Titel: |
Cantzeley |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
5 Sp. 602 |
Jahr: |
1733 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 5 S. 316 |
Vorheriger Artikel: |
Cantzel |
Folgender Artikel: |
Cantzeley … wo die Räthe zusammen kommen |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Cantzeley, Cancellaria,
Cancellerie, wird gemeiniglich derjenige
Ort
genennet,
wo allerhand gemeine
Geschäffte
ausgefertiget, und die Brieffschafften beygeleget werden, und nach
Beschaffenheit der Ausfertigung wird die Cantzeley zum
Unterscheid
mit einem Beynamen belegt, als: |
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- Geheime-
-
Kriegs-
- Lehns-
- Jagd-
- Cammer-Cantzeley,
- und dergleichen.
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Es gehören aber zu einer Cantzeley über den
Cantzler
oder Directorem und denen
Räthen
auch noch |
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- Secretarii, von welchen die
Befehle und
Verordnungen,
nachdem sie angegeben, abgefasset werden, wie es dem Cantzeley-Stilo
gemäß ist;
- Ferner
Registratores, welche in denen Brieffschafften
Ordnung
machen, und dieselben
verwahren
müssen;
- überdieses auch Cantzellisten, welche die abgefaßten Expeditiones
mundiren und ins reine
schreiben;
- Endlich ein
Archiuarius, welcher das
Archiv oder
Brieff-Gewölbe zu besorgen hat;
- und letztlich ein Boten-Meister, von dem die Brieffe und andere
Expeditiones ausgegeben und abgefertiget werden.
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