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Text |
Quellenangaben |
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Nürnberg, oder wie vorzeiten der
Name dieser
Stadt
geschrieben worden, |
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- Nürenberg,
- Norenberg
- und Norenborch,
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Lateinisch |
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- Norimberga,
- Noriberga,
- Norenberga,
- Norica,
- Noricorum mons,
- Noricorum civitas
- und Castellum Noricum, oder
Castrum Noricum,
- ingleichen Nora,
- und bey den Poeten Noris
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genannt, eine
Reichs-Stadt in
Francken an der Pegnitz,
zwischen den Marggrafthümern Bayreuth und Anspach, 13 Meilen von Regenspurg und Würtzburg, und
18 Meilen von |
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{Sp. 1564} |
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Ulm und Augspurg unter dem 31 Grad 19 Minuten der Länge, und 49 Grad 26 Minuten der Breite
gelegen. |
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Den Namen hat sie
vermuthlich und am
allerwahrscheinlichsten von den
alten Norischen
Völckern bekommen, welche, vor
der Hunnen Grausamkeit sicher zu seyn, sich an diesem
waldigten
Ort zusammen
gefunden, und daselbst so
gut sie gekonnt, einen Thurn oder
Schloß, nach ihrer
alten Heymath
Castrum Noricum
genannt,
erbauet haben. Wiewol andere
sie |
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- bald Neronsburg, von ihrem vermeyntem Stiffter, dem
Kayser
Nero, der aber niemals so
weit gekommen;
- bald Norichsburg, von dem angeblichen
Sohne des Deutschen
Königes Hercules
Alemannicus, dem Noricus oder Norix;
- bald Nariscenburg, von den alten Narisciern, so daherum
gesessen,
- bald aber Nahrungsberg,
- ferner Nurberg, so viel als nur ein Berg,
- imgleichen von ihrer Lage
auf dem ehemaligem Nordgau, Norgenberg, oder Norgauberg,
- und endlich von einigen, die ihren Anfang in neuere
Zeiten setzen,
Nun ein Berg
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genannt
wissen
wollen, einige auch gar sie für
des Ptolomäus Segodunum halten. |
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Anfänglich ist der Ort ein offenes
Dorff gewesen, in welchem
insonderheit viel Hammer- Waffen- Sensen- und Sichel-Schmiede, deren unter den alten Noricern,
wegen des guten Eisens sehr viel waren,
gewohnet haben, und woselbst Kayser
Carl der Grosse eine Capelle gehabt haben
soll, davon die Merckmaale noch
vorhanden seyn sollen. |
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Wie sich aber dieses mit den Nachrichten derjenigen Geschicht-Schreiber, welche des besagten
Kaysers
Leben und
Thaten aufgezeichnet haben,
nicht zu reimen scheinet, indem deren keiner dieses Nürnbergs gedencket: so sind daher viele, und
unter selbigen auch der
Herr
Eckhart auf die
Gedancken gefallen, daß
Nürnberg unter dem Namen Bremberg zu verstehen sey, dessen in dem
Capitular. VII. Caroli M. vom
Jahr 805 gedacht wird. |
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Nach diesem haben die Norici diesen Ort besserer Sicherheit halben mit Mauren versehen, sind
aber in den damals räuberischen Zeiten bald dahin verfallen, daß sie sich selbst auf die Räuberey
geleget, und die dasigen Strassen und
Wälder unsicher gemacht;
dadurch aber die Kayser bewogen haben, dieses
Schloß und
Vestung einzunehmen, und zu zerstören.
Dem ungeachtet enthielten sich diese wilde und unbändige Leute doch des Raubens und Stehlens nicht,
bis endlich der Kayser Conrad I. im Jahr 912, diesem
Ubel abzuhelffen, eine Armee anrücken,
Mauren aufführen, und die auf dem Nürnbergischem Schlosse befindliche Leute von dar wegschaffen,
und sich einen sicheren Wohn-Platz auf diesem Schlosse
bauen, worauf er alte
ausgediente Soldaten und verständige Officier einquartirete, welchen er zugleich die Aufsicht und das
Regiment der Stadt
anvertrauete, und selbigen, die Wälder rein zu halten, anbefohlen, welches
Amt die Nürnberger noch mitler Zeiten von
dem Röm. Reich
Lehns-weise empfangen. |
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Zu diesen soll auch der Kayser Heinrich
I. der sich die Einrichtung der Städte sonderlich angelegen
seyn ließ, noch andere gute
adeliche
Geschlechter |
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{Sp. 1595|S. 817} |
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vom
Lande gesetzet, und
Otto I. im Jahr 938
einen
Reichs-Tag darinnen gehalten haben, und
von solcher Zeit an Nürnberg beständig eine
Reichs-Stadt gewesen seyn; wiewol
andere mit mehrerer
Wahrscheinlichkeit
behaupten, daß sie noch nicht einmal im Jahr 1070, und 1072, da ihr Name zum ersten male in dem
Chronic. Augustens. und beym Lambert Schafnaburg. vorkommt, eine Stadt, geschweige denn eine
Reichs-Stadt gewesen sey, in welcher sich die Kayser aufgehalten, oder gar Reichs-Täge darinnen
gehalten hätten, sondern mit weit bündigern
Gründen behaupten, daß sie
allererst nach dieser Zeit zu einer Stadt geworden sey, und anfänglich denen
Hertzogen von
Bayern, nachhero aber denen Hertzogen
von
Schwaben gehöret habe;
wie denn Aventin das Nürnbergische Schloß zu den Zeiten Kaysers Heinrich
III. ausdrücklich Castrum gentilitium
nennet. |
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Dem sey nun wie ihm wolle: so ist dieses
gewiß, daß sie zu den Zeiten, da
Heinrich V. seinen
Vater Kayser
Heinrich IV. vom
Throne zu stossen suchete, von jenem belagert, und, wie viele
wollen, jämmerlich verwüstet
worden, ob er gleich die
Burg nicht einbekommen können, daher
die Stadt damals einen Jungfern-Kopff im Wapen geführet. Doch hierbey finden sich abermals wichtige
Zweiffels-Knoten, indem die
damaligen Geschicht-Schreiber solcher Verwüstung nicht mit einem
Buchstaben gedencken, und daher
selbige von vielen
geläugnet wird. Es scheinen auch
die letztern hierinnen ziemlichen Grund zu haben, weil Nürnberg, weil sie von dem Kayser
Lotharius II.
belagert und von dessen Feinden Hertzog Friederich und
Conrad von Schwaben zu grossem
Frohlocken der
Bürger entsetzet worden, woraus
diejenigen, so obgedachter Massen Nürnberg damals für eine
Municipal-Stadt der
Schwäbischen Hertzoge ausgeben, ein neues
Argument ziehen, diese ihre
Meynung zu bestätigen. |
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Es soll aber Nürnberg in vorgemeldeter ihrer Verwüstung 40
Jahre gelegen haben, bis endlich
Kayser Conrad
III. aus dem
Schwäbischen Hause sich ihrer erbarmet, und sie wieder aufgebauet, auch
ansehnlich erweitert, welches
einigen unerfahrnen
Gelegenheit gegeben, daß sie diese
Kayser zu
Urhebern der Stadt gemacht. Unter
Kayser Carln IV. ist sie 1350 zum letzten male erweitert worden,
nach welcher Zeit sie mehr an
Schönheit als Grösse zugenommen hat, allermassen ihre
Häuser alle von gehauenen Steinen 6 bis
7 Stockwercke hoch sehr prächtig
erbauet, und von aussen schön
bemahlet, auch oben mit verguldeten Kugeln gezieret sind, und fast durchgehends für
vollkommene Palläste gelten
können. |
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Sie ist nach alter Art mit doppelten Stadt-Mauren umschlossen, und mit starcken Thürnen, deren
365 sind, wohl versehen, auf welchen vortreffliches Geschütz stehet; wie denn die Stadt ein wohl
versehenes Zeughaus besitzt, welches 5 Gewölber, iedes von 100 Schritten hat, und ausser einer
grossen Anzahl Stücken und einem Orgel-Werck, woraus man 40 Schüsse auf einmal
thun kan, mit hinlänglichem
Gewehr für eine Armee von 50000 |
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{Sp. 1596} |
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Mann versehen, aber bey dem
Spanischen Succeßions-Kriege, da sie 1702 ihre Canonen zu Eroberung der
Festung Landau der Reichs-Armee
herleihen muste, etwas geschwächet worden ist. Zu Bedeckung der Vorstädte hat man aussen herum,
aus Furcht vor dem Einbruch der
Bayern und Frantzosen, welche ihr im
letzten
Kriege von der Schwäbischen Seite bis
nach Höchstätt, und fast nach Nördelingen, von der Ober-Pfaltz aber noch viel näher gekommen waren,
eine Linie aufgeworffen, welche aber wegen ihres ungeheuren Umfangs wenig mehr geholffen haben
würde, als die Streiffereyen der Partheyen zu verwehren. |
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Der durch die Stadt fliessende Fluß Pegnitz
theilet dieselbe in 2
Theile, deren jede von ihrer Haupt-Kirche zu
St. Sebald und St. Lorentz den Namen hat, und durch 11 steinerne und 7 höltzerne Brücken oder
Stege an einander gefüget werden. Nach dieser Eintheilung der Stadt werden auch die um selbige
gelegene
Wälder in St. Sebalds- und St.
Lorentz-Wald abgetheilet. |
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Jene, die St. Sebalds-Kirche, ist die beste, und hat ihren
Namen von Seebald, einem
Sohn eines
Königs in Dänemarck, welcher
zu Ende des 8
Jahrhunderts die Christliche Religion um
diese
Gegend gepredigt, und nachgehends
seines heiligen Wandels halber vom Pabst Martin canonisiret worden ist. Sein Grab ist sehr kostbar in
der Kirche von Meßing durch den
berühmten Künstler Peter Fischer
gegossen zu sehen, welches 157 Centner halten soll, ausserdem aber hat diese Kirche annoch viele
andere sehens- und merckwürdige
Alterthümer aufzuweisen. |
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Die St. Lorentz-Kirche ist 1140 erbauet, worzu die Nassauer, welche iederzeit in der Stadt ihren
Aufenthalt gehabt, und einige
Güther besessen, die
Kosten hergegeben. Kayser Ludewig IV. hat den H.
Diocarum hieher bringen lassen. So ist auch das
grosse Sacrament-Häuslein, welche die von alten
Zeiten her zu Nürnberg blühende
Adeliche Familie derer von Imhoffen zu
ihrem Stiffter hat, darinn sehenswürdig. |
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Neben diesen beyden Haupt-Kirchen sind auch noch einige andere, welche nicht vorbey zu gehen.
Die St. Marien-Kirche hat Kayser Carl
IV. 1355 erbauet, und die Juden-Synagoge, welche vormals an
dieser Stelle gestanden, abgerissen, doch sind die
Juden in der Stadt geblieben, bis Kayser
Maximilian I. den Nürnbergern die
Freyheit gegeben, daß sie die
Juden, welche ihrer
Handlung so viel
Schaden thaten, austreiben
mögen, von welcher Zeit an kein Jude
nach Nürnberg darff, ohne besondere Erlaubniß zu erhalten. |
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Die Hospital- oder die H. Geist-Kirche ist 1333 von einem, Namens Conrad Groß, zu bauen
angefangen worden, und ist deswegen merckwürdig, weil die Kayserlichen
Reichs-Kleinodien nebst
vielen Heiligthümern darinnen aufgehoben werden, welche im Jahr 1424 der Kayser Sigismund wegen
damaliger Unsicherheit in Böhmen denen Nürnbergern gegen Erlegung einer
gewissen Summe
Geldes zu
verwahren anvertrauet, da sie
zuvorher von den Kaysern selbst verwahret worden waren. Selbige wurden auf dem Schlosse |
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{Sp. 1597|S. 818} |
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Plintenberg in Ungarn, wohin sie besagter Kayser aus Böhmen hatte bringen lassen, heimlich
eingepacket, und einem Fuhrmanne als Fracht-Guth übergeben, welcher solche an dem
Tage der Verkündigung Marien nach
Nürnberg brachte. Und damit die Nürnberger weniger Gefahr dabey haben möchten, so hat nicht nur
besagter Kayser Sigismund ihnen ein Diploma ertheilet,
daß diese Reichs-Insignien ihnen nicht wieder
sollen weggenommen werden, sondern es hat auch der Pabst Martin
V. solches vermittelst einer Bulle
bestätiget, und mit schweren Flüchen die Reichs-Kleinodien zu entwenben verbothen, |
wovon der Brief beym Wagenseil stehet, |
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wiewol die Stadt
Aacken vorgiebet, daß die
Verwahrung der Reichs-Kleinodien ihr
zustünde, worwider sich aber die Stadt Nürnberg beständig gewehret, und ihr
Recht wider besagte Stadt Aacken
in verschiedenen
Schrifften
vertheidiget hat. |
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Sonst bestehen die Reichs-Kleinodien aus Carls des Grossen
Crone, Scepter, Schwerdt, Reichs-Apffel, einem Dalmatischen Rock, Schuhen und Handschuhen. Die Crone ist von gediegenem Gold, und
hat oben einen halben Circul, auf welchem die
Worte stehen:
Conradus Romanorum Imperator, aus welchen
Conring erweisen
wollen, daß die Crone nicht
von Carl dem Grossen, sondern von Conraden I. herkomme.
Es hat aber Wagenseil gar wohl
dargethan,
daß nicht Conrad I. als der
sich niemals einen Kayser geschrieben, sondern der andere darunter
verstanden werden
muß, woraus aber nicht zu
schlüssen sey, daß die
Crone von ihm herrühre, vielmehr wiese der Augenschein, daß ehemals mehr solche Circul auf der
Crone gewesen seyn müssen, und daß etwan dieser von Conraden wieder darauf gemacht worden sey.
Eben so wenig sey ein
Beweis, daß, da die Böhmischen
Wapen auf dem Schwerdt stehen, solches von Carln IV.
und nicht von Carln dem Grossen
herzuführen, allermassen bekannt, wie sehr sich der Kayser Carl
IV. bemühet, bey allen Dingen im
Reiche seinen Namen mit
einzumischen. |
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Vor diesem pflegte man
jährlich die Reichs-Kleinodien in einem
öffentlichen Umgang herum zu tragen, ietzo aber werden sie nicht leicht einem Fremden gezeiget, weil
man den Dalmatischen Rock ohne demselben Schaden zu thun, wegen Älte nicht wohl aus einander
wickeln kan. Ihro jetzt regierende Kayserliche Majestät auch vermöge eines an die Nürnberger
ergangenen
Befehis, denenselben ausdrücklich
verbothen hat, diese Reichs-Kleinodien nicht so offte, noch einem ieden, ausser hohen
Fürstlichen
Personen, zu zeigen. |
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Die heiligen Reliquien aber, die in dieser Kirche verwahret werden, sind: |
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Die Lantze, mit welcher unserm Heylande die Seite ist eröffnet worden, nebst einem Nagel; ein
Stücke von dem heiligen Creutze, daran die eine Hand des HErrn JESU ist angenagelt gewesen; ein
Stücke von dem Tisch-Tuche, darauf der HERR CHristus das heilige
Abendmahl gehalten hat; ein Stücke von
dem Schürtz-Tuche, das der Heyland beym Fuß-Waschen gebrauchet hat; ein Stücke von der Krippe,
darinnen der Heyland gele- |
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{Sp. 1598} |
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gen; der
Arm der heiligen Anne, welche die
Mutter der gebenedeyeten
Jungfrau gewesen ist; ein Stücke
von dem Kleide des heiligen Johann des Täuffers;
ein Zahn des besagten heiligen Johann; und endlich
etliche Glieder von den Ketten, mit welchen die heiligen Apostel Peter, Paul,
und Johann der
Evangelist, sind angeschlossen gewesen. |
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Nebst diesen ist in dieser Kirche das Gemählde des Kaysers Constantin des Grossen, und
dessen Mutter, der Helena, zu mercken, welches die Venetianer im Jahr 1436 in der Stadt Mettelin
erobert, und besage der Beyschrifft den Nürnbergern geschencket haben. |
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Der erste Stiftter der Kirchen hat allda ein Seminarium von 12
Scholasticis angeleget, die sich
hernachmals nach Altdorff gewendet, woraus mit der Zeit die
Academie entstanden. |
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Die Kirche zu St. Aegidii hat Carl
IV. zu einem Benedictiner-Kloster angefangen zu erbauen,
dessen
Abt ehedessen ein
Reichs-Stand gewesen, es ist aber nach
diesem eingegangen, und im Jahr 1526 ein
Lutherisches
Gymnasium daraus gemacht
worden, welches iedesmal
gelehrte Leute gehabt, unter
welchen Joachim Camerarius und Eobanus Hessus sonderlich
berühmt sind. |
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An der Kirche zum Predigern ist die vortreffliche
Raths-Bibliotheck, welche
Oldenburger vor eine der besten in
Deutschland ausgiebt, |
und wovon
Struv in seiner
Introduct. ad rem bibliothecariam mehrere Nachricht ertheilet. |
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In der Catharinen-Kirche pflegen die sogenannten Meister-Sänger alle hohe Fest-Tage zu
singen. |
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An dem Deutschen Hause ist eine Capelle, in welcher die
Catholischen ihren
Gottesdienst
verrichten. |
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Unter den
weltlichen
Gebäuden ist erstlich die
Burg oder Veste zu sehen, welche auf
einem erhabenen Berge liegt, und von dar man die
gantze Stadt übersehen und beschiessen
kan. Kayser Conrad I. hat sie 913 aufgebauet,
nachdem das alte Castrum Noricum eingegangen und
verwüstet war. Sie ist mit Mauren und starcken Gräben versehen, so daß sie ehedessen vor eine
starcke
Festung paßiret, und vom Kayser
Heinrichen V. vergeblich belagert worden,
nunmehro aber wenig zu bedeuten hat. Auf dieser Veste ist
ein tieffer Brunnen zu sehen, welcher 2848 Schuhe tieff ist. Desgleichen werden auch auf selbigem die
Waffen des angeblichen und sehr beschriehenen Zauberers von Gallingen, und der Tritt seines Pferdes,
mit welchem er über den Stadt-Graben gesprenget seyn soll, nebst allerhand
Kunst-reichen Gemählden
gezeiget. |
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Im Jahr 1420 hat sie der
Graf Christoph von Leiningen auf
Befehl des
Pfaltzgrafen, welcher
mit
Burggraf Friedrichen in
Feindschafft lag, in die Asche gelegt. |
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Sonst haben die
Kayser den
Ort wegen guter Lage
sehr lieb gehabt, daß sie sich öffters daselbst befunden haben; wie sie denn auch von
Kayser Carl IV.
die fürnehmste und bestgelegene Stadt des Reiches, andere aber das Auge Deutscher Nation, Celtes
hingegen und Aeneas Sylvius den Nabel von Deutschland (umbilicus Germaniae) genennet haben.
Und obwol Rudolph von Habspurg selbige an die Burggrafen von Nürnberg verliehen, welche auch
darauf gesessen, und das Kayserl. |
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{Sp. 1599|S. 819} |
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Land-Gerichte gehalten; so ist doch
solches nicht eigenthümlich und ohne einige Ausnahme geschehen: sintemal sich ein Vorrecht von
Carln IV. von 1313 findet, worinnen den Nürnbergern nach Absterben eines Kaysers die Verwahrung
der Kayserlichen Burg anvertrauet wird. Wie denn auch die Nürnberger solches Recht 1362 durch einen
Ausspruch der Fürsten wider die Burggrafen behauptet, daß also die Burg ie und allewege dem Reich
verblieben, obwol die Burggrafen den Besitz davon zu
Lehn gehabt, auch sich in dem
Kauff-Brief, darinnen sie solches ihr Recht 1427 an die Stadt Nürnberg
verkaufft, das
Eigenthum beylegen, und
bekennen die Nürnberger gegen den Kayser selbst in einem Brief, daß die Burg auch nach dem
Kauff dem Kayser zustehe, und sie
nichts mehr als die gäntzliche Verwahrung an sich gehandelt, welches aber die Burggrafen, und
heutigen Marggrafen von
Brandenburg
niemals gestehen werden. |
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Neben dieser Burg sind noch 2 andere zu Nürnberg ehedessen gewesen, welche man in Lesung
der Geschichte von der Kayserlichen wohl zu entscheiden hat. Die eine liegt gleich an der Kayserlichen,
wenn man den Berg hinan gehet, und hat ehemals den Herren von Brauneck gehöret, nach deren
Absterben sie 1390 von dem Kayser Wentzeln an Burggraf Johannem verliehen worden, dessen
Nachkommen selbige nachmals an die Nürnberger verkaufft. Heutiges
Tages stehet an dem Ort weiter nichts als
ein Stall und Getraide Boden, der Stadt gehörig, auf welchem sowol, als in den übrigen Magazinen der
Stadt ein Uberfluß von Getraide, und insonderheit ein ziemlicher Vorrath sehr altes Getraides verwahret
wird, wie man denn im Jahr 1571 dem Kayser Maximilian II.
Korn gezeiget, und auf des besagten
Kaysers Verlangen ihm zu essen gegeben hat, das vor 150 Jahren gewachsen gewesen; nicht weniger
im Jahr 1621 aus einem 274 allda verwahrtem Getraide Brod gebacken hat, welches noch gantz wohl
schmeckend gewesen, von welchem altem Korne man dazumal noch 4000 Simmer gehabt hat. |
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Die andere ist die Burg der Herren von Hasenburg, welche die Kayser unter dem Sinnweiler Thor
von der Kayserl. Festung heraus den Hasenburgern verliehen, die es aber 1432 an die Nürnberger,
besage des beym Wagenseil befindlichen Diplomatis, verkaufft. |
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Unter den übrigen weltlichen Gebäuden pranget das vortreffliche aber noch nicht ausgebaute
Rath-Haus von Quater-Stücken, so
nächst dem Augspurgischen für das schönste in
Deutschland gehalten wird; das
Amsterdammer Rath-Haus aber an Schönheit übertreffen soll. Selbiges lieget gegen St. Sebalds-Kirche
über, in welchem alle Steine theils überguldet, theils aber künstlich gemahlet sind. Selbiges kan auch
viele künstliche Stücke von den besten
Meistern, sonderlich dem Albrecht
Dürrern, aufweisen. Unter andern findet man das Banquet daselbst abgemahlet, welches der Pfaltzgraf
Carl Gustav 1650 gehalten, wobey alle anwesende hohe Personen durch Joachim Sandrart gar
künstlich getroffen sind, und wird dieses, nebst einem andem, wo CHristus und die Jungfrau Maria
vorgestellet sind, für die schönsten
gehalten. |
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Vors dritte kann |
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{Sp. 1600} |
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man |
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- das wohlversehene Zeug-Haus, von dem bereits oben etwas gedacht worden,
- die Korn-Häuser, von
deren Vorrath ebenfalls schon Meldung geschehen ist,
- die von einem Schwibbogen unterstützte Fleisch-
Brücke,
- das Fecht- und Comödien-Haus und Wild-Bad,
- wie auch dem schönen Brunnen auf dem Marckt, nebst einem andern schönen
Brunnen auf dem neuen Bau;
- ferner der Brunnen im Rath-Hause mit einer zierlichen Schale, Säule und
Löwen;
- nicht weniger allerhand künstliche Mühlen,
- die Schlag- und mit grosser Kunst verfertigte Sonnen-Uhren,
- und endlich ausserhalb der Stadt die schönen Gärten, Kirchhöfe, die Heller-Wiese, und das Schieß-
Haus
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sehen. |
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Ihre Gassen erstrecken sich an der Zahl auf 528; sie hat über dieses 112 öffentliche Brunnen, 10
Marckt-Plätze, auch 14 grosse und
eben so viel kleine Uhren. |
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Eine von den merckwürdigsten Begebenheiten dieser Stadt anzuführen, so kan man zwar eigentlich
nicht sagen, wie sie ihre Reichs-Freyheit erlanget, doch ist obberührter massen die gemeine
Meynung, daß sie zu Ende
des 9
Jahrhunderts, nach Graf Albrechts in
Francken
Tode, als welcher sie vorher besessen, durch
Kayser Ludewigs III.
Verordnung erst zu ihrer
Freyheit gelanget sey, und daß
zwar in dem 11 Jahrhunderte Hertzog Heinrich in
Schwaben sich derselben
habe anmassen
wollen; allein, daß Kayser
Conrad II. sie wieder zum Reich gebracht habe;
wiewol andere wollen, daß sie allererst unter Kayser
Friedrich I. oder wie noch andere,
die sie noch um diese Zeit für keine, oder doch nicht sonderliche
Stadt erkennen wollen, zu behaupten suchen, noch später, und zwar erst im 13 Jahrhunderte dazu
gelanget sey, gestalt sie denn auch ihre meisten
Privilegien und Vorrechte
erst um diese Zeiten erhalten hat. |
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Wie der Kayser Heinrich I. sie zerstöret,
und hingegen die Kayser Lotharius II.
Conrad III. und
Carl IV. zu ihrer Wiederaufbauung
und Erweiterung das meiste beygetragen, ist bereits oben erwähnet
worden. |
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Verschiedene Kayser, als |
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- Otto I.
- Friedrich I. wie
einige wollen,
- ingleichen Rudolph I.
- Albrecht I.
- Ludewig V.
- Carl IV.
- Wentzel,
- Friedrich III.
- Maximilian I.
- Carl V.
- und andere
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hielten Reichs-Täge in dieser Stadt. In den
Jahren 1522. 1523 und 1524 wurden daselbst wegen der
Lutherischen
Reformation verschiedene
Fürsten-Täge gehalten, zu
welchen die Päbste Hadrian Vl. und
Clemens VII. ihre Nuntien sendeten, die um die Vollziehung der
Bulle Pabsts Leo X. und des
Kayserlichen Edicts wider Luthern anhalten solten. Es wurde aber
beschlossen, daß man in Deutschland ehestens eine freye Kirchen-Versammlung halten wolte.
Desgleichen wurde im Jahr 1551 ein anderer Convent nach Nürnberg angestellet, allwo am 23 Jul. ein
Friede mit den
Protestanten, bis aufs
künfftige Concilium gemachet wurde, welches denn der erste
Religions-Friede
gewesen ist, der auch nachmals zu
Franckfurt im Jahr 1539 ist
erneuert worden. |
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Sonsten ist dieses merckwürdig, daß im 13 Jahrhundert der Pöbel daselbst des Burggrafen
Friedrichs III. 2 schon erwachsene
Söhne, Johannem und
Sigismunden elendiglich ermordet, weil deren von ihren
Dienern unvorsichtig losgelassene
Hunde |
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{Sp. 1601|S. 820} |
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eines Sensen-Schmieds
Kind angefallen, nach welcher
That die meisten Sensen- und
andere dergleichen Eisen-Schmiede sich von da weg- und anders wohin begeben haben. Im Jahr 1349
entstund eine gefährliche
Rebellion unter den
Bürgern, indem es diese mit Graf
Günthern von Schwartzburg, der
Rath aber mit dem
Könige Carl in Böhmen hielt.
Weil nun der letztere Carln einnehmen wolte, so macheten die Bürger einen Auflauff, bemächtigten sich
des Rath-Hauses,verjageten die
Raths-Herren und
Patricien, die
gewiß nicht lebendig aus der Stadt
würden gekommen seyn, wenn sich nicht die Fleischer und Gerber ihrer angenommen, und sie durch
heimliche Gänge aus der Stadt gebracht hatten. |
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Dem Kayser Carl war an dieser Stadt viel gelegen; daher suchete er diesen
Tumult zu dämpffen, und die rebellischen
Bürger zu züchtigen. Diese wurden auch an einem
Tage, da sie mitten in ihrer grossen
Lust waren, und auf des Raths Unkosten
tapffer frassen und soffen, von dem Fränckischen
Adel unversehens überfallen. Worauf Carl
IV. selbst nach Nürnberg kam, die Rädelsführer zu gehöriger
Strafe zog, die verjagten
Patricien wieder einsetzete, und ihnen das
Regiment von neuem übergab,
so, daß nunmehr kein Bürger mehr bey der Regierung etwas zu sprechen hatte. |
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Im Jahr 1356 und 1377, wie auch 1407 und 1417, war ein grosses
Sterben, so, daß in einem Tage
öffters 100
Menschen begraben wurden.
Im Jahr 1585 sind in der Stadt und den beyden Vorstädten, Werth und Gostenhoff, 5400 Menschen
gestorben. |
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Im Jahr 1361 wurde sie von Marggraf Albrechten von
Brandenburg, der
Deutsche Alcibiades beygenamt, 6
Wochen belagert, bis endlich ein gütlicher
Vergleich erfolgte. Im Jahr 1631 wurde diese Stadt von dem Kayserlichen General Tilly belagert,
welcher aber gleichfalls unverrichteter Sachen wieder abziehen müssen. In dem folgenden Jahre muste
sie ein grosses ausstehen, indem sowol das Kayserliche als Schwedische Lager ihr auf dem Halse
war. |
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Das Stadt-Regiment ist sehr klüglich, und fast nach dem Fuß der Republick Venedig auf eine
gemäßigte
Aristocratie eingerichtet. Der Rath
bestehet aus 41
Personen, davon 34 aus den
adelichen oder
Patriciis, die 8 übrigen des
kleinern Raths aber aus gewissen erbarn
Kauffleuten, Künstlern und
Handwerckern
erwehlet werden. Die 34 Adelichen
können auf unterschiedliche Weise
getheilet werden, als in 26
Bürgermeister und 8 Alte
genannte; aus den 26 Bürgermeistern werden die 13 ältern, und 13 jüngern Bürgermeister oder
Schöppen genannt, unter welchen kein
Unterscheid. |
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Aus den ältern werden ihrer 7 die Herren Ältere, oder die Sieben-Herren genannt, unter denen 3 die
obersten Herren Stadt-Hauptleute, und wiederum 2 von diesen Losunger oder die Losungs-Herren sind,
welche das
Aerarium publicum, Privilegia und andere
Geheimnisse in der Obsicht haben, auch die höchsten
Ehren-Stellen, als des Reichs-
Schultheissen und Pfleger der Reichs-Vesten begleiten, und diese beyden Herren machen mit dem
dritten abermal ein special
Collegium der drey Herren
obristen Hauptleute aus, denen die
Verwahrung der |
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{Sp. 1602} |
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Reichs-Kleinodien,
Heiligthum, Stadt-Pannier, Secret-Insiegel, Stadt-Thor-Schlüssel, und viel anderes anvertrauet ist. |
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Zu solchen dreyen kommen noch vier andere Herren des Raths, woraus das vorgedachte Collegium
der Sieben-Herren entspringet, welches vor dem übrigen Rath unterschiedliche Vorrechte hat, und als
der
Grund des
gantzen Regiments angesehen werden
mag. Diese
tractiren die wichtigsten und geheimsten
Sachen, und wird bisweilen
bey gar schweren Nothfällen noch einer aus den klügsten ältern Bürgermeistern darzu gezogen, und
dieses Collegium hernach der Rath bey den achten genennet. |
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Gleichwie nun die oben angedeuteten 26 Herrn Bürgermeister alle zu dem alt und jungen
Bürgermeister-Amt, so sich alle 28
Tage abwechselt, in einem
Jahr gelangen können; also haben die 6
jüngsten Schöppen noch anbey diese
Verrichtung, daß sie alle Wochen
umwechseln, zwey und zwey, die Gefangenen sowol summarisch als auf
Articul vernehmen, mit
der Tortur gegen sie verfahren, auf angelangtes End-Urtheil dem Maleficanten den peinlichen Rechts-
Tag ankündigen, und neben den übrigen Schöppen dem öffentlichen Blut-Gericht neben dem Kayserl.
Bann-Richter beysitzen müssen. |
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Aus diesen 26 Herren werden auch die meisten
Ämter besetzt, als |
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- der Kriegs-Rath, so über die Militz;
- das Landpfleger-Amt, so über die der Stadt Nürnberg
zustehende Städtlein und Lande zu
befehlen hat;
- das Vormund-Amt,
- Scholarchen, Kirchen- und Ober-Allmos-Pflege,
- Curatel der Universität Altorff,
- Handwercks-Rüg-
Zinßmeister-Amt,
- die Aufsicht des Proviants, Zoll und Wage, des Banco publico, Ley-Hauses, Zeug-Hauses,
- u. w. d. m.
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Es haben auch die 8 Herren Alte genannte unterschiedliche Ämter, sonderlich das Bau-Amt,
Ungeldt, Aufnehmung der Bürger und Schutz-Verwandten, Nachsteuer, Mühl- und Bäcken-Ämter, und
noch viel andere mehr zu versehen. Sie haben absonderlich bey der um Ostern angestellten Raths-Wahl
viel zu sprechen, da 3 aus solchem Collegio von den 26 Herren, und 8 von Kauffleuten, Künstlern und
Handwerckern zu Wählern ernennet werden, sie hingegen neben den übrigen sogenannten des
grössern Raths, dessen Anzahl sich auf 2 bis 300 beläufft, aus den 26 Herren nur 2, nemlich einen
Bürgermeister und Schöppen, durch die mehrere Stimmen ebner
Gestalt zu erkiesen,
Macht haben. |
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Es werden aber alle Jahr die Raths-Herren auf ein neues Regiment
erwehlet. Denn sobald am heil.
Oster-Abend der Rath aufstehet, so hat aller Raths-Herren Amt, ausser oben ermeldeter 3 Herren und der 2
regierenden Bürgermeister, ein Ende, darauf wird am heiligen Oster-Tage in allen Kirchen
GOtt angeruffen, daß er zu der
neuen
Wahl seinen Segen geben
wolle. |
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Am andern Oster-Feyertage kommt der grosse Rath nach der Predigt vor das Rath-Haus, allwo von
dem Losungs-Schreiber die Bürger-Pflicht abgelesen wird. Hierauf wird selbiger zu den Chur-Herren des
vorigen Jahrs beruffen, welchem sie anzeigen, wem sie aus den sieben gemeinen Räthen die Macht
übergeben wollen, den neuen Rath zu erwehlen, deren denn 2 sind, zu welchen der alte Rath oder |
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{Sp. 1603|S. 821} |
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die 26 noch 3 aus den 8 alten genannten oder Patricien, so auch im Rath, aber keine Bürgerneister
oder Schöppen seyn, erwehlen, und diese 7 setzen sich zusammen, bestätigen die alten Raths-Herren
in ihrem Amt, und erwehlen an der Verstorbenen Stelle neue, welches alles folgenden Tages
publiciret wird. Also
kommen die Raths-Herren nach geleistetem
Eyd, und verrichtetem öffentlichen
Gebet wiederum zu ihren Ämtern, welche sodann die übrigen 16 genannte bestätigen, und so iemand
von ihnen abgestorben, andere an deren statt erwehlen. |
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Was die andere
Classe, nemlich die 8 des kleinern Raths
anbetrifft, so bestehet solche aus 8
Handwerckern, nemlich
Tuchmachern, Rothgerbern, Goldschmieden, Kürschnern, Metzgern, Schneidern, Bierbrauern und
Bäckern. Es kommen solche ie zu
Zeiten in den Rath, allwo sie unter
den
Adelichen eingetheilet sitzen, und ihre
Stimme in vielen wichtigen Sachen, ausgenommen, was ihr
Handwerck betrifft, geben
können. |
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Auf das Raths-Collegium folget das Collegium der Herren Consulenten, davon iedesmal einer
Procancellarius der Universität Altorff, 2 bey den
Appellationen, 4 bey dem Stadt- wie auch Land- und
Bauren-Gericht, und noch 2 bey dem Unter-Gericht sitzen, alle aber mit Consiliis und Responsis dem
Rath auf Begehren an die Hand zu gehen
verbunden sind. |
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Neben diesen
Gerichten
ist auch das Fünffer-Gericht, allwo vor 5 Herren des Raths, die man Rüge-Herren nennet, Dienstags und Donnerstags die
Injurien und Schlägereyen ausgetragen, auch die Ubertreter der
Policey- Kleider- und
anderer guten
Ordnungen gerüget und
abgestraffet werden. |
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Das Ober-Gericht ist mit 10 Schöppen, einem Richter und 2 beysitzenden Doctoren und andern
versehen. Das Forst-Gerichte bestehet aus 6 Raths-Herren, denen Wald-Herren, 12 Schöppen und 2
Consulenten. Das Zeidel-Gericht, welches bloß Criminalia tractiret, ist aus 13 Schöppen und dem
Kayserl. Bann-Richter bestellet. |
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Die Handelschafft hat ebener gestalt ihre Banco-Gerichte, worinnen die streitige Sachen, so wegen
der
ansehnlichen und
weitläufftigen
Commercien öffters entstehen, vor 2
Deputirten des Raths, 2 Herren Consulenten und den 4 Marckt-Vorgehern in der Stern-Stube
entschieden werden. |
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Gleichwie oben bereits
erinnert worden, daß die Nürnberger
wegen der
Regierungs-Art und
Commercien halber ein Modell von Venedig sey: also ist
gewiß, daß das Vormundschaffts-Amt
über
Wittwen und Waysen seine
Gesetze von
höchstgedachter Republique 1506 durch Conrado Imhofen abholen lassen. |
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Im übrigen ist auch dieses
wahr, daß durch die
ansehnlichen
Reisen der Adelichen
Familien viel herrliche Gesetze
und Ordnungen von Brüssel, Valenciennes und andern Orten dieser Stadt
nützlich beygebracht worden. Daß aber
von Nürnberg jährlich ein breiter Degen nach Brüssel abgeschickt worden, gleichwie auch nach
Straßburg geschehen, soll mehr eine Danckbarkeit vor Erhaltung der freyen Commercien, als der
communicirten
Stadt-Rechte
bezeuget haben. |
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Die
Patricien-
Geschlechter daselbst, deren
26 Familien sind, aus welchen der Rath genommen wird, haben vor den Patriciis anderer
Reichs-Städte vieles zum vor- |
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{Sp. 1604} |
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aus. Erstlich haben sie die
Herrschafft und das
Regiment der Stadt behauptet, welches in dem Interregno in den meisten Reichs-Städten mit den
Bürgern
getheilet werden
müssen. Sodenn haben sie ihren
Adel iedesmal ungemenget gehalten,
dergestalt, daß noch ietzo einer, so in
bürgerlichen
Stand
heyrathet, nicht eher als im
vierdten Glied wieder in den Rath gelangen kan. Dahero sie ihre Ahnen in unverfälschter
Ordnung ausweisen können,
und nicht, wie in andern Reichs-Städten, sich mit den bürgerlichen vermischet. Sie sind also von dem
andern Adel in nichts
unterschieden, als daß sie in der
Stadt
wohnen, und sich verburgert, welches
iedoch in den
alten
Zeiten etwas unschädliches und
gewöhnliches war. |
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Und obwol die Fränckische
Ritterschafft sie auf ihren
Tournieren nicht leiden
wollen; so findet sich doch in
den Geschichten, daß sie auf
unterschiedenen Tournieren
gewesen. Im
Jahr 1198 hielt
Kayser
Heinrich IV. zu Nürnberg
ein Tournier, worauf sie ohne Weigerung angenommen worden, und ihre
Rechte von dem Kayser bestätiget
bekommen. Im Jahr 1394 und 1416 sind sie auf den Augspurgischen Tournieren gewesen. Endlich hat
Kayser Carl V. ein Tournier zu Nürnberg gehalten, auf welchem die andern
Ritter die Nürnberger
zulassen
müssen, und hat der Kayser ihnen das
Recht bestätiget, daß sie gleich dem Land-Adel zu allen Tournieren zugelassen werden
solten. Ob aber solches bey jetzigen
Zeiten an der
Fürsten
Höfen paßirt werden dörffte, daran ist
billig zu
zweiffeln;
siehe Patricius. |
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Was endlich die
Nahrung der Stadt anbetrifft, so liegt sie
zwar auf einem sandigten Boden, und hat keinen Wein; sie bauet aber eine grosse Menge Taback,
welchen sie den benachbarten
mittheilet. Das meiste werffen die
Commercien ab, welche gröstentheils
auf Künstleyen beruhen, welche von ihnen selbst verfertiget werden, daher das Sprichwort entstanden
ist: Nürnberger Hand, gehet durch alle Land. Wie sie denn den
Ruhm haben, daß sie jedesmal die besten
Künstler gehabt, und unterschiedene Sachen erfunden. Unter ihren Mahlern sind
Dürer und Sandrart
sonderlich
berühmt. Sie haben das Gold-
Dratziehen und Schellen erfunden. |
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Was die Vorrechte der Stadt anbelanget, so ist ein Kayser vermöge der
güldenen Bulle, von welcher
die ersten 23
Capitel zu Nürnberg gemachet,
und im Jahr 1356 daselbst publiciret worden sind,
verbunden, seinen ersten
Reichs-Tag allda zu halten. Die
Testamente der Bürger gelten, wenn nur 2 Zeugen selbige unterzeichnet. Der Rath hat seine
Austräge von den Städten
Winßheim und Weissenburg im Nordgau. |
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Sonst gehören nach Nürnberg die
Stadt Altorff, die
Festung Lichtenau, die Städtlein Hersburg,
Velden, Hippoltstein, Grafenberg und Lauffen, nebst den
Schlössern Hauseck und Reicheneck,
wie auch denen
Dörffern, welche insgesamt von
denen 4 Flüssen, der Pegnitz, der Schwabach, Schwartzbach und Regnitz umschlossen sind, worüber
ein Landpfleger-Amt gesetzet ist, und muß die
Republick zu den Römer-Monaten fast
eben so viel als ein
Churfürst, oder der
Ertz-Bischoff von Saltzburg, nemlich
monatlich 40 zu Roß, und 250 zu Fuß,
oder an
Geld 1480 Fl. zu
Unterhaltung des
Cammer-Gerichts aber
jährlich
ordentlich 300, mit |
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{Sp. 1605|S. 822} |
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der Vermehrung aber 500 fl. geben. |
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Die
Bürger in dieser Stadt können für
kein fremdes
Gericht gezogen werden, auch
kan unter 600 Gold-fl. von dem Ausspruch der dasigen Gerichte nicht
appelliret werden. |
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Im Jahr 1730 hatten sich die Beschwerden der Bürger und
Kaufleute, wegen der harten
Auflagen, womit sie von
dem
Rath beschweret wurden,
dermassen gehäufft, daß solche endlich in einen ordentlichen Proceß vor dem Kayserlichen Reichs-Hof-
Rathe ausbrachen. Denn es beklagete sich im
Februar besagten Jahres der Magistrat
zu Nürnberg, daß einige Kaufleute sich von ihrer Gebührniß entziehen wolten, und bate, sie zu ihrer
Schuldigkeit anzuweisen, und das etwa
eingebrachte dem Magistrat communiciren zu lassen. |
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Hierauf wurde den 16
Mart. ein
Decret an diese Kaufleute
erkannt, daß sie ihren
Pflichten nachkommen, und
zu Bestreitung derer Reichs- Creiß- und anderer der Reichs-Verfassung, und ietzigen
Zustand der
Sachen nach, die
nöthigen
Anlagen, gleich andern Bürgern
ohnweigerlich entrichten, auch sonst dem Bürgerlichen
Gehorsam sich
keinesweges entziehen, folgsam wie dieser in einer keinen Verzug leidenden Contributions-Sache
ergehende Kayserliche Befehl
würcklich befolget worden, in
Zeit 2 Monate bey Ihro Kayserlichen Majestät anzeigen sollen, mit der Verwarnung, daß sonsten in
puncto Executionis andere schärffere
Verordnung ergehen
solte. |
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Dieses
Rescript muste der Magistrat
publiciren. Es sollen aber
bey der Expedition erstgemeldeten Abschiedes der Herr Reichs-Vice-Cantzler auf ausdrücklichen
Befehl Ihro Kayserl. Majestät die
Clausel haben beyrücken lassen: Bis auf weitere
Kayserliche Verordnung und
Befehl. Hierauf kam der
Handels-Stand mit verschiedenen
Vorstellungen und Erklärungen auf
das an sie ergangene Decret ein, und stellete die
Noth der Bürgerschafft in Nürnberg vor,
wie auch, daß sie unter andern vielen
Abgaben auch noch bis
ietzo die Türcken-Steuer und andere Anlagen, als wenn würcklich Krieg wäre, entrichten
müsten; zeigte auch an, daß die
Kaufleute dem obigen Decrete Folge geleistet, und bat um baldige Hülffe. |
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Insonderheit suchte die Kaufmannschafft eine Local-Commißion auszubringen, damit die
Rechnungen des Raths und die bisherige
Wirthschafft daselbst
desto genauer könte
untersuchet werden. Es
hat auch nach der Zeit verlauten wollen, daß sowol von dem Reichs-Hof-Rathe, als auch Ihro Kayserl.
Majestät die Absendung einer Kayserlichen Commißion nach Nürnberg würcklich beschlossen gewesen,
und nur über die Art und Weise, wie solches geschehen sollen, kein
Schluß gefasset gewesen
sey; da immittelst der Rath bisher sein äusserstes gethan hat, sothane Commißion abzuwenden. |
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Es scheinet auch als ob sie hierinnen nicht
unglücklich gewesen, allermassen,
ohngeachtet diese
Streitigkeit noch nicht geendet ist, so
viel man
weiß, bis ietzo keine Local-
Commißion dahin abgegangen ist, sondern der Proceß noch beständig vor der zu Wien niedergesetzten
Kayserlichen Commißion fortgesetzet wird. Wie aber dermaleinst diese Sache ablauffen werde: solches
muß
Zeit lehren. |
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Was endlich das Wapen die- |
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{Sp. 1606} |
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ser Stadt anbelanget: so ist selbiges ein gespaltener Schild, in dessen ersten güldenem Felde ein
halber schwartzer Adler zu sehen, da hingegen das andere Feld von roth und Silber sechs-fach schräge
getheilet ist. Ausser diesem Wapen führet die Stadt noch eines, nemlich im güldenen Felde einen
schwartzen Adler, welcher einen gecrönten Jungfrauen-Kopff mit gelben Haaren hat, welches aber
eigentlich das Wapen des
Schlosses ist, so demselben der
Kayser Heinrich IV. verliehen hat, da es ihm, wie oben angeführet worden, getreu verblieben ist, und
sich nicht hat einnehmen lassen. |
-
Lünigs Reichs-Archiv Part. spec. et
ejusd. cont. 1. 2. 4. Th. II.
- Wagenseil de Civitate Norimb.
- Lätus de Rep. Norimb. Lib. IV.
- Knipschild de
Civit. Imp. Lib. III. c. 38.
- Conr. Celtes de origine, situ, et moribus Norimbergae, unter den Wercken des
Pirckheimers.
- Aventin. Annal. Boj.
- Meisterlin. Exarat. rer. gestar. inclut. Civit. Newronbergens. beym Ludewig Reliqu. MSCtor. T. VIII.
p. 3. u. ff.
- Lambert. Schaffnaburg. Chron. August. beym
Freher. T. I.
- Datt. de pac. publ. Lib. I.
- Lehmann
Speyer. Chron. Lib. VII.
- Müller Reichs-Tags-Theatr. P. I.
- Eobanus Hessus Norimb. illustrat.
- Sagittar. Hist. Antiqu. Norimberg.
- Zeiller Topograph Franc.
- Pistorius Franc. Rediviv.
- Ludewig Erläuterung der güldenen Bulle.
- Ebend. Noriberga
insignium Imperii tutelaris.
- Falckenstein Nordgauische Alterthümer II. Th. 11. Cap.
- Seckendorff
Histor. Lutheran. Lib. III. p. 19. u. ff.
- Sleidanus Lib. IIX.
- Mosers Reichs-Fama.
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