Titel: |
Fürsten-Täge |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
9 Sp. 2268 |
Jahr: |
1735 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 9 S. 1156 |
Vorheriger Artikel: |
Fürstenstuhl |
Folgender Artikel: |
Fürstenthum und Gewalt |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Anmerkung |
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Fürsten-Täge
lat. Conventus
Principum, sind solche
Zusammenkünffte, welche die
Stände des Reichs
Krafft habender
Landes-Fürstl. Hoheit
anzustellen befugt, und auf denen sie so wohl ihre
eigne, als des
Reichs Grund-Gesetze
abhandeln. |
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Und werden von sämtlichen
Fürsten
so Geist- als
Weltlichen, oder jene vor
sich, oder diese auch absonderlich gehalten. Es begeben sich aber entweder die
Fürstliche Personen selbst oder dero Abgeordnete aus einem oder mehr
Creyßen des
Römischen Reichs an einen bestimmten
Ort zu sammen. |
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In Schlesien heißet ein Fürsten-Tag so viel als ein
Land-Tag, welcher
jährlich zu Breßlau auf |
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{Sp. 2269[1]} |
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HIS-Data: korrigiert aus 2266 |
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dem
Rathhause von denen Schlesischen
Land-Ständen gehalten, und über die
Kayserlichen Propositionen deliberiret wird. |
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