Titel: |
Augspurgische Confeßion |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
2 Sp. 2166 |
Jahr: |
1732 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 2 S. 1108 |
Vorheriger Artikel: |
Augspurgerus (Augustus) |
Folgender Artikel: |
Augen-Höhle |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Augspurgische Confeßion wird diejenige
Glaubens-Bekäntniß
genennet, welche Carolo V.
an. 1530 auf
dem
Reichstage zu Augspurg von den
Lutheranern übergeben wurde. |
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Denn der Käyser
Carolus V machte an. 1529 einige
Hoffnung, daß weil die Streitigkeiten über die
Religion jemehr und mehr über
Hand nahmen,
selbige folgendes
Jahr auf dem Reichstage mit
aller Sanfftmuth
solten abgehandelt und
untersuchet werden. Der
Churfürst in
Sachsen
Ioannes hatte dieses kaum
erfahren, als er es
alsbald Lutherum und andere
Geistlichen
wissen
ließ. |
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Lutherus verfaßte hierauf seine
Meinung
von den streitigen Lehr-Puncten auf des
Churfürsten
Befehl in 17
Articuln,
welche er in Torgau verfertigte, kurtz und deutlich. Als sich hierauf der
Churfürst im April auf den Reichstag erhob, so folgten ihm |
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- Lutherus,
- Philipp Melanchthon,
- Iohannes Agricola,
- Iustus Ionas
- und Georgius Spalatinus,
- wie auch Ioannes Brentius,
- und Erhardus Schnepsius.
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Von diesen blieb Lutherus in Coburg, die andern aber machten sich
einmüthig über die 17. Articul, und verfertigten durch die Feder
Melanchthonis daraus ein Glaubens-Bekäntniß, welches von Luthero,
dem es alsbald überschicket wurde, in einem an die
Fürsten,
so ist mit ihm hielten, nach Augspurg
geschriebenen
Brieffe in allen Stücken gebilliget wurde. |
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Die Religions-Sache kam bey Eröffnung des
Reichstages alsbald vor, und gleich in der andern
Session hielt erstlich der Päbstliche Nuncius eine
Rede, und darauf ersuchte der Churfürst von
Sachsen und andere Stände
durch den
Cantzler
Gregorium Pontanum den Käyser um die Erlaubniß, ihr
Glaubens-Bekäntniß
öffentlich verlesen zu dürffen. |
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Als endlich der Kayser nach langem bitten
hierzu seine Einwilligung gab, so verlaß Christian
Bayer, ein
Chur-Sächsischer
Rath, dasselbige im
Namen derer vorgemeldeten Fürsten, derer
Städte Nürnberg und Reutlingen öffentlich in
deutscher Sprache, Gregorius Pontanus aber, Chur-Sächsischer Cantzler, stund dabey und hielt das
lateinische
Exemplar. |
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Sie wurde hierauf dem Kayser übergeben, der
sie auch sehr gütig aufnahm, die beyden
Secretarii aber, Valdesius und Schweissius, erhielten Befehl, sie in die
Spanische Sprache zu übersetzen, wodurch die
andern Abgesandten auswärtiger Potentaten zu
einem gleichen Verfahren angetrieben wurden,
dergestalt, daß diese Confeßion gantz
Europä bekannt wurde. |
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Die
Catholischen satzten indessen auf
Käyserliche Erlaubniß einige Theologos, nemlich |
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- Iannem Fabrum,
- Ioannem Eccium,
- Conradum Vimpinam,
- Conradum Collinum,
- Ioannem Cochlaeum Medardum,
- und Augustinum Marium
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nieder,
welche diese Confeßion wiederlegeten, welche
auch dem Befehle nachkamen, und nach 6.
Wochen ihre Wiederlegung zum Vorschein
brachten. |
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Inzwischen wendete man viele
Mühe an,
einen Vergleich zu stifften, welche doch leer
ausschlug, zumahl da Philippus,
Landgraf von
Hessen, davon zog. |
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Als endlich der Reichs-Schluß verfertiget
wurde, der vor die Lutheraner nicht günstig war,
zumahl da unter andern darinnen stund, daß ihre
Confeßion aus Gottes Wort zur Gnüge
wiederlegt sey, so protestirten diese
darwider. |
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Zu gleicher
Zeit verfertigten sie eine
Apologie
wider obgedachte Wiederlegung, und bemüheten
sich, selbige dem Käyser |
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{Sp. 2167|S. 1109} |
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zu übergeben, der sie aber keines weges
annehmen
wolte. Der Verfasser dieser Schutz-Schrifft war Melanchthon, welcher sie
hernachmahls weiter ausführete, und ist selbige
endlich unter die Symbolischen Bücher der
Lutherischen Kirche aufgenommen worden. |
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Das Original, welches Carolo V. übergeben worden, wird in
dem
Kayserlichen
Archiv, mit
welchen die
an. 1531 in
Wittenberg gedruckte
Edition
völlig übereinstimmet, aufbehalten. Daher wurde
auch selbige von denen Lutherischen Ständen, welche an. 1561. zu Naumburg einen
Convent hielten, nochmahls unterschrieben und
dem Kayser Ferdinando I. übergeben. |
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Melanchthoni waren unterdessen einige neu
entstandenen Religions-Streitigkeiten sehr
zu wider, und lag ihm nichts mehr am Hertzen,
als selbigen auf alle
mögliche Art abzuhalten. Er
besorgte zu solchem Ende in Wittenberg an. 1540
eine Edition der Augspurgischen Confession, und
veränderte darinnen etwas in einigen
Articuln,
sonderlich in dem 10. denen Anhängern Zwinglii zugefallen. |
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Hieraus entstund der
Unterscheid der
geänderten und ungeänderten Augspurgischen
Confession, jene ist von der
Reformirten Kirche
angenommen worden; Zu dieser aber, nehmlich
der ungeänderten, hat allezeit die Lutherische
Kirche sich eintzig und allein bekennet. |
- Chytraeus.
- Caelestinus hist. Aug. Conf.
- Saubert. de mirac. A. C.
- Dorschaeus de providentia circa Aug.
Conf.
- Selneccerus de init. caus. et progressu
Aug. Conf.
- Mylius
Praelect. in A.C.
- Varen. Exeges. A.C.
- Sleidan. de statu Relig.
-
Seckendorf Hist. Lutheran.
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