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Quellenangaben |
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Schiff,
Lat.
Navis,
Frantz.
Vaisseau, Navire, |
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{Sp. 1471|S. 749} |
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Ital. Vasello, Holl. Schip,
ein Gefäß oder Kasten von Holtz und Bretern
also zusammengefüget, daß es auf dem
Wasser
schwimmen, und eine Last, so darein geleget
worden, fortbringen kan. |
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Das lateinische
Wort
Navis leiten einige her von
dem
Griechischen Wort Nao,
fluo, andere von dem
Lateinischen No oder Navo, weil sie mit gröstem
Fleiß,
Mühe
und Kosten in die See
musten gebracht
werden. |
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Arten |
Es sind aber die Schiffe unterschiedlicher
Gattung, als |
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welche insgesammt wiederum in ihre
gewisse
Sorten, (nachdem nemlich ihre
Bau- und
Landes-Art,
ihre Grösse und Capacität, die darzu genommene
Materie,
Form und
Gebrauch ist,)
eingetheilet werden. |
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Von den Kauffarthey-Schiffen nur zu gedencken, so werden |
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- diejenigen, so solche
bauen,
Schiffsbauer
genannt,
- die aber, welche
solche bauen lassen, Eigenthümer des Schiffs,
oder wie man sie in den See-Städten nennet,
Rheeder;
- diejenigen, die solche Schiffe brauchen,
oder mit
Waaren beladen, und von einer
See zur
andern schicken, werden Befrachter genannt.
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Von der Materie oder dem Holtze, welches
zum Schiffbaue erfordert wird, ist solches
mehrentheils Eichenholz, wiewol in der Ost-See
an etlichen
Orten, sonderlich in Schweden,
Finnland und Norwegen, auch viel Führenholtz darzu
genommen wird, welche Schiffe sie dannenhero
Führne oder Feuerblasen nennen. |
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Der Contract, welcher mit den Schiffsbauern
aufgerichtet wird, heisset der Beilbrief, in welchem
umständlich beschrieben wird, wie lang
und groß, auch aus was für Holtz das Schiff soll gebauet werden. |
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Wie die Wasser, also sind auch die Schiffe
von mancherley
Art,
Gestalt,
Grösse und
Gebrauche. |
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Die auf Ströhmen und Graben fahren, sind
insgemein nicht groß, haben einen platten Boden, und
werden selten durch Segel von dem Winde,
gemeiniglich aber durch Ziehen, wenn es aufwärts
und wider den Strohm gehet, oder durch Rudern,
wenn man mit dem Strohm und abwärts fähret,
fortgebracht. |
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Die Schiffe, so über
See fahren, sind auch
von mancherley Gattung, so durch besondere
Namen
unterschieden werden, die an ihren
Orten zu finden. Insgemein werden sie anders
nicht, als mit Segeln durch den Wind getrieben,
ausser die, so man Galeen nennet, und dienen |
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- entweder zum
Kriege, so werden sie
Kriegs- oder Orlogs-Schiffe genennet,
- oder zur
Handlung, und denn
heissen sie
Kauffmanns-Schiffe oder
Kauffahrer.
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Teile |
Ein Schiff, das in See gehet, hat einen Kiel,
welcher lang durch den Boden hinaus gehet, an
dessen beyden Enden der Forder- und Hintersteven, aufrecht in die Höhe, untenher die
Bauchstücke, so das Flack oder den Boden des Schiffs
halten, zwischen diese aber zu beyden Seiten
die Inhöltzer befestiget, die mit Qveerbalcken durch Hülffe
der Krummhöltzer zusammengefüget, und
auswendig die Dielen daran gehefftet werden,
wodurch der Bauch seine Kieming, und das
gantz Schiff seine
Form
und
Gestalt bekommet. |
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Auswendig sind an demselben zu sehen
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- der Spiegel oder das Hintertheil, welches
platt, und an dessen Ober-
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{Sp. 1472} |
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Theil das Bild gestellet wird, davon das Schiff den Namen führet; dieses
heisset das Hackebret, und über demselben wird die
grosse Flagge aufgesteckt. |
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- Die Gallerien, so an die
Cajute angehänget:
- Die Stückpforten, wenn es ein
Kriegs-oder sonst bewehrtes Schiff ist:
- Die Speygaten,
wodurch das Wasser von dem Uberlauff abfleußt:
- Der Bug oder Vordertheil, und an demselben
das Gallion oder Schiffschnabel.
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Inwendig siehet man |
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- die Cajut, das ist: Die
Kammer vor den
Herrn oder Führer des Schiffs:
- Den Uberlauff, und unter demselben ein oder mehr Verdecke, wo
die Schiffleute,
Reisenden und
Güter ihren
Raum
haben:
- und die Kampanie oder das halbe Verdeck, forn im
Schiffe.
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Hinten an dem Schiffe ist das Steuer oder
Ruder, wodurch es gelencket wird. |
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Mitten aus dem Schiffe erheben sich die
Masten, die durch das Wand und Stag, (gewisse
also genannte Haupttauen) gehalten, und an
welchen die Rahen oder Segelstangen auf- und niedergezogen werden. |
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Forne liegen die Ancker, an den Kabeln oder
Anckertauen vor den Klüsen, und der Bugspriet, so über das
Gallion hinaus reichet. |
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Zwischen den beyden hinteren Masten stehet
die Pompe, wodurch die Grund-Suppe aus dem
Schiffe gezogen, und die Spille, womit das Ancker
aufgewunden wird. |
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Inwendig ist das Schiff durch und durch
geneert und gefüttert mit dünnen Bretern,
auswendig aber gecalfatert, das ist: die Fugen zwischen den
Bretern mit Werck von
alten
ausgezauseten Tauen dichte
gestopfft, und mit heissem Pech überstrichen. |
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Die
Theile eines Schiffes, welche über
Wasser sind, nennen die Frantzosen les Hauts d'un
Vaisseau oder Oeuvres mortes, und die
Holländer Doodt-Werck, Huising, und die Theile, so unter Wasser, von
dem Kiel bisß an das Wasser gehen, nennen
sie Oeuvres vives, Holl.
Onder-Huidt, of de Buiten-Huidt. |
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Über dieses ist noch das Hinter- und Vorder-Theil
des Schiffs. |
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Das Hintertheil des Schiffes,
Frantz.
Arriere, Poupe,
Holl. Agter-Schip,
lat.
Puppis, heisset
dasjenige Theil des Schiffes, welches von der
Hinter-Steven, dem obersten Queer-Balcken über der Hütte
und dem hintersten Queer-Balcken des Schiffes
gehalten wird. Gemeiniglich wird unter dem
Hinter-Theil des Schiffs das Ober- und Unter-Theil
desselben, zwischen den Besans-Mast und dem Steuer
verstanden. |
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Bey den Römern war Puppis der
vornehmste Ort des
Schiffes, weil daselbst der Steuermann und
Gouverneur im Schiffe war, und weil man allda die
Schutz-Götter in
Verwahrung hatte. Dahero sie
auch, wenn sie zu Schiffe gehen
wolten, diesen
Hinter-Theil den
Göttern zu
Ehren, mit
Schneeweissen Fellen und Zweigen von den
Bäumen, auch allerhand Kräntzen ausübten. Aus
dieser
Ursache war auch dieser Ort ein
Asylum und
Freystadt, wohin die Missethäter ihre Zuflucht
nahmen, da ihnen niemand etwas
thun
durffte. |
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Das mittelste Theil des Puppis hiesse
Ansandium Penetrale das
innerste hierinnen, und das äusserste des
Hintertheils Cacumina. Darzwischen war ein gerades Holtz,
das hiesse Stelida. In dessen Mitte war ein Gür- |
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{Sp. 1473|S. 750} |
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tel, der Fascia hiesse; wo der Unflath unten ausgieng, hiesse
Sentina, und Antlia,
war das Schöpfgeschirr, womit der Unflath ex Sentina ausgeschöpfft
werden muste. |
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Das Vorder-Theil des Schiffes, Franz.
l'Avant du vaisseau, Proüe, Holl. Boeg,
Voor-Schip, Lat. Prora, heisset das
Theil des Schiffes, so duch die Vorder Steven unterstützet ist, und sich am
ersten in das
Meer
erstrecket. |
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Bey den Römern hies derjenige Steuermann, der die Aufsicht über das
Vorder-Theil des Schiffes hatte, Proreta;
das spitzige Theil an diesem vordern Theile des Schiffs hiesse Rostrum
oder Rostra von der Gleichheit die es hatte, mit den Schnäbeln der
Vögel. Siehe davon den
Artickel
Rostra im XXXII
Bande
p. 1067. u.f. |
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Unter dem Schiff-Schnabel war Repagulum, der Riegel. Auf diesem
Vorder-Theile des Schiffes hatten die Römer auch nach Art der Griechen, ein
eisernes oder bleyernes Gewicht, wie ein Meerschwein gestallt, welches sie mit
langen Seegel-Stangen in der Feinde Schiffe stiessen, und sie damit zu
Grunde
senckten. Solcher war Delphin genannt. |
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Hernach war |
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- Tutela navis das
Zeichen,
davon das Schiff den
Nahmen
hatte.
- Oculus das Auge, war der Ort an dem
Vorder-Theile des Schiffs, wo der Nahme des Schiffs bemercket war;
- Forispacia, waren offene
Raume,
dadurch man ins Meer sehen konnte.
- Transtra, die Ruderbäncke, worauf
die Remiges oder Ruderknechte sassen.
- Stega war der Boden, worauf oben die
Schiffer hin und wieder giengen;
- Scalmus war der Ort wo die Ruder
feste gemacht wurden, dieser Ruder-Ring hieß auch
Struppa oder Stropha;
- Bolis, war der Bleywurff, womit man die Höhe oder Tiefe des Meeres
erkundigte, wurde auch Cataprorates genennet;
- Sentina war der unterste Theil des Schiffes, wo der Koth abflosse.
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Alle diese Stücke fanden sich auf dem Vorder-Theile des Schiffes. |
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Es haben aber die
alten
2 solche Proras an ihren Schiffen gehabt, welche die Minerva ausgedacht
haben
soll.
Wie aber dergleichen Schiff muß ausgesehen haben, findet man bey keinen
Scribenten
etwas, daß es scheinet, als ob dergleichen nur im Gehirne etlicher Leute
gewesen. Einige gedencken der
Sache
so abzuhelffen, daß sie
sagen,
es wären 2 Schiffe an einander gemacht gewesen. |
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Die übrigen Theile
des Schiffes bey den Römern waren |
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1. |
Carina der untere Theil des Schiffs oder der
Boden, welchen Salustius Alveum nennet, dieser hatte unten seine Stützen
Statumina, Stamina
oder Costas, v. Holtze gemacht; |
2. |
Pergula der Eingang in das Schiff; |
3. |
Area der Gang im Schiffe, auf beyden
Seiten, darauf der Commandeur die Ruderknechte zur
Arbeit hielte und antrieb; |
4. |
Remus, das
Ruder, das äusserste Theil des Ruders hiesse
Palmula der flache Theil. Der mittlere
Theil hieß Vracon und was die
Ruder-Knechte in den Händen hielten, hieß
Manubrium. |
5. |
Clavus, das
Steuer-Ruder, wurde auch Navis gubernaculum
genennt. |
6. |
Malus der
Seegel-Mastbaum, der Ort, wo er eingesencket war, hiesse
Pterna, das Seegel-Tuch
Velum, der Theil des Schiffs der den
Mastbaum hielte, ward Linos genannt, |
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{Sp. 1474} |
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das äusserste der Seegel-Stange hiesse
Colus, der Ort wo das grosse Seegel
hieng wurde Fusus genennet, der
vornehmste
Mast hiesse sonst Acutius, der
kleinere Mast Epidromus und der
kleinste Dolon. |
7. |
Antenna, die
Seegel-Stange, woran Artemon das
grosse Schiff-Seegel hieng; der mittlere Theil
Antennae der an den Mastbaume hieng, hieß
Ambola und
Symbola; Ansae waren beyde Ende, wo beyde zusammen gefast
waren; das äusserste oben hiessen sie Cornua summa. |
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In den getäffelten und bedeckten Schiffen waren
auch noch Tigna, Balcken darauf Thürne stunden, einer zur
Rechten, und einer zur Lincken; was darzwischen war, hiesse Stratum
oder Catastroma; was oben die Wände auf den Balcken zusammen
hielt, nennte man man Peritonaeum. |
8. |
Ancora und
Anchora sacra, siehe Ancker
im II Bande p. 125 u.f. |
9. |
Scala Nautica, die Schiffsleiter
oder Laterne, welche man in der
Nacht auf
dem hintern-Theile des Schiffes ansteckte, damit sich die andern darnach
richten konnten, und dem vornehmsten Schiffe nachfolgeten. |
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Römer |
Überhaupt waren die Schiffe der Römer von dreyer Gattung |
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1. |
Navigia longa,
lange Schiffe, allerley Gattungen, die man auch
Praesidiarias Naves, Kriegs-Schiffe
nennete,
diese hatten Theils viertzig, dreyßig, zwantzig, auch zehen, fünff, vier
und drey Ruder, und
möchten
Theils mit unsern mäßigen Kriegs-Schiffen vom dritten und vierdten
Range
verglichen werden. |
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Die leichten hatten offt nicht mehr als zwey
Ruder, wie die leichten Galeeren und hiessen Naves levae; die
bedeckten Schiffe Naves tectae und constratae dienten
zum Transport der Soldaten aus Italien u. Sicilien. |
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Naves Piraticae oder Praedatoriae
waren, wie unsere Brigantinen, hatten auf jeder Seite 10, 12 bis 15
Ruder und dieneten zu Raub-Schiffen, weil sie sehr leichte waren. |
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Das Schiff, worinne der Praetor war
hiesse Navis Praetoria, das Admiral-Schiff. |
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Dieser langen Schiffe bedienten sich die Römer
wider ihre Feinde zur See, im
recognosciren, denen Flüchtigen nachzusetzen, denen Feinden eine
Diversion an ihren Ufern zu machen, und auch in See-Schlachten. |
2. |
Naves onerariae, Last-Schiffe, welche bey den
Rlmern unterschiedlich groß und klein waren. Denn etlicher bediente sie
sich auf der Tyber und in andern Flüssen, die waren fast rund, und
hiessen Scapha. |
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In der See brauchten sie rechte grosse Schiffe,
die man etwa unsern Orlog-Schiffen gleich achten mögte. Auf diesen
hatten sie eine grosse Anzahl Soldaten, Steine,
Machinen, Korn, Raub und
mancherley Rüstungen wider feindliche Schiffe und
Städte. |
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Hierzu gehören auch
Corbitae, langsame, grosse Schiffe, die ohne Rüstung waren;
Gauli, Schiffe, die etwas rund
gebauet
waren, und darzu dieneten, daß man die Soldaten mit selbigen
überführete. An solchen Schiffen hatten sie allezeit zusammen gehefftete
Balcken, deren sie sich gleich
anfangs
nach Erbauung der Stadt Rom, als Fähren und Flössen, zum übersetzen
bedienet, und die hiessen Rates. |
3. |
Naves actuariae,
waren Ruder-Schiffe, die man |
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{Sp. 1475|S. 751} |
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zum Raub-Schiffen, und zum recognosciren
brauchte, daher sie Naves veloces
und exploratoriae genennet werden. |
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Oriolae oder
Oridles waren Fischer-Schiffe. |
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Heute: Kriegsschiffe |
Wir wenden uns nunmehro wieder zu unsern
heut zu
Tage
gewöhnlichen Schiffen, und
bemercken insonderheit den innern
Begriff eines
Kriegs-Schiffes, welcher in einigen Stockwercken,
so man die Verdeck zu
nennen pfleget, die
abermahls in ihre
Kammern
eingetheilet sind,
bestehet. |
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Es ist aber der unterste Theil von dem Boden
bis an das erste Verdeck, welcher insgemein der
Raum genennet wird, ohngefehr 23 bis 24 Fuß hoch,
und befinden sich in demselbigen die sieben
Kammern, in welche man aus dem obern
Verdeck durch 7 Lucken, das sind viereckigte
grosse Löcher, kommen kan. Hierunter ist zu
rechnen die Kraut- und Pulver-Kammer, so
gantz
zu hinterst lieget, mit der zu dem Schiffe
erforderlichen Ammunition. |
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Dieser folget die Budellerey, welche nicht nur aus einigen
Kammern zum Brod bestehet, sondern auch noch
eine Abtheilung haben muß vor die Unter-Schiffs-Barbiere, allwo zugleich die in dem Gefechte
verwundeten und dahin gebrachten verbunden
werden. |
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Hiernechst befindet sich der
Raum vor alle
benöthigte
Victualien und übrige Provision vor das
gantze Schiff, zusammen mit einigen der besten
und kostbaresten
Waaren; alsdenn folget die Küche
und Kammer vor den Schiffs-Koch und seine
Gehülffen, ingleichen das Gabelgat, oder der Ort, wo
alle schwere Ancker-Tauwen und anderes zum Schiff
nöthige Tauwwerck lieget; gantz zuförderst ist
endlich der letzte und kleinste Platz, wo das
benöthigte Blockwerck, kurtze Tauwen, Scheiben,
Spitzholz und dergleichen Geräthschafft aufgehoben
wird. |
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Zwischen dem ersten und andern Verdeck
befindet sich die Constabels-Kammer, und die Beqvemlichkeit
vor mancherley Gewehr, ingleichen auch einige
Abtheilung vor die Unter-Officiers, daß sie
darinnen schlaffen können; darauf folget das
Spill, und endlich der sogenannte Bullen-Stall. |
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Im übrigen ist dieses gantze erste Verdeck zu
beyden Seiten mit Stück-Pforten versehen. |
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Uber diesen Verdeck befindet sich das
Andere, woselbst in dem hinteren Theil des
Schiffes gleich anfangs des Capitains Cajüte ist, zu
dessen beyden Seiten der Austritt in die Galdereyen,
und gehet nach oben zu eine schöne Wendel-Treppe in die hinterste Hütte. |
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Wenn man aus der Cajüte kommt, so findet
man den Kolder-Stock, womit das Schilf
regieret wird,
und vor diesem ist das Compaß-Häusgen,
welches viereckigt lang, aus Bretern mit
höltzernen Nägeln zusammen geschlagen, und in
drey
Theile
abgetheilet ist; da denn zur Rechten
und Lincken ein Compaß, in dem mittlern Theile
aber eine Lampe stehet, welche durch Fenster zu
beyden Seiten das
Licht auf die Compasse
wirfft,
damit die Matrosen, so das Steuer regieren,
iederzeit darnach sehen, und nach den ihnen
angezeigten Strich seegeln können. |
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In dem förderen Theile dieses andern
Verdeckes befinden sich die Balcken, womit die
Anckers, wenn sie aus der |
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{Sp. 1476} |
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See vor die Klüse gebracht sind, weiter
aufgewunden werden. |
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Hierauf folget bey einem Kriegs-Schiff das
halbe Verdeck, allwo die Campagne befindlich ist,
unter welcher 5 Hütten gemacht sind; die
hinterste begreiffet in sich die gantze Breite des
Hinter-Schiffes, und ist ohngefehr 10 Fuß lang,
worinnen der Lieutenant und Schiffer logiren, von
denen andern 4 Hütten aber stehen zwey auf
ieder Seite, so, daß in der Mitte ein ziemlicher
Raum gelassen wird. |
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Die hintere Hütte zur Rechten ist vor die
Steuerleute, und die vordere gehöret dem
Schreiber des Schiffes; in der hinteren zur Lincken
logiret der Ober-Schiffs-Barbierer, und der
Commandeur der Soldaten, in der andern aber der
bey ihnen so genannte Domine oder
Schiffsprediger. |
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Zu ieglicher Seite der Campagne stehen 4, 5,
bis 6 Stücken, oder es werden auch zu weilen
Passen darauf geführet. |
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Man findet auch, und zwar meistentheils bey den Engelländischen und
Frantzösischen Schiffe von drey Decken. |
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Handelsschiffe |
Denen
Kauffleuten aber dienen die Schiffe so
wohl zum Transport ihrer
Güter, als auch statt
einer
Waare, die sie ein- und wieder
verkauffen,
solche selbst fabriciren lassen, und damit ihren
Profit suchen, sonderlich wenn solche Schiffe erst
ein paar
Reisen gethan, u. sich halb frey
gefahren, da denn vielmahls noch ein Potentat,
vornehmlich in
Kriegs-Zeiten, sich zum Käuffer
angiebt, und solche eben so theuer bezahlt, als
wenn sie neu von Stapel gelauffen wären. |
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Es werden auch dergleichen Schiffe bey
vorseyenden Transport der Militz oder Artillerie gesucht, am
meisten aber, wenn eine neutrale Nation in
bemeldten Kriegszeiten die freye Fahrt hat, und
daher derjenigen Nation, die im
Kriege begriffen,
und ihre Schiffe nicht gebrauchen kan, solche
abkaufft. |
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Es sind aber der
Kauffarthey-Schiffe, von
welchen ietzund allein
geredet
wird, unterschiedliche Gattungen, groß und klein, des
Baues,
Form
und Fähigkeit nach
unterschieden, und auch nach den
Ländern, wo
sie gebauet und zu
Haus gehören, mit allerhand
Nahmen
beleget. Als da heissen einige Barqven andere Caraqves,
Caravellen, Gallionen, welcher drey
Sorten sich die Portugiesen und Spanier nach
Westindien bedienen. |
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Ferner werden einige genannt |
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- Boyers,
- Craqven,
- Feloqven,
- Feuerblasen, (wiewohl sie von Führen- und nicht von
Eichenholtze gezimmert)
- Flibots,
- Fleuten,
- Gallioten,
- Heeckbots,
- Hourcres,
- Jachten,
- Raagen,
- Londres,
- Marseillianen,
- Paqvetboots,
- Pinassen,
- Polacren;
- Saicken,
- Schmacken,
- Tartanen
- und so ferner.
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Die kleinen Fahrzeuge, welche man nur zum
Ubersetzen eines Flusses, oder
Güter und
Personen an die grossen Schiffe zu bringen
gebrauchet,
theilet man ein
in Alleges, auf
Teutsch
Lichters,
(von Auflichten oder in die Höhe heben) also
genannt, weil, wenn aus einem tiefgehenden
grossen Schiffe die
Waaren in einen solchen
Lichter übergeladen werden, das grosse Schiff
alsdenn etliche Fuß sich aus dem Wasser lichtet,
oder heraus in die Höhe, weil es nunmehr
lichter worden ist, begiebet. |
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Ferner hat man bey der |
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{Sp. 1477|S. 752} |
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Seefahrt |
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- Barqvetten,
- Booten,
- Cabarren,
- Chalouppen,
- Evers,
- Jellen,
- Gondolen,
- Schnaucken,
- Nachen,
- Kähne,
- und dergleichen.
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Soviel von der Schiffe ihrer mechanischen
Eintheilung. |
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Politische Einteilung |
Die politische geschiehet in gantz freye, halbfreye und unfreye, von welchen insgesammt in
Schweden viel zu sagen ist. Bes. Marpergers Schwedischen
Kauffmann ..., woselbst alle diese drey Sorten, und
was vor ein Schiff von jeder Sorte sey, auch wie es
benennet werde, und wo es zu Haus gehöre,
ordentlich aufgezeichnet, zu ersehen, damit sich
ein
Kauffmann darnach richten, und nachdem er
in gantz, halb oder nicht Zollfreye Schiffe seine
Waaren einladet, seine Rechnung darnach
machen könne. |
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Welcher Kauffmann nun ein Schiff zimmern
läst,
kauffet entweder selbst das Holtz darzu,
oder bedinget auch, das Schiff gantz frey zu liefern,
mit dem Schiffszimmermanne, zu welchem Ende
mit demselben ein Contract aufgerichtet wird,
wie viel Fuß lang, breit und hoch, auch von was
für
Form
und Fähigkeit er das Schiff machen
soll. |
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Besiehe hiervon ein Formular in Marpergers Handels-
Correspondenten ..., ingleichen ... eine ausführliche
Nachricht, was von der Seefahrt den Kauffleuten
und Passagirern zu
wissen
nöthig, worunter denn
insonderheit das Schiffbauen mit begriffen
ist. |
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Wer ein gantz fertiges Schiff kauffen
will, giebt
erstlich acht auf dessen
Bau, wo es gezimmert,
was für Holtz, Zubehör und Geräthschafft daran, und von welcher Fähigkeit es
sey. Ferner muß er betrachten, |
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- ob es
alt
oder neu,
- ob es wohl seegle, dichte und gut und vor allem,
- ob es ein freyes oder unfreyes Schiff, nämlich, welches ohne einige
Anmasung in einen Hafen einlauffen, oder bald diesen, bald jenen meiden
muß,
und zwar aus
Ursachen,
weil es etwan zuvor den
Einwohnern
daselbst zugehöret, und von den
Capern genommen, oder schwer verbodmeyeret,
auch schon ein oder mehrmal wegen Ein- und Abführung verdächtiger Waaren mit
Arrest beleget worden, und heimlich davon geseegelt, oder ob der Fiscus oder
eine Privatperson eine Prätension darauf habe?
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Von diesem allen muß ihm der Verkäuffer die
Eviction oder Gewähr leisten, daß er ihm nämlich solche Schiffe
auf alle Ströhme und Häfen ungehindert und unangesprochen gut seyn wolle. |
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Manchmal werden auch weggenommene
oder aufgebrachte Schiffe und deren Ladung
durch offentliche Auction
verkaufft, bey
welchem denn der Tag des Verkauffs durch
angeschlagene Patente kund gethan, und ihre
Ladung sammt der Zubehör, die bey einem
solchen Schiffe an Schiffsgeräthschaft, als Tauen,
Ankern, und dergleichen sich findet, aufgezeichnet
wird. Besiehe hiervon abermal die
gewöhnliche
Formul, ingleichen von
Assecuranzen Schiffsinventarien,
Havereyrechnungen, certe partien, Bodmereybriefen, Connoissementen und dergleichen, im angeführten allezeit
fertigen Handelscorrespondenten andern Theil;
die andere Classe, woselbst auch von den Arbitragen,
welche in streitigen Seesachen, (wegen Er- |
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{Sp. 1478} |
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bauung der Schiffe, eingeladener und in
schwerem Seesturm geworfener Güter, wegen
der Schiffsfrachten, Schifferrechnungen, Certe partien, Bodmereyen, und
sonderlich der Haverey wegen) geschehen,
ausführlich gehandelt worden. |
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Kapazität |
Den cörperlichen Innhalt, oder die Fähigkeit, und das Maaß der Grösse eines
Schiffes, ingleichen auch die Befrachtung der Schiffe,
betreffend, ist in der Ordonnance
Königs
Ludwigs
des XIV. in Frankreich, vom
Augustmonathe des
1681.
Jahres
im 2.
Buche, im
10.
Tittel
verordnet, daß alle zur
See fahrende Schiffe vor
Mobilien
sollen gehalten, ingleichen gleich nach
ihrer Zimmerung, und wenn sie fertig ausgebauet,
durch die Obergeschworne (Grands-Jurés) sollen gemessen,
und ihr Kiel oder Fond de Cabe zu zwey und vierzig Cubische Fuß vor das
Faß geschätzet werden. |
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Es wird aber zu See vor ein Faß gerechnet
oder
verstanden
zwey tausend Pfund schwer, und also vor zwey Faß
oder eine Last viertausend Pfund, daß also, wenn man sagt: Dieses
Schiff ist von sechzig oder siebenzig Lasten, man darunter verstehe, es
könne sechzig- oder siebenzig mal vier tausend Pfund tragen. |
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Befrachtung |
Nach solchen Lasten werden die
Schiffsbefrachtungs-Contracte eingerichtet, bey
welchen man erstlich des Schiffes Länge oder
Kürtze, gefährliche oder sichere Reife betrachtet,
nämlich nach dem
Orte, von welchem es abseegeln und wohin es gehen soll; wie viel
Liegtage der Schiffer bey seinen Anländen
zu halten
schuldig seyn soll, ob er davon gleich
zurück wieder nach
Hause,
oder vor des Befrachters
Rechnung, weiter gehen; worinnen seine Ladung
bestehen; wie viel man ihm von diesem zu jenem
Orte Fracht bezahlen, und wie es an den
Zollstädten, ingleichen mit der Havarey und Pilotage gehalten
werden soll? |
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Dieses alles ist zu verstehen, wenn ein
Kauffmann ein
ganzes Schiff vor seine oder
fremde Rechnung befrachtet. |
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Weil aber nicht allezeit jeder so viel
Waaren,
als ein ganzes Schiff zu befrachten, bey der Hand
hat, auch etwan nicht gerne auf blosse Breter ein
ansehnliches Capital allein waget, als nimmt er
etwan und bedingt von so einem Schiffe einen
gewissen
Raum von
zehen, zwanzig mehr oder weniger Lasten,
und mögen alsdenn die Rheeders oder Eigenthümer
des Schiffes, die nämlich Part und Antheil an dem
Gefässe haben, entweder selbst, oder wie es
gewöhnlicher, ihrentwegen der Schiffer, oder auch
ein Mäckler, den die Commißion darzu
aufgetragen wird, zusehen, wo er zu dem übrigen
Schiffsraume, Befrachter, das ist, solche Leute
findet, die ihre Waare darein schiffen wollen, bis
endlich das Schiff gepfropft voll wird, und sich fertig
zum Abseegeln machet, da denn, wenn es zu
Winters- oder
Kriegszeiten, oder auf weite
Reise
ist, die Rheeder, ihr Schiff, die Befrachteten ihre
Güter versichern lassen. |
|
|
Wenn die Reise
glücklich abgeleget,
thut der
Schiffer bey seiner Zuhauskunft seinen Rheedern
Rechnung, und empfänget hierauf von dem, was deductis deducendis an
den Frachtgütern überbleibt, ein jeder nach
seinem
Theile, den er an dem Schiffe hat,
auch |
|
|
{Sp. 1479|S. 753} |
|
|
sein Qvotum an
Gelde. |
|
|
Bisweilen trägt es sich zu, als wie in dem
französischen
Kriege im
Jahre 1693. geschehen,
da die Frachten sehr hoch gelaufen, und
manches Schilf bey sechstausend Reichsthaler Frachtgelder auf
einer Reise von Franckreich nach
Lübeck oder
Hamburg
verdienet, daß auf die Schiffspart ein
ehrliches gelanget, und das in dem Schiffe
liegende Capital reichlich verzinset wird. Bisweilen
wirft es auch nichts ab, und sind die Rheeder froh,
wenn sie nur wegen der Unkosten keine Zubusse
geben dürfen, sonderlich, wenn ein solches Schiff
eine verlohrne Reise gethan, Sturm gelitten, den
Mast kappen oder abhauen müssen, seine
Anker verlohren, unterweges in den nähesten
besten Haven sich kielholen, calfattern oder ausbessern, neue Segel,
Anker und Tau anschaffen, wegen widriger
Winde lange liegen, oder gar Winter-Lager,
Qvarantaine, Beschlag oder Arrest halten
müssen. |
|
|
Zuweilen wird auch ein Schiff muthwilliger
Weise, oder auch aus
Mangel des Schiffers
Erfahrenheit versegelt, an Strand gesetzet, oder
sonst um den Hals gebracht. Jenes geschiehet,
wenn der Schiffer und sein Volk, das Schilf
verwahrlosen, gottlose Händel spielen: Als daß
etwann, an statt der Stückgüter, Packen mit Holz
und Steinen eingeladen, und doch gleichwohl als
köstliches Gut hoch versichert werden, oder daß der
Schiffer sich muthwillig in See- und
Feindesgefahr, ohne
Noth, und wider gethanes
Verwarnen, Abmahnen und Ordre gegeben. |
|
|
In diesem Falle aber, wenn sie den Lauf nicht
verstehen, ihr Besteck nicht wohl zu machen
wissen, liederlich und ungeübtes Volk annehmen,
die Begleitung versäumen, nicht fleißig das Lot
werfen, und die Tiefen oder Untiefen, Klippen
und Sandbänke erkundigen lassen, und was
dergleichen Fälle mehr, dadurch Schilf und Gut,
oder dieses letztere allein, wenn es nicht wohl
gesteurt, oder an gebührenden Ort geleget,
zur Unzeit, oder eines für das andere, den
Ordnungen der
Seerechte zuwider, geworfen
wird, verlohren werden kan. |
|
Lotsengeld |
Was das Pilotengeld vor Ein- und Ausgehen
aus dem Hafen betrift, wird solches, nachdem die
Schiffe groß und klein, auch nachdem sie viel oder wenig
Fuß tief gehen, bezahlet. Zu Amsterdam bezahlt
man gemeiniglich vor Pilotage oder Pilotengeld, der
durch den Texel oder Vlie aus- und eingehenden Schiffe vom
1. April, bis den 30.
September
eilf Gülden, funfzehn Stüver, und zwar nur vor
diejenigen Schiffe, die bis zehn Fuß tief gehen, die
aber vierzehn Fuß tief gehenden, müssen bis vierzig Gülden
geben. Von dem 5.
October, bis den 31.
Merz,
zahlen diejenigen, die bis zehen Fuß tief gehen, vierzehn Gülden, zehen Stüver,
und die von vierzehn Fuß, funfzig Gülden und also nach Proportion. Wobey denn
zu wissen, daß diejenigen so durch das
Vlie einkommen, ein wenig mehr, es sey im
Sommer oder Winter bezahlen, als die, welche
durch den Texel gehen. |
|
Lastenberechnung |
Im Schiffbefrachten
zählet man zwey Faß
oder acht Oxhöft Wein, ingleichen fünf Stückfässer
Brantewein, fünf Fässer Pflaumen, zwölf Tonnen
Heringe, |
|
|
{Sp. 1480} |
|
|
zwölf Tonnen Erbsen, dreyzehn Tonnen Theer, vier tausend Pfund Reis, Eisen
und Kupfer, drey tausend sechs hundert Pfund Mandeln, sieben Qvartelen Thran
oder Fischschmalz, vier Pipen Öl, zwey tausend Pfund Wolle, und so in andern
Waaren, nach Proportion, vor eine Last. |
|
Kaufmännische Betrachtungen |
Die Betrachtungen, welche ein zur
See
handelnder
Kaufmann haben
muß,
erstrecken sich, wie theils schon oben gemeldet, |
|
|
- nach der Jahreszeit, oder Kriegs- oder Friedensfällen,
- auf
die Schiffe und deren Schiffer,
- auf die Ferne oder
Nähe des Weges,
- auf die Seehäfen, Frachten
und andere darbey vorfallenden Unkosten;
- Und
zwar was die Schiffe anbelanget,
- ob sie wohl oder
schlecht besegelt, frey oder unfrey,
- ob sie gute
Seepässe, viel Stück Geschütz,
erfahrne
Schiffer, gute Geräthschaft und Volk haben;
- Was
sie auf ihrer Reise vor Seeküsten und Länder zu
paßiren;
- ob die Seehäfen von sicherer oder
gefährlicher Einfahrt, gutem Schifflager, sonderlich
bey Sturm und Winterszeit;
- welcher Lauf am
sichersten und bequemsten;
- ob die Frachten hoch
oder niedrig und die Waaren selbige ertragen
können oder nicht;
- Wie lange die Hin- und
Herreise, das Sommer- oder Winterlager, die
Liegtage, das Ein- und Ausschiffen, und
dergleichen währen
möchte;
- Wie es mit den Zöllen
beschaffen;
- ob
Assecuratores, und wie hoch an Werthe die
verassecurirte Summen zu haben;
- wo die Retourfrachten herzunehmen;
- ob das Schiff mit Ballast beladen, an
denjenigen Ort, da es Waaren einnehmen soll,
hin, oder da es aufgeladen worden, wieder
herkommen müsse?
|
|
|
Diese Betrachtungen alle, und überhaupt der
ganze Flor der
Schifffarth richtet sich nach dem
anwachsenden
Commercio einer
Stadt, und
nach den
glücklichen Friedenszeiten; es wäre
denn, daß einer durch die
Caperey und Seeräuberey seinen
Profit
zu suchen
gewohnet wäre, der wird freylich den
Krieg dem
Frieden weit vorziehen. |
|
|
Es richtet sich auch nach den
Capitalien der
Einwohner und Liebhaber der
Handlung, die
gemeiniglich zur Winters und Kriegszeit darnieder
lieget, es sey gleich, das dieses letztere nahe an
einer solchen Handelsstadt, und in ihren
Gewässer, oder auch in den
Provinzen und
Ländern graßiren, wo solcher Leute ihre meiste
Handlung hingehet. |
|
|
Also musten die
Lübecker ihre schöne,
herrliche und wohlgebauete Capitalschiffe, so bald als
Narva an die Moscowiter übergieng, und Churland und Liefland von
den schwedischen und moscowitischen Kriegstroublen
beängstiget wurde, zu
Hause bleiben, und an dem Wall liegen, weil in
gedachten Provinzen, wohin sonst ihr meister
Handel in der Ostsee gewesen, die Commercien
stille und ruiniret lagen. |
|
|
Oft schlägt auch der erlittene Seeschaden
die
Gemüther nieder, daß sie nicht
Lust haben
ferner zu wagen. Oder die
Capitalien werden
sicherer gehalten, wenn man sie im Kasten oder
in liegenden Gründen, auf Zinse liegend hat, als
daß man solche dem wütenden Elemente des
Wassers anvertrauen
solte. Solche Vorsichtigkeit ist
wohl zu loben; Es kan aber dabey Maaß in allen
Dingen gehalten werden, |
|
|
{Sp. 1481|S. 754} |
|
|
also daß man nicht zu verzagt und auch
nicht zu verwegen sey. Von beyden erfordert die
Handlung, wenn sie glücklich gehen soll, eine
gebührende Untermengung. |
|
Erleichterung der Schiffahrt |
Die
Schifffarth zu erleichtern, und den Seefahrenden den Weg kürzer zu machen, haben
sich sehr viele Potentaten bemühet. Wie denn der
Kayser
Nero schon soll willens gewesen seyn,
den Isthmum bey Corinth durchzustechen, damit man nicht gantz
Moream umsegeln dürfte, wenn man aus dem
adriatischen Meer in den Archpelagum
wolte. Kayser Carl der Grosse versuchte bey Keelheim durch die Altmühle, Regnitz und Pegnitz
einen Durchschnitt bis Forchheim zu
machen, um also die
Donau mit dem Mayn und
Rhein zu vereinigen. |
|
|
Graf
Julius von Hohenloh wolte von
Wertheim aus durch Schleussen die Tauber schiffreich machen, bis auf Weickersheim, und von
dannen einen Durchschnitt in die Wernitz graben, welche bey
Donauwerth in die Donau lauft. Ein solcher
Durchschnitt wäre auch zu machen von der
Donau durch Mähren, in die Oder, bey Bolsching und bey der Kosel, gleichwie der
Churfürst von
Brandenburg aus der Spree in die
Oder gethan, und der General Wallenstein mit
dem Travenfluß zu
Lübeck
willens gewesen; den
er bis an
Hamburg führen wolte, damit man
dadurch aus der Ostsee, in die Westsee füglich
kommen, und nicht ganz Jütland erst umsegeln
dürfte. |
|
|
Anderer dergleichen Durchschnitte und
Canäle, sonderlich des grossen Canals, welchen
der König von Franckreich
durch Langvedoc und Guienne machen lassen, um die
mittelländische See mit dem Oceano zu vereinigen, anitzo
zu geschweigen, von welchen doch die wenigsten
zur
Vollkommenheit gekommen. |
|
China |
Wir können nicht umhin, hier einer curiösen
Kauffarthey-Schiffsflotte, oder vielmehr einer auf
Schiffen
gebaueten indianischen
Stadt zu
gedencken, welche Neuhof in seiner
Reisebeschreibung folgendermassen
beschreibet; |
|
|
"Es kam daher getrieben, ein gantzes Dörflein,
dergleichen die Sineser treibende oder
schwimmende Dörfer nennen. Diese wissen sie
so artig und künstlich zu bauen, daß auch der allersinnreichste Europäer ihnen solches nicht nachthun
würde. |
|
|
Die Materie, woraus ihr Grund bestehet, ist
eine besondere Art Schilf oder Rieht, überaus dicke und
stark, daß mit Gewalt auf dem Wasser
schwimmet, und von den Portugiesen da zu
Lande Pampus genennet wird. Solche Pampus- oder Bambusriethe werden mit
dicken Höltzern an einander gefüget, und mit
Stricken von dem Sinesischen Gewächs Rotang feste
gemacht. |
|
|
Auf diese also zusammen geschnürte Riehten bauet man Hütten
oder kleine Häuslein von Bretern
und anderer leichten Materie, und decket sie oben
mit einem Mattendache, darinnen können sich die
Sineser mit Weib und Kindern aufhalten und
ernähren, nicht anders als ob sie auf festem
Lande wohneten. Es sind dahero etliche dieser im
Wasser schwimmenden Dörfer so groß, daß sich
bisweilen mehr, als zwey hundert Familien darinnen
aufhalten. |
|
|
Diese Leute treiben fürnehmlich
Kaufhandel |
|
|
{Sp. 1482} |
|
|
mit allerhand sinesischen Waaren, und
fahren mit ihrer Dorf- und Hausflotte die Ströhme
auf und ab, von einem Orte zum andern. |
|
|
Solche aber fort zu bringen, gebraucht man
keine Segel von Matten, dergleichen sonst auf
andern sinesischen Schiffen gebräuchlich,
sondern läst sie entweder mit dem Strohme
hinab treiben, oder schiebet sie mit Bäumen, oder
ziehet sie auch mit Stricken gegen den Strohm
aufwärts. Wenn sie an einen Ort kommen, da sie
etwas verkaufen wollen, so stecken sie die
Bäume in den Grund, und machen ihr Dorf daran
feste. |
|
|
Man findet aber nicht allein in Sina Dörfer
auf dem Wasser treiben, sondern auch ganze
Städte, welche nicht aus Häusern, sondern
gemeinen Schiffen bestehen, und dahero füglich
Schiffstädte können genennet werden. Dergleichen Flotten bestehen oft aus
vier bis fünf hundert Schiffen, die sie
Junker nennen, welche sich als ganze Städte
zusammen halten, und auf welchen die Sineser ihr
Lebenslang mit Weib und Kindern wohnen. Mit
diesen Flotten fahren sie durchs ganze Land,
ihren Handel zu treiben, und wenn sie damit
weiter gehen, scheinet es, als wenn eine ganze
Schiffsstadt aufgebrochen. |
|
|
Sie halten auch auf diesen Schiffen nicht
anders, als wie auf dem Lande, allerhand Vieh,
sonderlich aber Schweine. An was Ort sie
kommen, da bleiben sie gemeiniglich etliche
Monathe, reden alsdenn zusammen einerley
Sprache, wiewohl sie sonst Völker von
mancherley Sprachen sind.„ |
|
Kunst |
Ein Schiff, das im seegeln begriffen ist,
bedeutet auf
Müntzen und Medaillen die Freude,
die
Glückseeligkeit, den guten Fortgang und die
Sicherheit. Wenn man sie unten zu den Füssen
solcher Personen siehet, welche eine Thurmcrone
auf dem Haupte führen, zeigen sie an, daß es eine
Seestadt ist, die einen
Seehafen hat, und
Handlung zur See treibet. Sind sie denn unten an
den Füssen geflügelter Siegesbilder, hat man sich
dabey solche Seeschlachten einzubilden, da man
die feindliche Flotte in die Flucht geschlagen. |
|
|
In der Bilderkunst aber hat ein Schiff auch
mancherley Anwendungen,
vornemlich aber
deutet es auf die göttliche Regierung, auf
Klugheit
und Vorsichtigkeit, Vertrauen,
Fleiß und
Unverdrossenheit, und dergleichen. Es pflegen auch
oftermahls unter dem Bilde eines Schiffs gemeine
Verfassungen bürgerlicher
Gesellschafften oder
Republicken,
Reiche,
Fürstenthümer
u.d.gl.
vorgestellet
zu werden. |
|
Theologie |
Dahin zielet die artige
Redensart des
Propheten Jesaiä im XXXIII Cap. 23. 24 Vers, wo er von dem schlechten Fortgange
des wider das Volk GOttes stehenden Feindes
redet, wenn er sich so ausdrücket: dieser Feind
würde selbst untergehen, sein Tauwerk würde
nicht halten, das Fähnlein würde nicht aufgestecket oder der Mastbaum nicht aufgerichtet
werden, d.i. ihre
ganze Verfassung würde
aus einander gehen, das Schiff zertrümmert und
seiner Rüstung beraubet werden. |
|
|
Redet also der Geist der Weissagung von
dem Verderben des dritten
Theils der Schiffe im
Meer, |
Offenbahr. Johann. VIII, 9, |
|
so ist es zu ver- |
|
|
{Sp. 1483|S. 755} |
|
|
stehen, daß viele
Staaten und bürgerliche
Gesellschafften den Untergang und die
Zersthrung nehmen und
erfahren würden,
welches Vitringa von dem Einfall der Gothen in
Thracien, Macedonien, Griechenland und Asien, unter den
Kaysern
Gallus, Valerianus, Gallienus Claudius erfüllet zu seyn
vermeynet. |
|
|
|
Die auf
solcherley Schiffen handeln und fahren, |
Offenbahr. Johann. XIII, 17, 19, |
|
|
d.i. die bürgerlichen Verfassungen, zum
Nachtheil des Reichs und der Wahrheit JEsu,
eigennützig mißbrauchen,
sollen auch inskünftige, wenn die solchermassen zu fördern
gedachte grosse Stadt heimgesuchet wird, ihren
Lohn bekommen. |
|
Rechte |
In den
Rechten ist noch zu bemercken, daß
nach Maßgebung des Lübischen Rechtes ... von Schiffen,
Böten und Pramen, |
|
|
1) |
derjenige, so eines
andern Pramen ohne sein Wissen brauchet, ihm dafür
Heuer, und noch 8 Groschen darzu geben
solte; |
2) |
Wer ein Schiff auf
gewisse Zeit heuret, soll es weder verpfänden noch
verkauffen, aber wohl bis zur bestimmten Zeit
wieder verheuern können; |
3) |
Wer mit seinem Schiffe
einem andern Schiffe Schaden thut, soll solchen,
wenn es wider seinen Willen geschehen, halb,
sonst aber ganz ersetzen; |
4) |
Wenn ein Schiff, den
Sommer über zu gebrauchen, soll sich die Zeit
nach See-Recht auf Martini endigen; |
5) |
soll ein Schiffer die
Schiffe nicht zu tief laden; und |
6) |
der wenigere Theil, so an
dem Schiffe Anpart hat, soll dem meisten Theile
folgen. |
|
Von der Schiffbaukunst haben
geschrieben:
- Johann Furtembach Architectura Naval.
- Cornel. van Yck und Carel Allards
Nederlandsche Scheeps-Bouwkonst.
|
|
Zum Beschluß bemercken wir noch, daß so
wohl die
alten
als neuen Mechanici
fleißig
nachgeforschet, ob man nicht ein Lufft-Schiff,
Navigium aëreum,
oder
ein solches Schiff, darauf man in der Lufft fahren
könnte ausfindig machen und verfertigen könne.
Unter andern hat der sinnreiche
Professor zu
Jena
Weigelius sich viele
Mühe gegeben, aber nichts ausrichten
können. Vor wenig
Jahren wurde in den Zeitungen
gelesen, es habe dergleichen
Erfindung ein
Ordensmann aus Brasilien dem
Könige in Portugall
angegeben und die Probe zu Lissabon abgeleget;
allein die Folge hat gewiesen, daß es eine ledige
Erfindung eines lustigen
Kopfs gewesen, der die
Leichtgläubigkeit der Neugierigen äffen
wollen. Wie
möglich nun diese
Kunst von ihren
Verfechtern
vorgestellet wird, so haben doch
andere erwiesen, daß sie in der
Natur
unmöglich sey. |
|
|
Endlich wollen wir auch noch mit wenigen
desjenigen Phänomenons auf der
See gedencken,
welches in der Nacht zwischen dem
4. und
5.
August 1725. gesehen worden. Man berichtete
nämlich aus der
Grafschafft
Yorck; es wäre nicht über eine
Meile von dasiger Küste ein in Flammen über und
über stehendes Schiff gesehen worden. Die
Schiffer von mehr denn 100. Fahrzeugen, so
damahls auf der Rheede vor Anker gelegen, wären
willens gewesen, dem vermeinten Schiffe zu
Hülffe zu kommen, und hätten ihre Chalouppen zu dem Ende
loß gemacht; |
|
|
{Sp. 1484} |
|
|
jemehr sie aber gedacht, dem vermeinten
nothleidenden Schiffe nahe zu seyn, je länger
sahen sie solches von sich in ersterer Distanz entfernet. Endlich hätte es sich
nach und nach so verlohren, daß um 2. Uhr gegen den
Morgen
nichts mehr davon zu sehen gewesen. Die
erfahrensten See-Leute sollen darüber bestürzt
worden seyn und gestanden haben, daß sie
dergleichen noch nie gesehen. Ob dieses
Phänomenon demjenigen gleich gewesen, so
Misson in der Reise nach Italien ... beschreibet, und
Bocca d'inferno
genannt wird, können wir nicht
sagen.¶ |
|
|
Es wird verhoffentlich nichts unnützes seyn,
wenn wir hier ein Register aller und jeder Schiffe,
so heut zu
Tage
gewöhnlich sind,
mittheilen
könnten. Wir bringen indessen, so viele bey, als
wir haben auftreiben können.¶ |
|
|
|
|
|
Aiguilles von
Bourdeaux, siehe im I
Bande,
p. 878. |
|
|
Alleges, sonst Lichtek
genannt, siehe im I Bande, p. 1238. |
|
|
Arcke, siehe im II Bande, pag.
1257. |
|
|
Balon, siehe im III Bande, pag.
514. |
|
|
Barque, siehe im III Bande,
pag. 514. |
|
|
Barquette, siehe im III Bande,
pag. 514. |
|
|
Bechets, siehe
Beches im III Bande, p. 865. |
|
|
Bellande, ist eine Nordische
Art
Schiffe, so unten her platt und eben, gleich einem Hea mit Mast und Segel
ausgerüstet ist. |
|
|
Boo, ist ein kleines Schiffgen in
Ost-Indien
gebräuchlich,
wiewohl diesen
Nahmen
auch eine Art grosser
holländischer Schiffe führet. |
|
|
Boyer, siehe im IV Bande, pag.
942. u.f. |
|
|
Brigantin, siehe
Brigantine im IV Bande, p. 1373. |
|
|
Brulot, sonst ein Brenner
oder Brander, siehe Brander im IV
Bande, pag. 1062. |
|
|
Bucentaure, siehe
Bucentoro, im IV Bande, pag. 1732. |
|
|
Bulle, siehe im IV Bande, pag.
1922. |
|
|
Cabarres, siehe im V Bande,
pag. 11. |
|
|
Caic, siehe im V Bande, pag.
769. |
|
|
Caraque, siehe im V Bande, pag.
769. |
|
|
Caravelle, siehe
Caravalle, im V Bande, pag. 772. |
|
|
Chaland, siehe im V Bande, pag.
1941. |
|
|
Chalouppe, siehe
Chaloupe, im V Bande, pag. 1959. |
|
|
Chat, siehe im V Bande, pag.
2054. |
|
|
Chate, siehe im V Bande, pag.
2054. |
|
|
Coralline, siehe im VI Bande,
pag. 1232. |
|
|
Coureau, siehe im VI Bande,
pag. 1484. |
|
|
Couruette, siehe im VI Bande,
pag. 1499. |
|
|
Crack, siehe im VI Bande, pag.
1519. |
|
|
Daugrebot, siehe im VII Bande,
pag. 2093. |
|
|
Ever, siehe im VIII Bande, pag.
2093. |
|
|
Felouque, siehe
Felucca, im IX Bande, pag. 524. |
|
|
Feuerblaas, ist gleich einer Fregatte
von Tannen-Holz gemacht, führet kein Geschütz, und wird von der Schwedischen
Nation viel gebrauchet. |
|
|
Filadiere, siehe im IX Bande,
pag. 906. |
|
|
{Sp. 1485|S. 756} |
|
|
Flibot, oder die kleine
Fliute, siehe im IX Bande, pag.
1244. |
|
|
Flute, siehe im IX Bande, pag.
1398. u.f. |
|
|
Fregaton, siehe im IX Bande,
pag. 1796. |
|
|
Fregatte, siehe im IX Bade,
pag. 1796. u.f. |
|
|
Galeasse, siehe
Galeazza, im X Bande, pag. 99. u.f. |
|
|
Galeere, siehe Galere,
im X Bande, pag. 114. |
|
|
Galiote, siehe
Galiotte, im X Bande, pag. 138. |
|
|
Galiotte a bombes, Bombardier-Galiotte,
siehe im X Bande, pag. 138. u.f. |
|
|
Gallion, siehe im X Bande, pag.
197. |
|
|
Galliot, ist gleicher Art mit einer
Schmacke, jedoch grösser, und werden in vielen 3 Masten gefunden, doch sind
sie meistentheils nur mit einem Mast und Gabel-Segel, wie eine Schmacke,
doch ohne Schwerdter. |
|
|
Gondolen, siehe
Gondola, im XI Bande, pag. 176. |
|
|
Gribane, siehe im XI Bande,
pag. 885. |
|
|
Heck-Boot, siehe im XII Bande,
pag. 1044. |
|
|
Heu oder Hus,
siehe im XII Bande, pag. 1921. |
|
|
Hourque, siehe im XIII Bande,
p. 1003. u.f. |
|
|
Jacht, siehe im XIV Bande, pag.
18. |
|
|
Jelle, siehe im XIV Bande, pag.
369. |
|
|
Kaag, siehe im XV Bande, pag.
2. |
|
|
Lin, siehe im XVII Bande, pag.
1300. |
|
|
Londre, siehe im XVIII Bande,
p. 362. u.f. |
|
|
Maones, siehe
Mahon, im XIX Bande, pag. 521. |
|
|
Marciliana, siehe im XIX Bande,
pag. 1240. |
|
|
Marsiliane, siehe im XIX Bande,
pag. 1767. |
|
|
Masculit, siehe im XIX Bande,
pag. 1922. |
|
|
Paquet-Boot, siehe Packboot,
im XXVI Bande, pag. 110. |
|
|
Parcans, siehe im XXVI Bande,
pag. 822. |
|
|
Patache, siehe im XXVI Bande,
p. 1271. |
|
|
Patache d'avis, siehe
Patache, im XXVI Bande, p. 1271. |
|
|
Permes, siehe
Perm im XXVII Bande, p. 510. |
|
|
Pinasse, siehe im XXIIX Bande,
p. 855. |
|
|
Polacre, siehe
Polacca, im XXIIX Bande, p. 1055. |
|
|
Ponton, siehe
Prahm, im XXIX Bande, p. 181. u.f. |
|
|
Postillon, siehe
Postillion im XXIIX Bande, p. 1804. |
|
|
Quesche, oder
Quaiche, siehe Kits im XV
Bande, p. 828. |
|
|
Ramberges, siehe
Ramberge, im XXX Bande, p.
734. |
|
|
Saique, siehe
Caic, im V Bande, p. 126. |
|
|
Samequin, siehe im XXXIII
Bande, p. 1690. |
|
|
{Sp. 1486} |
|
|
Sapines, siehe
Beches im III Bande, p. 805. |
|
|
Schaucken, siehe p. 1000. |
|
|
Scitie,
Semaques,
Seneau,
Smacke,
Tartane,
Tortue,
Traversier,
Trons. |
┐
│
│
├
│
│
│
┘ |
Von denen in folgenden Bänden an gehörigen Orten. |
|
|
|
|
|