HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Schiff HIS-Data
5028-34-1470-1
Titel: Schiff
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 34 Sp. 1470-1486
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 34 S. 748-756
Vorheriger Artikel: Schifer oder Schiffer von Freyling
Folgender Artikel: Schiff, südisches Gestirn
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

Stichworte Text Quellenangaben
  Schiff, Lat. Navis, Frantz. Vaisseau, Navire,  
  {Sp. 1471|S. 749}  
  Ital. Vasello, Holl. Schip, ein Gefäß oder Kasten von Holtz und Bretern also zusammengefüget, daß es auf dem Wasser schwimmen, und eine Last, so darein geleget worden, fortbringen kan.  
  Das lateinische Wort Navis leiten einige her von dem Griechischen Wort Nao, fluo, andere von dem Lateinischen No oder Navo, weil sie mit gröstem Fleiß, Mühe und Kosten in die See musten gebracht werden.  
Arten Es sind aber die Schiffe unterschiedlicher Gattung, als  
 
  • Kriegs-
  • Transport-
  • Kauffarthey-
  • und Fischerey-Schiffe,
 
  welche insgesammt wiederum in ihre gewisse Sorten, (nachdem nemlich ihre Bau- und Landes-Art, ihre Grösse und Capacität, die darzu genommene Materie, Form und Gebrauch ist,) eingetheilet werden.  
  Von den Kauffarthey-Schiffen nur zu gedencken, so werden  
 
  • diejenigen, so solche bauen, Schiffsbauer genannt,
  • die aber, welche solche bauen lassen, Eigenthümer des Schiffs, oder wie man sie in den See-Städten nennet, Rheeder;
  • diejenigen, die solche Schiffe brauchen, oder mit Waaren beladen, und von einer See zur andern schicken, werden Befrachter genannt.
 
  Von der Materie oder dem Holtze, welches zum Schiffbaue erfordert wird, ist solches mehrentheils Eichenholz, wiewol in der Ost-See an etlichen Orten, sonderlich in Schweden, Finnland und Norwegen, auch viel Führenholtz darzu genommen wird, welche Schiffe sie dannenhero Führne oder Feuerblasen nennen.  
  Der Contract, welcher mit den Schiffsbauern aufgerichtet wird, heisset der Beilbrief, in welchem umständlich beschrieben wird, wie lang und groß, auch aus was für Holtz das Schiff soll gebauet werden.  
  Wie die Wasser, also sind auch die Schiffe von mancherley Art, Gestalt, Grösse und Gebrauche.  
  Die auf Ströhmen und Graben fahren, sind insgemein nicht groß, haben einen platten Boden, und werden selten durch Segel von dem Winde, gemeiniglich aber durch Ziehen, wenn es aufwärts und wider den Strohm gehet, oder durch Rudern, wenn man mit dem Strohm und abwärts fähret, fortgebracht.  
  Die Schiffe, so über See fahren, sind auch von mancherley Gattung, so durch besondere Namen unterschieden werden, die an ihren Orten zu finden. Insgemein werden sie anders nicht, als mit Segeln durch den Wind getrieben, ausser die, so man Galeen nennet, und dienen  
 
  • entweder zum Kriege, so werden sie Kriegs- oder Orlogs-Schiffe genennet,
  • oder zur Handlung, und denn heissen sie Kauffmanns-Schiffe oder Kauffahrer.
 
Teile Ein Schiff, das in See gehet, hat einen Kiel, welcher lang durch den Boden hinaus gehet, an dessen beyden Enden der Forder- und Hintersteven, aufrecht in die Höhe, untenher die Bauchstücke, so das Flack oder den Boden des Schiffs halten, zwischen diese aber zu beyden Seiten die Inhöltzer befestiget, die mit Qveerbalcken durch Hülffe der Krummhöltzer zusammengefüget, und auswendig die Dielen daran gehefftet werden, wodurch der Bauch seine Kieming, und das gantz Schiff seine Form und Gestalt bekommet.  
  Auswendig sind an demselben zu sehen  
 
  • der Spiegel oder das Hintertheil, welches platt, und an dessen Ober-
 
  {Sp. 1472}  
 
  Theil das Bild gestellet wird, davon das Schiff den Namen führet; dieses heisset das Hackebret, und über demselben wird die grosse Flagge aufgesteckt.
 
 
  • Die Gallerien, so an die Cajute angehänget:
  • Die Stückpforten, wenn es ein Kriegs-oder sonst bewehrtes Schiff ist:
  • Die Speygaten, wodurch das Wasser von dem Uberlauff abfleußt:
  • Der Bug oder Vordertheil, und an demselben das Gallion oder Schiffschnabel.
 
  Inwendig siehet man  
 
  • die Cajut, das ist: Die Kammer vor den Herrn oder Führer des Schiffs:
  • Den Uberlauff, und unter demselben ein oder mehr Verdecke, wo die Schiffleute, Reisenden und Güter ihren Raum haben:
  • und die Kampanie oder das halbe Verdeck, forn im Schiffe.
 
  Hinten an dem Schiffe ist das Steuer oder Ruder, wodurch es gelencket wird.  
  Mitten aus dem Schiffe erheben sich die Masten, die durch das Wand und Stag, (gewisse also genannte Haupttauen) gehalten, und an welchen die Rahen oder Segelstangen auf- und niedergezogen werden.  
  Forne liegen die Ancker, an den Kabeln oder Anckertauen vor den Klüsen, und der Bugspriet, so über das Gallion hinaus reichet.  
  Zwischen den beyden hinteren Masten stehet die Pompe, wodurch die Grund-Suppe aus dem Schiffe gezogen, und die Spille, womit das Ancker aufgewunden wird.  
  Inwendig ist das Schiff durch und durch geneert und gefüttert mit dünnen Bretern, auswendig aber gecalfatert, das ist: die Fugen zwischen den Bretern mit Werck von alten ausgezauseten Tauen dichte gestopfft, und mit heissem Pech überstrichen.  
  Die Theile eines Schiffes, welche über Wasser sind, nennen die Frantzosen les Hauts d'un Vaisseau oder Oeuvres mortes, und die Holländer Doodt-Werck, Huising, und die Theile, so unter Wasser, von dem Kiel bisß an das Wasser gehen, nennen sie Oeuvres vives, Holl. Onder-Huidt, of de Buiten-Huidt.  
  Über dieses ist noch das Hinter- und Vorder-Theil des Schiffs.  
  Das Hintertheil des Schiffes, Frantz. Arriere, Poupe, Holl. Agter-Schip, lat. Puppis, heisset dasjenige Theil des Schiffes, welches von der Hinter-Steven, dem obersten Queer-Balcken über der Hütte und dem hintersten Queer-Balcken des Schiffes gehalten wird. Gemeiniglich wird unter dem Hinter-Theil des Schiffs das Ober- und Unter-Theil desselben, zwischen den Besans-Mast und dem Steuer verstanden.  
  Bey den Römern war Puppis der vornehmste Ort des Schiffes, weil daselbst der Steuermann und Gouverneur im Schiffe war, und weil man allda die Schutz-Götter in Verwahrung hatte. Dahero sie auch, wenn sie zu Schiffe gehen wolten, diesen Hinter-Theil den Göttern zu Ehren, mit Schneeweissen Fellen und Zweigen von den Bäumen, auch allerhand Kräntzen ausübten. Aus dieser Ursache war auch dieser Ort ein Asylum und Freystadt, wohin die Missethäter ihre Zuflucht nahmen, da ihnen niemand etwas thun durffte.  
  Das mittelste Theil des Puppis hiesse Ansandium Penetrale das innerste hierinnen, und das äusserste des Hintertheils Cacumina. Darzwischen war ein gerades Holtz, das hiesse Stelida. In dessen Mitte war ein Gür-  
  {Sp. 1473|S. 750}  
  tel, der Fascia hiesse; wo der Unflath unten ausgieng, hiesse Sentina, und Antlia, war das Schöpfgeschirr, womit der Unflath ex Sentina ausgeschöpfft werden muste.  
  Das Vorder-Theil des Schiffes, Franz. l'Avant du vaisseau, Proüe, Holl. Boeg, Voor-Schip, Lat. Prora, heisset das Theil des Schiffes, so duch die Vorder Steven unterstützet ist, und sich am ersten in das Meer erstrecket.  
  Bey den Römern hies derjenige Steuermann, der die Aufsicht über das Vorder-Theil des Schiffes hatte, Proreta; das spitzige Theil an diesem vordern Theile des Schiffs hiesse Rostrum oder Rostra von der Gleichheit die es hatte, mit den Schnäbeln der Vögel. Siehe davon den Artickel Rostra im XXXII Bande p. 1067. u.f.  
  Unter dem Schiff-Schnabel war Repagulum, der Riegel. Auf diesem Vorder-Theile des Schiffes hatten die Römer auch nach Art der Griechen, ein eisernes oder bleyernes Gewicht, wie ein Meerschwein gestallt, welches sie mit langen Seegel-Stangen in der Feinde Schiffe stiessen, und sie damit zu Grunde senckten. Solcher war Delphin genannt.  
  Hernach war  
 
  • Tutela navis das Zeichen, davon das Schiff den Nahmen hatte.
  • Oculus das Auge, war der Ort an dem Vorder-Theile des Schiffs, wo der Nahme des Schiffs bemercket war;
  • Forispacia, waren offene Raume, dadurch man ins Meer sehen konnte.
  • Transtra, die Ruderbäncke, worauf die Remiges oder Ruderknechte sassen.
  • Stega war der Boden, worauf oben die Schiffer hin und wieder giengen;
  • Scalmus war der Ort wo die Ruder feste gemacht wurden, dieser Ruder-Ring hieß auch Struppa oder Stropha;
  • Bolis, war der Bleywurff, womit man die Höhe oder Tiefe des Meeres erkundigte, wurde auch Cataprorates genennet;
  • Sentina war der unterste Theil des Schiffes, wo der Koth abflosse.
 
  Alle diese Stücke fanden sich auf dem Vorder-Theile des Schiffes.  
  Es haben aber die alten 2 solche Proras an ihren Schiffen gehabt, welche die Minerva ausgedacht haben soll. Wie aber dergleichen Schiff muß ausgesehen haben, findet man bey keinen Scribenten etwas, daß es scheinet, als ob dergleichen nur im Gehirne etlicher Leute gewesen. Einige gedencken der Sache so abzuhelffen, daß sie sagen, es wären 2 Schiffe an einander gemacht gewesen.  
  Die übrigen Theile des Schiffes bey den Römern waren  
 
1. Carina der untere Theil des Schiffs oder der Boden, welchen Salustius Alveum nennet, dieser hatte unten seine Stützen Statumina, Stamina oder Costas, v. Holtze gemacht;
2. Pergula der Eingang in das Schiff;
3. Area der Gang im Schiffe, auf beyden Seiten, darauf der Commandeur die Ruderknechte zur Arbeit hielte und antrieb;
4. Remus, das Ruder, das äusserste Theil des Ruders hiesse Palmula der flache Theil. Der mittlere Theil hieß Vracon und was die Ruder-Knechte in den Händen hielten, hieß Manubrium.
5. Clavus, das Steuer-Ruder, wurde auch Navis gubernaculum genennt.
6. Malus der Seegel-Mastbaum, der Ort, wo er eingesencket war, hiesse Pterna, das Seegel-Tuch Velum, der Theil des Schiffs der den Mastbaum hielte, ward Linos genannt,
 
  {Sp. 1474}  
 
  das äusserste der Seegel-Stange hiesse Colus, der Ort wo das grosse Seegel hieng wurde Fusus genennet, der vornehmste Mast hiesse sonst Acutius, der kleinere Mast Epidromus und der kleinste Dolon.
7. Antenna, die Seegel-Stange, woran Artemon das grosse Schiff-Seegel hieng; der mittlere Theil Antennae der an den Mastbaume hieng, hieß Ambola und Symbola; Ansae waren beyde Ende, wo beyde zusammen gefast waren; das äusserste oben hiessen sie Cornua summa.
  In den getäffelten und bedeckten Schiffen waren auch noch Tigna, Balcken darauf Thürne stunden, einer zur Rechten, und einer zur Lincken; was darzwischen war, hiesse Stratum oder Catastroma; was oben die Wände auf den Balcken zusammen hielt, nennte man man Peritonaeum.
8. Ancora und Anchora sacra, siehe Ancker im II Bande p. 125 u.f.
9. Scala Nautica, die Schiffsleiter oder Laterne, welche man in der Nacht auf dem hintern-Theile des Schiffes ansteckte, damit sich die andern darnach richten konnten, und dem vornehmsten Schiffe nachfolgeten.
 
Römer Überhaupt waren die Schiffe der Römer von dreyer Gattung  
 
1. Navigia longa, lange Schiffe, allerley Gattungen, die man auch Praesidiarias Naves, Kriegs-Schiffe nennete, diese hatten Theils viertzig, dreyßig, zwantzig, auch zehen, fünff, vier und drey Ruder, und möchten Theils mit unsern mäßigen Kriegs-Schiffen vom dritten und vierdten Range verglichen werden.
  Die leichten hatten offt nicht mehr als zwey Ruder, wie die leichten Galeeren und hiessen Naves levae; die bedeckten Schiffe Naves tectae und constratae dienten zum Transport der Soldaten aus Italien u. Sicilien.
  Naves Piraticae oder Praedatoriae waren, wie unsere Brigantinen, hatten auf jeder Seite 10, 12 bis 15 Ruder und dieneten zu Raub-Schiffen, weil sie sehr leichte waren.
  Das Schiff, worinne der Praetor war hiesse Navis Praetoria, das Admiral-Schiff.
  Dieser langen Schiffe bedienten sich die Römer wider ihre Feinde zur See, im recognosciren, denen Flüchtigen nachzusetzen, denen Feinden eine Diversion an ihren Ufern zu machen, und auch in See-Schlachten.
2. Naves onerariae, Last-Schiffe, welche bey den Rlmern unterschiedlich groß und klein waren. Denn etlicher bediente sie sich auf der Tyber und in andern Flüssen, die waren fast rund, und hiessen Scapha.
  In der See brauchten sie rechte grosse Schiffe, die man etwa unsern Orlog-Schiffen gleich achten mögte. Auf diesen hatten sie eine grosse Anzahl Soldaten, Steine, Machinen, Korn, Raub und mancherley Rüstungen wider feindliche Schiffe und Städte.
  Hierzu gehören auch Corbitae, langsame, grosse Schiffe, die ohne Rüstung waren; Gauli, Schiffe, die etwas rund gebauet waren, und darzu dieneten, daß man die Soldaten mit selbigen überführete. An solchen Schiffen hatten sie allezeit zusammen gehefftete Balcken, deren sie sich gleich anfangs nach Erbauung der Stadt Rom, als Fähren und Flössen, zum übersetzen bedienet, und die hiessen Rates.
3. Naves actuariae, waren Ruder-Schiffe, die man
 
  {Sp. 1475|S. 751}  
 
  zum Raub-Schiffen, und zum recognosciren brauchte, daher sie Naves veloces und exploratoriae genennet werden.
  Oriolae oder Oridles waren Fischer-Schiffe.
 
Heute: Kriegsschiffe Wir wenden uns nunmehro wieder zu unsern heut zu Tage gewöhnlichen Schiffen, und bemercken insonderheit den innern Begriff eines Kriegs-Schiffes, welcher in einigen Stockwercken, so man die Verdeck zu nennen pfleget, die abermahls in ihre Kammern eingetheilet sind, bestehet.  
  Es ist aber der unterste Theil von dem Boden bis an das erste Verdeck, welcher insgemein der Raum genennet wird, ohngefehr 23 bis 24 Fuß hoch, und befinden sich in demselbigen die sieben Kammern, in welche man aus dem obern Verdeck durch 7 Lucken, das sind viereckigte grosse Löcher, kommen kan. Hierunter ist zu rechnen die Kraut- und Pulver-Kammer, so gantz zu hinterst lieget, mit der zu dem Schiffe erforderlichen Ammunition.  
  Dieser folget die Budellerey, welche nicht nur aus einigen Kammern zum Brod bestehet, sondern auch noch eine Abtheilung haben muß vor die Unter-Schiffs-Barbiere, allwo zugleich die in dem Gefechte verwundeten und dahin gebrachten verbunden werden.  
  Hiernechst befindet sich der Raum vor alle benöthigte Victualien und übrige Provision vor das gantze Schiff, zusammen mit einigen der besten und kostbaresten Waaren; alsdenn folget die Küche und Kammer vor den Schiffs-Koch und seine Gehülffen, ingleichen das Gabelgat, oder der Ort, wo alle schwere Ancker-Tauwen und anderes zum Schiff nöthige Tauwwerck lieget; gantz zuförderst ist endlich der letzte und kleinste Platz, wo das benöthigte Blockwerck, kurtze Tauwen, Scheiben, Spitzholz und dergleichen Geräthschafft aufgehoben wird.  
  Zwischen dem ersten und andern Verdeck befindet sich die Constabels-Kammer, und die Beqvemlichkeit vor mancherley Gewehr, ingleichen auch einige Abtheilung vor die Unter-Officiers, daß sie darinnen schlaffen können; darauf folget das Spill, und endlich der sogenannte Bullen-Stall.  
  Im übrigen ist dieses gantze erste Verdeck zu beyden Seiten mit Stück-Pforten versehen.  
  Uber diesen Verdeck befindet sich das Andere, woselbst in dem hinteren Theil des Schiffes gleich anfangs des Capitains Cajüte ist, zu dessen beyden Seiten der Austritt in die Galdereyen, und gehet nach oben zu eine schöne Wendel-Treppe in die hinterste Hütte.  
  Wenn man aus der Cajüte kommt, so findet man den Kolder-Stock, womit das Schilf regieret wird, und vor diesem ist das Compaß-Häusgen, welches viereckigt lang, aus Bretern mit höltzernen Nägeln zusammen geschlagen, und in drey Theile abgetheilet ist; da denn zur Rechten und Lincken ein Compaß, in dem mittlern Theile aber eine Lampe stehet, welche durch Fenster zu beyden Seiten das Licht auf die Compasse wirfft, damit die Matrosen, so das Steuer regieren, iederzeit darnach sehen, und nach den ihnen angezeigten Strich seegeln können.  
  In dem förderen Theile dieses andern Verdeckes befinden sich die Balcken, womit die Anckers, wenn sie aus der  
  {Sp. 1476}  
  See vor die Klüse gebracht sind, weiter aufgewunden werden.  
  Hierauf folget bey einem Kriegs-Schiff das halbe Verdeck, allwo die Campagne befindlich ist, unter welcher 5 Hütten gemacht sind; die hinterste begreiffet in sich die gantze Breite des Hinter-Schiffes, und ist ohngefehr 10 Fuß lang, worinnen der Lieutenant und Schiffer logiren, von denen andern 4 Hütten aber stehen zwey auf ieder Seite, so, daß in der Mitte ein ziemlicher Raum gelassen wird.  
  Die hintere Hütte zur Rechten ist vor die Steuerleute, und die vordere gehöret dem Schreiber des Schiffes; in der hinteren zur Lincken logiret der Ober-Schiffs-Barbierer, und der Commandeur der Soldaten, in der andern aber der bey ihnen so genannte Domine oder Schiffsprediger.  
  Zu ieglicher Seite der Campagne stehen 4, 5, bis 6 Stücken, oder es werden auch zu weilen Passen darauf geführet.  
  Man findet auch, und zwar meistentheils bey den Engelländischen und Frantzösischen Schiffe von drey Decken.  
Handelsschiffe Denen Kauffleuten aber dienen die Schiffe so wohl zum Transport ihrer Güter, als auch statt einer Waare, die sie ein- und wieder verkauffen, solche selbst fabriciren lassen, und damit ihren Profit suchen, sonderlich wenn solche Schiffe erst ein paar Reisen gethan, u. sich halb frey gefahren, da denn vielmahls noch ein Potentat, vornehmlich in Kriegs-Zeiten, sich zum Käuffer angiebt, und solche eben so theuer bezahlt, als wenn sie neu von Stapel gelauffen wären.  
  Es werden auch dergleichen Schiffe bey vorseyenden Transport der Militz oder Artillerie gesucht, am meisten aber, wenn eine neutrale Nation in bemeldten Kriegszeiten die freye Fahrt hat, und daher derjenigen Nation, die im Kriege begriffen, und ihre Schiffe nicht gebrauchen kan, solche abkaufft.  
  Es sind aber der Kauffarthey-Schiffe, von welchen ietzund allein geredet wird, unterschiedliche Gattungen, groß und klein, des Baues, Form und Fähigkeit nach unterschieden, und auch nach den Ländern, wo sie gebauet und zu Haus gehören, mit allerhand Nahmen beleget. Als da heissen einige Barqven andere Caraqves, Caravellen, Gallionen, welcher drey Sorten sich die Portugiesen und Spanier nach Westindien bedienen.  
  Ferner werden einige genannt  
 
  • Boyers,
  • Craqven,
  • Feloqven,
  • Feuerblasen, (wiewohl sie von Führen- und nicht von Eichenholtze gezimmert)
  • Flibots,
  • Fleuten,
  • Gallioten,
  • Heeckbots,
  • Hourcres,
  • Jachten,
  • Raagen,
  • Londres,
  • Marseillianen,
  • Paqvetboots,
  • Pinassen,
  • Polacren;
  • Saicken,
  • Schmacken,
  • Tartanen
  • und so ferner.
 
  Die kleinen Fahrzeuge, welche man nur zum Ubersetzen eines Flusses, oder Güter und Personen an die grossen Schiffe zu bringen gebrauchet, theilet man ein in Alleges, auf Teutsch Lichters, (von Auflichten oder in die Höhe heben) also genannt, weil, wenn aus einem tiefgehenden grossen Schiffe die Waaren in einen solchen Lichter übergeladen werden, das grosse Schiff alsdenn etliche Fuß sich aus dem Wasser lichtet, oder heraus in die Höhe, weil es nunmehr lichter worden ist, begiebet.  
  Ferner hat man bey der  
  {Sp. 1477|S. 752}  
  Seefahrt  
 
  • Barqvetten,
  • Booten,
  • Cabarren,
  • Chalouppen,
  • Evers,
  • Jellen,
  • Gondolen,
  • Schnaucken,
  • Nachen,
  • Kähne,
  • und dergleichen.
 
  Soviel von der Schiffe ihrer mechanischen Eintheilung.  
Politische Einteilung Die politische geschiehet in gantz freye, halbfreye und unfreye, von welchen insgesammt in Schweden viel zu sagen ist. Bes. Marpergers Schwedischen Kauffmann ..., woselbst alle diese drey Sorten, und was vor ein Schiff von jeder Sorte sey, auch wie es benennet werde, und wo es zu Haus gehöre, ordentlich aufgezeichnet, zu ersehen, damit sich ein Kauffmann darnach richten, und nachdem er in gantz, halb oder nicht Zollfreye Schiffe seine Waaren einladet, seine Rechnung darnach machen könne.  
  Welcher Kauffmann nun ein Schiff zimmern läst, kauffet entweder selbst das Holtz darzu, oder bedinget auch, das Schiff gantz frey zu liefern, mit dem Schiffszimmermanne, zu welchem Ende mit demselben ein Contract aufgerichtet wird, wie viel Fuß lang, breit und hoch, auch von was für Form und Fähigkeit er das Schiff machen soll.  
  Besiehe hiervon ein Formular in Marpergers Handels- Correspondenten ..., ingleichen ... eine ausführliche Nachricht, was von der Seefahrt den Kauffleuten und Passagirern zu wissen nöthig, worunter denn insonderheit das Schiffbauen mit begriffen ist.  
  Wer ein gantz fertiges Schiff kauffen will, giebt erstlich acht auf dessen Bau, wo es gezimmert, was für Holtz, Zubehör und Geräthschafft daran, und von welcher Fähigkeit es sey. Ferner muß er betrachten,  
 
  • ob es alt oder neu,
  • ob es wohl seegle, dichte und gut und vor allem,
  • ob es ein freyes oder unfreyes Schiff, nämlich, welches ohne einige Anmasung in einen Hafen einlauffen, oder bald diesen, bald jenen meiden muß, und zwar aus Ursachen, weil es etwan zuvor den Einwohnern daselbst zugehöret, und von den Capern genommen, oder schwer verbodmeyeret, auch schon ein oder mehrmal wegen Ein- und Abführung verdächtiger Waaren mit Arrest beleget worden, und heimlich davon geseegelt, oder ob der Fiscus oder eine Privatperson eine Prätension darauf habe?
 
  Von diesem allen muß ihm der Verkäuffer die Eviction oder Gewähr leisten, daß er ihm nämlich solche Schiffe auf alle Ströhme und Häfen ungehindert und unangesprochen gut seyn wolle.  
  Manchmal werden auch weggenommene oder aufgebrachte Schiffe und deren Ladung durch offentliche Auction verkaufft, bey welchem denn der Tag des Verkauffs durch angeschlagene Patente kund gethan, und ihre Ladung sammt der Zubehör, die bey einem solchen Schiffe an Schiffsgeräthschaft, als Tauen, Ankern, und dergleichen sich findet, aufgezeichnet wird. Besiehe hiervon abermal die gewöhnliche Formul, ingleichen von Assecuranzen Schiffsinventarien, Havereyrechnungen, certe partien, Bodmereybriefen, Connoissementen und dergleichen, im angeführten allezeit fertigen Handelscorrespondenten andern Theil; die andere Classe, woselbst auch von den Arbitragen, welche in streitigen Seesachen, (wegen Er-  
  {Sp. 1478}  
  bauung der Schiffe, eingeladener und in schwerem Seesturm geworfener Güter, wegen der Schiffsfrachten, Schifferrechnungen, Certe partien, Bodmereyen, und sonderlich der Haverey wegen) geschehen, ausführlich gehandelt worden.  
Kapazität Den cörperlichen Innhalt, oder die Fähigkeit, und das Maaß der Grösse eines Schiffes, ingleichen auch die Befrachtung der Schiffe, betreffend, ist in der Ordonnance Königs Ludwigs des XIV. in Frankreich, vom Augustmonathe des 1681. Jahres im 2. Buche, im 10. Tittel verordnet, daß alle zur See fahrende Schiffe vor Mobilien sollen gehalten, ingleichen gleich nach ihrer Zimmerung, und wenn sie fertig ausgebauet, durch die Obergeschworne (Grands-Jurés) sollen gemessen, und ihr Kiel oder Fond de Cabe zu zwey und vierzig Cubische Fuß vor das Faß geschätzet werden.  
  Es wird aber zu See vor ein Faß gerechnet oder verstanden zwey tausend Pfund schwer, und also vor zwey Faß oder eine Last viertausend Pfund, daß also, wenn man sagt: Dieses Schiff ist von sechzig oder siebenzig Lasten, man darunter verstehe, es könne sechzig- oder siebenzig mal vier tausend Pfund tragen.  
Befrachtung Nach solchen Lasten werden die Schiffsbefrachtungs-Contracte eingerichtet, bey welchen man erstlich des Schiffes Länge oder Kürtze, gefährliche oder sichere Reife betrachtet, nämlich nach dem Orte, von welchem es abseegeln und wohin es gehen soll; wie viel Liegtage der Schiffer bey seinen Anländen zu halten schuldig seyn soll, ob er davon gleich zurück wieder nach Hause, oder vor des Befrachters Rechnung, weiter gehen; worinnen seine Ladung bestehen; wie viel man ihm von diesem zu jenem Orte Fracht bezahlen, und wie es an den Zollstädten, ingleichen mit der Havarey und Pilotage gehalten werden soll?  
  Dieses alles ist zu verstehen, wenn ein Kauffmann ein ganzes Schiff vor seine oder fremde Rechnung befrachtet.  
  Weil aber nicht allezeit jeder so viel Waaren, als ein ganzes Schiff zu befrachten, bey der Hand hat, auch etwan nicht gerne auf blosse Breter ein ansehnliches Capital allein waget, als nimmt er etwan und bedingt von so einem Schiffe einen gewissen Raum von zehen, zwanzig mehr oder weniger Lasten, und mögen alsdenn die Rheeders oder Eigenthümer des Schiffes, die nämlich Part und Antheil an dem Gefässe haben, entweder selbst, oder wie es gewöhnlicher, ihrentwegen der Schiffer, oder auch ein Mäckler, den die Commißion darzu aufgetragen wird, zusehen, wo er zu dem übrigen Schiffsraume, Befrachter, das ist, solche Leute findet, die ihre Waare darein schiffen wollen, bis endlich das Schiff gepfropft voll wird, und sich fertig zum Abseegeln machet, da denn, wenn es zu Winters- oder Kriegszeiten, oder auf weite Reise ist, die Rheeder, ihr Schiff, die Befrachteten ihre Güter versichern lassen.  
  Wenn die Reise glücklich abgeleget, thut der Schiffer bey seiner Zuhauskunft seinen Rheedern Rechnung, und empfänget hierauf von dem, was deductis deducendis an den Frachtgütern überbleibt, ein jeder nach seinem Theile, den er an dem Schiffe hat, auch  
  {Sp. 1479|S. 753}  
  sein Qvotum an Gelde.  
  Bisweilen trägt es sich zu, als wie in dem französischen Kriege im Jahre 1693. geschehen, da die Frachten sehr hoch gelaufen, und manches Schilf bey sechstausend Reichsthaler Frachtgelder auf einer Reise von Franckreich nach Lübeck oder Hamburg verdienet, daß auf die Schiffspart ein ehrliches gelanget, und das in dem Schiffe liegende Capital reichlich verzinset wird. Bisweilen wirft es auch nichts ab, und sind die Rheeder froh, wenn sie nur wegen der Unkosten keine Zubusse geben dürfen, sonderlich, wenn ein solches Schiff eine verlohrne Reise gethan, Sturm gelitten, den Mast kappen oder abhauen müssen, seine Anker verlohren, unterweges in den nähesten besten Haven sich kielholen, calfattern oder ausbessern, neue Segel, Anker und Tau anschaffen, wegen widriger Winde lange liegen, oder gar Winter-Lager, Qvarantaine, Beschlag oder Arrest halten müssen.  
  Zuweilen wird auch ein Schiff muthwilliger Weise, oder auch aus Mangel des Schiffers Erfahrenheit versegelt, an Strand gesetzet, oder sonst um den Hals gebracht. Jenes geschiehet, wenn der Schiffer und sein Volk, das Schilf verwahrlosen, gottlose Händel spielen: Als daß etwann, an statt der Stückgüter, Packen mit Holz und Steinen eingeladen, und doch gleichwohl als köstliches Gut hoch versichert werden, oder daß der Schiffer sich muthwillig in See- und Feindesgefahr, ohne Noth, und wider gethanes Verwarnen, Abmahnen und Ordre gegeben.  
  In diesem Falle aber, wenn sie den Lauf nicht verstehen, ihr Besteck nicht wohl zu machen wissen, liederlich und ungeübtes Volk annehmen, die Begleitung versäumen, nicht fleißig das Lot werfen, und die Tiefen oder Untiefen, Klippen und Sandbänke erkundigen lassen, und was dergleichen Fälle mehr, dadurch Schilf und Gut, oder dieses letztere allein, wenn es nicht wohl gesteurt, oder an gebührenden Ort geleget, zur Unzeit, oder eines für das andere, den Ordnungen der Seerechte zuwider, geworfen wird, verlohren werden kan.  
Lotsengeld Was das Pilotengeld vor Ein- und Ausgehen aus dem Hafen betrift, wird solches, nachdem die Schiffe groß und klein, auch nachdem sie viel oder wenig Fuß tief gehen, bezahlet. Zu Amsterdam bezahlt man gemeiniglich vor Pilotage oder Pilotengeld, der durch den Texel oder Vlie aus- und eingehenden Schiffe vom 1. April, bis den 30. September eilf Gülden, funfzehn Stüver, und zwar nur vor diejenigen Schiffe, die bis zehn Fuß tief gehen, die aber vierzehn Fuß tief gehenden, müssen bis vierzig Gülden geben. Von dem 5. October, bis den 31. Merz, zahlen diejenigen, die bis zehen Fuß tief gehen, vierzehn Gülden, zehen Stüver, und die von vierzehn Fuß, funfzig Gülden und also nach Proportion. Wobey denn zu wissen, daß diejenigen so durch das Vlie einkommen, ein wenig mehr, es sey im Sommer oder Winter bezahlen, als die, welche durch den Texel gehen.  
Lastenberechnung Im Schiffbefrachten zählet man zwey Faß oder acht Oxhöft Wein, ingleichen fünf Stückfässer Brantewein, fünf Fässer Pflaumen, zwölf Tonnen Heringe,  
  {Sp. 1480}  
  zwölf Tonnen Erbsen, dreyzehn Tonnen Theer, vier tausend Pfund Reis, Eisen und Kupfer, drey tausend sechs hundert Pfund Mandeln, sieben Qvartelen Thran oder Fischschmalz, vier Pipen Öl, zwey tausend Pfund Wolle, und so in andern Waaren, nach Proportion, vor eine Last.  
Kaufmännische Betrachtungen Die Betrachtungen, welche ein zur See handelnder Kaufmann haben muß, erstrecken sich, wie theils schon oben gemeldet,  
 
  • nach der Jahreszeit, oder Kriegs- oder Friedensfällen,
  • auf die Schiffe und deren Schiffer,
  • auf die Ferne oder Nähe des Weges,
  • auf die Seehäfen, Frachten und andere darbey vorfallenden Unkosten;
  • Und zwar was die Schiffe anbelanget,
    • ob sie wohl oder schlecht besegelt, frey oder unfrey,
    • ob sie gute Seepässe, viel Stück Geschütz, erfahrne Schiffer, gute Geräthschaft und Volk haben;
  • Was sie auf ihrer Reise vor Seeküsten und Länder zu paßiren;
  • ob die Seehäfen von sicherer oder gefährlicher Einfahrt, gutem Schifflager, sonderlich bey Sturm und Winterszeit;
  • welcher Lauf am sichersten und bequemsten;
  • ob die Frachten hoch oder niedrig und die Waaren selbige ertragen können oder nicht;
  • Wie lange die Hin- und Herreise, das Sommer- oder Winterlager, die Liegtage, das Ein- und Ausschiffen, und dergleichen währen möchte;
  • Wie es mit den Zöllen beschaffen;
  • ob Assecuratores, und wie hoch an Werthe die verassecurirte Summen zu haben;
  • wo die Retourfrachten herzunehmen;
  • ob das Schiff mit Ballast beladen, an denjenigen Ort, da es Waaren einnehmen soll, hin, oder da es aufgeladen worden, wieder herkommen müsse?
 
  Diese Betrachtungen alle, und überhaupt der ganze Flor der Schifffarth richtet sich nach dem anwachsenden Commercio einer Stadt, und nach den glücklichen Friedenszeiten; es wäre denn, daß einer durch die Caperey und Seeräuberey seinen Profit zu suchen gewohnet wäre, der wird freylich den Krieg dem Frieden weit vorziehen.  
  Es richtet sich auch nach den Capitalien der Einwohner und Liebhaber der Handlung, die gemeiniglich zur Winters und Kriegszeit darnieder lieget, es sey gleich, das dieses letztere nahe an einer solchen Handelsstadt, und in ihren Gewässer, oder auch in den Provinzen und Ländern graßiren, wo solcher Leute ihre meiste Handlung hingehet.  
  Also musten die Lübecker ihre schöne, herrliche und wohlgebauete Capitalschiffe, so bald als Narva an die Moscowiter übergieng, und Churland und Liefland von den schwedischen und moscowitischen Kriegstroublen beängstiget wurde, zu Hause bleiben, und an dem Wall liegen, weil in gedachten Provinzen, wohin sonst ihr meister Handel in der Ostsee gewesen, die Commercien stille und ruiniret lagen.  
  Oft schlägt auch der erlittene Seeschaden die Gemüther nieder, daß sie nicht Lust haben ferner zu wagen. Oder die Capitalien werden sicherer gehalten, wenn man sie im Kasten oder in liegenden Gründen, auf Zinse liegend hat, als daß man solche dem wütenden Elemente des Wassers anvertrauen solte. Solche Vorsichtigkeit ist wohl zu loben; Es kan aber dabey Maaß in allen Dingen gehalten werden,  
  {Sp. 1481|S. 754}  
  also daß man nicht zu verzagt und auch nicht zu verwegen sey. Von beyden erfordert die Handlung, wenn sie glücklich gehen soll, eine gebührende Untermengung.  
Erleichterung der Schiffahrt Die Schifffarth zu erleichtern, und den Seefahrenden den Weg kürzer zu machen, haben sich sehr viele Potentaten bemühet. Wie denn der Kayser Nero schon soll willens gewesen seyn, den Isthmum bey Corinth durchzustechen, damit man nicht gantz Moream umsegeln dürfte, wenn man aus dem adriatischen Meer in den Archpelagum wolte. Kayser Carl der Grosse versuchte bey Keelheim durch die Altmühle, Regnitz und Pegnitz einen Durchschnitt bis Forchheim zu machen, um also die Donau mit dem Mayn und Rhein zu vereinigen.  
  Graf Julius von Hohenloh wolte von Wertheim aus durch Schleussen die Tauber schiffreich machen, bis auf Weickersheim, und von dannen einen Durchschnitt in die Wernitz graben, welche bey Donauwerth in die Donau lauft. Ein solcher Durchschnitt wäre auch zu machen von der Donau durch Mähren, in die Oder, bey Bolsching und bey der Kosel, gleichwie der Churfürst von Brandenburg aus der Spree in die Oder gethan, und der General Wallenstein mit dem Travenfluß zu Lübeck willens gewesen; den er bis an Hamburg führen wolte, damit man dadurch aus der Ostsee, in die Westsee füglich kommen, und nicht ganz Jütland erst umsegeln dürfte.  
  Anderer dergleichen Durchschnitte und Canäle, sonderlich des grossen Canals, welchen der König von Franckreich durch Langvedoc und Guienne machen lassen, um die mittelländische See mit dem Oceano zu vereinigen, anitzo zu geschweigen, von welchen doch die wenigsten zur Vollkommenheit gekommen.  
China Wir können nicht umhin, hier einer curiösen Kauffarthey-Schiffsflotte, oder vielmehr einer auf Schiffen gebaueten indianischen Stadt zu gedencken, welche Neuhof in seiner Reisebeschreibung folgendermassen beschreibet;  
  "Es kam daher getrieben, ein gantzes Dörflein, dergleichen die Sineser treibende oder schwimmende Dörfer nennen. Diese wissen sie so artig und künstlich zu bauen, daß auch der allersinnreichste Europäer ihnen solches nicht nachthun würde.  
  Die Materie, woraus ihr Grund bestehet, ist eine besondere Art Schilf oder Rieht, überaus dicke und stark, daß mit Gewalt auf dem Wasser schwimmet, und von den Portugiesen da zu Lande Pampus genennet wird. Solche Pampus- oder Bambusriethe werden mit dicken Höltzern an einander gefüget, und mit Stricken von dem Sinesischen Gewächs Rotang feste gemacht.  
  Auf diese also zusammen geschnürte Riehten bauet man Hütten oder kleine Häuslein von Bretern und anderer leichten Materie, und decket sie oben mit einem Mattendache, darinnen können sich die Sineser mit Weib und Kindern aufhalten und ernähren, nicht anders als ob sie auf festem Lande wohneten. Es sind dahero etliche dieser im Wasser schwimmenden Dörfer so groß, daß sich bisweilen mehr, als zwey hundert Familien darinnen aufhalten.  
  Diese Leute treiben fürnehmlich Kaufhandel  
  {Sp. 1482}  
  mit allerhand sinesischen Waaren, und fahren mit ihrer Dorf- und Hausflotte die Ströhme auf und ab, von einem Orte zum andern.  
  Solche aber fort zu bringen, gebraucht man keine Segel von Matten, dergleichen sonst auf andern sinesischen Schiffen gebräuchlich, sondern läst sie entweder mit dem Strohme hinab treiben, oder schiebet sie mit Bäumen, oder ziehet sie auch mit Stricken gegen den Strohm aufwärts. Wenn sie an einen Ort kommen, da sie etwas verkaufen wollen, so stecken sie die Bäume in den Grund, und machen ihr Dorf daran feste.  
  Man findet aber nicht allein in Sina Dörfer auf dem Wasser treiben, sondern auch ganze Städte, welche nicht aus Häusern, sondern gemeinen Schiffen bestehen, und dahero füglich Schiffstädte können genennet werden. Dergleichen Flotten bestehen oft aus vier bis fünf hundert Schiffen, die sie Junker nennen, welche sich als ganze Städte zusammen halten, und auf welchen die Sineser ihr Lebenslang mit Weib und Kindern wohnen. Mit diesen Flotten fahren sie durchs ganze Land, ihren Handel zu treiben, und wenn sie damit weiter gehen, scheinet es, als wenn eine ganze Schiffsstadt aufgebrochen.  
  Sie halten auch auf diesen Schiffen nicht anders, als wie auf dem Lande, allerhand Vieh, sonderlich aber Schweine. An was Ort sie kommen, da bleiben sie gemeiniglich etliche Monathe, reden alsdenn zusammen einerley Sprache, wiewohl sie sonst Völker von mancherley Sprachen sind.„  
Kunst Ein Schiff, das im seegeln begriffen ist, bedeutet auf Müntzen und Medaillen die Freude, die Glückseeligkeit, den guten Fortgang und die Sicherheit. Wenn man sie unten zu den Füssen solcher Personen siehet, welche eine Thurmcrone auf dem Haupte führen, zeigen sie an, daß es eine Seestadt ist, die einen Seehafen hat, und Handlung zur See treibet. Sind sie denn unten an den Füssen geflügelter Siegesbilder, hat man sich dabey solche Seeschlachten einzubilden, da man die feindliche Flotte in die Flucht geschlagen.  
  In der Bilderkunst aber hat ein Schiff auch mancherley Anwendungen, vornemlich aber deutet es auf die göttliche Regierung, auf Klugheit und Vorsichtigkeit, Vertrauen, Fleiß und Unverdrossenheit, und dergleichen. Es pflegen auch oftermahls unter dem Bilde eines Schiffs gemeine Verfassungen bürgerlicher Gesellschafften oder Republicken, Reiche, Fürstenthümer u.d.gl. vorgestellet zu werden.  
Theologie Dahin zielet die artige Redensart des Propheten Jesaiä im XXXIII Cap. 23. 24 Vers, wo er von dem schlechten Fortgange des wider das Volk GOttes stehenden Feindes redet, wenn er sich so ausdrücket: dieser Feind würde selbst untergehen, sein Tauwerk würde nicht halten, das Fähnlein würde nicht aufgestecket oder der Mastbaum nicht aufgerichtet werden, d.i. ihre ganze Verfassung würde aus einander gehen, das Schiff zertrümmert und seiner Rüstung beraubet werden.  
  Redet also der Geist der Weissagung von dem Verderben des dritten Theils der Schiffe im Meer, Offenbahr. Johann. VIII, 9,
  so ist es zu ver-  
  {Sp. 1483|S. 755}  
  stehen, daß viele Staaten und bürgerliche Gesellschafften den Untergang und die Zersthrung nehmen und erfahren würden, welches Vitringa von dem Einfall der Gothen in Thracien, Macedonien, Griechenland und Asien, unter den Kaysern Gallus, Valerianus, Gallienus Claudius erfüllet zu seyn vermeynet.    
  Die auf solcherley Schiffen handeln und fahren, Offenbahr. Johann. XIII, 17, 19,  
  d.i. die bürgerlichen Verfassungen, zum Nachtheil des Reichs und der Wahrheit JEsu, eigennützig mißbrauchen, sollen auch inskünftige, wenn die solchermassen zu fördern gedachte grosse Stadt heimgesuchet wird, ihren Lohn bekommen.  
Rechte In den Rechten ist noch zu bemercken, daß nach Maßgebung des Lübischen Rechtes ... von Schiffen, Böten und Pramen,  
 
1) derjenige, so eines andern Pramen ohne sein Wissen brauchet, ihm dafür Heuer, und noch 8 Groschen darzu geben solte;
2) Wer ein Schiff auf gewisse Zeit heuret, soll es weder verpfänden noch verkauffen, aber wohl bis zur bestimmten Zeit wieder verheuern können;
3) Wer mit seinem Schiffe einem andern Schiffe Schaden thut, soll solchen, wenn es wider seinen Willen geschehen, halb, sonst aber ganz ersetzen;
4) Wenn ein Schiff, den Sommer über zu gebrauchen, soll sich die Zeit nach See-Recht auf Martini endigen;
5) soll ein Schiffer die Schiffe nicht zu tief laden; und
6) der wenigere Theil, so an dem Schiffe Anpart hat, soll dem meisten Theile folgen.
Von der Schiffbaukunst haben geschrieben:
  • Johann Furtembach Architectura Naval.
  • Cornel. van Yck und Carel Allards Nederlandsche Scheeps-Bouwkonst.
  Zum Beschluß bemercken wir noch, daß so wohl die alten als neuen Mechanici fleißig nachgeforschet, ob man nicht ein Lufft-Schiff, Navigium aëreum, oder ein solches Schiff, darauf man in der Lufft fahren könnte ausfindig machen und verfertigen könne. Unter andern hat der sinnreiche Professor zu Jena Weigelius sich viele Mühe gegeben, aber nichts ausrichten können. Vor wenig Jahren wurde in den Zeitungen gelesen, es habe dergleichen Erfindung ein Ordensmann aus Brasilien dem Könige in Portugall angegeben und die Probe zu Lissabon abgeleget; allein die Folge hat gewiesen, daß es eine ledige Erfindung eines lustigen Kopfs gewesen, der die Leichtgläubigkeit der Neugierigen äffen wollen. Wie möglich nun diese Kunst von ihren Verfechtern vorgestellet wird, so haben doch andere erwiesen, daß sie in der Natur unmöglich sey.  
  Endlich wollen wir auch noch mit wenigen desjenigen Phänomenons auf der See gedencken, welches in der Nacht zwischen dem 4. und 5. August 1725. gesehen worden. Man berichtete nämlich aus der Grafschafft Yorck; es wäre nicht über eine Meile von dasiger Küste ein in Flammen über und über stehendes Schiff gesehen worden. Die Schiffer von mehr denn 100. Fahrzeugen, so damahls auf der Rheede vor Anker gelegen, wären willens gewesen, dem vermeinten Schiffe zu Hülffe zu kommen, und hätten ihre Chalouppen zu dem Ende loß gemacht;  
  {Sp. 1484}  
  jemehr sie aber gedacht, dem vermeinten nothleidenden Schiffe nahe zu seyn, je länger sahen sie solches von sich in ersterer Distanz entfernet. Endlich hätte es sich nach und nach so verlohren, daß um 2. Uhr gegen den Morgen nichts mehr davon zu sehen gewesen. Die erfahrensten See-Leute sollen darüber bestürzt worden seyn und gestanden haben, daß sie dergleichen noch nie gesehen. Ob dieses Phänomenon demjenigen gleich gewesen, so Misson in der Reise nach Italien ... beschreibet, und Bocca d'inferno genannt wird, können wir nicht sagen.  
  Es wird verhoffentlich nichts unnützes seyn, wenn wir hier ein Register aller und jeder Schiffe, so heut zu Tage gewöhnlich sind, mittheilen könnten. Wir bringen indessen, so viele bey, als wir haben auftreiben können.  
     
  Aiguilles von Bourdeaux, siehe im I Bande, p. 878.  
  Alleges, sonst Lichtek genannt, siehe im I Bande, p. 1238.  
  Arcke, siehe im II Bande, pag. 1257.  
  Balon, siehe im III Bande, pag. 514.  
  Barque, siehe im III Bande, pag. 514.  
  Barquette, siehe im III Bande, pag. 514.  
  Bechets, siehe Beches im III Bande, p. 865.  
  Bellande, ist eine Nordische Art Schiffe, so unten her platt und eben, gleich einem Hea mit Mast und Segel ausgerüstet ist.  
  Boo, ist ein kleines Schiffgen in Ost-Indien gebräuchlich, wiewohl diesen Nahmen auch eine Art grosser holländischer Schiffe führet.  
  Boyer, siehe im IV Bande, pag. 942. u.f.  
  Brigantin, siehe Brigantine im IV Bande, p. 1373.  
  Brulot, sonst ein Brenner oder Brander, siehe Brander im IV Bande, pag. 1062.  
  Bucentaure, siehe Bucentoro, im IV Bande, pag. 1732.  
  Bulle, siehe im IV Bande, pag. 1922.  
  Cabarres, siehe im V Bande, pag. 11.  
  Caic, siehe im V Bande, pag. 769.  
  Caraque, siehe im V Bande, pag. 769.  
  Caravelle, siehe Caravalle, im V Bande, pag. 772.  
  Chaland, siehe im V Bande, pag. 1941.  
  Chalouppe, siehe Chaloupe, im V Bande, pag. 1959.  
  Chat, siehe im V Bande, pag. 2054.  
  Chate, siehe im V Bande, pag. 2054.  
  Coralline, siehe im VI Bande, pag. 1232.  
  Coureau, siehe im VI Bande, pag. 1484.  
  Couruette, siehe im VI Bande, pag. 1499.  
  Crack, siehe im VI Bande, pag. 1519.  
  Daugrebot, siehe im VII Bande, pag. 2093.  
  Ever, siehe im VIII Bande, pag. 2093.  
  Felouque, siehe Felucca, im IX Bande, pag. 524.  
  Feuerblaas, ist gleich einer Fregatte von Tannen-Holz gemacht, führet kein Geschütz, und wird von der Schwedischen Nation viel gebrauchet.  
  Filadiere, siehe im IX Bande, pag. 906.  
  {Sp. 1485|S. 756}  
  Flibot, oder die kleine Fliute, siehe im IX Bande, pag. 1244.  
  Flute, siehe im IX Bande, pag. 1398. u.f.  
  Fregaton, siehe im IX Bande, pag. 1796.  
  Fregatte, siehe im IX Bade, pag. 1796. u.f.  
  Galeasse, siehe Galeazza, im X Bande, pag. 99. u.f.  
  Galeere, siehe Galere, im X Bande, pag. 114.  
  Galiote, siehe Galiotte, im X Bande, pag. 138.  
  Galiotte a bombes, Bombardier-Galiotte, siehe im X Bande, pag. 138. u.f.  
  Gallion, siehe im X Bande, pag. 197.  
  Galliot, ist gleicher Art mit einer Schmacke, jedoch grösser, und werden in vielen 3 Masten gefunden, doch sind sie meistentheils nur mit einem Mast und Gabel-Segel, wie eine Schmacke, doch ohne Schwerdter.  
  Gondolen, siehe Gondola, im XI Bande, pag. 176.  
  Gribane, siehe im XI Bande, pag. 885.  
  Heck-Boot, siehe im XII Bande, pag. 1044.  
  Heu oder Hus, siehe im XII Bande, pag. 1921.  
  Hourque, siehe im XIII Bande, p. 1003. u.f.  
  Jacht, siehe im XIV Bande, pag. 18.  
  Jelle, siehe im XIV Bande, pag. 369.  
  Kaag, siehe im XV Bande, pag. 2.  
  Lin, siehe im XVII Bande, pag. 1300.  
  Londre, siehe im XVIII Bande, p. 362. u.f.  
  Maones, siehe Mahon, im XIX Bande, pag. 521.  
  Marciliana, siehe im XIX Bande, pag. 1240.  
  Marsiliane, siehe im XIX Bande, pag. 1767.  
  Masculit, siehe im XIX Bande, pag. 1922.  
  Paquet-Boot, siehe Packboot, im XXVI Bande, pag. 110.  
  Parcans, siehe im XXVI Bande, pag. 822.  
  Patache, siehe im XXVI Bande, p. 1271.  
  Patache d'avis, siehe Patache, im XXVI Bande, p. 1271.  
  Permes, siehe Perm im XXVII Bande, p. 510.  
  Pinasse, siehe im XXIIX Bande, p. 855.  
  Polacre, siehe Polacca, im XXIIX Bande, p. 1055.  
  Ponton, siehe Prahm, im XXIX Bande, p. 181. u.f.  
  Postillon, siehe Postillion im XXIIX Bande, p. 1804.  
  Quesche, oder Quaiche, siehe Kits im XV Bande, p. 828.  
  Ramberges, siehe Ramberge, im XXX Bande, p. 734.  
  Saique, siehe Caic, im V Bande, p. 126.  
  Samequin, siehe im XXXIII Bande, p. 1690.  
  {Sp. 1486}  
  Sapines, siehe Beches im III Bande, p. 805.  
  Schaucken, siehe p. 1000.  
 
Scitie,
Semaques,
Seneau,
Smacke,
Tartane,
Tortue,
Traversier,
Trons.










Von denen in folgenden Bänden an gehörigen Orten.
 
     

HIS-Data 5028-34-1470-1: Zedler: Schiff HIS-Data Home
Stand: 7. April 2013 © Hans-Walter Pries