Titel: |
Anlage, Tributum, Taxe |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
2 Sp. 351 |
Jahr: |
1732 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 2 S. 193 |
Vorheriger Artikel: |
Anläuffe des Teuffels |
Folgender Artikel: |
Anlage, oder Grund-Lage |
Siehe auch: |
|
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
|
Stichworte |
Text |
Quellenangaben |
|
Anlage, Tributum, Taxe, sind
Steuern, welche von
der Obrigkeit denen
Unterthanen zu
gewissen Zeiten auferlegt werden, und gehört es sonderlich unter
die Regalien, daher
sie auch ordentlicher Weise von der
hohen Obrigkeit
angelegt werden; Auch nennet man dasjenige Anlagen, welche besondere
Gemeinden,
Zünffte und
Gesellschafften zu ihrer
Nothdurfft unter sich machen. |
Speidel.
Spec. Obs. Jur. Pol. Hist. |
|
Ferner wird auch in denen
Rechten dasjenige eine Anlage, Anwurff,
Heger, Zuwachs und Anschütt,
lat. Alluvio
gennet, wenn ein Stücke
Landes sich durch den Trieb des Wassers unvermerckt an
Meer-Ufern anlegt, und kömmet nach denen alten
Rechten demjenigen zu gut, an
dessen Land es sich ansetzet, worvon unter dem
Wort Alluvio Tom. I. p.
1277. ein mehres gedacht worden. |
-
Besold. Thes. Pract.
- Speidel.
Spec. Obs. Jur. Pol. Hist.
|
|
|
|