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Zedler: Sach-Erklärung HIS-Data
5028-33-230-10
Titel: Sach-Erklärung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 33 Sp. 230
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 33 S. 128
Vorheriger Artikel: Sach-Erhalters
Folgender Artikel: SACHET A DRAGEE
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Sach-Erklärung, Erklärung der Sache, Definitio Realis, heisset diejenige Erklärung eines Dinges oder Sache, da die Art und Weise vorgestellet wird, wie sie entstehen kan. Als z.E. wenn in der Geometrie gesaget wird, ein Circkel werde beschrieben, wenn eine gerade Linie sich um einen festen Punct beweget.  
  Sie ist der Wort-Erklärung (Definitioni nominali) von der am gehörigen Orte, entgegen gesetzet, und hat vor dieser den Vorzug, daß man gleich daraus erkennen kan, ob die Sachen möglich sind oder nicht, und daher ohne fernern Beweiß zu Gründen einer richtigen  
  {Sp. 231|S. 129}  
  Demonstration gebrauchet werden kan. Uber dieses lassen sich auch öffters aus den Sach- Erklärungen viele Dinge ohne alle Umwege demonstriren, die man sonst mit grosser Mühe erweisen muß.  
  Bey denen Sach-Erklärungen hat man auf zweyerley zu sehen, nehmlich  
 
1) auf diejenigen Dinge, welche zu ihrer Möglichkeit etwas beytragen, oder was für Dinge darzu gehören, wenn die Sache entstehen soll, und
2) auf dasjenige, was sie darzu beytragen.
 
  Z.E. in obigem Exempel vom Circkel fordert man zu seiner Möglichkeit einen Punct und eine gerade Linie, der Punct soll unbeweglich seyn, und also die Bewegung der Linie reguliren; die gerade Linie aber soll sich dergestalt bewegen, daß sie wieder an den Ort kommt, wo die Bewegung sich angefangen hatte. Siehe Wolffs vernünfftige Gedancken von den Kräfften des menschlichen Verstandes.  
  Wie die Schul-Lehrer die Sach-Erklärung oder Real-Definition erkläret, davon siehe den Artickel: Definitio, im VII Bande, p. 409, u.ff.  
     

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Stand: 2. Dezember 2011 © Hans-Walter Pries