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Zedler: Zanck HIS-Data
5028-60-1535-4
Titel: Zanck
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 60 Sp. 1535-1540
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 60 S. 781-783
Vorheriger Artikel: Zanchus, (Lucius Petrejus)
Folgender Artikel: Zancke, (Todschlag im)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen, Bibel
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

Stichworte Text Quellenangaben
  Zanck, Zänckerey, Gezäncke, Lat. Rixa oder Altercatio, heißt überhaupt nichts anders, als ein Streit mit Worten oder in Schrifften; jedoch ohne alle Thätlichkeit und Hand-Anlegung, wie davon bereits in denen Artickelnn: Streit, im XL Bande, p. 834 u.ff. und Streitigkeit, ebend. p. 917 u.ff. mit mehrern ist ausgeführet worden.  
  Gleichwie nun aber ein Zanck nichts anders ist, als eine gehäßige Collision der Affecten: also muß  
 
1) nothwendig ein grosser Unterscheid unter disputiren und zancken seyn. Denn wer wolte sagen, daß die Collision derer Affecten zweyer gegen einander verbitterten Gemüther unter den Arten scharffsinniger Untersuchungen der Wahrheit, dergleichen ein vernünfftiger Dispüt ist, einen Platz behaupten könne? Dahero man sich im disputiren fleißig zu hüten hat, daß der Dispüt nicht in einen Zanck ausschlagen möge; von welcher Moderation man vor allen andern in den Streit-Schrifften der Peripateticker die rühmlichsten Exempel findet; Dagegen die Streit-Schrifften der Cartesianer, und anderer neuern, mit satyrischen Anzüglichkeiten in grossem Überfluß angefüllet sind. So ist auch
 
 
2) aller Zanck in Gesellschafft eine Unhöfflichkeit gegen die andern Anwesenden, als deren Vergnügen dadurch verstöhret wird. Wenn auch etwas verdrießliches vorfällt, so geziemet es sich, es mit aller Manier abzulehnen
Gracian 73. Max.
 
Wo gute Freunde in angenehmer Gesellschafft beysammen seyn wollen, da es nicht der Ort, da man seine Mißverständnisse mit andern auszufechten suchen, oder Gelegenheit nehmen soll.
Müllers Philosophie I Theil ...
  Da, wie die tägliche Erfahrung es bezeuget, es selten, wenn allzu zancksüchtige Gemüther erst recht aufgebracht werden, bey einem blossen Wort Gezäncke zu bleiben pflegt, sondern vielmehr hieraus gar öffters die hefftigsten Schlägereyen, und endlich auch wohl gar Mord und Todschlag entstehen; so haben Christ-löbliche Fürsten und Obrigkeiten allerdings die gerechtesten und erheblichsten Ursachen gehabt, ihren Unterthanen alles unnöthige und nur zur Verbitterung und andern Unordnungen in der Republick gereichende Gezäncke alles Ernstes und nachdrücklichst zu untersagen.  
  Dergleichen Verbot befindet sich nun unter andern schon in der Churfürstl. Sächs. Policey-Ordn. von 1661. tit. 2. allwo besonders §. 4 allen Gerichts-Herren anbefohlen wird, auf alle Friedens-Stöhrer, Zäncker und Tumultuirer gute Aufsicht zu haben, und selbige zur Hafft zu bringen, damit sie andern zur Abscheu nach Verdienst, ohne Ansehen des Standes und der Freundschafft, unnachläßlich bestraffet werden können; massen denn auch die Wirthe und Gerichts Herren solches durchaus nicht verschweigen, sondern alsbald ohne einigen Verzug unterthänigst berichten, auch, ehe Anordnung einlanget, solche Frevler in Arrest nehmen, und, so sie sich widersetzen oder Gewalt gebrauchen wolten, mit dergleichen Gewalt, auch da es Noth,  
  {Sp. 1536}  
  durch Aufbot der Unterthanen sie handfeste machen sollen.  
  Am allerwenigsten aber soll besage des 5. und folgender §§. das Balgen und Rauffen, noch auch das Ausfordern zum Duell oder Zwey-Kampffe verstattet werden, wovon unten bey dem Worte: Zweykampff ein mehrers beygebracht werden soll.  
  Sonst aber können indessen hierbey auch die Artickel:  
 
  • Beleidigung, im III Bande, p. 1013 u.ff.
  • Rache, im XXX Bande, p. 482 u.ff.
  • Selbst-Rache, im XXXVI Bande, p. 1614 u.ff.
  • Schlägerey, im XXXIV Bande, p. 1671. u.f.
  • Sächsisches Duell-Mandat, im XXXIII Bande, p. 332 u.ff.
  • Faust-Recht, im IX Bande, p. 335 u.ff.
  • Rüge, im XXXII Bande, p. 1744 u.ff.
  • Unbericht, im XLIX Bande, p. 1105. und
  • Urheber, im L Bande, p. 1533 u.ff.
  • von der Bestraffung eines im Zanck geschehenen Todschlages aber der Artickel: Todschlag, im XLIV Bande, p. 770 u.ff.
  • und endlich von dem Falle, wenn Eheleute sich beständig mit einander zancken und rauffen, ob und in wie fern alsdenn auf die Ehescheidung zwischen ihnen erkannt werden möge, die Artickel: Ehestand, im VIII Bande, p. 360 u.ff. und Ehescheidung, ebend. p. 351 u.ff.
 
  nachgelesen werden.  
Bergsachen Was aber hiernächst die Zänckereyen in Berg-Sachen anbetrifft; so sollen zu Folge der Churfürstl. Sächs. Berg-Ordnung von 1589 Art. 98. die Gewerckschaften Berg-Sachen halber einige Tage Leistung ohne derer Haupt-Leute, Ober-Bergmeisters und Bergwercks-Verwalters Vorwissen, nicht üben; sondern dafern sich Gezäncke in Berg-Sachen begeben, sollen dieselben zum ersten an den Bergmeister jedes Orts gebracht werden. Wo aber dieser dieselbigen nicht entscheiden mag, soll man sie an die Haupt Leute, Ober-Bergmeister und Bergwercks-Verwalter gelangen lassen, die sich zugleich befleissigen sollen, die Partheyen gütlich zu vereinigen und zu vertragen, in der Entstehung der Güte aber solches gebührlich ferner an die Verordneten Berg-Räthe, oder an Seine Churfürstl. Durchl. selbst bringen und suchen. Ibid.
  Wenn es aber in gütlicher Handlung nicht entschieden werden mag, sollen sie dieselben mit beyderseits Willen, auf Sr. Churfüstl. Durchl. Erkenntniß, zu rechtlichen Austrage verfassen. Ibid.
  Wo aber den Partheyen gelieben würde, die Sache für geordnetem dinglichen Rechte auszuüben; alsdenn soll dieselbe an das Berg-Gerichte jedes Orts geweist werden, die den Partheyen Citation und alles, was sich nach Berg-Recht eignet, sollen mittheilen und widerfahren lassen Ibid.
  Darum auch, so viel mehr unnöthigen Irrthum und Gezäncke vorzukommen, in gütlichen Handeln und ausserhalb rechtlicher Verfassung keine Procuratoren in Berg-Sachen zugelassen oder gedultet werden sollen. Ibid.
  Und obgleich Berg-Amt Leute gantze oder halbe Schichten, oder eintzele Kuxe bauen, und solches von den Gewercken kauffen, oder sonst redlicher Weise an sich bringen mögen; so soll doch, besage eben dieser Berg-Ordnung Art. 5. ein jeder bey seinen Eydes-Pflichten sich in keine Zechen oder Stollen einmengen, die streitig sind, da auch an den Örtern, da sie Theil haben, Zanck fürfallen würde, sollen dieselben Amt-Leute, wofern sich die Parten oder Gewer-  
  {Sp. 1537|S. 782}  
  cken beschweren, bey keiner Handlung seyn, noch sitzen, viel weniger einige Weisung thun. Ibid.
  Würde sich aber einer oder mehr dieser Verordnung nicht gemäß verhalten, und eigennützig vortheilhafftig oder gefährlich befunden, der soll mit Ernst gestraffet werden. Ibid.
  Denn es ist aller Zanck dem Berg-Baue höchstschädlich und hindert allen Seegen.
  • Löhneiß P. II. …
  • Chaleis d. Defraud. Metall.
  Etliche merckwürdige Exempel erzehlet Melzer d. Hermundus. Metall. arg. … ingleichen in seiner Gangraena Metall. …  
  Endlich haben wir hierbey noch aus dem Königl. Dänischen Kriegs-Artickels-Briefe Art. 34. anzumercken, daß vermöge desselben keiner einigen alten Haß oder Zanck mit der That oder mit Worten von neuem beginnen, oder anderer Gestalt, als durch Recht, vindiciren soll, unter Leibes-Straffe. Wenn sich aber einige Reuter oder Knechte unversehens verunwilligen; so sollen die, so dabey sind, Friede nehmen, und nicht gestatten, daß sie zum andern mahle zusammen kommen. Ibid.
  Im Fall derjenige, so sich nicht will rathen lassen, Schaden bekommt, hat er ihm denselben, als selbst verursacht, beyzumessen. Ibid.
  Jedoch sollen sie beyde dafür, wie sich das gebühret, und nach Gelegenheit der Zeit und des Ortes, da solches begangen worden, zu Rechte stehen.  
Theologie Betrachten wir den Zanck theologisch, so gehöret er mit zu den Wercken des Fleisches, Gal. V, 20
  und geschiehet von denen, die einander allezeit widersprechen, und herfür suchen, was sie nur finden können, nur daß sie etwas zu streiten und zu fechten haben, wie etwa Jeremias, Cap. XVII, 10. darüber klaget, oder wie die Ephraimiter mit Gideon zanckten, Buch der Richter VIII, 1.
  Dieser ist nun schädlich, Matth. XII, 25.
  daher soll man ihn mit allen Fleisse meiden, Röm. I, 29. Cap. XIII, 13,
  weil er nichts denn lauter Unordnung und Unglück mit sich bringet, Röm. III, 16.
  Wie solcher zu stillen, und wie er erreget wird, stehet Syr. XXVIII, 14.  
  Exempel von mancherley Zanck und Hader findet man:  
 
1) Zwischen Abrahams und Loths Hirten
1 Mose XIII, 7.
 
2) Abrahams und Abimelechs Knechten über den Brunnen,
Cap. XXI, 25.
 
3) Der Hirten zu Gerar mit Isaacs Knechten,
Cap. XXVI, 15.
 
4) wider Gideon und seinen Vater Joas, wegen des zerbrochenen Altars Baals,
Buch der Richter VI, 28.
 
5) Ephraims mit Gideon, wegen des erlangten Sieges,
Cap. VIII, 1.
 
6) Zwischen den Jüngern Christi,
Luc. XXII, 24.
 
7) Den Pharisäern und dem Volcke,
Joh. IX, 16.
 
8) Petro und den Jüden,
Apostel-Geschicht XI, 1. 2.
 
9) Paulo und Barnaba,
Cap. XV, 39.
 
10) Den Pharisäern und Saducäern,
Cap. XXIII, 7.
 
11) In der Gemeinde zu Corinth,
1 Cor. I, 11. Cap. III, 3. Cap. XI, 16. etc.
  Auch wird in der Epistel Judä v. 9. des Zancks Michaels, des Ertz-Engels, mit dem Teuffel über den Leichnam des Moses gedacht. Wenn wir hier den Zaum unserer Curiosität wolten schiessen lassen, so könnten hier viele Fragen fürgestellet werden, nehmlich: ob dieser Streit entstanden sey unter dem Alten oder Neuen Testamente, zur Zeit, da Moses und Elias auf dem Berge Thabor erschienen? Ob er sey geschehen, bey Moses  
  {Sp. 1538}  
  Lebzeiten, oder erst nach seinem Todte? Ob er geschehen vor oder nach dem Begräbnisse? Ob er sey gehalten worden im Himmel, gleich jenem Offenb. XII, 11. oder auf Erden? Ob er geschehen sey in angenommenen Leibern, oder ohne Leib? Ob er geschehen allein mit Worten, oder aber mit Wercken, mit Gewalt, Schlägen, Streichen? Allein weil von diesen Fragen allen die H. Schrifft schweiget, wollen wir davon auch schweigen.  
  Der Wahrheit scheinets ähnlich zu seyn, daß diese grosse Geister ihren Streit allein durch widerwärtige Gedancken, Willen, Anhalten, Wünschen, mit wichtigen Gegengründen geführet haben, welches auch das Griechische mit sich bringet, [drei Wörter Griechisch], welche Worte keinen andern Streit bedeuten, als der mit Anführung der Gründe und Gegengründe bestehet; so haben auch die Geister keine Schwerdter, Spieß, Harnisch, Schild und Geschoß, damit sie in Streit ziehen.  
  Es hat auch unterschiedliche Kämpffe unser Heyland mit dem Teuffel gehalten, aber bey keinem sind einige äusserliche Waffen geführet worden; Und so wird auch hier keiner Waffen gedacht, da ein Engel aus dem Himmel mit einem Teuffel aus der Höllen gekämpffet, sondern Judas meldet allein, daß Michael sich nicht unterstanden habe, das Urtheil der Lästerung über den Teuffel zu fällen; sondern habe allein gesagt: Der HErr straffe dich! Es scheinet, der Teuffel habe den Michael mit Läster-Worten angefallen, und gerne gesehen, daß ihm ein zornig Wort entfallen wäre; Aber er ließ doch kein Läster-Wort von sich hören, indem er dachte, ob zwar der Teuffel von Gott abgefallen, und sein Feind worden, so sey er doch an und vor sich selbst, seinem Wesen nach, eine fürtreffliche Creatur Gottes, welche er nicht lästern wollen, wie die Weymarische Bibel angemercket. Sagte demnach allein zu ihm: Der HErr straffe dich! Eben wie auch der Hohepriester Josua zu dem Satan sagte: Der HErr schelte dich! Zach. III, 2.
  Wolte also der Engel Michael keine Rache an dem Teuffel üben, sondern es dem befehlen, der da sagt: Die Rache ist mein, ich will vergelten; 5 Mose XXXII, 37.
  Woher aber der Apostel diese Geschichte genommen, können wir aus H. Schrifft nicht wissen: Einige wollen, er habe solches aus einer Tradition gehöret wie Paulus auch gewust die Nahmen der Egyptischen Zauberer, daß sie Janes und Jambres geheissen, 2. Tim. III, 8.
  Andere aber wollen, daß er solches etwa aus einer alten Schrifft genommen, deren Titel gewesen: Dimissio Mosis, Analēpsis Mōseōs die Aufnehmung Mosis. Weheinm. Fest-Pos. …
  Etliche halten dafür, es sey dieser Streit geschehen, da der Teuffel das Grab Mosis, welchen der Herr selber an einem verborgenen Ort begraben, daß niemand seine Grabstätte erfahren, 5 Mose XXXIV, 6.
  hat offenbaren, und dadurch dem Israelitischen Volcke Anlaß zur Abgötterey geben wollen, wie auch anderswo mit der ehernen Schlangen geschehen, 2 Könige XVIII, 4.
  Weil aber dieser Historie sonst nirgends in Heiliger Schrifft gedacht wird, kan man keine eigentliche Gewißheit haben, woher dieser Zanck entstanden.
  {Sp. 1539|S. 783}  
  Sonst kommen hier noch ein paar Sprüche H. Schrifft zu erklären vor, als:  
 
1) Mos. XLV, 24. wo es heisset: Also ließ er, (Joseph) seine Brüder, und sie zogen hin. Und sprach zu ihnen: Zancket nicht auf dem Wege.
 
 
Das Hebräische Wort Ragasch, heist toben, wüten und zancken, und stehet Ps. XI, 1. und Ps. IV, 5. und hier sagt der Lateinische Text, nolite commoveri in via, macht kein Lermen.
 
 
Warum eben zu diesenmahl Joseph seinen Brüdern dieses zur Reise-Lehre mit gegeben, wird nicht ohne Ursache gefraget: Es erhellet aber leicht aus dem vorhergehenden, es sey die Ursache gewesen, weil er ihnen ihre schnöde Untreue an ihm vorgerücket. Da er nun leicht hieraus abnehmen kunte, daß unterweges dieses eine Materie zu Zancken seyn würde, indem nach der denen Menschen angebohrnen Unart, da sie von ihren ersten sich entschuldigenden Eltern, derer eines die Schuld auf den andern und finaliter selbst auf Gott legen wolten, ein jeder sein Bestes vor sich anziehen, und wie er nicht so viel Schuld als der andere hätte, würde behaupten wollen, daraus aber leicht neue Uneinigkeit entstehen könnte, auch unter ihren andern Brüdern; so will er alles dieses mit diesen wenigen Worten abschneiden: Zancket nicht auf dem Wege.
Schnaderbach A.B.C. der Gotts. …
 
Oder wie es D. Luther in seinem IV Theile der Auslegung des ersten Buch Moses … also erkläret, wenn er spricht:  
  Joseph ist ein weiser verständiger Mann gewest und hat wohl gewust, daß an seinen Brüdern Fleisch und Blut war, gleichwie auch an andern Menschen. Darum hat er gedacht, es könnte leichtlich in einen Augenblick Zanck und Hader unter sie kommen, dieweil sie alle wohl verstanden haben, wie groß und greulich die Sünde war so sie begangen hatten, und viel unter ihnen unschuldig waren, als Benjamin, und die andern jüngsten Isaschar, Sebulon und Napthtali. Darum hat er sich besorgt, sie möchten unterwegens mit einander in einen Zanck gerathen, und einander aufrucken was geschehen wäre, und sich also selbst unter einander beschuldigen und lästern. Denn also pflegen sich die, so unschuldig sind, zu entschuldigen und schmincken, und alle Schuld auf diejenigen zu legen, so die Sünde angefangen und gestifftet haben. Darum legt er die Regel der Liebe und Vergebung dazwischen und sagt also: Wohlan ich habe euch die Sünde vergeben, und bin mit euer Demuth und Bekänntniß zufrieden, und habe euch nicht allein verziehen und vergeben, sondern habe auch euch viele Gutes und reiche Wohlthaten erzeigt, derhalben bitte ich, ihr wollet solchem meinem Exempel nach, unter einander auch friedsam seyn und euch Zancks und Haders gar enthalten.
  • Förtschens extrahirtes Bibl. Lex. D. Martin Luthers, …
  • Anhang des Bibl. Real-Lex.
 
2) Matth. XII, 19. woselbst wir folgende Worte lesen: Er wird nicht zancken noch schreyen etc.
 
 
In diesen Worten wird uns des Meßiä Sanfftmuth und Gelindigkeit beschrieben, die er werde gegen die armen sündigen Menschen gebrauchen, bey denen er nicht viel ruhmens und
 
  {Sp. 1540}  
 
prahlens machen werde, wie die stoltzen und hochmüthigen Geister zu thun pflegen, und auch die Pharisäer gethan haben, die allenthalben ihre eigene Ehre suchten, und groß angesehen seyn wolten; sondern er werde sich gar demüthig und bescheiden erweisen.
 
 
Und indem Esaias sagt, Cap. XLII, 2. non clamabit, er wird nicht schreyen, so hat solches Matthäus gegeben: [zwei Wörter Griechisch] er wird mit niemand zancken und streiten, er wird nicht zänckisch noch murrisch seyn, auch wird er nicht ruffen: In seiner Sprache stehet das Wort, [ein Wort Griechisch] welches soviel heist, als seine Stimme aus einem erhitzten Gemüthe erheben, ruffen und schreyen, wie zancksüchtige Leute zu thun pflegen. Er will sagen, er werde gar gelinde und sanfftmüthig seyn gegen jedermann; er werde kein Schreyer noch Schnarcher seyn, kein entsetzliches Geschrey von sich hören lassen, gleich den Raben, von welchen das Griechische Wort bey den Profan-Scribenten gebrauchet wird: [ein Wort Griechisch], est magnum et deformem clamorem edere, ruffen heisset ein grosses und abscheuliches Geschrey von sich hören und vernehmen lassen; Dergleichen Geschrey werde man von dem Meßias nicht hören auf den Gassen. Die Weymarischen Theologen haben es also gloßiret, er werde nicht wollen groß Geschrey von seinen Wunder-Wercken machen lassen.
  • Weihenm. Evangel. Buß- Gnad- und Trost-Pred. …
  • Biblisch. Real-Lex. II Theil.
     

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Stand: 23. August 2016 © Hans-Walter Pries