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Zedler: Lutheraner HIS-Data
5028-18-1345-3
Titel: Lutheraner
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 18 Sp. 1345
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd.18 S. 694
Vorheriger Artikel: Luthera
Folgender Artikel: Lutheria Regia
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangabe
  Lutheraner, sind unter denen Protestanten diejenigen, so sich zu der unveränderten Augspurgischen Confession bekennen, welche die von Luthero behaupteten Lehren in sich hält, daher sie auch diesen Namen bekommen.  
  Ihre Religions-Freyheit war ihnen Anfangs sehr sauer gemacht, indem sich der Kayser und Pabst selbiger aus allen Kräfften widersetzten. Hingegen fand Lutherus und seine Nachfolger Schutz und Aufnahme bey verschiedenen und mächtigen Reichs-Ständen, deswegen denn auch der Kayser nicht sogleich zufahren konte, zumal er viele andere dringende Geschäffte auf dem Halse hatte, also kriegten die Lutheraner immer eine Frist nach der andern, bis endlich 1546. die Sache zum Krieg ausschlug, in welchem die Häupter der Lutheraner unten liegen musten, daher es um ihre Religion äusserlich gethan zu seyn schiene. Siehe Schmalkaldischer Krieg.  
  Doch war ihre Unterdrückung damahls noch aufgehalten, weil man die Sache auf einem allgemeinen Concilio auszumachen vorhatte, und immittelst zufrieden war, ihnen das so genannte Interim zuzumuthen. Als aber der Churfürst von Sachsen, Mauritius, sich der Lutheraner bey dem mit dem Kayser angefangenen Kriege annahm, gediehe es dahin, daß 1552. durch den Passauischen Vertrag, und 1555. durch den völligen Religions-Frieden die Ubung ihres Gottesdienstes in Sicherheit gesetzt ward.  
  Es wolte zwar selbige zu Anfang des 17. Seculi von neuen gekränckt werden, da der Kayser 1629. das so genannte Restitutions-Edict ausgehen ließ, und die Römische Kirchen-Parthey nicht undeutlich zu verstehen gab, wie sie gesonnen sey, von neuen zu reformiren. Allein der Ausgang  
  {Sp. 1346}  
  des Krieges durch den der 1648. geschlossenen Westphälischen Frieden, hat den Lutherischen Gottesdienst aufs Neue feste gesetzt, dabey es auch bis Dato sein Verbleiben gehabt, ausser was etwa in besondern Provintzen und Herrschafften die Verfassung des Lutherischen Wesens vor Änderung erlitten. Script. hist. reformat. et pacis relig.
     

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Stand: 17. Januar 2012 © Hans-Walter Pries