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Definitio, ist überhaupt ein abstracter
Begriff,
welcher uns ein Object nach seinem
Wesen, das
ist, nach seinem genere proximo und differentia
specifica vorstellet, damit wir die
Wahrheiten, die
aus dem Wesen des Objects folgen, durch richtige
Schlüsse
erfinden, und
beweisen können. |
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Dieselbe wird
eingetheilet
in nominalem, und
in eine gedoppelte realem, nemlich in
metaphysicam et disciplinalem. Die nominalis ist
wiederum ein abstrahirter Begriff, welcher das
Wesen des
Wortes vorstellet, damit das
definitum,
oder das objectum meditandi der darauf folgenden
real-definition deutlich und von genugsamer
Gewißheit sey: aus der
Nominal-Definition aber
selbst diejenigen Wahrheiten, die zu
vernünfftigem
Gebrauche des Wortes dienen, gefolgert werden
können. |
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Das Wesen eines Wortes bestehet in der ihm
beygelegten
Bedeutung. Ein Wort ist ein
Zeichen,
wodurch wir gewisse Begriffe begreiffen, und die
unter demselben begriffene Begriffe sind also das
Wesen desselben. Das Wesen einer Nominal-
Definition muß also mit dem Wesen einer Real-Definition nicht verwechselt werden. Das erstere
bestehet in allen Begriffen des Objecti, ohne
Absehen, ob sie essentiales oder accidentales sind, wenn man
nur das gantze
Concretum hat:
das andere hingegen ist nur ein
Theil des Objecti,
nemlich die wesentlichen abstracta. |
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Man theilet die nominales definitiones in
gemeine und besondere ein. Die gemeinen zeigen
den allgemeinen Gebrauch eines Wortes. Hierzu
wird von denen Peripateticis die Synonymie,
Homonymie und Paronymie gerechnet: von
welchen wir an ihren besondern Örtern handeln
werden. |
Gerhard Delineatione
Philosophiae Rationalis … |
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Da aber diese drey
Arten mehr zur
Grammatic als zur Logic gehören, so hat man bey
einer guten Nominal-Definition eben nicht darauf
zu sehen. |
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Die besondern zeigen hingegen den
besondern und eigentlichen Gebrauch eines
Wortes an. |
-
Titius
Arte Cogitandi
…
- Auctor Artis Cogitandi …
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Ridiger hat eine neue
Eintheilung der
Nominal-Definition gefunden. Er hat nemlich |
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{Sp. 410} |
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bemercket, daß einige
Begriffe nothwendig
sind, so daß es nicht in unserer Willkühr stehet,
dieselben auf eine andere Art uns vorzustellen.
Bey andern hingegen steht es uns frey, dieselben
nach der Anzahl ihrer Theile auf eine andere Art
zu gedencken, so daß deren Bestimmung und
Zusammenfassung bloß von der Willkühr derer
Menschen abstammet. Die erstern nennet er
ideas naturales, die letztern ideas arbitrarias. |
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Zu der erstern Classe
zehlet er die Begriffe
von allen natürlichen
Cörpern,
Geistern, durch die
Kunst hervorgebrachten Cörpern, allen
moralischen
Dingen, und
würcklichen
Kräfften und
accidentibus. Zu der andern
Ordnung
gehören alle Begriffe von denen
erdichteten
substantien, so
wohl derer natürlichen, als Centaurus, als derer
moralischen z.E. civitatis vtopicae; Ferner alle
Begriffe von denen in einer gewissen
Zahl
zusammengefaßten accidentibus, z.E. die
ideen
der Freygebigkeit und Kostbarkeit des
Geschenckes bey der Magnificentia; und endlich
alle Begriffe von vorerwehnten accidentibus, wenn
sie mit einem Subjecto
verknüpffet werden. Z.E.
Die ideen der Unwissenheit, derer
Endzwecke bey
denen
Gesetzen, der Dreistigkeit und der Boßheit
mit dem Subjecto verknüpffet, bey einem
Rabulisten. |
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Nach diesem
Unterschiede hat er die
definitiones in primarias et secundarias eingetheilet: von welchen die
primariae zu denen
ideis arbitrariis; die secundariae zu denen ideis
naturalibus gehören. |
Ridiger Sensu Veri et Falsi
… |
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Der
Nutzen der
definitionis Nominalis ist
dieser, daß wir eigentlich
wissen, was zu unserm
objecto meditandi gehöret, und also hernachmahls
in der definitione reali nicht ausschweiffen. Sie ist
dahero das sicherste Mittel, die Wort-Streitigkeiten, welche bey denen
Gelehrten sehr
häuffig sind, zu heben. |
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Von der gemeinen Definition ohne Noth
abzugehen, ist eine Unbesonnenheit, wodurch
man sich selbst unverständlich macht. Hat man
aber etwas neues hervorgebracht, oder hat der
gemeine Gebrauch nicht sattsam bestimmte
Begriffe bey einem
Worte, so hat man auch
Ursache eine Änderung vorzunehmen, und eine
besondere Definition auszumachen. |
Ridiger S.V. et F. … |
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Was die Definitionem nominalem primariam
anlanget, so folget derselben keine realis definitio,
und ist solche vor sich vor einer Haupt-Definition
zu achten, indem der Endzweck weiter nichts, als
eine Untersuchung des Wortes ist. |
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Die Definitio nominalis secundaria ist
hingegen nur eine Neben-Definition, und ein
Mittel, die rechte definitionem realem zu finden,
indem derselben Richtigkeit aus der gehörigen
Einrichtung der vorhergehenden Nominal-Definition flüsset. |
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Aus diesen Begriffen von der Nominal-Definition kan die Frage: num quaestio an sit?
debeat praecedere quaestionem: quid sit? et vice
versa entschieden werden. Man muß nur hierbey
mercken, was unter der quaestione quid sit?
verstanden werde.
Bedeutet solche die
definitionem realem, so muß die quaestio: quid
sit? vorhergehen: wird aber die Definitio-Nominalis darunter verstanden, so muß die
quaestio: quid
sit? die erste seyn. |
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Aristoteles leget hin und wieder, sonderlich
Analyt. Poster. … der Nominal Definition die
Eigenschafft bey:
quod sit [ein Wort Griechisch],
indemonstrabilis: daher entstehet die Frage: ob
man befugt sey eine Nominal-Definition ohne
Beweiß zum voraus zu setzen? oder ob man
selbige erstlich erweisen müsse? hierauf kan
geantwortet werden: Die Bedeutung derer |
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{Sp. 411|S. 227} |
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Wörter entstehet aus der Willkühr derer
Menschen, und hat also keine natürliche
Verbindung mit denen
Ideen und
Sachen selbst:
ist also wohl gewiß, daß der Beweiß, warum eine
Gedancke eben durch dieses
Wort habe
bezeichnet werden müssen,
unmöglich sey. So
viel aber ist auch hingegen zu mercken, daß man
dennoch die
Existentz der
Benennung, nemlich
daß durch ein Wort eben dasselbe Object,
welches wir vorgeben, bezeichnet werde, durch
Anführung des allgemeinen Sprachs-Gebrauch
könne erwiesen werden. |
Müller
Logic. … |
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Die
Regeln bey Verfertigung einer
Nominal-Definition sind folgende: |
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Man stelle sich von derjenigen Sache, welche
man zu überlegen in
Willens hat, so viel ohne
Zweifel dahin gehörige Exempel vor, als man nur
finden kan: Weßwegen man denn nicht leichte
eins von dieser Gattung in seinen Gedancken
vorbey lassen muß, als zum Exempel: Man
untersuchet die
Natur der Thorheit; hierbey nimmt
man solche Leute in Betrachtung, die vor Thoren
gehalten werden, als welche einem
Mädgen zu
gefallen besondere Kleider tragen, eine
lächerliche Stellung des
Leibes annehmen, ihr
Geld mit zehen Schlössern bewahren, aus
Scheinheiligkeit gewisse
Tage fasten, bey ihrem
grossen
Gut sich nichts zu gute thun. |
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Nach diesem untersuche man, nach welchen
Begriffen die Exempel alle mit einander
übereinkommen. Z.E. Die Narren haben dieses
untereinander gemein, daß sie sich einen
Endzweck vorsetzen, den sie nicht erlangen: daß
sie von andern ausgelachet werden: sich
ungewöhnlicher Mittel bedienen, kein
Judicium
haben, und dasjenige, was sie unternehmen, nur
Würckungen des
Ingenii sind. Und diese Begriffe
zusammen genommen, machen die Nominal-Definition aus. |
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Die Real-Definition ist eine Definition, deren
Genus und Differentia das
Wesen der
Sache
selbst in sich enthält, damit man aus diesem
Grunde die
Wahrheiten, die aus dem Wesen des
Objects flüssen, möge demonstriren können.
Diese Definition wird wieder in Ansehung der
verschiedenen
Erkäntniß des Wesens einer
Sache in die metaphysicam und disciplinalem
eingetheilet. |
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Die Metaphysica ist eine Definition, durch
welche wir das definitum nach seinen beyden
wesentlichen abstractis metaphysicis, dem
Genere und der Differentia, welche letztere wir
nemlich bis hieher nach ihrer
Existentz betrachten,
uns vorstellen: damit wir aus derselben
beurtheilen mögen, wie weit sich die
Grentzen der
Existentz eines Objects erstrecken oder nicht, und
die aus dieser Betrachtung herflüssenden
Wahrheiten überzeugend
beweisen können. |
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Die Caussal Definition ist hingegen eine
Definition, durch welche wir uns das Definitum
auch nach denen eigentlichen
caussis oder
Grund-Ursachen, von welchen jene abstracta
metaphysica, als
Würckungen herrühren,
vorstellen: damit wir diejenigen Wahrheiten, die
auch aus dieser Betrachtung flüssen, daher
erweisen können. Diesen
Unterscheid derer
Definitionen hat
Ridiger S.V. et F. … am besten
eingesehen und ausgeführet, welchem
hernachmahls
Müller in seiner
Logic …
gefolget. |
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Die Caussal-Definition ist nach dem
Unterschiede derer
Caussarum wiederum
entweder Physicalisch nach der caussa efficiente, oder Moralisch nach der
caussa finali, welche
auch practisch
genennet wird. |
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Da aus diesem erhellet, daß die Real-Definitiones der
Grund des
Beweises bey allen
Begriffen, die zu einem
Objecto gehören, sind: so
ist solches wieder den |
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{Sp. 412} |
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Lock. de intellectu Humano … zu mercken,
welcher die Definitiones deswegen vor sehr
geringe hält, weil er dieselben vor schlechte Wort-Beschreibungen gehalten, keinesweges aber das
fundamentum demonstrandi in denenselben
gesuchet. |
Müller
Logic. … |
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Zu der Real-Definition wird erfordert, daß so
wohl das Genus und die Differentia in der
Metaphysical-Definition, als die Caussa tam
Efficiens quam Finis in der Caussal-Definition
ideae proximae, die dem Objecto so zu kommen,
daß sie alle die übrigen dahin gehörigen
Ideen
unter sich begreiffen, ja seyn müssen: damit also
alles aus derselben kan hergeleitet werden. |
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Sonst sind noch zwey Haupt-Eigenschafften
einer Definition zumercken, nemlich, daß sie
deutlich und distinct seyn müsse, wovon wir an
denen behörigen
Örtern ins besondere handeln
werden. |
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Die leichteste Art eine Definition
zuerfinden,
und welche so wohl vom Aristotele Analyt.
posterior. … vorgetragen, als von
Ridigern in S.V.
et F. … ingleichen Philos. Pragm. in Logica …
weiter ausgeführet worden, ist diese: Man suche
unter denen Abstractis des Objects, welches zu
definiren ist, ein
ungezweiffeltes
Genus
desselben, es mag nun dasselbe auch so
entfernet, remotum, wie es
will, seyn. Dieses
Genus
theile man richtig ein in seine
Species, und
urtheile so dann, zu welcher Species das
eigentliche Objectum meditandi gehöre. Siehet
man, daß es unter alle Species der
Eintheilung
kan gebracht werden, so verwerffe man dieselbe
als unnütze, und suche so lange, biß sich eine
solche Einrichtung findet, unter deren einer Specie
unser Objectum meditandi stehet. |
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Auf diese Art hat man schon ein näheres
Genus nemlich die obgedachte Speciem
gefunden. Weil aber dieses nähere Genus
vielleicht noch nicht das näheste Genus ist,
welches wir doch haben müssen, so muß man in
Eintheilen so lange fortfahren, biß man endlich in
der Reihe derer daher entstehenden
Subdiuisionen auf diejenige kömmt, in welcher
das zu definirende Object, oder dessen Definition,
eine unmittelbare Species, oder membrum
diuidens wird: da denn das totum diuisum dieser
letztern Eintheilung das Genus proximum seyn
muß. |
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Diese letzte Subdiuision ist nun eben auch
der
Grund der
differentiae specificae: indem das
andere membrum diuidens, welches in
obgedachter subdiuision unserm Objecto
contradistinguiret wird, das Oppositum ist, von
welchem die Differentia specifica das Object
unterscheiden soll. Man suche also unter denen
wesentlichen Abstractis des zu definirenden
Objects diejenigen, die diesem Object allein eigen
sind, und dem nur jetzt gedachten Opposito oder
Speciei contradistinctae nicht zukommen. |
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Ferner weil sich nun dergleichen Abstracta
mehr bey einem Objecto befinden, so wird man
bey genauer Aufmercksamkeit wahrnehmen, daß
immer eines das andere, als seine Folgerung
unter sich begreiffet. Dasjenige Abstractum nun,
welches unserm Objecto allein eigen ist, und die
übrigen von dieser
Art unter sich begreiffet, ist die
eigentliche Differentia specifica. |
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Ridiger will zwar in S.V. et F. l.c. eine noch
leichterer Art vorschlagen, weil er aber das
erfundene Oppositum allbereit supponiret, dieses
aber auf keine Weise richtiger, als auf obige kan
erfunden werden, so siehet man wohl, daß die
erstere der letztern vorzuziehen ist. |
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Wer aber die subordinirten Genera einer
Disciplin noch nicht
versteht, kan auch keine
Definitiones mercken. Doch gehet diese |
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{Sp. 413|S. 228} |
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Erfindung nur auf die Metaphysical-Definition: die Disciplinal-Definitiones
müssen, wie alle
abstracta disciplinalia, nach denen
Regeln theils
der Caussal-Schlüsse, theils der
Wahrscheinlichkeit erfunden werden. |
Müller Logic ... |
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Die Haupt-Regeln, welche man sonst noch
bey der Definition zu beobachten hat, sind
diese: |
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Die Definition ist eine abstracte Idee von dem
zu definirenden Objecto, als ihrem
Concreto:
deßwegen muß man das Concretum nicht wieder
durch eben dasselbe Concretum definiren. Es mag
nun selbiges Synonymice durch gleichgültige
Wörter, oder da man das
Definitum selbst wieder
zum Genere oder zur Differentz macht,
geschehen. An Statt des Generis oder Differentiae
müssen gleichfalls nicht nur eintzelne Exempel
angeführet werden. An Statt der Definition setze
man nicht aus Nachläßigkeit eine
Diuision. Die
Diuision enthält nur zufällige Abstracta, da die
Definition hingegentheil aus wesentlichen
Begriffen bestehen soll. |
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Das Genus oder die Differentz einer Definition
müssen nicht in einer Metaphora bestehen, als
obligatio est vinculum juris. Aus Gleichnüssen,
dergleichen die Metaphoren sind, kan kein
sicherer
Schluß gemacht werden. |
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Letztlich muß das Genus oder die Differentz
nicht von denen blossen
Eigenschafften der
Wörter, oder von einer besondern
Redens
Art
seiner
Sprache hergenommen werden. |
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Übrigens sind noch zwey Fragen vorhanden.
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Die erste ist, ob alle
Dinge, welche der
menschliche Verstand begreiffet, können
definiret
werden? Hierauf wird mit
Unterschied
geantwortet. Die blosen willkührlichen
Ideen
unsers Verstandes können alle, aber nur
nominaliter definiret werden. Die natürlichen Ideen
sind entweder individuale oder abstracte Ideen.
Die Indiuidua können einmahl wegen ihrer
Vielheit, und zum andern, weil sie in abstracto,
wenn sie von einerley
Art sind, einerley
Wesen
haben, und dessen würckliche
Existentz in denen
Indiuiduis nur auf unterschiedene Art determiniret
ist, nicht definiret werden. Die Abstracta können
alle nominaliter und metaphysice: diejenigen aber
auch zugleich caussaliter definiret werden, welche
keine Entia transcendentalia, sondern noch
Objecta derer Disciplinen sind. |
Ridiger S.V. et. F.
… |
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Die andere Frage ist: Ob man eine Real-Definition
beweisen müsse, oder nicht? Dieses
wird also beantwortet. Die Objecte, welche
definiret werden sollen, fallen entweder
unmittelbar in die
Sinne, oder sie hangen mit
diesen nur mittelbar zusammen. Bey denen
erstern brauchen wir, weil die
Propositiones sich
unmittelbar auf die Sinne
gründen, keinen Beweiß.
Ob aber die davor ausgegebene Abstracta das
wahre Genus und Differentia unsers Objects sind,
muß auf Erforderung aus denen
Regeln von der
Definition erwiesen werden. |
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Man kan das erstere die
Materiam, und das
letztere die
Formam einer
Definition nennen. Bey
denen mittelbar mit denen Sinnen
zusammenhangenden Ideen muß so wohl der
Beweiß der Formae als auch der Materiae
geführet werden. |
Müller Logic. … |
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