Stichworte |
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Quellenangaben |
Canton |
Solothurn, |
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- Sollothurn,
- Lat.
Pagus Solodurius,
Soloduriensis, oder Solodurus,
Solodurum,
- Frantz.
Canton de Soleurre,
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einer von den 13
Cantons in der
Eydgenossenschafft, welcher
gegen
Morgen und
Mittag an den Canton Bern, gegen
Abend an den Canton Basel
grentzet. |
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Seine Grösse erstrecket sich also von
Süden
Nordwerts auf 12, und vom Abend gegen
Morgen ungefehr auf 9 Meilen. |
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Von den
Alten wurde diese
Gegend, in welcher der Canton lieget,
AMBRONICUS PAGUS
genennet. |
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Das
Land, welches sonst einen guten Korn-
Boden, und an einigen
Orten auch Weinwachs
hat, wird in 4 innere und 7 äussere Vogteyen
eingetheilet. |
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Die innern, welche von den kleinen Räthen aus der
Stadt Solothurn
verwaltet werden, sind |
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- Buchenberg,
- Kriegstetten,
- Läbern
- und Flumenthal oder Palm,
- wiewol an Buchenberg oder der Grafschafft
Bucheck, der Canton Bern auch noch einige
Rechte hat.
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Die äussern Vogteyen, dahin die Land-Vögte aus den grössern Räthen geschickt werden, sind |
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- die Grafschafften Falckenstein und Thierstein,
- die Stadt Olten,
- die Freyherrschafft Gösgen,
- und die
Herrschafften Bechburg, Dorneck und Gilgenberg.
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Hiernächst hat dieser Canton an den 4 Italiänischen Vogteyen, Lauis, Luggaris, |
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{Sp. 635|S. 331} |
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Mendrys und Maynthal, ingleichen an dem Criminal- und Land-Gerichte in der Land-Grafschafft
Thürgöw Antheil, und ist gantz der
Catholischen Religion
beygethan. Es sind die Leute allda so abergläubisch, daß sie, wenn man an einem Ort Messe lieset,
nicht mit dem Niederknien warten, bis sie in die Kirche, oder nur an die Thür kommen; sondern sie
beugen auf der Strasse, weit von der Kirche, die Knie, und fallen nieder. |
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Dieser Canton, welcher vor sich eben nicht groß, und im
Jahr 1481 mit Freyburg zugleich in Bund
getreten, hat den eilften Sitz auf den Tage-Satzungen. |
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Im Jahr 1529 ereigneten sich der
Religion wegen viel Unruhen in diesem
Canton, welche aber die von Bern so weit schlichteten, daß es zu keinem gewaltsamen Ausbruch kam.
Sie sind in folgenden Jahren zu verschiedenen malen wieder angegangen; unterdessen ist die Sache
doch niemals aufs äusserste gekommen. |
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Dieser Canton erwehlet allemal zu seinen Ober-Häuptern zween Schultheissen. Die jetzigen sind
Joseph Wilhelm Sury von Steinbrugg, welcher 1672
gebohren, und 1723
erwehlt worden; der andere aber heißt
Joseph Benedict Tugginer, der 1736 zu dieser
Würde gelanget. |
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Das Wappen endlich, welches Solothurn führet, bestehet in einem getheilten Schild, der oben roth,
und unten Silber ist. |
- Baudrands Lexic. Tom. II.
- Hentzners Itin. Germ.
- Arnolds Hist. und polit.
Geographie.
- Schumanns Geneal. Hand-Buch 1743.
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Stadt |
Solothurn, |
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- Sollothurn,
- Solodurn,
- Frantz.
Soleure,
- Lat.
Solodurum,
Solothurum, Solodorum,
Salodorum, Ital. Salodoro,
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die
Haupt-Stadt des ietztgedachten
Cantons, ist eine uralte, grosse,
schön
gebauete und wohlbefestigte
Stadt, welche durch den
Fluß
Aar in 2, wiewol
ungleiche Theile, nemlich in die
grosse und kleine Stadt, die durch eine steinerne Brücke aneinander hängen,
getheilet wird. |
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Sie soll zu Abrahams
Zeit mit Trier seyn gebauet
worden, vermöge dieses Distichons: |
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In Celtis nihil est Soloduro antiquius, unis
Exceptis Treviris, quorum ego dicta
soror. |
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In einem alten Stein, der der
Göttin Epone gewidmet, wird
diese Stadt genennet Vicus Salador. Von ihrem
Alter ist auch ein Vers bekannt: |
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Kein älter Platz in Gallien ist
Als Solothurn zu dieser Frist. |
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Man
zehlet sie auch mit unter diejenigen
Städte, welche die Helvetier zu Julius Cäsars
Zeiten verlassen und verbrannt,
nachgehends aber wieder aufgebauet haben. Hierauf hat sie unter der Römer
Bothmäßigkeit gestanden, und von den
Hunnen, Gothen und Vandalen nicht wenig ausstehen
müssen. Zu
Anfang des 5
Jahrhunderts, da der
Kayser Theodosius Il.
regierte, machten sich die
Burgundier davon
Meister, welche sie ihrem neu
aufgerichteten
Königreich einverleibten.
Nach Abgang dieser Burgundischen Könige kam sie 526 an Franckreich, welches sie bis 888 besaß, da
sie zu dem andern Burgundischen oder Arelatensischen Königreiche geschlagen wurde. Im |
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{Sp. 636} |
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Jahr 1032, da dieses Königreich untergieng, wurde sie dem Römischen Reiche zu Theile, und durch
die Kayserlichen Statthalter in Klein-Burgund regieret. Nachdem aber der letzte
Hertzog zu Zähringen,
Berchtold V,
gestorben, erlangte sie mehrere
Freyheit, und nach des
Kaysers Friedrichs ll.
Tode wurde sie zu einer
freyen Reichs-Stadt erkläret, auch von
den folgenden
Kaysern mit
ansehnlichen
Privilegien bedacht. |
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Im Jahr 1291 trat sie mit dem Canton Bern, und 1393 mit den 8
alten Orten in ein Bündniß,
worauf sie sich bey allen Begebenheiten, absonderlich in dem Burgundischen Kriege, dergestalt
hervorthat, daß sie 1481 zu einem Ort der Eydgenossenschafft aufgenommen wurde, von welcher Zeit
an sie mit selbigem gleiches Schicksal gehabt. |
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Im Jahr 1529 gerieth die Bürgerschafft zu Solothurn wegen der
Religion in grosse Irrung; allein nach der
Cappeler Schlacht wurde der
Reformirte Gottesdienst
gäntzlich abgeschafft. Im Jahr 1653 empörten sich die
Unterthanen dieser Stadt
gegen ihre
Landes-Obrigkeit, wurden aber, mit Hülffe
der übrigen Orte, bald zu Paaren getrieben. |
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Die Bürgerschafft ist in 11 Zünffte
eingetheilet, aus welchen beydes
der kleine und grosse
Rath besetzet wird. In dem kleinern
Rath sitzen aus jeder Zunfft ihrer 3, nemlich ein so genannter Alt-Rath, und 2 Jung-Räthe, und bestehet
derselbe also, ohne die 2. Schultheißen, aus 33
Personen. Der grosse Rath
hingegen begreifft 66 Glieder, und werden aus ieder Zunfft ihrer 6 darein genommen; er darff sich aber
ohne Einwilligung des kleinern Raths nicht versammlen. |
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Die andern
Collegia sind |
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- der geheime und Kriegs-Rath,
- der Waisen-Rath,
- das Consistorium oder weltliches Straf-Gerichte;
- das Stadt- und Schulden-Gerichte;
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die
Criminal-Sachen aber werden vor
dem kleinen Rath abgehandelt. |
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Die beyden Schultheissen, davon der eine Amts-Schultheiß, der andere Alt-Schultheiß
genennet wird, sind des
gantzen
Standes Häupter, und
werden von der gantzen Bürgerschafft
erwehlet. Neben diesen sind aus dem
kleinen Rathe der Venner, der Seckel-Meister, und der sogenannte Gemein-Mann, der die Aufsicht über
die
Policey-Sachen hat, in
besonderm
Ansehen. |
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Das Collegiat-Stifft St. Ursi, welches sich zu Solothurn befindet, bestehet aus einem Probste, 10
Canonicis, und 10 Capellanen. Es ist von Bertrada, Carls des Grossen
Mutter, 736 gestifftet, und 930
von Berthen, Burchards,
Hertzogs von Alemannien und
Schwaben
Tochter, und des
Burgundischen Königs Rudolphs Gemahlin, reichlich beschencket worden, welche letztere auch die
Stiffts-Kirche neu aufbauen lassen. In dieser Kirche ruhen zwey junge
Söhne des Hertzogen von
Zähringen, so von dem
Adel mit Gifft vergeben worden. Im Jahr
1324 hat der Graf Hugo von Bucheck die Casten-Voigtey über dieses
Stifft, welche ihm der Kayser
Heinrich VII. vor 100 Marck Silber verpfändet hatte, nebst dem Schultheissen-Amte, der Stadt Solothurn
verehret, welche Schenckung von Carln IV. 1360 bestätiget worden. |
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Der Frantzösische Gesandte hat sonst hier seinen
ordentlichen Sitz. |
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{Sp. 637|S. 332} |
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Die Haupt- und Stiffts-Kirche ist die schönste, und das Jesuiter-Collegium das prächtigste
Gebäude. Das
Rath-Haus ist wohl zu sehen. Die neue
Stein-
Vestung ist von Quater-Steinen
erbauet, und eine so schöne
starcke Mauer, als eine kan gefunden werden. |
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Sonst hat die Stadt ein ziemlich
Gebiete, und liegt am Flusse des
grossen und hohen Berges Jura, der hier der Weissenstein heisset. |
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Sie
soll aber eigentlich ihrem
Namen nach so viel heissen als
Sonnenthurm, wie sie denn auch den Namen von einem der Sonne zu
Ehren aufgerichteten Thurm hat. In
dem Zeug-Hause weiset man den Harnisch eines Cüraßiers, der in der Murter-Schlacht sich über den
See mit seinem Pferde gewaget, und davon
gekommen. Im Jahr 1710 nahmen die Frantzosen hier einen Kayserl. Hauptmann weg, der ins
Reich gehen
wolte, daher kam es zu
einigen Verdrießlichkeiten. Im
May 1717 entstund allhier eine grosse
Feuers-Brunst, dadurch unter andern der Pallast des Frantzösischen Abgesandtens mit allen Meublen,
Silber-Servis,
Cantzeley und Scripturen im Rauch
aufgiengen. |
- Haffner Solothurn. Schaupl.
- Semler von dem Regiment der
Eydgenossenschafft mit Levens Anmerck. p. 175. und 498.
- Stettlers Helvet. Annal. II. Th.
- Baudrand.
- Arnolds hist. und polit. Geograph.
- Stumpf. Chron. Helvet. L. VII. c. 25.
- Cluv. Germ. Antiqu. Lib. II. c.
2.
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