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Zanck, Zänckerey, Gezäncke,
Lat.
Rixa oder
Altercatio, heißt überhaupt nichts anders, als ein
Streit mit
Worten oder in
Schrifften; jedoch ohne
alle Thätlichkeit und Hand-Anlegung, wie davon
bereits in denen
Artickelnn:
Streit, im XL
Bande,
p.
834 u.ff. und Streitigkeit, ebend. p. 917 u.ff. mit
mehrern ist ausgeführet worden. |
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Gleichwie nun aber ein Zanck nichts anders
ist, als eine gehäßige Collision der
Affecten: also
muß |
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1) |
nothwendig ein grosser
Unterscheid unter
disputiren und zancken seyn.
Denn wer wolte sagen, daß die Collision derer
Affecten zweyer gegen einander verbitterten
Gemüther unter den
Arten scharffsinniger
Untersuchungen der
Wahrheit, dergleichen ein
vernünfftiger
Dispüt ist, einen Platz behaupten
könne? Dahero man sich im disputiren fleißig zu
hüten hat, daß der Dispüt nicht in einen Zanck
ausschlagen möge; von welcher Moderation man
vor allen andern in den Streit-Schrifften der
Peripateticker die rühmlichsten Exempel findet;
Dagegen die Streit-Schrifften der Cartesianer, und
anderer neuern, mit satyrischen Anzüglichkeiten in
grossem Überfluß angefüllet sind. So ist
auch |
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2) |
aller Zanck in
Gesellschafft eine Unhöfflichkeit gegen die andern
Anwesenden, als deren Vergnügen dadurch
verstöhret wird. Wenn auch etwas
verdrießliches
vorfällt, so geziemet es sich, es mit aller Manier
abzulehnen |
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Gracian 73. Max. |
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Wo gute Freunde in
angenehmer Gesellschafft beysammen seyn
wollen, da es nicht der
Ort, da man seine
Mißverständnisse mit andern auszufechten
suchen, oder Gelegenheit nehmen soll. |
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Müllers Philosophie I
Theil ... ¶ |
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Da, wie die tägliche
Erfahrung es bezeuget,
es selten, wenn allzu zancksüchtige Gemüther
erst recht aufgebracht werden, bey einem blossen
Wort Gezäncke zu bleiben pflegt, sondern
vielmehr hieraus gar öffters die hefftigsten
Schlägereyen, und endlich auch wohl gar Mord
und Todschlag entstehen; so haben Christ-löbliche
Fürsten und
Obrigkeiten allerdings die
gerechtesten und erheblichsten
Ursachen gehabt,
ihren
Unterthanen alles unnöthige und nur zur
Verbitterung und andern Unordnungen in der
Republick
gereichende Gezäncke alles Ernstes und nachdrücklichst zu untersagen. |
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Dergleichen Verbot befindet sich nun unter andern schon in der
Churfürstl. Sächs. Policey-Ordn. von 1661. tit. 2. allwo
besonders §. 4 allen Gerichts-Herren anbefohlen wird, auf alle Friedens-Stöhrer,
Zäncker und Tumultuirer gute Aufsicht zu haben, und selbige zur Hafft zu
bringen, damit sie andern zur Abscheu nach Verdienst, ohne Ansehen des
Standes
und der Freundschafft, unnachläßlich
bestraffet
werden können; massen denn auch die Wirthe und
Gerichts
Herren
solches durchaus nicht verschweigen, sondern alsbald ohne einigen Verzug
unterthänigst berichten, auch, ehe Anordnung einlanget, solche Frevler in Arrest
nehmen, und, so sie sich widersetzen oder
Gewalt
gebrauchen wolten, mit dergleichen Gewalt, auch da es Noth, |
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{Sp. 1536} |
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durch Aufbot der Unterthanen sie handfeste
machen sollen. |
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Am allerwenigsten aber soll besage des 5.
und folgender §§. das Balgen und Rauffen, noch
auch das Ausfordern zum
Duell oder Zwey-Kampffe verstattet werden, wovon unten bey dem
Worte: Zweykampff ein mehrers beygebracht
werden soll. |
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Sonst aber können indessen hierbey auch die
Artickel: |
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-
Beleidigung, im III
Bande,
p. 1013 u.ff.
- Rache, im XXX Bande, p. 482 u.ff.
- Selbst-Rache, im XXXVI Bande, p. 1614
u.ff.
- Schlägerey, im XXXIV Bande, p. 1671.
u.f.
- Sächsisches Duell-Mandat, im XXXIII Bande,
p. 332 u.ff.
- Faust-Recht, im IX Bande, p. 335
u.ff.
- Rüge, im XXXII Bande, p. 1744 u.ff.
- Unbericht, im XLIX Bande, p. 1105.
und
- Urheber, im L Bande, p. 1533 u.ff.
- von der Bestraffung eines im Zanck geschehenen Todschlages aber der
Artickel: Todschlag, im XLIV Bande, p.
770 u.ff.
- und endlich von dem Falle, wenn
Eheleute sich beständig mit einander zancken und rauffen, ob
und in wie fern alsdenn auf die Ehescheidung zwischen ihnen erkannt werden
möge, die Artickel:
Ehestand, im VIII Bande, p. 360 u.ff.
und Ehescheidung, ebend. p. 351 u.ff.
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nachgelesen werden. |
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Bergsachen |
Was aber hiernächst die Zänckereyen in
Berg-Sachen anbetrifft; so sollen zu Folge der
Churfürstl. Sächs. Berg-Ordnung von 1589 Art.
98. die Gewerckschaften Berg-Sachen halber
einige Tage Leistung ohne derer Haupt-Leute,
Ober-Bergmeisters und Bergwercks-Verwalters
Vorwissen, nicht üben; sondern dafern sich
Gezäncke in Berg-Sachen begeben, sollen
dieselben zum ersten an den Bergmeister jedes
Orts gebracht werden. Wo aber dieser dieselbigen
nicht entscheiden mag, soll man sie an die Haupt
Leute, Ober-Bergmeister und Bergwercks-Verwalter gelangen lassen, die sich zugleich
befleissigen sollen, die Partheyen gütlich zu
vereinigen und zu vertragen, in der Entstehung
der Güte aber solches gebührlich ferner an die
Verordneten Berg-Räthe, oder an Seine
Churfürstl. Durchl. selbst bringen und
suchen. |
Ibid. |
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Wenn es aber in gütlicher Handlung nicht
entschieden werden mag, sollen sie dieselben mit
beyderseits
Willen, auf Sr. Churfüstl. Durchl.
Erkenntniß, zu rechtlichen Austrage
verfassen. |
Ibid. |
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Wo aber den Partheyen gelieben würde, die
Sache für geordnetem dinglichen Rechte
auszuüben; alsdenn soll dieselbe an das Berg-Gerichte jedes Orts geweist werden, die den
Partheyen Citation und alles, was sich nach Berg-Recht eignet, sollen mittheilen und widerfahren
lassen |
Ibid. |
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Darum auch, so viel mehr unnöthigen Irrthum
und Gezäncke vorzukommen, in gütlichen
Handeln und ausserhalb rechtlicher Verfassung
keine Procuratoren in Berg-Sachen zugelassen
oder gedultet werden sollen. |
Ibid. |
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Und obgleich Berg-Amt Leute gantze oder
halbe Schichten, oder eintzele Kuxe bauen, und
solches von den Gewercken kauffen, oder sonst
redlicher Weise an sich bringen mögen; so soll
doch, besage eben dieser Berg-Ordnung Art. 5.
ein jeder bey seinen
Eydes-Pflichten sich in keine
Zechen oder Stollen einmengen, die streitig sind,
da auch an den Örtern, da sie Theil haben, Zanck
fürfallen würde, sollen dieselben Amt-Leute,
wofern sich die Parten oder Gewer- |
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{Sp. 1537|S. 782} |
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cken beschweren, bey keiner Handlung seyn,
noch sitzen, viel weniger einige Weisung
thun. |
Ibid. |
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Würde sich aber einer oder mehr dieser
Verordnung nicht gemäß verhalten, und
eigennützig vortheilhafftig oder gefährlich
befunden, der soll mit Ernst gestraffet
werden. |
Ibid. |
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Denn es ist aller Zanck dem Berg-Baue
höchstschädlich und hindert allen Seegen. |
- Löhneiß P. II. …
- Chaleis d. Defraud. Metall. …
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Etliche merckwürdige Exempel erzehlet
Melzer d. Hermundus. Metall. arg. … ingleichen in
seiner Gangraena Metall. … |
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Endlich haben wir hierbey noch aus dem
Königl. Dänischen Kriegs-Artickels-Briefe Art. 34.
anzumercken, daß vermöge desselben keiner
einigen alten Haß oder Zanck mit der That oder
mit Worten von neuem beginnen, oder anderer
Gestalt, als durch
Recht, vindiciren soll, unter
Leibes-Straffe. Wenn sich aber einige Reuter oder
Knechte unversehens verunwilligen; so sollen die,
so dabey sind,
Friede nehmen, und nicht
gestatten, daß sie zum andern mahle zusammen
kommen. |
Ibid. |
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Im Fall derjenige, so sich nicht will rathen
lassen, Schaden bekommt, hat er ihm denselben,
als selbst verursacht, beyzumessen. |
Ibid. |
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Jedoch sollen sie beyde dafür, wie sich das
gebühret, und nach Gelegenheit der
Zeit und des
Ortes, da solches begangen worden, zu Rechte
stehen. |
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Theologie |
Betrachten wir den Zanck theologisch, so
gehöret er mit zu den
Wercken des
Fleisches, |
Gal. V, 20 |
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und geschiehet von denen, die einander
allezeit widersprechen, und herfür suchen, was sie
nur finden können, nur daß sie etwas zu streiten
und zu fechten haben, wie etwa Jeremias, Cap. XVII, 10. darüber klaget, oder wie die Ephraimiter
mit Gideon zanckten, |
Buch der Richter VIII,
1. |
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Dieser ist nun schädlich, |
Matth. XII, 25. |
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daher soll man ihn mit allen Fleisse
meiden, |
Röm. I, 29. Cap. XIII,
13, |
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weil er nichts denn lauter Unordnung und
Unglück mit sich bringet, |
Röm. III, 16. |
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Wie solcher zu stillen, und wie er erreget wird,
stehet Syr. XXVIII, 14. |
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Exempel von mancherley Zanck und Hader
findet man: |
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1) |
Zwischen Abrahams und
Loths Hirten |
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1 Mose XIII, 7. |
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2) |
Abrahams und
Abimelechs
Knechten über den Brunnen, |
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Cap. XXI, 25. |
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3) |
Der Hirten zu Gerar mit
Isaacs Knechten, |
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Cap. XXVI, 15. |
|
4) |
wider Gideon und seinen
Vater Joas, wegen des zerbrochenen Altars
Baals, |
|
Buch der Richter VI,
28. |
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5) |
Ephraims mit Gideon,
wegen des erlangten Sieges, |
|
Cap. VIII, 1. |
|
6) |
Zwischen den Jüngern
Christi, |
|
Luc. XXII, 24. |
|
7) |
Den Pharisäern und dem
Volcke, |
|
Joh. IX, 16. |
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|
Apostel-Geschicht XI, 1.
2. |
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|
Cap. XV, 39. |
|
10) |
Den Pharisäern und
Saducäern, |
|
Cap. XXIII, 7. |
|
11) |
In der
Gemeinde zu
Corinth, |
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1 Cor. I, 11. Cap. III, 3. Cap.
XI, 16. etc.¶ |
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Auch wird in der Epistel Judä v. 9. des
Zancks Michaels, des Ertz-Engels, mit dem
Teuffel über den Leichnam des Moses gedacht.
Wenn wir hier den Zaum unserer Curiosität wolten
schiessen lassen, so könnten hier viele Fragen
fürgestellet werden, nehmlich: ob dieser Streit
entstanden sey unter dem Alten oder Neuen
Testamente, zur Zeit, da Moses und Elias auf dem
Berge Thabor erschienen? Ob er sey geschehen,
bey Moses |
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{Sp. 1538} |
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|
Lebzeiten, oder erst nach seinem
Todte? Ob
er geschehen vor oder nach dem Begräbnisse?
Ob er sey gehalten worden im Himmel, gleich
jenem Offenb. XII, 11. oder auf
Erden? Ob er
geschehen sey in angenommenen
Leibern, oder
ohne Leib? Ob er geschehen allein mit
Worten,
oder aber mit
Wercken, mit
Gewalt, Schlägen,
Streichen? Allein weil von diesen Fragen allen die
H. Schrifft schweiget, wollen wir davon auch
schweigen. |
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Der Wahrheit scheinets ähnlich zu seyn, daß
diese grosse
Geister ihren Streit allein durch
widerwärtige
Gedancken,
Willen, Anhalten,
Wünschen, mit wichtigen Gegengründen geführet
haben, welches auch das
Griechische mit sich
bringet, [drei Wörter Griechisch], welche Worte
keinen andern Streit bedeuten, als der mit
Anführung der
Gründe und Gegengründe
bestehet; so haben auch die Geister keine
Schwerdter, Spieß, Harnisch, Schild und
Geschoß, damit sie in Streit ziehen. |
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Es hat auch unterschiedliche Kämpffe unser
Heyland mit dem Teuffel gehalten, aber bey
keinem sind einige äusserliche Waffen geführet
worden; Und so wird auch hier keiner Waffen
gedacht, da ein Engel aus dem Himmel mit einem
Teuffel aus der Höllen gekämpffet, sondern Judas
meldet allein, daß Michael sich nicht unterstanden
habe, das
Urtheil der Lästerung über den Teuffel
zu fällen; sondern habe allein gesagt: Der HErr
straffe dich! Es scheinet, der Teuffel habe den
Michael mit Läster-Worten angefallen, und gerne
gesehen, daß ihm ein zornig Wort entfallen wäre;
Aber er ließ doch kein Läster-Wort von sich hören,
indem er dachte, ob zwar der Teuffel von
Gott
abgefallen, und sein Feind worden, so sey er doch
an und vor sich selbst, seinem
Wesen nach, eine
fürtreffliche Creatur Gottes, welche er nicht lästern
wollen, wie die Weymarische Bibel angemercket.
Sagte demnach allein zu ihm: Der HErr straffe
dich! Eben wie auch der Hohepriester Josua zu
dem Satan sagte: Der HErr schelte dich! |
Zach. III, 2. |
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Wolte also der Engel Michael keine Rache an
dem Teuffel üben, sondern es dem
befehlen, der
da sagt: Die Rache ist mein, ich will
vergelten; |
5 Mose XXXII, 37. |
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Woher aber der Apostel diese Geschichte
genommen, können wir aus H. Schrifft nicht
wissen: Einige wollen, er habe solches aus einer
Tradition gehöret wie Paulus auch gewust die
Nahmen der Egyptischen Zauberer, daß sie
Janes
und Jambres geheissen, |
2. Tim. III, 8. |
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Andere aber wollen, daß er solches etwa aus
einer alten
Schrifft genommen, deren
Titel
gewesen: Dimissio Mosis, Analēpsis Mōseōs die
Aufnehmung Mosis. |
Weheinm. Fest-Pos.
… |
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Etliche halten dafür, es sey dieser Streit
geschehen, da der Teuffel das Grab Mosis,
welchen der Herr selber an einem verborgenen
Ort begraben, daß niemand seine Grabstätte
erfahren, |
5 Mose XXXIV, 6. |
|
hat offenbaren, und dadurch dem
Israelitischen Volcke Anlaß zur Abgötterey geben
wollen, wie auch anderswo mit der ehernen
Schlangen geschehen, |
2 Könige XVIII, 4. |
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Weil aber dieser Historie sonst nirgends in
Heiliger Schrifft gedacht wird, kan man keine
eigentliche Gewißheit haben, woher dieser Zanck
entstanden. |
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{Sp. 1539|S. 783} |
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Sonst kommen hier noch ein paar Sprüche H.
Schrifft zu erklären vor, als: |
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1) |
Mos. XLV, 24. wo es
heisset: Also ließ er, (Joseph) seine Brüder, und
sie zogen hin. Und sprach zu ihnen: Zancket nicht
auf dem Wege. |
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Das
Hebräische Wort
Ragasch, heist toben, wüten und zancken, und
stehet Ps. XI, 1. und Ps. IV, 5. und hier sagt der
Lateinische Text,
nolite commoveri in via, macht
kein Lermen. |
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Warum eben zu
diesenmahl Joseph seinen Brüdern dieses zur
Reise-Lehre mit gegeben, wird nicht ohne
Ursache gefraget: Es erhellet aber leicht aus dem
vorhergehenden, es sey die Ursache gewesen,
weil er ihnen ihre schnöde Untreue an ihm
vorgerücket. Da er nun leicht hieraus abnehmen
kunte, daß unterweges dieses eine
Materie zu
Zancken seyn würde, indem nach der denen
Menschen angebohrnen Unart, da sie von ihren
ersten sich entschuldigenden
Eltern, derer eines
die Schuld auf den andern und finaliter selbst auf
Gott legen wolten, ein jeder sein Bestes vor sich
anziehen, und wie er nicht so viel Schuld als der
andere hätte, würde behaupten wollen, daraus
aber leicht neue Uneinigkeit entstehen könnte,
auch unter ihren andern Brüdern; so will er alles
dieses mit diesen wenigen Worten abschneiden:
Zancket nicht auf dem Wege. |
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Schnaderbach A.B.C. der
Gotts. … |
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Oder wie es D. Luther in
seinem IV Theile der Auslegung des ersten Buch
Moses … also erkläret, wenn er spricht: |
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Joseph ist ein weiser verständiger Mann
gewest und hat wohl gewust, daß an seinen
Brüdern Fleisch und Blut war, gleichwie auch an
andern Menschen. Darum hat er gedacht, es
könnte leichtlich in einen Augenblick Zanck und
Hader unter sie kommen, dieweil sie alle wohl
verstanden haben, wie groß und greulich die
Sünde war so sie begangen hatten, und viel unter
ihnen unschuldig waren, als Benjamin, und die
andern jüngsten Isaschar, Sebulon und Napthtali.
Darum hat er sich besorgt, sie möchten
unterwegens mit einander in einen Zanck
gerathen, und einander aufrucken was geschehen
wäre, und sich also selbst unter einander
beschuldigen und lästern. Denn also pflegen sich
die, so unschuldig sind, zu entschuldigen und
schmincken, und alle Schuld auf diejenigen zu
legen, so die Sünde angefangen und gestifftet
haben. Darum legt er die Regel der Liebe und
Vergebung dazwischen und sagt also: Wohlan ich
habe euch die Sünde vergeben, und bin mit euer
Demuth und Bekänntniß zufrieden, und habe euch
nicht allein verziehen und vergeben, sondern habe
auch euch viele Gutes und reiche Wohlthaten
erzeigt, derhalben bitte ich, ihr wollet solchem
meinem Exempel nach, unter einander auch
friedsam seyn und euch Zancks und Haders gar
enthalten. |
|
- Förtschens
extrahirtes Bibl. Lex. D. Martin Luthers, …
- Anhang
des Bibl. Real-Lex.
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2) |
Matth. XII, 19. woselbst
wir folgende Worte lesen: Er wird nicht zancken
noch schreyen etc. |
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In diesen Worten wird uns
des Meßiä Sanfftmuth und Gelindigkeit
beschrieben, die er werde gegen die armen
sündigen Menschen gebrauchen, bey denen er
nicht viel ruhmens und |
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{Sp. 1540} |
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prahlens machen werde,
wie die stoltzen und hochmüthigen Geister zu thun
pflegen, und auch die Pharisäer gethan haben, die
allenthalben ihre eigene
Ehre suchten, und groß
angesehen seyn wolten; sondern er werde sich
gar demüthig und bescheiden erweisen. |
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Und indem Esaias sagt,
Cap. XLII, 2. non clamabit, er wird nicht schreyen,
so hat solches Matthäus gegeben: [zwei Wörter
Griechisch] er wird mit niemand zancken und
streiten, er wird nicht zänckisch noch murrisch
seyn, auch wird er nicht ruffen: In seiner
Sprache
stehet das Wort, [ein Wort Griechisch] welches
soviel heist, als seine Stimme aus einem erhitzten
Gemüthe erheben, ruffen und schreyen, wie
zancksüchtige Leute zu thun pflegen. Er will
sagen, er werde gar gelinde und sanfftmüthig
seyn gegen jedermann; er werde kein Schreyer
noch Schnarcher seyn, kein entsetzliches
Geschrey von sich hören lassen, gleich den
Raben, von welchen das Griechische Wort bey
den Profan-Scribenten gebrauchet wird: [ein Wort
Griechisch], est magnum et deformem clamorem
edere, ruffen heisset ein grosses und
abscheuliches Geschrey von sich hören und
vernehmen lassen; Dergleichen Geschrey werde
man von dem Meßias nicht hören auf den
Gassen. Die Weymarischen Theologen haben es
also gloßiret, er werde nicht wollen groß Geschrey
von seinen Wunder-Wercken machen
lassen. |
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- Weihenm. Evangel.
Buß- Gnad- und Trost-Pred. …
- Biblisch. Real-Lex. II Theil.
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