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Zedler: Schloß ... Werckzeug HIS-Data
5028-35-209-7
Titel: Schloß ... Werckzeug
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 35 Sp. 209
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 35 S. 118
Vorheriger Artikel: Schlosgängl von Edlenbach
Folgender Artikel: Schloß, Arx
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Bibel

  Text Quellenangaben
  Schloß, Sera, Serrure, ist ein eisernes Werckzeug, die Thüren an allerley Gebäuden, Häusern und Gemächern, Kästen und Schräncken damit zu schliessen.  
  Es bestehet aus einem Blech, worauf die übrigen Theile gehefftet, in einem oder mehr Riegeln, so durch das Gefieder gesperret wer-  
  {Sp. 210}  
  den, einem einfachen oder doppelten Eingerichte, mit einem Dorn, der in den Schlüssel eingestecket wird, und in dem zugehörigen Schlüssel.  
  Ein blind Schloß heisset, das überdeckt, und anders nicht, als mit dem Schlüssel, es sey von innen oder von aussen, kan geöffnet werden.  
  Wenn dergleichen Schloß mit keinem Dorn versehen, und darneben die Riegel mit ihrem Gefieder zusamt dem Schlüssel auf eine besondere und immerzu veränderliche Art eingerichtet, und mit keinem von dem gewöhnlichen Eingerichte versehen ist. nennet man selbiges ein Riegel-Schloß.  
  Ein Vorhänge-Schloß hingegen heisset, das nicht an der Thüre fest ist, sondern vor einen Anwurf in die Krampe gehänget, und also verschlossen wird.  
  Einer noch gantz andern Art von diesen bereits beschriebenen ist, das von Gold oder Silber insgemein an den Ketten und Halsbändern gebrauchet wird, um selbige zusammen zu schliessen. Es bestehet dieses aus einem kleinen förmlichen vom Goldschmiede wohl ausgezierten, auch zuweilen mit Edelgesteinen garnirten Schilde, welches mit einer Feder und einem daran befestigten kleinen Knöpflein versehen ist. Besiehe auch den Artickel Kunst-Schlösser im XV Bande, p. 2146.  
  Die Redens-Art: ein Schloß an den Mund legen, kommt vor Syrach c. XX, 33. und wird dadurch die Verwahrung des Mundes und der Zunge angezeiget, die hat GOtt dem Menschen gegeben, seines Hertzens Gedancken damit an den Tag zu geben, Syrach XVII, 5. 7.
  Allein nach dem Sünden-Fall ists dermassen damit verderbet, daß man wohl die stärcksten Pferde mit Zäumen erhalten; ein groß Schiff mit einem kleinen Ruder regieren kan; aber die Zunge ist ein klein Glied, richtet grosse Dinge an, daß sie kein Mensch zähmen kan, Jac. III, 3 u. f.
  Also wünschet Syrach, daß er dißfalls seinem Munde rechte Gewalt anthun, und seine Zunge wohl verwahren könte. Wie man eine Stadt mit Thoren, Riegeln und Schlössern verwahret, daß nicht ein ieglicher gleich einlauffen darf, als in ein Dorf oder offenen Flecken, Ps. CXLVII. 11.
  so wünschet Syrach auch, daß er vor seinen Mund ein Schloß legen könne.  
  Dergleichen Rath auch Micha giebet: Bewahre die Thür deines Mundes,
  • Mich. VII, 5.
  • Gleichens Epist. Eph. Conc. 27, p. 535 u. f.

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Stand: 7. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries