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Quellenangaben und Anmerkungen |
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Aach oder Aachen, ist eine
freye Reichs-Stadt in
Teutschland, und liegt an der
Gräntze des Hertzogthums
Limburg und Jülich unter dem 17 gr. long. und 50 gr. 46 min. latit. |
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Die Niederländer heissen es Aacken; die
Lateiner Aquisgranum
oder mit Rheginone: Thermae grani, oder wie Luitprandus will: Grani palatium; die Frantzosen: Aix de la
Chapelle. |
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Wer es
erbauet hat, ist nicht
gewiß ausgemacht; die
Meynungen davon sind sehr
unterschieden. Einige halten
davor, Nero habe einen Bruder, Granus, gehabt, welcher den
Grund dazu geleget hätte: und
führen zu mehrern
Beweiß an dasjenige
Privilegium, welches
Käyser Carl der Grosse der
Stadt und Kirche zu Aachen
verliehen hat; als worinnen befindlich ist, daß er bey der Jagd die warmen Bäder, nebst unterschiedenen
alten
Gebäuden, entdecket habe, welche
gedachter Granus aufgeführet hätte; zugeschweigen aber, daß noch nicht ausgemachet ist , ob jemahls
ein Bruder des Nero Granus geheißen habe. So ist auch noch nicht sattsam
dargethan, ob erwehntes diploma ächt,
oder ob es nicht vielmehr nach
Conrings Meynung untergeschoben und
erdichtet sey. Conradus Celtes und
andere
glauben: es käme diese Stadt von
Apolline Grano her, und wäre dieselbe von dem
Könige der Hunnen Attila,
geschleifft worden. |
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Es beruhen aber gedachte Meynungen auf sehr schlechten Gründen: inzwischen geben einige
Umstände Anlaß zu glauben, daß dieser
Ort von einem, mit
Nahmen Granus, mag erbauet
worden seyn: denn der Poete Lucilius, wie auch Cicero
thun einiger Granorum
Erwehnung; desgleichen findet man auch diesen Nahmen in
verschiedenen Römischen
Inscriptionen, und ist diesemnach gar
vermuthlich, daß ein Granus den
Grund dazu mag geleget, und die Stadt von ihm den Nahmen Aquae graniae, ober aquae grani
überkommen haben, zumahl da der
Ursprung des
Wortes Gran mit dem sandichten
Boden dieser
Gegend übereinkäme; wie wir etwa
anderwärts finden, daß einige andere
Dinge von ihren Erfindern die
Benennung haben: als das forum Julii
von Julio; die Aquae Sextiae, von einem Sextio; desgleichen rhegium Lepidi, Lex Pompeia, und viele
andere mehr. |
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Der Ort lieget ungemein
bequem, und hat viel
köstliche Gesund-Brunnen, und warme Bäder, bey welchen die Hitze oft so groß ist, daß man das
Wasser bey 8 und mehr
Stunden vor dem
Gebrauch
muß stehen lassen. Und ob gleich nicht
zu
läugnen stehet, daß es dem
Carlsbad an
Kräfften überaus viel nachgiebt;
so wird es doch von denen um selbige Gegend wohnenden Leuten bey Lähmungen derer Glieder,
äusserlichen Schäden, Scorbut, Kopffweh, Augenbeschwerung, Colic und andern Krankheiten nicht
sonder mercklichem
Nutzen gebrauchet. |
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Es stehet also nicht zu vermuthen, daß er erst zu
Zeiten Carls des Großen, erbauet
worden wäre, vielmehr ist glaublich, daß schon längst zuvor der Grund dazu geleget worden: ob gleich
gewiß ist, daß er dieselbige durch prächtige Gebäude erweitert und
ansehnlicher gemacht habe. Er
erwehlte sie gar zu seiner
Residentz, damit er denen
Völckern, so er sich unterwürffig
gemacht hatte, etwas näher wäre, und ein wachsames Auge auf sie haben könnte; theils, weil ihm die
Lage sehr wohl gefiel: deswegen es noch der Königl. Stuhl heißet, und hat man eben Caroli M.
Gewogenheit zu dieser Stadt von keiner Hexerey herzuleiten. |
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Zu
Anfang des 9ten
Jahrhunderts wurde die Stiffts-Kirche zu
unserer lieben Frauen zu
Stande gebracht, und im
Jahr 804 am
Tage der Erscheinung Christi
eingeweyhet: zu welchem
solennen actu er |
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{Sp. 11|S. 46} |
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denn den damahligen Pabst Leo mit denen sämtlichen Cardinälen und
Bischöffen aus Italien und
Franckreich, wie auch andern
vornehmen
Herren, einlude. Er
wurde auch in eben dieser Kirche
an. 814 begraben, aus welcher
Ursache die
Könige von Franckreich bis
diese
Stunde nach ihrer Crönung das kostbare
Leichentuch ihres Vorfahren zu dieser Kirche senden, wie an. 1722 geschehen. |
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Käyser Otto der III, ließ an. 1000 sein Grab aufmachen, und nahm das güldene Creutz, so man ihm
an den Halß gehänget hatte, nebst denen übrigen Kleidern, so noch nicht verweset waren, mit sich:
Dieses Käysers Eingeweide sind hernach daselbst begraben worden. |
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Die Normannen schleiffeten im Jahr 882 die
gantze schöne
Gegend, verbrannten die Stadt und den
schönen von Carl dem Grossen aufgeführten Pallast: doch blieb die herrliche Stiffts-Kirche unbeschädigt
stehen. |
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Die Pest hat auch einige mahl schrecklich allda gewütet, wie denn anch der gute Ort vielen
Brandschaden erlitten. |
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So viel die vortrefflichen warmen Bäder betrifft, so haben dieselben sonderlich 3 besondere Qvellen:
als das von Carolo dem Grossen erbauete Käysers-Bad; nechst diesem das Cornelius-Bad, und endlich
die Bäder zu Borthscheid, welches
Dorff ohngefehr einen
Büchsenschuß von der Stadt lieget. |
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Die
Stadt selbst lieget etwas tieff, und ist
mit 2 Graben, und eben so viel Mauren versehen, wird in die äusserste und innerste Stadt getheilet;
davon die letztere 10; die ersteren 11 Thore hat, von welchen aber das eine beständig zugehalten wird.
Unter denen 27 daselbst sich befindlichen Kirchen waren vor alten Zeiten 3 Stiffts-Kirchen: vorietzo aber
sind deren nur 2, nemlich der lieben Frauen Münster und St. Adelbert. |
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An dem Frohnleichnams-Fest wird ein vermummter grosser
Mann, so Carolum M. anzeigen
soll, alldar auf einen hohen Wagen zur
besondern
Solennität mit herum
geführet. Denn weil Carl der Grosse auf Verlangen Käysers Friderici Barbarossae von Pabst Paschali III,canonisirt worden, und so wohl in Aacken, als in einigen Niederländischen und Spanischen Orten,
wiewol nicht von allen
Catholischen, venerirt wird, so
will man auch bey diesem Feste seine Heiligkeit mit gehöriger devotion beehren. |
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Die Stadt ist mit 3 unterschiedlichen
Wassern versehen, welche aber bey
dem so genannten Wasserthurm in einander fliessen, und sich endlich mit dem Fluß Worm zugleich in
die Ruhr ergiessen. |
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Sie hat einen sehr weitläufftigen Umfang, und könnte noch einmahl so viel
Häuser, da deren doch 3000 sind, in sich
fassen. Das daselbst befindliche
Rathhauß, so an. 1353. soll
gebauet worden seyn, ist
sehenswürdig, desgleichen viele
Antiquitäten von denen Carolingischen
Zeiten, aus welcher Ursache der
berühmte Peirescius gerathen, daß es
einem rechtschaffenen Franzosen und
Teutschen weit nützlicher,
wenn er die Carolingischen
Alterthümer betrachtete, als wenn er
die alten Römischen Qvackeleyen mit so vielen
unnöthigen Unkosten
beschauete. |
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Es ist auch
berühmt wegen der guten Tuche, des
vielen Kupfferwercks, und derer vortrefflichen Pistolen, so allda verfertiget werden; ingleichen wegen des
Stapels von dem Woll-Handel. Die
Bürger haben das
Privilegium, daß sie in dem
gantzen
Reiche keinen Zoll geben dürffen, auch von
fremden
Gerichten im gantzen Reich
nirgends können in Arrest behalten werden. |
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Das
Weichbild der Stadt hat einen
Umfang von einer gantzen Meile rings umher, worinnen 21
Dörffer liegen. Es wird das Reich
von Aach
genennet. Das
Regiment der Stadt bestehet
aus 170
Personen, davon 129 den so
genannten |
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{Sp. 12} |
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grossen
Rath, die übrigen 41 aber den
kleinen Rath ausmachen, welche von 5 Zünfften
erwehlet werden, so auch in einigen
andern
vornehmen
Reichs-Städten
gebräuchlich. Von diesen Zünfften
werden ebenfalls die
Assessores zu dem alten berühmten
Schöppen-Stuhl in Acken erwehlet, an welche noch die
Stunde die
Appellationes aus Niemägen und andern
Niederländischen Plätzen ergehen, wie vorzeiten die Appellationes an den
Magdeburgischen Schöppen-
Stuhl aus Pohlen, Böhmen und so ferner gebräuchlich waren. |
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Sie erkennet unterschiedene andere Schutz-Herren nebst dem
Käyser: als das
Hauß Österreich, wegen der
Obervoigtey in Brabant; desgleichen den
Churfürsten von
Cölln; den
Bischoff zu Lüttich; wie nicht
weniger den Chur-Fürsten zu Pfaltz, der als
Hertzog zu Jülich einen Voigt
da hat, welcher auch das Schutz- und Geleits-Recht zu exerciren hat. |
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In vorigen
Zeiten sind
unterschiedene Concilia allda
gehalten worden: als
an. 789; ferner an. 799, wo Alcuinus wider
Felicem von Urgel
disputirete, nach diesem an.
802, da Carl der Grosse aus Italien kam; und auf dessen
Befehl wiederum an. 809.
Desgleichen ist auch unter denen nachfolgenden Käysern an. 816. 819. 836. 860 und 862, wie auch bey
der
Crönung Ottonis im Jahr 917
geschehen. An. 1022 wurden auch etliche Bischöffe zu einem Synodo versammlet, bey der zwistigen
Wahl Ottonis IV, wider Käyser
Philippum; An. 1197 muste Otto Acken erst erobern, wiewohl damahls die Stadt in leidlichen
Zustande blieb. |
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Als Rupertus aus der Pfaltz an. 1401 zum Käyser wider Wenceslaum erwehlet worden, und die
Stadt Acken selbigen zur Crönung nicht einlassen
wolte, wo er sie nicht 6
Wochen und 3
Tage belagert hätte; So gerieth sie
darüber in die
Reichs-Acht, und ward
elendiglich heruntergebracht. |
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an. 1574 wurden etliche
Protestanten in den
Rath genommen, welches
Gelegenheit gab, daß die deswegen
gehabten
Streitigkeiten endlich an. 1581 in einen
öffentlichen
Aufruhr ausbrachen, und Rudolph der
II, den
Lutherischen Rath an. 1598 in
die
Acht zu erklären sich berechtiget
zu seyn vermeynte. Der Churfürst von
Cölln war der scharffe Executor
gedachten
Käyserl.
Willens, und setzte den
Catholischen Rath wieder
ein. |
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Hierauf blieb es eine Zeitlang ruhig, so lange, bis sich das
Regiment in denen
Jülichischen
Landen
veränderte: denn, weil der
Catholische Rath durch die Protestantischen Bürger um unterschiedliche
Gerechtigkeiten war gebracht
worden, und sich diese so wohl in
Religions- als
Policey-Sachen einiger
unziemlichen
Freyheiten bedienten; als
beschwerte man sich darüber bey dem Käyser, welcher denn nachdrücklich anbefahl, alles auf den
vorigen Fuß zu setzen. |
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Ob sich nun zwar Chur-Pfaltz derer Protestanten treulich annahm; so wurde doch nichts
destoweniger
Anno 1614 die Stadt in die Acht erkläret, und
der Churfürst von Cölln, benebst dem
Ertz-Hertzog Alberto, welcher Gubernator derer Niederlande war, zu Executorn erwehlet. Ambrosius Spinola war derjenige, welcher
mit der einen Armee von dem letztern nach Aachen geschickt, und nach wenigem Widerstand als Uber-
winder in die Stadt gelassen wurde. Er that seinem obhabenden
Amte Genüge, und setzte die Catholicken
gar bald in ihre vorige Ämter, und gab ihnen ihre Freyheiten wieder. Die Spanische Besatzung ist auch
bis mitten in dem 30 Jährigen Krieg, in welchen sie viel Drangsal gelitten hat, in der Stadt liegen
blieben. |
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Im Jahr 1656 brannte sie fast
gantz und gar ab; nach geschlossenem
Frieden aber zwischen Spanien
und Franckreich |
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{Sp. 13|S. 47} |
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an. 1668 ist sie wieder sehr zu
Kräfften gekommen. |
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Vermöge der
güldnen Bulle ist
verordnet, daß die
Römischen Könige sich
da
sollen
crönen lassen: weil man sich
aber wenig darnach gerichtet hat, gleichwohl die
Stadt von ihrer Gerechtsame sich
nichts will abkürtzen lassen; als protestiret sie bey iedweder Crönung, und fordert von dem neuen
Käyser und denen
Chur-Fürsten einen Revers,
krafft welchen sie in ihren
luribus bestätiget und dabey
versichert wird, daß gegenwärtiger Actus ihren Rechten nicht zum
Nachtheil gereichen solle. Zudem
müssen die Reisekosten den Ackischen Deputirten wieder erstattet werden, statt deren anietzo jeder
von dem Käyser eine güldene Kette mit einem Gnaden-Pfennig bekommt; sie werden durch Käyserliche
Gesandten abgeholet, wiewohl solches bey Kayser Caroli IV Crönung wegen vorhergängiger
Abwesenheit Sr. Käyserl. Maj. unterblieben; sie bekommen das Pferd, darauf der Käyser bey der
Crönung geritten, und dürffen einen Griff in die auszuwerffende Crönungs-Müntze thun. |
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Inzwischen ist gewiß, daß die Stadt Aachen der Ertz-Sitz und Archisolium imperiale, oder Stuhl
derer Käyser ist, man findet auch daselbst verschiedene Stücke vom Reichs-Geräthe: als nemlich[1] |
[1] HIS-Data: siehe auch:
Reichs-Kleinodien (Aachische.) |
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1) den Sebel Caroli M. |
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2) eine Lade, in welcher von dem ersten Märtyrer S. Stephano das Blut aufbefindlich
seyn soll; |
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3) das Evangelien-Buch, welches mit goldenen Buchstaben auf Baumrinden
geschrieben. |
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Es hat auch diese Stadt sich das Recht, das Reichs-Geräthe insgesamt zu
verwahren, anmassen , und solches
aus einem vom Käyser Richardo an. 1262 erhaltenem Privilegio behaupten
wollen: allein es hat der
Käyser Sigismund denen Nürnbergern ein Privilegium ertheilt, Inhalts dessen er sie die
Reichs-Insignia
beständig aufzuheben berechtiget, und erweisen dieses die Diplomata beym Wagenseil, und
Ludewig vom Pabst Martin. V, de anno 1425 gar deutlich, daß also mithin die Aachner sich vergebens
bemühet, denen Nürnbergern dieses Recht
streitig zu machen. |
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Unterdessen hat doch Aachen vor
sich, daß die
Crönungen der
Käyser alle daselbst geschehen,
anerwogen, wenn (wie doch selten geschehen) anderwärts eine Crönung vorgenommen worden, man
allezeit die
Ursache
angezeiget: woraus also unlaugbar folgt, daß keiner andern Stadt als Aachen das Crönungs-Recht
derer Käyser zustehe; sintemahlen man sonst wohl schwerlich eine Ursache anzuführen
nöthig gehabt, sondern die Crönungen
ohne Anführung einer
Raison anderwärts hätten unternommen
werden können. |
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Es hat auch diese Stadt Aachen bey der Crönung einen mercklichen
Vorzug darinnen, daß sie an eine
besondere Tafel gezogen wird: Denn erstlich ist die Tafel, an welcher die
Fürsten des Reichs
geistlichen und weltlichen Standes sitzen; so dann die Chur-Tafel, welche eine Stuffe höher als die
Fürstliche: und drittens die Tafel derer erbaren Städte, woran 1) Aachen, 2)
Cölln, 3) Nürnberg, 4)
Franckfurth sitzen, und also
Aachen die Oberstelle hat, da sonst die Stadt Aachen bey
Reichs-Tägen auf der Rheinischen Banck
erst nach Cölln sitzet, wiewohl sie dißfalls starck protestiret. |
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Beyläuffig kan noch gemercket werden, daß der
regierende Käyser allezeit zu
dem Canonico bey dem hohen
Stiffte dieser Stadt
erwehlet werde: deßwegen der Käyser
gleich nach der Crönung einen besondern
Eyd schwehret, und vor die
Reception dem Stifft zu unserer lieben Frauen 57 Rheinische Goldfl. nebst 3 Fuder Wein liefern
lässet. |
Vid.
- de Ludewig in der Erläuter. der
güldenen Bulle, 1. 2 Theil.
- Ej. Norimberga insignium Imperii tutelaris. Elect. Iur.
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{Sp. 14} |
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Publ. T. 6. |
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- Glafey Hist. Germ. Polem. Privileg.
- Car. Magn. ap. Goldast. t. 2, const. et ap. Noppium l. 3.
- Knipschild. de Civit. imper.
- Ditmarus Chron. 4.
- Noppii Aacher Chron.
- Eckard.
Diss. de Apolline Grano in Act. Brud.
- Broweri et Maßenii Annal. Trevirens.
- Conrad. Celtes l. 3. amor.
- Ludolffs Schaubühne, anno 1614.
- Conring. de Orig. Iur. C. 12.
- Limnaeus Iur. P. l.7.
- Petri a Beck
Aquisgranum,
- Adlzreiter P. 1, l. 9.
- Petr. de Marca de Marca Hispan. K. 3, c. 6. Apparatus luris Publ. p. 97, seq.
- Crönungs-Diarium Caroli VI, in Append.
- Müllers Reichs-Tags-Theatr. sub Maximiliano I.
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