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Text |
Quellenangaben |
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Religion, Religio. |
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Das
Wort:
Religio, wird insgemein von dem Worte: religare, hergeleitet, weil sie den
Menschen
mit
Gott gleichsam verbinde, |
siehe Lactantium in Institut. divin.
..., und Augustinum de civit. Dei ... |
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In besonderm
Verstande
verstehet
man dadurch den Dienst
und die Verehrung des
wahren Gottes; weil man aber Gott nicht gebührend verehren
kan, wenn man ihn nicht vorher gehöriger massen
erkannt,
so braucht man auch dasselbige in weiterm Verstande, und begreifft darunter so
wohl die wahre
Erkänntniß Gottes; als auch die Verehrung des wahren Gottes. |
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Weil aber dasjenige, so uns zu der Religion anführet, entweder die
Natur,
sofern wir selbige mit unserer
Vernunfft betrachten; oder die Offenbahrung
Heil. Schrifft
ist; so ist die Religion daher entweder die natürliche oder die
geoffenbarte, von welchen beiden in besonderen
Artickeln
ist gehandelt worden. |
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Und weil der
Name:
Religion, insgemein auch dem Dienste der falschen Götter pfleget gegeben zu
werden; wohl schwehrlich aber ein
Volck
in der
Welt
gewesen oder noch seyn wird, welches, ob es noch so barbarisch, grausam und
wilde, auch gar keine äusserliche
Wissenschafft des geoffenbahrten göttlichen Wortes und
Willens hat, sich nicht, um einen Gott zu verehren und ihm
seinen Dienst abzustatten, auf eine Offenbahrung, Tradition oder Sage
gründen,
auch deßfalls seine besondere Theologie, Priester und Gottesdienst haben
solte:
so rühret davon her, daß die Religionen in die falschen und in
die wahre
eingetheilet
werden, und sie selbst überhaupt sehr voneinander
unterschieden
seyn. |
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Der
Unterscheid
derselben bestehet darinn, daß |
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Also haben die Heyden kein Wort Gottes, die Juden (nemlich die heutigen)
halten nur ein Stück desselben, wie es in dem Alten Testamente enthalten, die
Mahometa- |
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{Sp. 444} |
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ner ein
erdichtetes an statt des
wahrhafftigen; die Christen allein halten
sich an das
wahre und
gantze göttliche Wort des Alten und Neuen Testaments. |
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Eine jede dieser Haupt-Religionen
theilet
sich hinwieder in
verschiedene
besondere Hauffen. |
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Die heydnische zwar ist so mannigfaltig, daß derselben keine gewisse
Zahl
zu finden, und ein jedes
Volck,
ja eine jede Stadt
ihren
eigenen
Gott und Gottesdienst hat, wie die Reisebeschreibungen noch
heute zeugen, siehe übrigens den
Artickel:
Heydenthum, im XII
Bande,
p. 1998. u.ff. |
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In der Jüdischen sind
vornehmlich
zwei Secten, der Karaiten, die sich an den Buchstaben des
Gesetzes
halten, und der Rabbanisten, die den Aufsätzen der
Alten, in ihrem Talmud
verfasset, folgen, siehe den Artickel:
Juden, im XIV Bande, p. 1497. u.ff. |
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Die Mahometaner theilen sich in drey Haupt-Secten, deren eine dem Abubeker,
die andere dem Aly, und die dritte dem Hanife anhangt, siehe den Artickel:
Mahomedischer Glaube, im XIX Bande, p. 508. u.ff. |
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Die Christliche Religion theilet sich zuförderst in die Morgenländische und
Abendländische. Jene begreifft |
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- die Griechische, von der im XI Bande, p. 898. u.ff.
- die Armenische (von der der Artickel: Armenier,
im II Bande, p. 1535. u.ff. nachzulesen)
- Ethiopische (von welcher der Artickel:
Abyßinier, im I Bande, p. 140. u.ff. nachzulesen)
- und andere geringere.
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Diese bestehet hauptsächlich aus drey grossen
Gemeinen
oder Kirchen, |
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von denen besondere Artickel handeln. |
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Es wird nicht undienlich seyn, wenn wir nunmehro kürtzlich zeigen, welche
Religion an diesem oder jenem
Orte
herrsche, und dieses
wollen wir zwar nach denen vier
Theilen
der Welt anführen:¶ |
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1) in Africa. ¶ |
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Es wird die Barbarey von Maurern, Türcken und Arabern bewohnt, welche s mit
der Mahometanischen Religion halten. Die Portugiesen, Spanier und Engelländer
besitzen auch eine Plätze daselbst. Es giebt in der Barbarey
Städte,
worinnen die Ungläubige den Christen und Jüden die freye Ubung ihrer Religion
gegen Erlegung eines
gewissen
Tributs verstatten. |
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Die vornehmste Religion in Egypten ist die Mahometanische,
zu welcher sich die Maurer, Türcken und Araber bekennen. Die Cophten haben auch
ihre Kirchen daselbst, und die Jüden ihre Synagogen. Die Einwohner auf der Küste
Abex und in Zanguebar sind Mahometaner; die
Portugiesen aber, welche einige Plätze in Zanguebar besitzen, haben die
Christliche Religion daselbst eingeführet. In diesem
Lande giebt es
auch Jüden und Götzendiener. |
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Die Einwohner
auf der Insul Madagascar
glauben, daß ein
Gott sey, der Himmel und
Erden
erschaffen habe, darneben aber beten sie auch einen bösen Geist an. Doch wohnen
auch allda viele Mahometaner, welche aus Arabien hinüber gekommen, und so gar
viele Eingebohrne zu ihrem Glauben gebracht haben. Die Frantzosen, welche sich
daselbst niedergelassen haben, bemühen sich allda die Christliche Religion
einzuführen. |
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Cafreria, oder das Land |
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{Sp. 445|S. 236} |
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der Caffern, ist mit Götzendienern angefüllet. Die Holländer haben daselbst
nur 2 Forts gegen das Vorgebürge guter Hoffnung zu, und die Portugiesen in dem
Königreiche Sofala. |
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In dem
Königreiche
Congo sind viel Götzendiener, wie auch einige Mahometaner und
Christen, sonderlich in der
Provintz
Angola, wovon die Portugiesen
Meister
sind. |
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Das
Volck
in Guinea ist gleichfalls dem
heydnischen
Götzendienst ergeben; die Engelländer aber sammt den Holländern und Dänen
besitzen auch einige Plätze auf dieser Küste, und die Portugiesen haben einige
Wohnungen innerhalb des Landes, allwo sie sich bemühen die Christliche Religion
einzuführen. |
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Den Neger haben nebst ihrem Götzendienste einige
Mahometanische Ceremonien, wie auch die Einwohner in Zaata. |
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Biledulgerid ist der Mahometanischen Religion ergeben. |
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Die Religion der Einwohner in Nubien ist ein Mischmasch aus
den Christlichen, Jüdischen und Mahometanischen Ceremonien. |
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Die Abyßinier sind die reinsten unter allen
Morgenländischen Christen. |
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Die heydnische Abgötterey ist die älteste Religion in Monomotapa,
jedoch haben die Jesuiten daselbst auch an unterschiedlichen
Orten
die Catholische Religion eingeführet.¶ |
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2) in America. ¶ |
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Canada oder Neu-Franckreich ist mit
Catholischen besetzt, wie dann dieses Land mehrentheils dem König in Franckreich
gehört. |
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Neu-Engelland, Neu-Holland und Neu-Schweden
haben auch ihre Colonien, da denn eine iegliche von diesen Nationen
ihre eigene Religion
übet. |
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Die Wilden, die Iroquois, Hurons, Algonquains
und andere mehr haben fast gar keine Religion, ausgenommen diejenigen, welche
mit den Europäern umgehen. |
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Die Engelländer haben unterschiedliche Plätze in Virginien.
Die natürlichen
Einwohner dieses Landes glauben unterschiedliche
Götter von
verschiedenen
Ordnungen,
welcher unter einem obristen Gott stehen, den sie Ceupas
nennen,
glaubende, daß er von Ewigkeit her gewesen sey. die Sonne, den Mond und die
Sterne halten sie vor Halbgötter. |
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Die Wilden in Florida sind Götzendiener, und beten die
Sonne und den Mond an. Die Spanier und Engelländer besitzen auch einige Colonien
daselbst, und haben die Christliche Religion an
unterschiedenen
Orten
eingeführet. |
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Mexico, welches auch Neu-Spanien
genennet
wird, hat viel
Catholische, welche daselbst einen
Bischoff
und unterschiedene Ertzbischöffe haben. |
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Die Spanier sind auch Meister von Neu-Castilien, sonst
Castilla de Oro genannt, all wo sie die Catholische Religion
eingeführet haben. Diejenigen, welche auf dem Gebürge dieses Landes wohnen, sind
heydnische Götzendiener, beten die Sonne und den Mond an, als die
vornehmste
Gottheiten, und halten die Sonne vor den
Mann, und
den Mond vor dessen
Frau. |
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Die Einwohner auf den Caribischen Inseln und in der
Landschafft
Guiana beten die Götzen an. Einige von ihnen glauben die
Unsterblichkeit der
Seelen. |
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Die Einwohner des Landes der Amazonen sind auch Götzendiener. |
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Brasilien gehört denen Portugiesen, welche eine schöne
Stadt daselbst
haben, San-Salvator genannt, allwo ein Ertzbischöfflicher Sitz ist. Die Wilden
werden daselbst
täglich
mehr und mehr zum Christlichen Glauben bekehrt. |
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Das Land von Plata und der Platagons ist
mit |
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{Sp. 446} |
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abgöttischen Einwohnern besetzt, iedoch haben auch die Spanier
unterschiedliche Plätze daselbst, samt einer Stadt l'Assumption genannt, welche
ein Bischöflicher Sitz ist und ein Jesuiter
Collegium
hat. |
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Die Spanier haben unterschiedliche seminaria in Chili
aufgerichtet, um dadurch die Bekehrung der daselbst befindlichen Einwohner zu
befördern, welche fast gar keine Religion haben. |
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In Peru ist die Catholische Religion eingeführet. Zu Lima ist ein
Ertzbißthum, und in den andern
Provintzien
unterschiedliche Bißthümer, so daß nur noch etliche Wilde daselbst der
Abgötterey ergeben sind. Dieses Land gehöret dem Könige in Spanien.¶ |
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3) in Asien. ¶ |
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In dem Türckischen
Gebiete
von Asien hat die Mahometanische Religion die Oberhand; wiewohl der Groß-Sultan
daselbst eben so wohl, wie in
Europa,
auch andere Religionen duldet. Die Griechen haben 2 Patriarchen daselbst,
nemlich zu Antiochia und zu Jerusalem. |
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In dem Türckischen Gebiete sind sonderlich diejenigen Christen, welche
Armenianer, Georgianer, Nestorianer, Jacobiten und Maroniten
genennet
werden. Es giebt auch darinnen
Catholische, Sabäer, Cophten, und sehr viel
Jüden.
Die Catholischen sind meistentheils Frantzösische und Venetianische
Kaufleute,
welche Franciscaner bey sich haben, deren gewöhnlicher Aufenthalt zu Jerusalem
und Bethlehem ist. |
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In Persien wird die Mahometanische Religion nach der Secte
des Ali getrieben, welche von Abubekers, Omars
und Osmans Secte, so die Türcken der Secte des Ali
vorzühen,
unterschieden
ist. Jedoch geben die Persianer allen Ausländern
Gewissens-Freyheit, so daß
daselbst Catholische, Armenianer, Nestorianer und Sabäer sind, wie auch Jüden
und Banians oder Indianische Priester, nebst andern Götzendienern. |
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Arabien ist dem Groß-Sultan und
gewissen
Mahometanischen
Fürsten
unterworfen, welche auch Christen unter sich dulden. Diese haben daselbst ein
berühmtes Kloster
auf dem Berge Sinai, welches Caloyers oder Griechische Mönche von dem Orden des
H. Basilius inne haben. |
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Das Reich des grossen Moguls in Indien ist einem
Mahometanischen
Herrn
unterworffen, welcher der Secte des Ali oder der Persischen
Religion zugethan ist. Allein in dieser Gegend gibt es viel
heydnische
Götzendiener, wie auch
Catholische,
Jüden und Abyßinier. Denn es haben daselbst
alle Nationen die freye Ubung ihrer Religionen. |
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Die Indianische Halb-Insel disseits des Meerbusens von
Bengala, begreifft
unterschiedene
Königreiche
in sich, deren Einwohner fast durchgehends heydnische Götzendiener sind. Wir
müssen aber etwas umständliches davon melden. |
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Die kleine Insel von Goa gehöret den Portugiesen, welche auf derselben
unterschiedliche
Klöster
und Kirchen haben. Der Ertzbischoff von dieser Insel hat alle Ostindianische
Bischöffe unter sich. Die Inquisition
übet
daselbst an denen so genannten Mammelucken oder Abtrünningen ihre Schäffe aus.
Jedoch verstatten sie den Armenianern, Jüden, Maurern und Banjans oder
Indianischen Priestern die freye Ubung ihrer Religion; desgleichen den Arabern,
Persianern und Abyßiniern, welche theils der Christlichen, theils der
Mauritanischen oder Mahometanischen Religion zugethan sind. |
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Das Volck in dem Königreiche Calecut gläubet an einen Gott
als den Schöpffer Himmels und |
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{Sp. 447|S. 237} |
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der Erden,
giebt aber darneben vor, daß derselbige
gantz
faul und müßig sey, und daß die
Welt
durch einen bösen Engel
regieret werde. Diesem Engel, welchen sie Deumo
nennen,
erweisen sie göttliche
Ehre,
gleichwie auch unterschiedlichen andern
falschen
Gottheiten. |
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Eben dergleichen Aberglaube herschet auch in dem Königreiche
Narsingua, welches voller Pagods oder solcher Tempel ist, die ihren
daemonibus oder falschen Göttern zu Ehren erbauet sind. |
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Der König von Golconda ist der Persianischen Religion
zugethan, seine
Unterthanen aber sind heydnische Götzendiener. |
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Das feste
Land
von Indien jenseit des Ganges gehöret unterschiedlichen heydnischen
Fürsten,
welche Götzendiener sind. |
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Die Halb-Insel des Indi, auf der Ost-Seite des Meerbusens,
ist auch ein solches Land, worinnen den falschen Göttern gedient wird. Die
vornehmsten
Königreiche auf dieser Insel sind Siam, Tonquin, Lao und Pegu. |
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Der König von Siam duldet allerley Religionen, und bezeiget
sich insonderheit gegen die Christen sehr
gnädig. |
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Die Halb-Insel Malaca dependiret von dem Königreich Siam,
das gröste
Theil
aber davon gehöret denen Holländern, welche den
Kaufleuten
von
unterschiedenen
Religionen, die sich daselbst aufhalten und ihre
Handlung
treiben, die
Gewissens-Freyheit lassen. |
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In den Königreichen Tonquin und Lao sind
viele
Catholische, denen die Jesuiten predigen. Die
Einwohner
sind so sehr auf ihren Götzendienst erpicht, daß man sich vergeblich bemühet
hat, die Christliche Religion in ihr Land einzuführen. |
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Die Chineser sind Götzendiener, verstatten aber den
Christen die freye Ubung ihrer Religion in ihrem Lande, wie denn die Jesuiten
daselbst unterschiedliche Kirchen
gebauet.
Es giebt auch daselbst sehr viel
Jüden,
welche durch des
Kaysers
von China Erlaubniß ihre
öffentliche
Synagogen haben. |
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Die Tartarey stehet unter vielen Fürsten, unte welchen der
grose Cham der mächtigste ist. Einige von diesen Tartarischen Fürsten sind
Mahometaner und andere Götzendiener oder
Heyden.
Es giebt auch daselbst Nestorianer und Jüden, welche letztere aber wenig von dem
Gesetze Mosis beobachten. |
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In Japan herrschet der heydnische Götzendienst. Seit der
Verfolgung des Taicosama, welcher 1630 daselbst
regieret, haben die Christen keine Kirche mehr in diesem
Lande gehabt, gleichwie sie vormahls hatten. |
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Die Philippinischen Inseln gehören dem Könige von Spanien,
welcher allen abgöttischen Einwohnern, wie auch unterschiedlichen Indianischen
Chinesern die Gewissens-Freyheit läßt. |
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Die Inseln von Sonda, Java und Sumatra
genannt,
haben abgöttische Einwohner, wiewohl auch darinnen Mahometaner und Christen
sind. Die Holländer sind sehr mächtig auf der Insel Java,
worinnen sie Batavia haben. |
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Die Einwohner der Insel Ceylon sind Götzendiener; jedoch
giebt es auch viel Mahometaner und Christen daselbst. Die Holländer besitzen
allda unterschiedliche
Städte. |
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Die Insel Cypern stehet unter der Türcken
Bothmäßigkeit,
welche aber daselbst beydes die Lateinische und Griechische Christen unter sich
leiden, ohne einige Beschwerniß, wie auch die Armenianer, Cophten und allerley
Secten, wenn sie nur einen
gewissen
Tribut vor ihre
Freyheit
zahlen. |
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Die Insel Rhodis wird von Türcken, Griechen und Jüden
bewohnt.¶ |
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{Sp. 448} |
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4) in
Europa.¶ |
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Die Inquisition leidet weder in Italien, noch in einigen
von denen daselbst herum gelegenen Inseln Leute, welche
falschen
Göttern dienen und die daselbst Ketzer
genennet
werden, weil sie dieselbigen als rebellische
Unterthanen gegen ihr Haupt, den Pabst, ansehen. Nichts
desto weniger dulten sie die
Jüden,
von welchen der Pabst für die Freyheit, die sie in dem
Gebiete
des Kirchenstaats genüssen, einen gewissen Tribut nimmt. |
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Die Republic Venedig hatte die Jüden weggejaget, welche sich daselbst auf
einer, zu dieser Stadt
gehörigen Insel, von ihnen Giudeca genannt, niedergelassen hatten, nach diesem
aber hat sie solche wieder eingenommen. |
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In dem Königreich Neapolis, allwo die Inquisition eben so
scharff ist, als in Spanien, werden nichts destoweniger einige Griechen und
Albaner gelitten. |
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Dalmatien gehöret theils den Venetianern, und theils den
Türcken. Die kleine Republic Ragusa giebet beydes den Türcken
und Venetianern Tribut, ist aber der
Catholischen Religion zugethan, und hat
einen Ertzbischoff. Die Venetianer haben 2 Ertzbißthümer in Dalmatien, nemlich
zu Zara und Spalatro. |
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Die Einwohner der Insel Corfu, welche der Republic Venedig
gehöret, halten es mit der Griechischen Kirche. |
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Die Insel Candia stehet anietzo unter Türckischer
Herrschafft,
und hat ausser den Mahometanern auch Catholische, Griechen und Jüden, welche vor
ihre Freyheit einen gewissen Tribut geben. |
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In Spanien giebt es lauter Catholische, weil die
Inquisition daselbst gar scharff ist, gleichwie auch in Portugall. Sie leiden
weder Maurer noch Jüden. Wobey iedoch wohl zu mercken, daß nichts destoweniger
die Anzahl der heimlichen Juden in diesem
Landen noch immer
sehr groß ist. |
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Franckreich ist nunmehro gantz Catholisch, nachdem
Ludewig XIV die Kirchen der Reformirten niedergerissen, und
sie gezwungen hat, entweder ihre Religion abzuschwören oder davon zu fliehen;
wiewohl auch da der äusserliche Zwang nicht verhindert, daß nicht der heimlichen
Reformirten Anzahl noch sehr groß sey. |
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In den Niederlanden, welche entweder dem
Könige
von Franckreich oder dem
Kayser
gehören, wird gleichfalls keine andere Religion
geduldet, als allein die
Catholische; und wenn ja einige Reformirte oder Lutheraner daselbst sind, so
dürffen sie doch ihren Gottesdienst nicht
öffentlich
ausüben. |
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In den Holländischen Provintzen hat zwar die Reformirte
Religion die Oberhand, jedoch werden auch viele Catholische daselbst geduldet,
gleichwie auch Lutheraner, Wiedertäuffer, Jüden und andere. Die Lutheraner haben
Freyheit,
Kirchen zu
bauen,
gleichwie auch die Wiedertäuffer. In Amsterdam und
Rotterdam haben auch die Jüden ihre Synagogen. |
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Zu Genff sind lauter Reformirte. Unter den 13
Schweitzerischen
Cantons sind 7 der
Catholischen Religion ergeben, nemlich Uri,
Schwitz, Unterwalden, Zug, Lucern, Solothurn und Friburg. Zürch, Bern, Basel und
Schaffhausen sind reformirt; Glaris und Appenzell sind theils Catholisch theils
Reformirt. Das Ländchen Valteline ist
gantz
Catholisch. |
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In Deutschland
gehet die Catholische,
Lutherische und
Reformirte Religion im Schwange, wie die
Beschreibungen der besondern
Landschafften
zeigen. |
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Ungarn ist zum |
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{Sp. 449|S. 238} |
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Theil der Catholischen und theils der
protestantischen Religion zugethan. |
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Das Königreich Pohlen ist Catholisch,
wiewohl auch viele Protestanten darinnen sind,
insonderheit in Nieder-Pohlen, und Lublin, Preussen und Liefland herum
gegen die Ost-See zu. |
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In den Landschafften, so an Ungarn,
Mähren und Schlesien
gräntzen, wie auch in
denen, welche sich nach Süden und Osten zu
erstrecken, sind die meisten Einwohner der
Griechischen Kirche zugethan. |
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Siebenbürgen ist mit allerley Religionen
angefüllet; wiewohl darinnen die Catholische im
geringsten Ansehen eine
geraume Zeit gewesen
ist. |
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Schweden und Dännemarck halten es mit
dem Augspurgischen Glaubens-
Bekänntniß. |
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In allen Ländern des
Reichs von Groß-Brittannien
ist die Reformirte Religion eingeführet, jedoch so,
daß in Engelland das bischöffliche, und in
Schottland das presbyterianische Kirchen-Regiment die Oberhand
hat, auch andere Religion-Verwandten
geduldet
werden. |
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Die Moscowiter bekennen sich zu der Griechischen
Kirche, und ob sie schon einen eigenen
Patriarchen zu Moscau haben, so halten sie
dennoch die Kirche zu Constantinopel in
Hochachtung. |
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Die Morducis, welche an den
Gräntzen von Moscau
wohnen, beschneiden sich auf eben dieselbe
Weise, wie die
Jüden und Türcken
thun, wiewohl
sie sich zu keiner von diesen Religionen
bekennen. Sie sind weder Christen noch
eigentliche Götzendiener, sondern
leben nach den
Gesetzen der Natur, und beten einen
Gott an,
den Schöpffer der Welt, welchem sie die ersten
Früchte von allem, was sie einsammlen, opffern,
und selbige gen Himmel werffen. |
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Die Crimmische Tartarey ist Mahometanisch; jedoch sind auch daselbst einige Juden und
Catholische, welchen die
Religions-Freyheit
verstattet wird, wenn sie den Tatarn einen
grossen Tribut dafür geben. |
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|
Die Mahometanische Religion hat gleichfalls die Oberhand in
der Türckey; jedoch duldet der Groß-Sultan auch
Christen und Jüden an unterschiedlichen
Orten.
Der Griechischen Christen giebt es daselbst sehr
viele, welche einen Patriarchen zu Constantinopel
haben, dessen
Gebiete sich bis in Klein-Asien
erstrecket. |
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|
Kurtz: Obwohl hin und wieder in
Europa
Secten und Ketzereyen anzutreffen seyn: als Socinianer, Photinianer,
Wiedertäuffer, Armenianer, Maranen, Quacker, Juden
und dergleichen; so seynd doch (ausgenommen
die Mahometaner, welche Ungläubige sind) nicht mehr als vier
Kirchen, die ein starckes, grosses und freyes
Religions-Exercitium haben, zu welchen sich die meisten
Länder, Potentaten und Völcker bekennen,
nehmlich |
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1) |
die
Römische-Catholische, |
2) |
Evangelisch-Lutherische, |
3) |
Reformirte, und |
4) |
Griechische
Kirche. |
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|
|
Etliche haben überhaupt gerechnet, daß, wo
man alle Völcker des
Erdbodens in Ansehung der
Religion in dreyßig
Theile
eintheilte, 19
davon
Heyden,
5 Mahometaner, und
bloß 5 der Christlichen Lehre zugethan würden
befunden werden. |
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|
Die
Historie der Religionen in der
Welt ist
noch nicht so excolirt, wie es
billig seyn
solte. Es haben
zwar
verschiedene
geschickte
Männer ihren
Fleiß
hierauf gewandt, wie denn ausser Alexander Rossäi Templum
Judaico-Ethnicum,
welcher nach der Frantzösischen aus dem
Englischen Original gemachten Ubersetzung auch
ins Deutsche vertirt, und von David Nerreter mit vielen |
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{Sp. 450} |
|
|
Anmerckungen zum Nürnberg 1701 in 8.
ediret worden; Christoph Arnold auch zu Abraham Rogers
offenen Thür zu dem verborgenen Heydenthum,
weitläufftige Zugaben von den Asiatischen,
Africanischen und Americanischen Religions-
Sachen, gemacht, auch in des Canonici zu Laon und Priors zu Plainchatel,
Jovet, Histoire des religions ... vieles hier her gehöriges
anzutreffen, auch von dem berühmten
Kupferstecher, Bern. Picart, ein grosses und kostbares Werck
dieses Innhalts unter dem
Titul:
Religions, coutumes et ceremonies de tous les peuples du monde, heraus gegeben
worden; so wird man doch befinden, daß diese
Schrifften mehrentheils nur aus den
Reisebeschreibungen zusammen gezogen, deren
gemeiniglich eine die andere ausschreibt, auch
selten von solchen
Personen entworffen sind, die
Verstand,
Gelehrsamkeit und Einsicht genug
gehabt, die Religionen der Ausländer nicht nur
aufzuzeichnen, sondern auch ihre Lehren in
gehöriger aus einander flüssender
Ordnung zu
betrachten, und ihre Quellen zu
untersuchen. |
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|
Es hat sich zwar der Verfasser der
Histoire de la Philosophie Payenne viele
Mühe gegeben, aus den
Reisebeschreibungen die
philosophische
Meynungen der Ausländer zusammen zu tragen;
allein da es ihm an genugsamen
Fleiß,
Urtheil und
Wahl gefehlet, und er also den Zusammenhang
der Lehr-Gebäude (Systematum) nicht eingesehen;
so wird man auch daselbst nicht genugsam
zuverläßige Nachricht finden können. |
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|
Es wäre demnach zu wünschen, daß jemand
eine
Historie der ausländischen Religionen auf
eine gegründete critische Art verfertigte, und sich
darinnen das
Exempel der in dergleichen Fällen
unvergleichlichen
gelehrten
Männer,
la Croze in der Histoire du Christianisme des Indes,
und de Beausobre Histoire du Manicheisme zur Nachahmung
vorstellen
möchte. |
|
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Was sonst noch ins besondere ein jeder
Reichs-Fürst oder
Reichs-Stand in
Deutschland
vor eine Religion in seinem
Lande haben
wolle,
stehet nicht nur bey ihm, sondern er hat auch die
Freyheit, die Religion in gewisser Masse zu
ändern und zu reformieren. |
I.P.O. a. 5. §. 27. 29. |
|
|
Doch darf er hierinnen nichts wider |
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1) |
Gottes Wort, |
2) |
die Reichs-Grundsätze,
und |
3) |
die mit den
Unterthanen
aufgerichteten Pacte |
|
|
|
handeln. |
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Nach den Reichs-Gesetzen ist seit der 1517
angefangenen Reformation, und nach
Verwerffung des 1548 vorgebrachten Interims, keine
andere, als die Catholische, Lutherische und
Reformirte Religion zu dulden, |
|
|
|
Auch sind jedes Reichs-Standes Unterthanen
bey derjenigen Religion zu lassen, der sie im
Jahre 1624 zugethan gewesen, und die sie
entweder
öffentlich oder auch in Privat-Häusern
geübet haben. |
I.P.O. a. 7. §. 31. |
|
|
Die zu der
Zeit einer andern, als des
Landesherrn, Religion zugethan gewesen, kan er
entweder dulden, oder auszühen lassen, doch
muß er ihnen letztern
Falls 3
Jahr, oder wenn sie
vor dem Westphälischen Frieden sich
Kriegs-Gefahr halber anders wohin
salviret gehabt, 5 Jahr Zeit
lassen, |
I.P.O. a. 5. §. 36. |
|
|
auch ihnen frey stellen, ihre
Güter entweder zu
administriren, oder mit zu nehmen, ihnen ein
Zeugniß der ehrlichen
Geburt
und guten Wandels mitgeben, und sie mit Abschoß |
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{Sp. 451|S. 239} |
|
|
nicht
beschweren. |
ib. §. 35. 36. |
|
|
Wo zwey oder drey Religionen in einem
Lande beysammen sind, soll keiner den andern
der Religion halber schimpffen und verachten, |
I.P.O. a. 5. §. 35. |
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Desgleichen soll man denjenigen, so weder
öffentliche noch Privat-Ubungen des
Gottesdienstes haben, solchen in ihren
Häusern
zu treiben, oder in der Nachbarschafft zu
besuchen, nicht verwehren, |
ib. §. 42. |
|
|
und die Priester auf den
Cantzeln und die
Lehrer in denen
Schulen
sollen einander nicht
schimpffen und lästern, noch wider den Friedensschluß
schreiben und
disputiren. |
ib. §. 50. |
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Zwischen Lutheranern und Reformirten ist
verglichen, daß der Stand, so eine Religion
ändert, Prediger von seiner Religion bey Hofe
haben, die
Unterthanen aber darzu nicht zwingen, und es also auch
gehalten werden solle, wenn einer anderer Religion Länder durch Erbfälle oder sonsten
an sich bringet. |
I.P.O. a. 7. §. 1. |
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Es hat daher dasjenige, was von Ketzer und Irrgeistern in
Rechten geordnet, zwischen den dreyen im
H. Röm.
Reich
geduldeten Religionen nicht statt. |
I.P.O. a. 7 |
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Die
Juden einzunehmen ist nicht nur
gewissen, sondern allen
Ständen
nachgelassen. |
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G.B.
c. 9. §. 2.
-
Pol.Ord. tit. 20.
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Solchem nach ist, so viel insonderheit das
Deutsche
Reich betrifft, nicht allein nach
Maßgebung des
Westphälischen
Friedensschlusses, sondern auch anderer
Reichs-Grundgesetze, aller Zwang und Bedrängniß
wegen der Religion, als eine unzuläßige
Gewalt
über die
Gewissen, verboten, und
mag darum
niemand an seinen
Ehren,
Stand,
Haab und Gut,
Rechten und Befugnissen beeinträchtigt
werden. |
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Es ist zwar
vornehmlich in
Sachsen der
Religions-Eyd eingeführet, krafft dessen alle, die in
öffentliche Bedienungen treten,
verbunden
werden, bey ihrer Religion zu beharren, oder auf
widrigen Fall sich ihrer
Bedienung zu begeben.
Weil aber dadurch dem Gewissen seine
Freyheit
gelassen, und bloß ein äusserliches Bedinge,
welches um besserer
Ordnung und Erhaltung des
gemeinen Ruhestandes willen eingeführt,
erfordert wird; so ist solches vor einen Religions-Zwang nicht anzusehen, weil
dieser eigentlich darinn bestehet, wenn jemand durch Gewalt
und hartes Mitfahren genöthiget wird, etwas zu
thun, das wider seine Religion und Gewissen
streitet, oder zu
unterlassen, was dieselben
unumgänglich erfordern. |
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Ob aber auch ausserdem ein
Evangelischer
an
Orten, wo die Catholische Religion herrschet,
hinter dem Berge halten, und in
gewissen Stücken
äusserlich sich anders, als er ist und
glaubet,
stellen möge, wird sonderlich unter denen
Gottesgelehrten hart gestritten. Und kan es wohl
seyn, daß einige die
Sache in gar zu enge
Grentzen spannen
wollen; es ist aber zu
besorgen, daß die mehresten, sonderlich in der
würcklichen
Beobachtung, zu weit gehen, und aus einer zuläßigen Verbergung in eine sträffliche
Heucheley oder gar Verläugnung verfallen. Die
nach der
Wahrheit
urtheilen, halten dafür, daß
wohl ein Mittelweg zu finden, da man ohne Anstoß
des
Gewissens und ohne
Furcht für Zuziehung
unnöthiger Gefahr,
fortkommen könne. |
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Sonst ist unter andern in mehrgedachtem
Friedens-Schlusse auch noch dieses versehen,
daß bey Reichs- und Creyß-Deputationen, im
Reichs-Cammer-Gericht und andern
Reichs-Geschäfften, auch bey der Reichs-Generalität die
Paritas Religionis, oder gleiche Anzahl von beyden
Religionen, beybehalten werden |
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{Sp. 452} |
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solle. |
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Es mag auch um der Religion willen niemand
enterbt werden: Ob aber eine Vermächtniß gültig
sey, die mit dem Bedinge der Religions-Veränderung geschehen, obgleich solches
Bedinge nicht erfüllet würde, darüber sind die
Rechtsgelehrten zweystimmig, wovon und viel
andern hieher gehörigen
Fragen, die so das
I.P.W. oder
den Westphälischen Frieden-Schluß
erkläret,
nachzuschlagen. |
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Die Politici fragen, ob es einem
Regimentes zuträglich, mehr als eine Religion zu dulden. Es
kan aber hievon kein gleichdurchgehendes
Urtheil gefället werden; sondern es
muß die
Antwort sich nach dem absonderlichen
Zustand
und Beschaffenheit eines jeden Regiments
richten. Denn wo keine innerliche Unruhe unter
ungleichen Religions-Verwandten, oder sonst keine
Gefahr, dem
gemeinen Wesen zu besorgen, da ist
die Mannigfaltigkeit der Religionen wohl
zuzulassen, weil dadurch die
Einwohner
vermehret, und die Nahrung, Einkommen,
Handel
und Wandel im Lande
verbessert werden. |
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Uberhaupt wird für eine
kluge
Regel gehalten,
wo
verschiedene Religionen in einem Lande
verträglich bey einander wohnen, dieselben nicht
zu stören: wo aber nur eine im Schwange ist,
keine andere zuzulassen. |
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Die Türcken zwingen niemanden zu ihrer
Religion, und lassen auch die von andern
Religionen bey ihnen in Ruhe und
Freyheit des Gewissens, auch
öffentlicher
Ubung ihres
Gottesdienstes wohnen; sie gestatten aber keine
Streitigkeiten über Glaubens-Sachen, und leiden
nicht, daß jemand von ihnen zu einer andern
Bekänntniß trete. |
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Die Religion mit dem Schwerdte fortpflantzen,
ist ein Grund-Satz des Mahomets gewesen:
darum auch seine neue Lehre einen so geschwinden und starcken Anwachs
gewonnen. |
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Die ersten Christen sind einer
gantz andern
Meynung gewesen, so daß sie unter die
Kennzeichen einer falschen Lehre
gezählet,
wenn sie zu ihrer Ausbreitung
Gewalt
gebrauchet.
In den folgenden
Zeiten ist man von diesem
Grunde abgewichen. |
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Ob
unterschiedener Religionen
Ehe im
Gewissen nach
weltlichen
Rechten zugelassen,
wird so wohl bey denen GOttes- als Rechts-Gelehrten
gefraget, aber so mannigfaltig
entschieden, daß nichts beständiges daraus zu
nehmen. Ein jeder
thut am besten, wenn er sich
nach der Weise seines
Landes achtet. |
Ein mehrers von denen vorstehenden und
andern hieher gehörigen
Fragen siehe in
- Besolds
Tr. de Educat. Studiis Liter.
- Otto de Jur. Publ. ...
- Noodt de Religione ab Imperio Jure Gentium libera,
- und andern in
Speidels Bibl. Jurid. ... angeführten
Rechts-Lehrern.
Eine der allerneuesten
Schrifften von der
Religion ist Johann Jacob Breitingers de principiis in
examinanda et definienda religionis essentia ..., Zürich 1741
in 8. |
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