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Quellenangaben |
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Brunnen, oder Bronnen, Born, werden diejenigen Behältnisse des
Wassers
genennet, aus welchen man zur
Menschlichen
Beqvemlichkeit, allezeit
frisches Wasser bekommen kan. |
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Gleichwie der
Gebrauch des Wassers in dem
menschlichen
Leben unentbehrlich ist; so kan
man auch die Brunnen nicht entrathen; dahero die
Obrigkeit eines
Orts allerdings dahin zu
sehen, daß derselbige so viel als
möglich mit Brunnen versehen werde,
damit die Menschen an Wasser keinen
Mangel leiden. Dieses geschiehet nun auf
vielerley Art, allwo man sich vor allen
Dingen nach Qvellen umzuthun
hat, die eine gnugsame Menge Wassers geben. Dergleichen Qvellen trifft man nun öffters solchergestalt
an, daß sie von freyen Stücken aus der Erde hervorbrechen; oder
man
muß solche erst durch viele
Arbeit suchen; allwo man
allerdings auf diejenigen
Zeichen Achtung zu geben
hat, die sich über der Erden an denenjenigen Örtern ereignen, wo sich Qvellen unter der Erden
befinden, damit man ohne denenselbigen nicht umsonst arbeite, wenn man eine Qvelle entdecken
will. |
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Dergleichen Zeichen erzehlet nun Vitruuius Architect VIII. 1, aus welchem sie auch Plinius und
Palladius genommen haben.
Z.E. Man
soll sich vor der Sonne Aufgang mit dem
Gesichte dergestalt auf die Erde legen, daß man auf der Fläche der Erden gerade hinsehen kan, und
soll Achtung geben, an welchen Örtern des Erdreichs sich Feuchtigkeiten und Dünste in die Höhe
ziehen, und sich gleichsam über der Erde kreuseln; denn an demselben Orte befindet sich eine
Qvelle. |
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Ferner soll man an denen Orten, wo man sich etwan eine Qvelle
vermuthet, 5 Fuß tieff und 3 Fuß
breit ein Loch graben, darein ein etwas grosses hohles Gefässe in
form eines auf einer Seiten offnen
Cubi oder Parallelepipedi von Kupfer oder Bley dergestalt gegen der Sonnen Untergang legen, daß die
offne Seite |
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{Sp. 1605|S. 818} |
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des Gefässes auf die Erde zu stehen komme; die innere Höhle des Gefässes aber soll man mit Öle
bestreichen, und, wenn das Gefässe gehöriger massen eingesetzet, das in die Erde gegrabene Loch mit
Streichern und Schilff zudecken und
verwahren. Den andern
Tag darauf soll man das Loch wieder
eröffnen, das Gefässe heraus nehmen und zusehen, ob sich Feuchtigkeiten und Dünste an das Gefässe
innwendig angehenget haben; denn wenn dieses geschehen, so kan man versichert seyn, daß sich um
selbige
Gegend Wasser unter der Erde
befinde. |
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Vor allen Dingen aber hat man bey Erforschung derer Örter derer Qvellen auf die Beschaffenheit
des
Erdreichs zusehen. Wo ein
Grund viel Kreite hat, daselbst
wird man nicht viel
Wasser, und solches von keinem gar zu
guten Geschmack antreffen. In schwartzem Boden trifft man auch zuweilen einige Qvellen, iedoch sehr
schwach an, wiewohl sie einen guten Geschmack haben. Krießigter Grund giebt mittelmäßige Qvellen,
welche aber nicht allzubeständig flüssen; ie gröber aber der Sand und besonders wo vieler Felsen, ie
reichlicher findet man die Qvellen, auch von gutem Geschmack. Gute und reiche Qvellen sind
diejenigen, welche an denen Wurtzeln derer Berge, besonders, wo viel Kiesel-Steine sind,
hervorqvellen; und so ferner. |
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Wenn man nun solchergestalt den Ort derer Qvellen gefunden, und durch Wasserwagen
untersuchet, ob
derselbe höher als der Ort liege, wo der Brunnen hinkommen soll; so darff man nur das Wasser aus der
Qvelle durch Röhren an den Ort des Brunnens leiten, darüber perpendicular eine Röhre in die Höhe
richten, in welcher das Wasser von sich selbst ex ratione tuborum communicantium in die Höhe steigen
und zu einem Hahn oder andern, auf der Seite dieser eingesetzten Röhren herauslauffen wird. |
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Es muß aber der Ort der Qvelle höher als diese perpendicular-aufgerichtete Röhre übe dem
horizont liegen, indem ex rationibus physicis wegen
Residentz der
Lufft, Friction und so ferner, das Wasser
darimen nicht praecise so hoch steiget, wie hoch die Qvelle über den horizont erhaben ist. |
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Ein solcher Gestalt gebaueter Brunnen wird insgemein ein Röhr-Brunnen genennet, welcher nach
des Architecti seinen Einfällen eingefasset wird, um darinnen als in einem Teiche das beständig
herausflüssende Wasser zusammlen, wenn es nicht alle durch den
Gebrauch verthan wird. |
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Wohl
thut man, wenn man die ohnweit
des Brunnens unter der Erden liegenden Horizontal-Röhre, welche das Qvell-Wasser nach dem
Brunnen zuführet, mit einem Hahn versiehet, den man durch Hülffe einer langen Stangen auf und
zuschlüssen kan. Denn so darff man nicht das Wasser beständig lauffen lassen, und kan im
Winter die Röhre des Brunnens mit Mist
und Stroh verbinden, daß das Wasser nicht gefrieret. |
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Wenn der Ort derer Qvellen viel höher als der Brunnen lieget, so kan man hierauf einen Aufsatz und
folglich einen Spring-Brunnen machen; wovon aber unter diesem
Titel ein mehreres
nachzusehen. |
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Dieses ist die Art und Weise, wo man
unmittelbar aus der Qvelle
das Wasser nach einen Brunnen leitet. Wenn aber die Qvelle etwas starck Wasser giebet, so pfleget
man das Wasser daraus durch Röhren nach einen besondern
Ort zu führen, welcher
insgemein die Wasser-Kunst
genennet wird, allwo in einem Kupfernen
Behältnisse, oder Kessel, das Wasser in der Höhe gesammlet, und durch andere Röhren dasselbe nach
verschiedenen Brunnen, um
solche darmit zu versehen, geleitet wird; und hierbey lässet sich die obige manier mit dem Hahne unter
der Erden wohl an- |
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{Sp. 1606} |
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bringen, als wodurch man verschaffen kan, daß das Wasser nach Beschaffenheit derer
Umstände in diesen oder jenen Brunnen
lauffe, in andern aber nicht. Damit nun aber, wenn solcher Gestalt wenig Wasser verthan wird, der
Kessel in der Wasser-Kunst nicht überlaufft, so pfleget man eine Röhre darein zu machen, dadurch das
überflüßige Wasser in einem Graben oder Fluß wieder abgeleitet wird. |
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Dieses läßt sich alles wohl practiciren, wo man dergleichen hohe Qvellen um eine Gegend antrifft;
wo aber dieses nicht ist; es bewässert aber ein
Fluß dieselbe Gegend; so kan man auch
hieraus noch Röhr-Brunnen leiten, wenn man bey dem Flusse eine Wasser-Kunst
erbauet, und darinnen das
Wasser durch die
Kunst als Schöpf-Räder, Stangen
oder Saug-Wercke, Paternoster oder Püschel-Wercke, Druck-Wercke und so ferner in die Höhe treibet,
und in einem Kessel oben sammlet, woraus es durch Röhren nach denen Brunnen kan geleitet werden.
Und dieses sey gnug von denen Röhr-Brunnen. |
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Wo aber dergleichen gar nicht anzubringen sind, oder auch theils wegen grosser Kosten nicht
können erbauet werden, theils nicht zulänglich sind einen Ort mit gnugsamen Wasser zu versehen; so
hat man noch andere manieren Brunnen anzulegen, um der menschlichen Beqvemlichkeit dadurch zu
Hülffe zu kommen. Solches geschiehet nun hauptsächlich auf zweyerley Art: Entweder die Qvelle ist an
einem Hügel oder auf der Fläche der Erden oder kaum wenige Fuß darinnen; oder man muß ziemlich
tieff in die Erde hinein graben, ehe man Wasser antrifft. |
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In dem ersten Falle pfleget man die Qvelle nur einzufassen und zum Gebrauch
geschickt zu machen,
daß man das Wasser daraus commode schöpfen kan; in dem andern Falle fasset man gleichfalls den
Brunnen ein, bedienet sich aber besonderer
machinen um das Wasser aus der
Tieffe in die Höhe zu bringen. |
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Die simpleste Art hiervon ist, wenn man an dem Brunnen einen Stamm aufrichtet, an selbigen einen
Balcken in form eines Schlag-Baumes beweglich macht, daran eine Stange mit einem Eimer hanget,
welchen man vermittelst der Stange in den Brunnen hinablassen und Wasser schöpfen kan. Wenn der
Brumen etwas tieff ist, leget man oben ein Rad mit einer starcken Welle an, um welche eine Kette
gewunden, an deren Enden 2 Eimer dergestalt angemacht, daß, wenn man vermittelst des Rads den
einen Eimer in die Höhe ziehet, der andere sich hinunter läßt und Wasser schöpft. Oben ist eine Rinne
qver über den Brunnen geleget, in welche man das Wasser aus dem Eimer ausgüssen kan. |
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Wenn ein Brunnen dergestalt beschaffen, daß dessen Tieffe über 16 Rheinländische Ellen nicht
beträgt, so pfleget man, um das Wasser in die Höhe zu bringen, eine Plumpe oder Saug-Werck
anzulegen, da man eine höltzerne auswendig wohl verpichte Röhre ins Wasser des Brunnens setzet,
unten in dem Boden ein ventil machet, welches sich von unten in die Höhe aufstossen, aber nicht heraus
gegen den Grund des Brunnens zu drucken läßt; hernachmahls aber eine eiserne Stange mit einem
Kolben, welcher sich genau in die Röhre schickt und in der Mitten hohl ist, in die Röhre einsetzet, in den
Kolben oben selbst aber wiederum ein Ventil macht, so sich heraufwerts austhun kan. |
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Denn wenn die eiserne Stange dergestalt an einer andern angemacht ist, daß man sie in die Höhe
ziehen und wieder niederdrücken kan; und man ziehet den Plump-Stock in die Höhe, so wird zwischen
dem untern Ventil an der Öffnung der Röhre und dem Kolben des Plump-Stocks in der Röhre ein von
Lufft leerer
Raum, |
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{Sp. 1607|S. 819} |
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in welchen das Wasser aus der Qvelle durch das untere Ventil dringet. Wenn nun der Plump-Stock
wieder niedergestossen wird; so schlüsset sich das untere Ventil an der Öffnung der Röhre zu, hingegen
das Ventil an dem Kolben des Plump-Stocks thut sich auf und läßt das in die Röhre gedrungene Wasser
über sich steigen; und solchergestalt bringet man nach etliche mahl wiederhohlten Plumpen das Wasser
in die Höhe, daß es zu einer andern in jene eingesetzten Röhre herauslauffen kan. |
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Die
Ursache, warum
der Brunnen über 16 Ellen nicht tieff seyn
soll, ist weil in solcher Höhe das Wasser
mit dem Druck der Lufft die Wage hält, welcher eben sonst das Wasser unter solcher Höhe in der Röhre
treibet, wenn ein von Lufftleerer Raum darinnen gemacht wird; wie man solches in der Aerometrie
darthut. |
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Überhaupt aber giebt es entweder
öffentl. und Gemein-Brunnen
oder priuat- und
eigenthüml. Brunnen; Was
diese betrifft, ist regulariter keinem verboten, einen Brunnen auf seinen
Grund und Boden
zugraben, wenn er nur damit einem andern an seinem
Wasser oder Brunnen keinen
Schaden
thut. |
- l. vult. fin. reg.
- l.1. §. 12. de aqu. pluu. arcend.
- l. 21. eod.
- l. 26. dedanat.
inf.
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Was die offnen Stadt-Brunnen betrifft, ist zu deren reparation, wenn es denen
Häusern oblieget, ein jeder Hauß-
Besitzer, als zu einen Patrimonial-Onere,
verbunden; Wo es aber
denen
Bürgern als Bürgern, so ist es ein
Onus personale, und niemand von Beytrag eximiret, der des Brunnens genüsset; Wiewohl es auch ein
Onus mixtum heissen kan, wenn es denen Bürgern wegen der Häuser aufgeleget wird. Und ist dißfalls
auf die
Statuta oder
Gewohnheit jeder
Stadt zusehen. |
- Klock. de contrib. 5. n. 107. et. 10. n. 18.
- Chev. P. IV. Dec. 128.
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Es lieget auch einer
Obrigkeit ob, auf die Brunnen
fleißig sehen zulassen, daß nicht nur der
Qvell, wo selbiger entspringet, unverletzet bleiben, und die Röhren in
guten
Stand erhalten, sondern auch
nichts unreines in den Brunnen geworffen, geflösset, oder gewaschen, weniger der Brunnen gar
vergifftet werde. Und gleichwie in wohl
bestellten Städten
gewisse
Brunnen-Meister bestellet
werden, welche auf die Röhren und Brunnen Acht geben, also werden auch die Brunnen-Vergiffter mit
strenger Straffe des Schwerdts,
und an theils Orten des
Feuers angesehen. |
- l. 1. pr. §. 1. l. 3. pr. adl. Corn. de Picar.
- l. 28. §. 9. de poen.
- Carpz. Quaest. Crim. 20.
n 63.
- L. R. l. 2. art. 13.
- Berl. p. 4. c. 26. n. 13.
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Wie denn auch in Priuat-Brunnen, wo einer die
Seruitut hat, Wasser
aus seines Nachbarn Brunnen zuschöpffen, und er wolle hinein waschen, und andere Unfläterey hinein
sudeln, ist solches nicht zuleiden, sondern es hat der
Herr das Interdictum
de fonte zu exerciren |
- Tot. tit. π. de font.
- P. Frid. Tract. de Interd. Tit. 13
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