Titel: |
Gewißheit |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
10 Sp. 1393 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 10 S. 714 |
Vorheriger Artikel: |
Gewiß-Groschen |
Folgender Artikel: |
Gewitter |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Anmerkung |
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Gewißheit, ist eigentlich diejenige
Erkenntniß,
da uns kein
Zweifel übrig bleibt. |
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Sie ist also der
Wahrscheinlichkeit entgegen
gesetzt, nach welcher eines und das andere bey
unserer Erkenntniß noch zu bedencken. Da nun
aber alles unser
Wissen entweder
unmittelbar
sinnlich oder abstract ist, so giebt es entweder
eine gemeine oder
gelehrte Gewißheit, siehe
Demonstration,
Tom. VII. p. 534. seqq. |
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Man pfleget aber auch, wiewohl uneigentlich
von einer historischen und
moralischen Gewißheit
zu
reden. Unter der erstern
verstehet man nichts
anders als die sogenannte Probabilitatem
Historicam, von der an seinem Orte[1]. Die
moralische Gewißheit ist eben so, daß die
Moral
alle
Zeit so
demonstrativ wäre, daß sie nicht ein
und dem andern Einwurff unterworffen wäre, kann
nicht behauptet werden. Wenn man indessen
dasjenige hat, was am
wahrscheinlichsten, so
nennet man es eine moralische Gewißheit, davon
unter Probabilitas politica nachzusehen[2]. |
[1] |
HIS-Data: siehe
Wahrscheinlichkeit [2] |
[2] |
HIS-Data: siehe
auch
Wahrscheinlichkeit [4] |
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