theils nach
denen Waaren, so darauf zum Verkauff
vorhanden, und eine iede nach ihrer
Art vermöge
der
Ordnung beysammen an einem Ort
ausgestellet zu finden, als da ist der |
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- Vieh-Marckt,
- Roß-Marckt,
- Fisch-Marckt,
- Holtz-Marckt,
- Kohlen-Marckt,
- Korn-Marckt,
- Brod-Marckt,
- Bauer-Marckt,
- Obst-Marckt,
- Vogel-Marckt,
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wiewohl einige die drey letzten Arten
zusammen unter dem
Wort
Nasch-Marckt
verstehen, weil diese allerley so gemeine als auch
delicate Victualien von mancherley zahmen und
wilden Geflügel, Wildpret, Butter, Eyer, Käse,
Früchte, Obst, und was dergleichen mehr, zu
Kauffe bringen. |
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Der Werth nun, den die Leute so mit einander
handeln, und unter sich vor eine Waare
ausmachen, wird gemeiniglich der Marckt-Preiß oder der
Marckt-Kauff
genennet, und pfleget
derselbe bald zu steigen, bald zu fallen, nachdem
von einer Waare wenig oder viel vorhanden
ist. |
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Es wird hergegen auch in einer wohl
eingerichteten
Policey eines und das andere
Stücke auf
Befehl der
Obrigkeit durch gewisse
darzu bestellte Leute geschätzet, und demselben,
sonderlich aber dem ausgeschlachteten Fleisch,
dem Brod, u.d.gl. weil solches von mancherley
Einkauff und Güte, der Preiß gesetzet oder darzu
vorgeschrieben, wie es eine disfalls gemachte
Marckt-Ordnung erfordert, darinnen nicht nur
wegen gedachten Marckt-Preisses Verfügung
geschiehet, sondern auch alles besorget und
angeordnet ist, was zur Marckt-Freyheit und
Gerechtigkeit diensam; folglich wird darinnen auch
untersagt |
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- der schädliche Auf- und Vorkauff derer
Höcken;
- falsches Maaß, Waage und Gewicht;
- untüchtiges Kauff- und Marckt-Gut;
- alle
Unordnung, Zanck, Streit und Schläge, u.w.d.
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zu welchem Ende von dem Stadt-Rath
gewisse Personen gesetzet, welche acht haben
müssen, daß die einmal vorgeschriebene
Ordnung beständig in guter Observantz bleiben
möge, und welche zugleich in denen geringen
Kleinigkeiten
Richter abgeben sollen, wenn ihre
Entscheidung darüber ver- |
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{Sp. 1280} |
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langet wird, ja welche das Stand-Geld
einzufordern haben u.a.m. |
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Solche Personen sind die |
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- Marckt-Voigte,
- Marckt-Meister und
- Marckt-Knechte.
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Die Griechen und Römer haben ihre Märckte
viereckig, Schacht-förmig, oder ablang gebauet,
die Säulen-Lauben innwendig doppelt über
einander, unter welchen die
Kram-Laden
geordnet, in der Mitte des Platzes aber ein Pracht-Kegel, oder eine Denck-Säule gestellet gewesen.
Im Orient werden in allen ansehnlichen
Handels-Städten dergleichen Märckte, so man
Basar
nennet, gefunden. Bey uns möchten die Börsen
zu Amsterdam und Londen denen alten Märckten
ziemlich gleich kommen. |
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Das Wort Nundinae soll à novendinis oder à
nono die herkommen, weil vor diesem allen neun
Tage das Bauer-Volck in denen Römischen
Provintzen zusammen kam, und anhörete, was
die Woche über in dem Rath beschlossen worden.
Und weil es gleichsam Feriae indictae waren, so
kaufften sie auch zugleich mit ein, was sie die
Woche über benöthiget waren, dahero werden sie
noch bis dato
Wochen-Märckte genennet, Hebdomadariae, und
sind unterschieden von denen Jahr-Märckten, welche nicht wöchentlich oder täglich, sondern nur
zu gewissen Jahrs-Zeiten in dieser oder jener
Stadt gehalten werden. |
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Diese Jahr-Märckte (wovon bereits im XIV.
Bande
p. 171. ein besonderer
Artickel) aber sind
wieder einzutheilen in schlechte oder gemeine
Jahr-Märckte (nundinas minus solennes) und in
frey offene und
privilegirte Jahr-Märckte (nundinas
majores et celebriores) denen der
Namen
Messe
beygeleget wird, davon unter dem
Titul
Messen
ein mehrers zu sehen.[1] |
[1] |
HIS-Data: siehe
Messe, Nundinae |
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Die gemeinen Jahr-Märckte sind ferner
entweder solche, die wegen allerhand
Waaren,
oder die nur, oder doch
vornehmlich
gewisser
Sachen und Waaren halber gehalten werden, als
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- Vieh-
- Roß-
- Ochsen-
- Holtz-
- Saltz-
- Flachs-
- Schmalz-Märckte.
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