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Zedler: Solothurn HIS-Data
5028-38-634-6
Titel: Solothurn
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 38 Sp. 634
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 38 S. 330
Vorheriger Artikel: SOLOTA
Folgender Artikel: Solouski
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

Übersicht

Stichworte Text Quellenangaben
Canton Solothurn,  
 
  • Sollothurn,
  • Lat. Pagus Solodurius, Soloduriensis, oder Solodurus, Solodurum,
  • Frantz. Canton de Soleurre,
 
einer von den 13 Cantons in der Eydgenossenschafft, welcher gegen Morgen und Mittag an den Canton Bern, gegen Abend an den Canton Basel grentzet.  
  Seine Grösse erstrecket sich also von Süden Nordwerts auf 12, und vom Abend gegen Morgen ungefehr auf 9 Meilen.  
  Von den Alten wurde diese Gegend, in welcher der Canton lieget, AMBRONICUS PAGUS genennet.  
  Das Land, welches sonst einen guten Korn- Boden, und an einigen Orten auch Weinwachs hat, wird in 4 innere und 7 äussere Vogteyen eingetheilet.  
  Die innern, welche von den kleinen Räthen aus der Stadt Solothurn verwaltet werden, sind  
 
  • Buchenberg,
  • Kriegstetten,
  • Läbern
  • und Flumenthal oder Palm,
  • wiewol an Buchenberg oder der Grafschafft Bucheck, der Canton Bern auch noch einige Rechte hat.
 
  Die äussern Vogteyen, dahin die Land-Vögte aus den grössern Räthen geschickt werden, sind  
 
  • die Grafschafften Falckenstein und Thierstein,
  • die Stadt Olten,
  • die Freyherrschafft Gösgen,
  • und die Herrschafften Bechburg, Dorneck und Gilgenberg.
 
  Hiernächst hat dieser Canton an den 4 Italiänischen Vogteyen, Lauis, Luggaris,  
  {Sp. 635|S. 331}  
  Mendrys und Maynthal, ingleichen an dem Criminal- und Land-Gerichte in der Land-Grafschafft Thürgöw Antheil, und ist gantz der Catholischen Religion beygethan. Es sind die Leute allda so abergläubisch, daß sie, wenn man an einem Ort Messe lieset, nicht mit dem Niederknien warten, bis sie in die Kirche, oder nur an die Thür kommen; sondern sie beugen auf der Strasse, weit von der Kirche, die Knie, und fallen nieder.  
  Dieser Canton, welcher vor sich eben nicht groß, und im Jahr 1481 mit Freyburg zugleich in Bund getreten, hat den eilften Sitz auf den Tage-Satzungen.  
  Im Jahr 1529 ereigneten sich der Religion wegen viel Unruhen in diesem Canton, welche aber die von Bern so weit schlichteten, daß es zu keinem gewaltsamen Ausbruch kam. Sie sind in folgenden Jahren zu verschiedenen malen wieder angegangen; unterdessen ist die Sache doch niemals aufs äusserste gekommen.  
  Dieser Canton erwehlet allemal zu seinen Ober-Häuptern zween Schultheissen. Die jetzigen sind Joseph Wilhelm Sury von Steinbrugg, welcher 1672 gebohren, und 1723 erwehlt worden; der andere aber heißt Joseph Benedict Tugginer, der 1736 zu dieser Würde gelanget.  
  Das Wappen endlich, welches Solothurn führet, bestehet in einem getheilten Schild, der oben roth, und unten Silber ist.
  • Baudrands Lexic. Tom. II.
  • Hentzners Itin. Germ.
  • Arnolds Hist. und polit. Geographie.
  • Schumanns Geneal. Hand-Buch 1743.
   
Stadt Solothurn,  
 
  • Sollothurn,
  • Solodurn,
  • Frantz. Soleure,
  • Lat. Solodurum, Solothurum, Solodorum, Salodorum, Ital. Salodoro,
 
  die Haupt-Stadt des ietztgedachten Cantons, ist eine uralte, grosse, schön gebauete und wohlbefestigte Stadt, welche durch den Fluß Aar in 2, wiewol ungleiche Theile, nemlich in die grosse und kleine Stadt, die durch eine steinerne Brücke aneinander hängen, getheilet wird.  
  Sie soll zu Abrahams Zeit mit Trier seyn gebauet worden, vermöge dieses Distichons:
  In Celtis nihil est Soloduro antiquius, unis
Exceptis Treviris, quorum ego dicta
soror.
 
  In einem alten Stein, der der Göttin Epone gewidmet, wird diese Stadt genennet Vicus Salador. Von ihrem Alter ist auch ein Vers bekannt:  
  Kein älter Platz in Gallien ist
Als Solothurn zu dieser Frist.
 
  Man zehlet sie auch mit unter diejenigen Städte, welche die Helvetier zu Julius Cäsars Zeiten verlassen und verbrannt, nachgehends aber wieder aufgebauet haben. Hierauf hat sie unter der Römer Bothmäßigkeit gestanden, und von den Hunnen, Gothen und Vandalen nicht wenig ausstehen müssen. Zu Anfang des 5 Jahrhunderts, da der Kayser Theodosius Il. regierte, machten sich die Burgundier davon Meister, welche sie ihrem neu aufgerichteten Königreich einverleibten. Nach Abgang dieser Burgundischen Könige kam sie 526 an Franckreich, welches sie bis 888 besaß, da sie zu dem andern Burgundischen oder Arelatensischen Königreiche geschlagen wurde. Im  
  {Sp. 636}  
  Jahr 1032, da dieses Königreich untergieng, wurde sie dem Römischen Reiche zu Theile, und durch die Kayserlichen Statthalter in Klein-Burgund regieret. Nachdem aber der letzte Hertzog zu Zähringen, Berchtold V, gestorben, erlangte sie mehrere Freyheit, und nach des Kaysers Friedrichs ll. Tode wurde sie zu einer freyen Reichs-Stadt erkläret, auch von den folgenden Kaysern mit ansehnlichen Privilegien bedacht.  
  Im Jahr 1291 trat sie mit dem Canton Bern, und 1393 mit den 8 alten Orten in ein Bündniß, worauf sie sich bey allen Begebenheiten, absonderlich in dem Burgundischen Kriege, dergestalt hervorthat, daß sie 1481 zu einem Ort der Eydgenossenschafft aufgenommen wurde, von welcher Zeit an sie mit selbigem gleiches Schicksal gehabt.  
  Im Jahr 1529 gerieth die Bürgerschafft zu Solothurn wegen der Religion in grosse Irrung; allein nach der Cappeler Schlacht wurde der Reformirte Gottesdienst gäntzlich abgeschafft. Im Jahr 1653 empörten sich die Unterthanen dieser Stadt gegen ihre Landes-Obrigkeit, wurden aber, mit Hülffe der übrigen Orte, bald zu Paaren getrieben.  
  Die Bürgerschafft ist in 11 Zünffte eingetheilet, aus welchen beydes der kleine und grosse Rath besetzet wird. In dem kleinern Rath sitzen aus jeder Zunfft ihrer 3, nemlich ein so genannter Alt-Rath, und 2 Jung-Räthe, und bestehet derselbe also, ohne die 2. Schultheißen, aus 33 Personen. Der grosse Rath hingegen begreifft 66 Glieder, und werden aus ieder Zunfft ihrer 6 darein genommen; er darff sich aber ohne Einwilligung des kleinern Raths nicht versammlen.  
  Die andern Collegia sind  
 
  • der geheime und Kriegs-Rath,
  • der Waisen-Rath,
  • das Consistorium oder weltliches Straf-Gerichte;
  • das Stadt- und Schulden-Gerichte;
 
  die Criminal-Sachen aber werden vor dem kleinen Rath abgehandelt.  
  Die beyden Schultheissen, davon der eine Amts-Schultheiß, der andere Alt-Schultheiß genennet wird, sind des gantzen Standes Häupter, und werden von der gantzen Bürgerschafft erwehlet. Neben diesen sind aus dem kleinen Rathe der Venner, der Seckel-Meister, und der sogenannte Gemein-Mann, der die Aufsicht über die Policey-Sachen hat, in besonderm Ansehen.  
  Das Collegiat-Stifft St. Ursi, welches sich zu Solothurn befindet, bestehet aus einem Probste, 10 Canonicis, und 10 Capellanen. Es ist von Bertrada, Carls des Grossen Mutter, 736 gestifftet, und 930 von Berthen, Burchards, Hertzogs von Alemannien und Schwaben Tochter, und des Burgundischen Königs Rudolphs Gemahlin, reichlich beschencket worden, welche letztere auch die Stiffts-Kirche neu aufbauen lassen. In dieser Kirche ruhen zwey junge Söhne des Hertzogen von Zähringen, so von dem Adel mit Gifft vergeben worden. Im Jahr 1324 hat der Graf Hugo von Bucheck die Casten-Voigtey über dieses Stifft, welche ihm der Kayser Heinrich VII. vor 100 Marck Silber verpfändet hatte, nebst dem Schultheissen-Amte, der Stadt Solothurn verehret, welche Schenckung von Carln IV. 1360 bestätiget worden.  
  Der Frantzösische Gesandte hat sonst hier seinen ordentlichen Sitz.  
  {Sp. 637|S. 332}  
  Die Haupt- und Stiffts-Kirche ist die schönste, und das Jesuiter-Collegium das prächtigste Gebäude. Das Rath-Haus ist wohl zu sehen. Die neue Stein- Vestung ist von Quater-Steinen erbauet, und eine so schöne starcke Mauer, als eine kan gefunden werden.  
  Sonst hat die Stadt ein ziemlich Gebiete, und liegt am Flusse des grossen und hohen Berges Jura, der hier der Weissenstein heisset.  
  Sie soll aber eigentlich ihrem Namen nach so viel heissen als Sonnenthurm, wie sie denn auch den Namen von einem der Sonne zu Ehren aufgerichteten Thurm hat. In dem Zeug-Hause weiset man den Harnisch eines Cüraßiers, der in der Murter-Schlacht sich über den See mit seinem Pferde gewaget, und davon gekommen. Im Jahr 1710 nahmen die Frantzosen hier einen Kayserl. Hauptmann weg, der ins Reich gehen wolte, daher kam es zu einigen Verdrießlichkeiten. Im May 1717 entstund allhier eine grosse Feuers-Brunst, dadurch unter andern der Pallast des Frantzösischen Abgesandtens mit allen Meublen, Silber-Servis, Cantzeley und Scripturen im Rauch aufgiengen.
  • Haffner Solothurn. Schaupl.
  • Semler von dem Regiment der Eydgenossenschafft mit Levens Anmerck. p. 175. und 498.
  • Stettlers Helvet. Annal. II. Th.
  • Baudrand.
  • Arnolds hist. und polit. Geograph.
  • Stumpf. Chron. Helvet. L. VII. c. 25.
  • Cluv. Germ. Antiqu. Lib. II. c. 2.

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Stand: 19. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries