Titel: |
Jahr-Marckt |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
14 S. 171 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 14 S. 102 |
Vorheriger Artikel: |
Jahr-Lohn |
Folgender Artikel: |
Jahr-Schneider |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Jahr-Marckt,
Lat.
Nundinae,
Frantz.
Foire, ist
ein bestimmter Tag oder
Zeit, so
jährlich
wiederkömmt, alsdenn an einem
gewissen
Orte
ein
öffentlicher
Kauff und Verkauff mancherley
Waaren und
Güter, so zu dem Ende dahin
gebracht werden, angestellet wird, unter gewissen
Freyheiten und
Gerechtigkeiten, die zu dem Ende
von dem obersten
Landes-Herren dem Ort, der
Zeit, denen Personen und Gütern
verliehen
werden, und viel zur Aufnahme derer
Städte
beyträget. |
- Hippol. a Collib de
Incrementis Vrb. 14.
- Lazius de Vienna …
- Paurmeister
de Jurisd. …
- Stephan. de Jurisd. …
-
Besoldus de Jur. Maiest. …
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Unter solchen Jahr-Märckten werden etliche
Messen
genennet, wovon an seinem Orte. |
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Offt findet sich auf einem Jahr-Marckte, der in
dieser oder jener
Provintz gehalten wird, eine
Waare vor der andern, in grossen Uberfluß, also,
daß auch
vornehme
Kauff-Leute dahin kommen,
und Real-Partheyen treffen können. Dergleichen
sind die Saffran- und Öl-Märckte in Italien, andere
mit Seiden, viele Teutsche Jahr-Märckte mit
Wolle, Leinwand und Leinen Garn. |
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Es kan aber ein Jahr-Marckt, so einmahl
einem Ort zugestanden worden, nicht an einen
andern verleget werden; Es sey denn, daß es der
Fürst oder Landes-Herr aus gewissen
rechtmäßigen Ursachen zu
thun gewilliget. |
- Natta Consil. …
- Tessauer. Decis. …
- a Lindenspür Commentar. ad
Ord. Würdemberg. …
-
Gryphiander vom Sächs.
Weichbilde …
- Paull. Christina Decis. Belg. …
- Sichardus Tit. codd. de Nund. et Mercat.
- Aruma
Tom. III. …
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Speidelius Spec. Obseruat. et Notabil.
v. Jahr-Marckt …
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