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Zedler: Uibung HIS-Data
5028-48-798-1
Titel: Uibung
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 48 Sp. 798
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 48 S. 412
Vorheriger Artikel: Vibullius
Folgender Artikel: Uibung, (Gemüths-)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Uibung oder Ausübung, Uiben, Ausüben, Lat. Praxis, bestehet in offtmahliger Wiederholung einer Art der Gedancken, und überhaupt in allen Fällen in einer offtmahligen Wiederholung einerley Handlung; oder man kan auch sagen, Übung sey diejenige Handlung eines Menschen, da er das, was er gelernet, auf die vorkommenden Fälle, appliciret. Also saget man nicht nur von einem Juristen, sondern auch von einem Medico: Er hat Praxin, das ist, er übet aus, treibet oder bringet in die Übung diejenige Wissenschafft, so er gelernet.  
  Diesem wird entgegen gesetzet das Wort: Theorie oder Theoria, welches nur die blosse Wissenschafft; ingleichen die blosse Betrachtung und Nachsinnung einer Sache bedeutet, da man es nehmlich nicht zur würcklichen Ausübung kommen, sondern es bey dem blossen Nachsinnen bleiben lässet.  
  Siehe übrigens die unter dem Worte: Praxis, im XXIX Bande, p. 214 u.ff. befindlichen Artickel.  
  Wir wollen jedoch hier noch einige hieher gehörige Sätze des Diogenis mittheilen:  
 
1) Die Übung sey zweyerley, eine Leibes- und Gemüths-Übung, beyde müsten beysammen stehen, und eine helffe der andern;
2) Die Tugend könne durch die Übung leicht erlanget werden; und
3) durch die Übung könne alles möglich gemachet werden, wenn man nur dieselbe an statt der unnützen Grillen und Dinge auf etwas nützliches wende.
Bruckers Fragen aus der Philos. Hist. I Th. ...
     

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Stand: 1. Januar 2012 © Hans-Walter Pries