Titel: |
Schloß ... Werckzeug |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
35 Sp. 209 |
Jahr: |
1743 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 35 S. 118 |
Vorheriger Artikel: |
Schlosgängl von Edlenbach |
Folgender Artikel: |
Schloß, Arx |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Bibel
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Text |
Quellenangaben |
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Schloß, Sera, Serrure, ist ein eisernes
Werckzeug, die Thüren
an allerley
Gebäuden,
Häusern und Gemächern, Kästen und
Schräncken damit zu schliessen. |
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Es bestehet aus einem Blech, worauf die übrigen
Theile gehefftet, in einem oder mehr Riegeln,
so durch das Gefieder gesperret wer- |
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{Sp. 210} |
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den, einem einfachen oder doppelten Eingerichte, mit einem Dorn, der in den Schlüssel
eingestecket wird, und in dem zugehörigen Schlüssel. |
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Ein blind Schloß heisset, das überdeckt, und anders nicht, als mit dem Schlüssel, es sey von innen
oder von aussen, kan geöffnet werden. |
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Wenn dergleichen Schloß mit keinem Dorn versehen, und darneben die Riegel mit ihrem Gefieder
zusamt dem Schlüssel auf eine besondere und immerzu veränderliche Art eingerichtet, und mit keinem
von dem gewöhnlichen Eingerichte versehen ist. nennet man selbiges ein Riegel-Schloß. |
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Ein Vorhänge-Schloß hingegen heisset, das nicht an der Thüre fest ist, sondern vor einen Anwurf
in die Krampe gehänget, und also verschlossen wird. |
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Einer noch gantz andern
Art von diesen bereits
beschriebenen ist, das von Gold oder Silber insgemein an den Ketten und Halsbändern
gebrauchet wird, um selbige zusammen
zu schliessen. Es bestehet dieses aus einem kleinen förmlichen vom Goldschmiede wohl ausgezierten,
auch zuweilen mit Edelgesteinen garnirten Schilde, welches mit einer Feder und einem daran
befestigten kleinen Knöpflein versehen ist. Besiehe auch den Artickel Kunst-Schlösser im XV Bande, p.
2146. |
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Die Redens-Art: ein Schloß an den Mund legen, kommt vor Syrach c. XX, 33. und wird dadurch
die
Verwahrung des Mundes und der
Zunge angezeiget, die hat
GOtt dem
Menschen gegeben, seines
Hertzens
Gedancken damit an den
Tag zu geben, |
Syrach XVII, 5. 7. |
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Allein nach dem
Sünden-Fall ists dermassen damit verderbet, daß man wohl die stärcksten Pferde mit Zäumen erhalten; ein groß
Schiff mit einem kleinen Ruder
regieren kan; aber die Zunge
ist ein klein Glied, richtet grosse
Dinge an, daß sie kein Mensch
zähmen kan, |
Jac. III, 3 u. f. |
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Also wünschet Syrach, daß er dißfalls seinem Munde rechte
Gewalt anthun, und
seine Zunge wohl
verwahren könte. Wie man eine
Stadt mit Thoren, Riegeln und
Schlössern verwahret, daß nicht ein ieglicher gleich einlauffen darf, als in ein
Dorf oder offenen
Flecken, |
Ps. CXLVII. 11. |
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so wünschet Syrach auch, daß er vor seinen Mund ein Schloß legen könne. |
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Dergleichen
Rath auch Micha giebet:
Bewahre die Thür deines Mundes, |
- Mich. VII, 5.
- Gleichens Epist. Eph. Conc. 27, p. 535 u. f.
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