Titel: |
Sach-Erklärung |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
33 Sp. 230 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 33 S. 128 |
Vorheriger Artikel: |
Sach-Erhalters |
Folgender Artikel: |
SACHET A DRAGEE |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Sach-Erklärung, Erklärung der Sache,
Definitio Realis, heisset diejenige Erklärung eines
Dinges oder
Sache, da die Art und Weise
vorgestellet wird, wie sie entstehen kan. Als z.E.
wenn in der Geometrie
gesaget wird, ein Circkel
werde beschrieben, wenn eine gerade Linie sich
um einen festen Punct
beweget. |
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Sie ist der
Wort-Erklärung (Definitioni
nominali) von der am gehörigen
Orte, entgegen
gesetzet, und hat vor dieser den
Vorzug, daß man
gleich daraus
erkennen kan, ob die Sachen
möglich sind oder nicht, und daher ohne fernern
Beweiß zu
Gründen einer richtigen |
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{Sp. 231|S. 129} |
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Demonstration gebrauchet werden kan. Uber
dieses lassen sich auch öffters aus den Sach-
Erklärungen viele Dinge ohne alle Umwege
demonstriren, die man sonst mit grosser
Mühe
erweisen muß. |
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Bey denen Sach-Erklärungen hat man auf
zweyerley zu sehen, nehmlich |
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1) |
auf diejenigen Dinge,
welche zu ihrer Möglichkeit etwas beytragen, oder
was für Dinge darzu gehören, wenn die Sache
entstehen soll, und |
2) |
auf dasjenige, was sie
darzu beytragen. |
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Z.E. in obigem Exempel vom Circkel fordert
man zu seiner Möglichkeit einen Punct und eine
gerade Linie, der Punct soll unbeweglich seyn,
und also die
Bewegung der Linie reguliren; die
gerade Linie aber soll sich dergestalt bewegen,
daß sie wieder an den Ort kommt, wo die
Bewegung sich angefangen hatte. |
Siehe Wolffs vernünfftige
Gedancken von den Kräfften des menschlichen
Verstandes. |
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Wie die Schul-Lehrer die Sach-Erklärung oder
Real-Definition erkläret, davon siehe den
Artickel:
Definitio, im VII
Bande,
p. 409, u.ff. |
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