Titel: |
Lutheraner |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
18 Sp. 1345 |
Jahr: |
1738 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.18 S. 694 |
Vorheriger Artikel: |
Luthera |
Folgender Artikel: |
Lutheria Regia |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Quellenangabe |
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Lutheraner, sind unter denen
Protestanten
diejenigen, so sich zu der unveränderten
Augspurgischen Confession bekennen, welche die von Luthero behaupteten Lehren in sich hält,
daher sie auch diesen
Namen bekommen. |
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Ihre Religions-Freyheit war ihnen Anfangs
sehr sauer gemacht, indem sich der
Kayser und
Pabst selbiger aus allen
Kräfften widersetzten.
Hingegen fand Lutherus und seine Nachfolger
Schutz und Aufnahme bey
verschiedenen und
mächtigen
Reichs-Ständen, deswegen denn
auch der Kayser nicht sogleich zufahren konte,
zumal er viele andere dringende
Geschäffte auf
dem Halse hatte, also kriegten die Lutheraner
immer eine Frist nach der andern, bis endlich
1546. die
Sache
zum
Krieg ausschlug, in welchem die
Häupter der Lutheraner unten liegen
musten,
daher es um ihre
Religion äusserlich
gethan zu
seyn schiene. Siehe Schmalkaldischer Krieg. |
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Doch war ihre Unterdrückung damahls noch
aufgehalten, weil man die Sache auf einem
allgemeinen Concilio auszumachen vorhatte, und immittelst zufrieden war, ihnen das so genannte
Interim zuzumuthen. Als aber der
Churfürst von
Sachsen, Mauritius, sich der Lutheraner bey dem mit dem
Kayser angefangenen Kriege annahm, gediehe es
dahin, daß 1552. durch den Passauischen Vertrag, und
1555. durch den
völligen
Religions-Frieden die
Ubung ihres Gottesdienstes in Sicherheit gesetzt
ward. |
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Es
wolte zwar selbige zu Anfang des 17. Seculi von
neuen gekränckt werden, da der Kayser 1629.
das so genannte Restitutions-Edict ausgehen ließ,
und die Römische Kirchen-Parthey nicht
undeutlich zu
verstehen gab, wie sie gesonnen
sey, von neuen zu reformiren. Allein der
Ausgang |
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{Sp. 1346} |
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des Krieges durch den der 1648.
geschlossenen
Westphälischen Frieden, hat den
Lutherischen Gottesdienst aufs Neue feste gesetzt,
dabey es auch bis Dato sein Verbleiben
gehabt, ausser was etwa in besondern
Provintzen und
Herrschafften
die Verfassung des
Lutherischen
Wesens vor
Änderung erlitten. |
Script. hist. reformat. et
pacis relig. |
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