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Zedler: Gewißheit HIS-Data
5028-10-1393-5
Titel: Gewißheit
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 10 Sp. 1393
Jahr: 1735
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 10 S. 714
Vorheriger Artikel: Gewiß-Groschen
Folgender Artikel: Gewitter
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Anmerkung
  Gewißheit, ist eigentlich diejenige Erkenntniß, da uns kein Zweifel übrig bleibt.  
  Sie ist also der Wahrscheinlichkeit entgegen gesetzt, nach welcher eines und das andere bey unserer Erkenntniß noch zu bedencken. Da nun aber alles unser Wissen entweder unmittelbar sinnlich oder abstract ist, so giebt es entweder eine gemeine oder gelehrte Gewißheit, siehe Demonstration, Tom. VII. p. 534. seqq.  
  Man pfleget aber auch, wiewohl uneigentlich von einer historischen und moralischen Gewißheit zu reden. Unter der erstern verstehet man nichts anders als die sogenannte Probabilitatem Historicam, von der an seinem Orte[1]. Die moralische Gewißheit ist eben so, daß die Moral alle Zeit so demonstrativ wäre, daß sie nicht ein und dem andern Einwurff unterworffen wäre, kann nicht behauptet werden. Wenn man indessen dasjenige hat, was am wahrscheinlichsten, so nennet man es eine moralische Gewißheit, davon unter Probabilitas politica nachzusehen[2].
[1] HIS-Data: siehe Wahrscheinlichkeit [2]
[2] HIS-Data: siehe auch Wahrscheinlichkeit [4]
     

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Stand: 24. Januar 2013 © Hans-Walter Pries