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Zedler: Anlage, Tributum, Taxe HIS-Data
5028-2-351-6
Titel: Anlage, Tributum, Taxe
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 2 Sp. 351
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 2 S. 193
Vorheriger Artikel: Anläuffe des Teuffels
Folgender Artikel: Anlage, oder Grund-Lage
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

Stichworte Text Quellenangaben
  Anlage, Tributum, Taxe, sind Steuern, welche von der Obrigkeit denen Unterthanen zu gewissen Zeiten auferlegt werden, und gehört es sonderlich unter die Regalien, daher sie auch ordentlicher Weise von der hohen Obrigkeit angelegt werden; Auch nennet man dasjenige Anlagen, welche besondere Gemeinden, Zünffte und Gesellschafften zu ihrer Nothdurfft unter sich machen. Speidel. Spec. Obs. Jur. Pol. Hist.
  Ferner wird auch in denen Rechten dasjenige eine Anlage, Anwurff, Heger, Zuwachs und Anschütt, lat. Alluvio gennet, wenn ein Stücke Landes sich durch den Trieb des Wassers unvermerckt an Meer-Ufern anlegt, und kömmet nach denen alten Rechten demjenigen zu gut, an dessen Land es sich ansetzet, worvon unter dem Wort Alluvio Tom. I. p. 1277. ein mehres gedacht worden.
  • Besold. Thes. Pract.
  • Speidel. Spec. Obs. Jur. Pol. Hist.
     

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Stand: 26. März 2012 © Hans-Walter Pries