Titel: |
Hocker |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
13 Sp. 333 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.
13 S. 180 |
Vorheriger Artikel: |
Hockenheim |
Folgender Artikel: |
Hockeria |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Hocker, Höcker, Hucker, Auf- oder Vor-Kauffer. |
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Einer der allerhand
Lebens-Mittel
an Butter, Käse, Speck, Küchen-Gewächsen, Eyern, Feder-Vieh, und dergleichen
Victualien aufkaufft, und eintzeln um einen höhern Preiß
wieder
verkauffet. |
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In wohl eingerichteten
Policeyen
ist dergleichen
Personen
gewisse
Maaß und Ziel gesetzet, damit sie nicht durch allzuunmäßigen Aufkauf die
Waaren ohne
Noth
in höhern Preiß setzen
mögen. Zu diesem
Ende
sollen
in denen
Städten
an denen
gewöhnlichen
Marckt-Tägen
die Hocken nichts eher einkauffen, bis der Wisch gefallen, das ist, bis
dasjenige deshalben
öffentliche
ausgesteckte
Zeichen wieder weggenommen, so zu
Leipzig
um zehen Uhr geschiehet. |
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Ob aber hierdurch und durch andere
gute
Ordnungen
dem verspürten Mißbrauche vorgebauet, und der gesuchte
Zweck
in Beybehaltung des
Nutzens
erhalten worden,
mag
die
Erfahrung
zeugen. |
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