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Text |
Quellenangaben |
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Cöln am
Rhein,
Lat. Colonia Agrippina
[1], ingleichen Colonia Vbiorum, eine von denen
vornehmsten
Reichs-Städten in
Teutschland, soll
von denen Vbiis zuerst
erbauet worden seyn,
welche sich, da sie sonst in der Wetterau, dem
Westerwalde und einem
Theil von Hessen ihren Sitz
gehabt, wegen derer stetigen
Kriege mit denen
Catten 35.
Jahr
vor Christi Geburt über den Rhein begeben haben, allwo ihnen der
Kayser Augustus
die Felder, so vorhin denen Condrusiern gehört,
auch einen Theil von derer Eburoner und Menapier
Lande eingeräumet, worauf sie an diesem
Orte
diese Stadt angeleget, deren ersten
Namen man
nirgends findet. |
[1] |
HIS-Data: korrigiert aus: Aprippina |
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Hernach ist auf
Befehl der Julia Agrippina,
so eine
Tochter Germanici und Gemahlin des Kaysers
Claudii war, eine Römische Colonie dahin geführet
worden, weil sich die Vbii an ihren Groß-Vater
Agrippum ergeben, und sie selbst an diesem Orte
gebohren war; daher diese Stadt Colonia
Agrippinensis, und die |
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{Sp. 578} |
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Vbii, Agrippinenses
genennet worden, und ist
diese Colonie Juris Italici gewesen. |
- l. 2. §. 2.
π.
de
Censibus.
- Tacitus Annal. …
- Plinius Hist. Nat. …
- Strabo …
- Althamer.
- Willichius et Glareanus in
Tacit.
de mor. Germ. ap. Schardium Rer. Germ. …
- Birckeimer de loc. Germ.
ibid. …
- Gebwiler de libert.
Germ. .. ibid. …
- Cellarius Not. Orb. Ant. …
-
Pfeffinger
ad
Vitriar. J. Publ. …
- Mascou. Geschichte
derer Teutschen …
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Von der
Zeit an hat sie es auch beständig mit
denen Römern gehalten, und haben sich in und bey
derselben viele Merckwürdigkeiten zugetragen.
Vitellius ward bey dieser Stadt von denen Soldaten
zum Römischen Kayser ausgeruffen, und da ein
Krieg zwischen denen Römern und Batavern
entstanden, indem diese letztern auf Anstifften des
Ciuilis wieder jene rebelliret,
musten die Vbii am
meisten dabey leiden, auch die Stadt selbst sich
ergeben. |
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Doch nachdem die Römer wieder
Meister
wurden, griffen die
Einwohner der Stadt Cöln die
Teutschen, so bey ihnen waren, unvermuthet an,
und massacrirten selbige, welches ihnen vielleicht
übel würde bekommen seyn, wenn ihnen nicht die
Römer bald zu Hülffe gekommen wären; solches
geschahe zu denen Zeiten des Kaysers
Vespasiani. |
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Trajanus, welcher allhier von dem Kayser
Nerua zu seinem Collegen und Nachfolger ernennet
worden, hat diese Stadt nach Römischer Art
erbauen lassen, und selbige mit dem
Römischen Rechte und vielen
Freyheiten begabet. |
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An. 346. soll ein Concilium hier gehalten
worden seyn, worauf Maximinus,
Bischoff von Trier,
praesidirte, Euphrates Bischoff von
Cöln aber
abgesetzt worden. Allein wie es gleich verdächtig,
daß er als ein Arianer soll seyn verdammt worden,
da er im folgenden Jahre zu Sardica denen
Orthodoxis so gute
Dienste
gethan, so sind auch so
viele Merckmahle der Unrichtigkeit dabey, daß fast
kein Bedencken seyn kan, die
Acta dieses Concilii
als ein untergeschobenes, oder wenigstens
verfälschtes
Werck zu verwerffen. |
- Julianus Orat. …
- Mascou. l.c. …
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Unter dem Kayser Constantio, des Kaysers
Constantini M.
Vater, wurde sie an. 356. von denen
Francken belagert, erobert und zerstöret. |
- Eumenius Paneg.
Const. M.
- Ammianus Marcellinus ...
- Mascou. l.c. ...
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aber Kayser Julianus brachte sie in folgendem
Jahre wieder unter das
Römische Reich; |
- Eumenius
l.c.
- ab Eckhart Rer. Franc.
…
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allein unter dem Kayser Valentiniano III. wurde
sie a. 449 von dem
Könige derer Francken Meroueo
wiederum erobert, und bald darauf von Attila, derer
Hunnen Könige, zerstöret. |
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Als der Römische General Aegidius von denen
Francken, da sie Ihren König Childericum verjaget,
um das Jahr 457. zum König angenommen wurde,
hat derselbige acht Jahr seine Residentz all hier
gehabt. |
- Gesta Franc. 8.
- ab
Eckhart l.c. …
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Nachdem aber dieser um das Jahr 466 wieder
zur
Regierung gekommen, wurde sie
an. 475 von ihm
erobert, und gleichfalls zu seiner Residentz-Stadt
gemachet. |
- Hunibaldus apud
Lehmann
Chron. Spir. ...
- Gest. Franc. Epitom. ...
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Es soll hierauf selbige Childericus einem seiner
Anverwandten gegeben haben, der ein Vater war
Sigeberti, und zu denen Zeiten Chlodouei als ein
eigener König zu Cölln und in denen benachbarten
Orten
regierte. Dieser Chlodoueus stifftete
Clodericum, Sigeberti
Sohn, an, daß er seinen Vater
um das |
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{Sp. 579|S. 307} |
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Jahr 509 ermordete, worauf Clodericus
wiederum auf Befehl des Clodouei getödtet ward,
da denn dieser das Cölnische mit der Cron
Franckreich vereinigte. |
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In diesem
Stande blieb Cöln, bis das
Fränckische Reich
getheilet wurde, da sie erstlich
an. 843 zwar in das Antheil Lotharii, und also zum
Arelatensischen Reiche fiele, |
- Annal. Fuldens. an.
843.
- ab Eckhart l.c.
…
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nachmahls aber, als dessen Sohn, der jüngere
Lotharius, ohne Erben abgieng, an dessen Vetter,
Ludouicum Germanicum, und also zu Teutschland
gekommen, nachdem sie
unterdessen viel
Ungemach bey denen innerlichen Kriegen derer
Fränckischen Könige erlitten. |
ab Eckhart l.c.
… |
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Zur Zeit des Kaysers Caroli Crassi um das Jahr
881. wurde sie von denen Normännern erobert und
verbrannt, nachdem sich die
Geistlichkeit und das
Volck meist mit der Flucht salviret. Aber unter dem
Kayser Ottone I. wurde sie wieder in vorigen Stand
gesetzet. Dieser Kayser hatte selbige Stadt mit
grosser Freyheit versehen, und das
Gebiete seines
Bruders Brunonis, welcher damahls
Ertz-Bischoff
allhier war, ziemlich vermehret, insonderheit auch
die steinerne Brücke über den Rhein zwischen Cöln
und Duitz, welche der Käyser Constantinus M.
erbauet, weil selbige zu Ausübung vieler
Mordthaten
Gelegenheit gab, abbrechen
lassen. |
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An. 1064 entstand ein grosser Streit zwischen
dem Ertz-Bischoffe Aimo und denen
Bürgern allhier,
dergestalt, daß der Ertz-Bischoff zwar die Stadt
verlassen muste; hingegen aber, nachdem er
selbige wiederum erobert, mit denen Einwohnern
sehr scharff verfuhr, und die Bürger zu schwören
zwang. Auch wurde Cöln von dem Kayser Henrico
V. kurtz vor seines Vaters
Tode, weil sie es mit
demselben gehalten, belagert; doch muste er
unverrichteter Sachen wieder abziehen. |
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An. 1162 bekam Ertz-Bischoff Rainoldus aus
der eroberten Stadt Mayland die
Cörper der 3.
Morgenländischen Weisen. |
- Otto de S. Blas. …
- Dodechinus an. 1162.
- Gobelinus Persona …
- Wolter
Chron. Brem. …
- Chron. Riddagesh. et Chron. S.
Aegid. …
- von Bünaus Leben Friedrichs I.
…
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An. 1164 hatte sie mit
Pfaltz-Graf Conraden
des Kaysers Friderici I. Bruder Streitigkeiten;
worüber sie bey dem Kayser in
Ungnade verfiel,
aber an. 1171 nach Erlegung einer grossen Summe
Geldes zu Gnaden angenommen wurde. |
- Godefridus Colon. …
- Chron. Laurish. …
- Radeu. Ad. an. 1168.
- von
Bünaus Leben Friedrichs I. …
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Nach dem Tode des Kaysers Friderici II. da das
Reich kein rechtes Haupt hatte, belagerte der Ertz-Bischoff Conrad diese Stadt zweymahl, und da er
nichts ausrichten konnte, stifftete er Uneinigkeit
unter der Bürgerschafft selbst an, wodurch er
endlich die Schlüssel zu denen Stadt-Thoren in
seine
Gewalt bekam. |
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Sein Nachfolger Engelbrecht von Folckenburg
fuhr weiter fort, bauete 2. feste Schlösser daselbst,
und besetzte die Thore mit seinen Leuten. Endlich
sahen sich die Bürger wieder nach ihrer
Freyheit
um, zerstörten die Schlösser, eroberten die Thore,
und setzen sich wieder in ihren vorigen Stand. Der
Ertz-Bischoff belagerte zwar die Stadt, doch wurde
es durch Vermittelung einiger Benachbarten zu
einem Vergleich gebracht, nach welchem die Stadt
eine gewisse Summe Geldes dem Ertz-Bischoff
geben
solte. Doch hatte auch |
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{Sp. 580} |
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dieser Vergleich keinen Bestand, sondern der
Ertz-Bischoff setzte der Stadt auf allerhand Weise
zu, ließ ihren
Bürgermeister, Hermann Grünern,
durch etliche Mönche an. 1262 seinen Löwen
fürwerffen, (welches aber von einigen in
Zweifel
gezogen wird) und brachte es bey dem Pabst dahin,
daß die Cölner in den
Bann gethan wurden. Er
verwickelte auch die Obrigkeit mit denen Bürgern in
solche Uneinigkeit, daß in einem
Tage 3. blutige
Treffen vorfielen. |
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Diese Streitigkeiten wurden continuiret, bis sich
der bekannte Bischoff von Regenspurg, Albertus M.
ins Mittel legete, wiewohl er die
Sache nicht
völlig
heben konnte, daher sie an den Kayser Rudolphum
I. gelangete. |
Lucae Fürsten-Saal ... |
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Einige melden, daß er befohlen, man solte der
Stadt Schlüssel 2. Meilen davon führen, und die
Einwohner der Stadt Cöln solten mit dem
Volcke
des Ertz-Bischoffs eine Schlacht darüber halten.
Dieses soll auch an.1288 auf der Wörniger Heyde
geschehen seyn, da man die Schlüssel auf einem
sonderlichen Wagen dahin geführet, und eine
blutige Schlacht gehalten, in welcher aber die Stadt
die Oberhand behalten, und ihr
Recht behauptet
hat. Andere melden, daß solches unter dem Kayser
Adolpho um das Jahr 1297. geschehen sey. |
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Es hat aber dennoch auch nach der Zeit viel
Streitigkeiten zwischen denen
Chur-Fürsten und
dieser Stadt gegeben. Also, da an. 1393. ein
Vergleich zwischen der Stadt und dem Chur-Fürsten getroffen wurde, kam der
Rath bey der
Bürgerschafft in den Verdacht, als wenn er es mit
der Stadt nicht recht
meynte, worüber an. 1396.
drey blutige Scharmützel vorgiengen, und zwey
derer vornehmsten
Regiments-Herren enthauptet,
die übrigen aber erstlich ins Gefängniß geworffen,
und hernach verjaget worden. Hierauf wurde ein
anderer Rath
erwählet, eine neue Regiments-Form
eingeführet, auch alle Bürger ohne Ansehen derer
alten
Geschlechter, in 22. Zünffte
eingetheilet,
welches sich bis auf den heutigen Tag noch also
befindet. |
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Unter dem Kayser Sigismundo gab es wieder
Streitigkeiten mit dem Ertz-Bischoff Dieterico, der
auch die Stadt vergeblich belagert. |
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Der Kayser Fridericus IV. hat die Freyheit
dieser Stadt nicht allein bestätiget, sondern auch
vermehret, und ihr unter andern die
Müntz-
Gerechtigkeit nebst dem Zoll verstattet. |
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An. 1513 entstand allhier abermahl ein
gefährlicher Tumult, indem man den Rath
beschuldigte, als wenn er die alte Regiments-Forme
wieder einführen
wolte, dahero derselbige
abgeschafft, etliche Bürgermeister enthauptet, und
ein neuer Rath erwählet wurde. |
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In dem 17.
Seculo haben sich die alten
Streitigkeiten des Chur-Fürstens mit der Stadt auch
dann und wann gereget; insonderheit hatte der
Chur-Fürst an. 1671. einige Anschläge auf dieselbe,
die aber rückgängig worden, als sich die Stadt in
guten Defensions-Stand setzte, und einige
Holländische Völcker einnahm; worauf noch in
selbigen Jahre den 23.
Sept. ein Interims-Vergleich
erfolgte; aber an. 1672. wurde durch mediation des
Nieder-Rheinisch-Westphälischen Creises die
Sache völlig zur Richtigkeit gebracht. |
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An. 1674. wurden allhier die
Friedens-Tractaten
zwischen dem Reiche und der Crone Franckreich
gepflogen; da aber den 4.
Febr. nachmittags, der
Printz Wilhelm von Fürstenberg unvermuthet von
einigen Kayserlichen Officirern und
Bedienten in
Arrest genommen und |
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{Sp. 581|S. 308} |
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nach Bonn geführet wurde, zerschlugen sich
die Tractaten, indem die Frantzösischen
Gevollmächtigten vorgaben, daß man dadurch das
allgemeine
Völcker-Recht verletzet hätte; Doch
wurde zwischen dem Kayser, denen General-Staaten und dem Chur-Fürsten von Cöln ein
Bündniß geschlossen. |
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Endlich kam auch diese Stadt in einige Gefahr,
da der Chur-Fürst Joseph Clemens die
Frantzösische Parthey ergriff, sie aber nebst dem
Dom-Capitel es beständig mit dem Kayser und dem
Reiche hielt; denn es wurde selbige an. 1702. von
dem Frantzösischen General Tallard genöthiget, mit
Genehmhaltung des Kayserl. Plenipotentiarii
Christiani Augusti, Bischoffs von Raab, die
Neutralität auf
gewisse Conditiones anzunehmen.
Nachdem aber nicht allein in selbigem Jahre
Kayserswerth, sondern auch an. 1703. Bonn von
denen Alliirten war erobert worden, kam diese Stadt
in mehrere Sicherheit. |
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Sonst wird Cöln von einigen für die gröste
Stadt
in Deutschland gehalten, wie sie denn auch schon
in denen alten Zeiten eine wichtige Stadt mag
gewesen seyn, da sie hier und dar das andere Rom
genennet worden, welchen
Namen doch sonst
ausser Carthago, Constantinopel und Arelat keine
Stadt führte. |
- Stephanus Hist. S.
Maurini.
- Haringer in S. Materno …
- Stangefolius
Ann. Westphal. …
- Gelenius Colon. Agripp. …
- Otto
de Aedil. Colon. …
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Sie hat auch eine
beqveme Lage, und
praesentiret sich mit ihrer grossen Anzahl Thürme
und Kirch-Spitzen in der Figur eines halben Monden
den
Rhein hinab sehr prächtig. Sie hat 24. Thore,
nemlich 13. nach dem Lande zu, und 11. an der
Rhein-Seite. Die Fortification hat sonst nur in einer
Mauer und trockenen Gräben nebst vielen Thürmen
und etlichen Bastionen bestanden, nachgehends
aber ist die Stadt mehr und mehr befestiget
worden. |
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Es ist Cöln auch eine grosse
Handels-Stadt,
wie sie denn mit unter die Hansee-Städte gehöret,
und das Haupt dererjenigen ist, die in denen
Niederlanden und an
Westphalen liegen; sie ist in
den Hanseatischen Bund um das Jahr 1201.
gekommen. |
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Sie treibet sonderlich mit Rheinischen Wein
starcken
Handel. Sonst sind auch die Cölnischen
Band-Manufacturen bekannt, ausser dem giebt es
wenig reale
Handlung daselbst, ohne was sie mit
dem benachbarten
Franckfurt am Mayn und denen
Holländischen Städten verkehret. |
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In Cöln wird Buch und Rechnung gehalten in
Reichs-Thaler und Albus. |
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- 1. Reichs-Thaler hat
anderthalb Rheinische Gülden, fünfftehalb Kopff-
Stücke, 48. Brabantische Stüver, 78. Albus, oder
117. Fettmänngen;
- 1. Rheinischer Gülden hat 3.
Kopffstücke, 32. Brabantische Stüver, 52. Albus,
oder 78. Fettmänngen;
- 1. Kopff-Stück hat 17. und
ein drittel Albus, oder 26. Fettmänngen;
- 1. Albus hat
anderthalb Fettmänngen, oder 12. Heller;
- 1.
Fettmänngen hat 8. Heller;
- 1. Herrn-Gülden hat 64. Albus,
- 1. Radder-Albus hat 4. Fettmänngen, oder 32. Heller;
- 1. Radder-Schilling hat 16. Heller,
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und diese 3. letztern sind Rent-Cammer-Gelder. |
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Von
Hamburg
wird per Cöln, und von dannen
per Hamburg wenig gewechselt; wenn aber von
Hamburg dahin gewechselt wird, so stellt man die
Briefe in Reichs-Thaler Courant-Geld zu zahlen,
welche Zahlung mit allda gangbaren Gülden oder
Dritteln geschicht, in Hamburg rabattiret man die La-
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{Sp. 582} |
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gio zu 30. pro Centum, weniger oder mehr, und
zahlet die Valuta in Banco. Von dannen wechseln
sie nach Hamburg in Reichs-Thaler di Banco, zahlet
aber die Valuta mit 40. pro Cent, weniger oder mehr
in vorgedachten ihrem Curanten Gelde. Auf
Antwerpen und Brüssel wechseln sie à 125. Reichs-
Thaler courant, weniger oder mehr, pro 100. Rthl.
Brabantisch. Auf Amsterdam 130. Rthl. courant,
weniger oder mehr, pro 100. Rthlr. in Amsterdam
Banco, oder 102. Rthlr. in Species weniger oder
mehr, pro 100. Rthlr. in Amsterdam Banco. Auf
Franckfurt 100. Rthlr. weniger oder mehr, pro 100.
Rthlr. courant in Franckfurt. |
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Die allda habende Species sind Creutz-
Alberts- und Chur-Cölnische Thaler. Diese Species
werden verwechselt, 100. Rthlr. gegen 126. Rthlr.
courant, weniger oder mehr. Brandenburgische und
andere Drittel gegen dortiges courant à 2. bis 3. pro
Centum Avance, weniger oder mehr. Sonsten
rechnen sie einen Rheinischen Gülden, als
Churfürstliches Zweydrittel, gegen ihr habendes
Courant-Geld, und ein Drittel Albus; kömmt also der
Reichs-Thaler zu 80. Albus, worinnen auch einige
Wechsel-Valuta reduciret und bezahlet wird. Die
Wechsel-Briefe haben daselbst 6 Respect-Tage, ohne die, welche auf 2.
à 3. Tage Sicht oder Aufsicht
lauten, welche letztere innerhalb 24.
Stunden
bezahlet seyn
müssen. |
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Was die
Regiments-Verfassung derselben
anlangt, so hat sie 6.
Bürgermeister, davon 2. das
Jahr über
regieren, die andern 2. der Stadt
Einkünffte
verwalten, die übrigen 2. aber feyern, bis
die
Ordnung wieder an sie kömmt. Darneben haben
sie ihre
Verwalter,
Richter, Wachtmeister,
Einnehmer, Baumeister und andere, welche
entweder derer Bürger
Sachen entscheiden, oder
zu entscheiden
befehlen. |
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Die Bürgerschafft ist in 22. Zünffte
eingetheilet,
und es kan niemand das
Bürger-Recht erhalten,
wenn er sich nicht in einer von diesen Zünfften
befindet, und werden auch aus denenselben
Zünfften alle Jahr 49.
Personen,
die den
Rath
constituiren,
erwählet, doch dergestalt, daß
diejenigen, so vorhin in dem Rath gesessen, nicht
leichtlich vorbey gegangen werden. |
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Von Administration derer Justitz-Sachen ist
merckwürdig, daß das so genannte Hoch-Gerichte,
so aus 10. Personen bestehet, dessen Praesidente
nach
alter
Gewohnheit der
Graf
genennet
wird, von dem Chur-Fürsten, als
Ertz-Bischoff
dependire, und
solches zwar darum, weil die Grafen von Arensberg,
so vor diesem Reichs-Voigte der Stadt Cölln
gewesen, und das Hoch-Gerichte bestellet, ihre
Gerechtigkeit an die Ertz-Bischöffe allhier
überlassen haben, daher auch noch heut zu Tage
die Bürgerschafft zu Cöln dem Ertz-Bischoffe treu
und hold zu seyn schwöret, aber ihn deßwegen
nicht vor ihren
Lands-Herrn
erkennet. |
- Kyriander Annal.
Treuir. …
-
Reinking de Regim. Secul. …
- Histor.
Bericht von denen Reichs-Voigteyen
…
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Es kan aber der Praesident in Malefiz-Sachen
keine Execution vornehmen, wenn nicht der
Delinquente eine
Nacht vorher in der
Botmäßigkeit
des Grafen von Bentheim gewesen. Solches
Recht
kömmet her von den Grafen von Nevenar, denen
solches verstattet worden, weil ein
Theil der Stadt,
als man sie erweitert, auf ihren
Grund und Boden
erbauet ist; nachdem aber dieses
Geschlechte
derer Grafen von Ne- |
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{Sp. 583|S. 309} |
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venar mit Adolpho A. 1589. ausgegangen, ist
derselben Erbschafft und unter andern auch diese
Gerechtigkeit auf die Grafen von Bentheim gefallen,
die deßwegen ihren Bevollmächtigten zu Cöln
haben. Ob nun gleich also dem Chur-Fürsten von
Cöln diese Gerechtigkeit, nebst einigen andern in
der Stadt zukömmt, so hat diese dennoch in dem
übrigen ihre Freyheit
behauptet, und da vor diesem
vielfältige Controversien darüber entstanden, ist
doch die Sache endlich durch ein gewisses
Concordat, welches man A. 1506. zwischen dem
Ertz-Bischoff Hermann,
Landgrafen von Hessen,
und der Stadt aufgerichtet, ausgemacht
worden. |
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Vermöge Kaysers Henrici VI.
Privilegii de A.
1190. sind sie frey vom Zolle bey Wenden. |
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dergleichen Freyheit sie auch bey Bopard von
Kayser Richardo A. 1257. erhalten haben. |
- Lünigs Reichs-Arch. …
- Pfeffinger l.c. …
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A. 1349. bekam Cöln vom Kayser Carolo IV.
das Recht
Jahr-Märckte anzulegen. |
- Lünig Spicil. Eccles. ..
- Pfeffinger ad Vitriar. …
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Friderico III. hat sie das Recht Gold- und Silber-Müntze zu schlagen, welches sie von ihm A. 1474.
erhalten hat, zu dancken. |
- Lünigs Reichs-Arch. …
- Pfeffinger l.c. …
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Und A. 1493. ist ihr von eben diesem Kayser
die Macht gegeben worden
Statuta zu
machen.. |
- Lünigs Reichs-Arch. …
- Pfeffinger l.c. …
|
|
Sie bekam das
Priuilegium de non-appellando
anfangs A. 1551. auf 300. Rheinische Gold-Gülden,
welches ihnen An. 1576 auf 500. und An. 1623. auf
700. Gold-Gülden erhöhet, und in Sachen, die
Straffen, Bussen, Gaffeln,
Ämter und Gaff-Meister
betreffen, ohne Bedingung A. 1493. überhaupt
gegeben worden. |
-
Wehner
de modo
adpell. in Cam. Imper. …
-
Limnaeus J. Publ. …
- Cortreius Corp. Jur. Publ. …
- Lünigs Reichs-Arch. …
- Rumelinus ad A.B. …
-
Speidel voc. Appellation.
- Pfeffinger l.c. …
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Unter denen
weltlichen
Gebäuden, welche
dieser Stadt ein grosses
Ansehen geben, sind
vornemlich die beyden Palläste des Chur-Fürstens
und das sehr kostbahre
Rathhauß. Unter denen
Geistlichen aber die Cathedral- oder Haupt-Kirche,
welche zwar eines derer vortrefflichsten Gebäude in
Deutschland, aber bey weiten nicht so ausgebauet
ist, als derjenige, so sie angefangen, im
Sinn
gehabt. Der Anfang aber selbige zu
bauen ist an.
1248. gemacht worden an der Stelle, wo vorher ein
Benedictiner-Mönchs-Closter S. Petro zu
Ehren vom
dasigen
Bischoff Hildeboldo um das Jahr 840.
gestifftet worden. |
Bucelinus Germ. Sacr. … |
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Es wird in gedachter Haupt-Kirche nach alter
Gewohnheit jedes Jahr der Churfürstlichen
Regierung ein neuer Stecken angehangen, damit
anzuzeigen, wie viel Jahre ein jeglicher Chur-Fürst
dem Ertz-Bißthum vorgestanden; auch werden in
derselben die
Cörper derer so genannten heiligen
drey Könige in einer rings herum mit starcken Eisen
vergitterten Capelle gezeiget, von welchen man
glaubet, daß der Ertz-Bischoff Reinholdus von
Daßelt selbige von dem Kayser Friderico I. als er
Mayland eingenommen, ihm ausgebeten, und
hieher geführet |
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{Sp. 584} |
|
|
habe. |
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Ausser dieser Haupt-Kirche sind 11. Stiffts- und
19. Pfarr-Kirchen nebst einer grossen Anzahl
Capellen und Hospitäler. Die Jesuiter-Kirche ist
wohl gebauet, und schön ausgezieret. In der Kirche
S. Gereonis, welcher bey Cöln von dem Kayser
Maximiniano soll gemartert worden seyn, werden
auf die 1000.
Köpffe derer Heiligen aufbehalten; und
in der Prediger-Kirche ist Alberti M. gewesenen Bischoffs zu Regenspurg
Grab, woselbst auch
unterschiedene
Antiquitäten von ihm gezeiget
werden. |
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Es hat die Stadt Cöln eine
berühmte
Vniuersität, die nach der Parisischen eingerichtet,
und an. 1388. von dem Rath allhier eingeführet,
auch vom Pabst Vrbano VI. mit vielen Privilegien
versehen worden. |
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Annoch befinden sich drey
Gymnasia und auf
die 100. andere
Schulen allhier;
Clöster aber in die
37. nemlich 15. Mönchs- und 22. Jungfrauen-
Clöster. Die berühmtesten unter selbigen sind S.
Ponthaleonis. Dieses ist ein sehr mächtiges Closter
Benedictiner-Ordens, denen H. Panthaleoni,
Cosmae und Damiano zu Ehren erbauet. Von dem
eigentlichen
Ursprunge
desselben kan man zwar nichts
gewisses
sagen, soviel aber ist gewiß, daß
es schon in denen Diplomatibus unter Kayser
Ludouico Pio und seines
Sohnes vorkomme. |
Gelenius de Magnit.
Colon. |
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Ja Stengelius berichtet gar, daß schon an.
670. der
Abt S. Maurinus daselbst gelitten hätte. Es wird
zwar der Ertz-Bischoff Bruno I. allhier der Stiffter
dieses Closters
genennet; |
Leuoldi a Northoff Catal. Archi-
Episc. Colon. ap. Meibom. Tom. II. Rer. Germ.
Scriptor. … |
|
Es ist aber zu
wissen, daß er nicht den ersten
Grund darzu geleget, sondern nur, als es
eingegangen, wieder erneuert habe; und dieses hat
Pabst Benedictus VII. an. 977. confirmiret. |
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Die Äbte, welche nach dieser andern Stifftung
allhier gesessen, und unter welchen viele berühmte
Männer gewesen, sind in folgendem Verzeichniß
enthalten: |
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1. |
Christianus
erwähl.
an.
964.
st.
998. oder 1001. |
2. |
Reginbertus st. an. 1015. |
3. |
Kilianus st. den 14.
Jan. 1019. |
4. |
Volpertus st. den 13.
Apr.
an. 1021. |
5. |
Elias st. an. 1042. |
6. |
Aaron st. an. 1052. |
7. |
Hemericus, Hemricus oder Henricus
st. an. 1066. |
8. |
Humbertus st. an. 1082. |
9. |
Hermannus
Graf
von Zütphen, st. 29.
Dec.
an. 1120. |
10. |
Rudolphus st. an. 1138. |
11. |
Gerardus resign. |
12. |
Wolbero st. an. 1167. |
13. |
Wichmannus st. an. 1169. |
14. |
Henricus I. st. an. 1196. |
15. |
Waldauerus resign. an. 1200. |
16. |
Henricus II. st. an. 1220. |
17. |
Henricus III. st. an. 1227. |
18. |
Simon st. an. 1230. |
19. |
Henricus IV. st. an. 1242. |
20. |
Hermann ein Graf von Kessel st. an.
1255. |
21. |
Embrico st. an. 1283. |
22. |
Godofredus de Belle st. an.
1313. |
23. |
Theodoricus st. an 1337. |
24. |
Emmundus de Cussino st. an.
1344. |
25. |
Conradus von Bergen st. an.
1363. |
26. |
Heidenricus von Rundorp st. an.
1373. |
27. |
Hilgerus von Wichtrich st. an.
1391. |
|
|
|
{Sp. 585|S. 310} |
|
|
28. |
Hemericus II. st. an. 1401. |
29. |
Hermannus Zeuwelghyn st. an.
1419. |
30. |
Joannes de Cuffino st. an.
1425. |
31. |
Guilielmus st. an. 1426. |
32. |
Ludouicus von Ulmesheim st. an.
1447. |
33. |
Joannes Vorst st. an. 1452. |
34. |
Joannes de Zuzato genannt Veet st.
an. 1460. |
35. |
Joannes Scunde von Dudecken st. an.
1464. |
36. |
Gottfried von Lechnich wurde abgesetzet an.
1473. da alsdann |
37. |
Jacobus von Iselstein daran kam, er saß
aber nur ein Jahr, und muste dem vorigen wieder Platz lassen, welcher
endlich an. 1483. resign. |
38. |
Guilielmus von Boichaultz st. an.
1494. |
39. |
Andreas st. an. 1502. |
40. |
Joannes Luninck st. an. 1514. |
41. |
Joannes Kelnnerus st. an. 1538. |
42. |
Benedictus Kessel st. an. 1556. |
43. |
Henricus von Mulheim st. an.
1572. |
44. |
Godofredus Borcken st. an.
1597. |
45. |
Godofredus von Huls st. an.
1606. |
46. |
Henricus Spichernagell st. 1641. |
47. |
Placidius Browerus st. an.
1646. |
48. |
Aegidius Romanus. |
|
|
|
Dieses Closter hat einen grossen
Schatz an
Reliquiis, unter welchen sonderlich die Cörper derer
H. Albini oder Albani und Maurini. |
Bucelini Germ. Sacr. … |
|
Noch eines derer berühmtesten Männer-Clöster
ist zu S. Martini. Dasselbige ist gleichfalls dem
Benedictiner-Orden zugethan. Es stunde erstlich auf
einer Insel des Rheins, ist aber nachmahls in die
Stadt selbst versetzet worden. Der Stiffter soll
Odgerus ein
Fürst derer Dacer gewesen seyn. Weil
aber dieses nicht wohl kan erwiesen werden, so
glaubet man viel mehr, daß es S.S. Otgerus und
Plechelmus, S.S. Bonifacii und Suitperti Gehülffen
gethan. Als solches eingegangen war, hat es
gleichsam von neuen wieder erbauet Warinus Ertz-
Bischoff allhier zu Cöln, wie Bucelinus Germ. Sacr.
… will; Bruschius de Monast. Germ. hergegen
saget, daß es von dessen Nachfolger Euergero um
das Jahr 986. geschehen. |
|
|
Die Äbte bis in das 17.
Seculum
haben einander in nachstehender
Ordnung
succediret: |
|
|
[Nr. 1. - 22. in lateinischer Schrift] |
|
|
{Sp. 586} |
|
|
23. |
Bruno II.
an.
1264. |
24. |
Joannes. |
25. |
Hermannus II. an. 1280. |
26. |
Hermannus III. |
27. |
Franco. |
28. |
Arnoldus
st.
an. 1342. |
29. |
Joannes II. |
30. |
Wernher Brockendorff st. an. 1406. |
31. |
Theodoricus an. 1419. |
32. |
Constantinus von Baldenbergh. |
33. |
Jacobus von Machendorff st. 1454. |
34. |
Adamus Mayer st. an. 1499. |
35. |
Henricus a Lippia st. an. 1505. |
36. |
Joannes a S. Trudone st. an.
1507. |
37. |
Gerardus von Lön st. an. 1547. |
38. |
Joannes Warslö st. 1548. |
39. |
Balthasar von Tongern. |
40. |
Gerardus von Lön st. 1570. |
41. |
Paulus Prosmann st. 1585. |
42. |
Balthasar Reiner st. an. 1621. |
43. |
Henricus Libler st. an. 1652. |
44. |
Jacobus Schorn. |
|
|
|
Es werden auch in diesem Closter viele
Reliquien von denen Aposteln, Päbsten, Bischöffen
und andern Heiligen und Märtyrern
aufbehalten. |
Bucelinus Monasteriol. Germ.
Imp. … |
|
Ferner das Closter S.S. Apostolorum, welches
der Bischoff Pelegrinus gestifftet. |
Leuoldus a Northoff
l.c. |
|
Unter denen Nonnen-Clöstern zu Cöln sind
sonderlich berühmt das zu S. Mauritii, gleichfalls
Benedictiner-Ordens, welches Hermannus de
Baculo oder von Stave um das Jahr 1140. im
Gebiete des Abts zu S. Panthaleonis gestifftet,
dahero ihm auch die Direction darüber gegeben
worden. Die Äbtißinnen, so viel man derer hat
finden können, sind folgende: |
|
|
1. |
Alueradis. |
2. |
Blitildis. |
3. |
Beatrix
an.
1200. |
4. |
Sophia von Stave des Stiffters Encklin. |
5. |
Elisabetha bis an. 1264. |
6. |
Hadewig
st.
an. 1270. |
7. |
Blitildis von Schiderich st. an.
1293. |
8. |
Catharina. |
9. |
Isenbella st. an. 1317. |
10. |
Kunegundis bis an. 1336. |
11. |
Bliza von Stave bis 1348. |
12. |
Agnes st. 1359. |
13. |
Paitza de Cornu. |
14. |
Bliza II. st. um das Jahr 1412. |
15. |
Sophia von Stummel st. 1449. |
16. |
Wilhelma Humpesch von Lovenbergh st.
an. 1464. |
17. |
Helena von Lulsdorff st. an.
1497. |
18. |
Elisabetha Daverkausens st. an.
1515. |
19. |
Margaretha Sudermanns st. an.
1532. |
20. |
Eua Reidt st. an. 1570. |
21. |
Anna Schall von Bell st. an.
1609. |
22. |
Adelheid Hacks st. an. 1635. |
23. |
Anna Greutters von Suchtelen st. an.
1660. |
24. |
Helena Segens. |
|
Bucelinus Germ. Sacr. … allwo
man auch diejenigen Reliquien findet, welche hier
aufgehoben werden. |
|
|
Es ist ferner ein Jungfrauen-Closter allhier
berühmt zu SS. Maccabeorum, welches der Regel
S. Benedicti zugethan ist. Ehemals hieß |
|
|
{Sp. 587|S. 311} |
|
|
diese
Gegend, wo es
erbauet worden, Blut-Acker,
weil daselbst 11000.
Jungfrauen nebst der
H. Vrsula gemartert worden. Dahero noch ietzo
etliche 1000.
Köpffe von selbigen mit seidenem
Zeuge überzogen, auf beyden Seiten der Kirche in
unterschiedenen Kästgen gar
ordentlich in die Höhe
gesetzet, aufbehalten werden. SS. Macchabeorum
aber ist es
genennet worden, nachdem die
Cörper
derer 7. Maccabeer nebst ihrer
Mutter hieher
gebracht worden. |
|
|
Die Äbtißinnen, von welchen zwar viele aus
Nachläßigkeit derer Vorfahren sind ausgelassen
worden, hat man doch in folgenden Verzeichniß
anmercken
wollen: |
|
|
1. |
Richmodis von der Horst
st.
an.
1463. |
2. |
Anna Joanna von der Horst, der vorigen
Schwester. |
3. |
Margaretha Yngelinx, st. an. 1468. |
4. |
Otta, die Heckeren. |
5. |
Maria Gimmenich. |
6. |
Anns Breulmans. |
7. |
Agnea Hardenrath st. 1535. |
8. |
Anna Ammersforst st. 1539. |
9. |
Anna Rysholfs st. 1548. |
10. |
Margaretha Moor st. 1576. |
11. |
Beatrix de Stummel st. 1581. |
12. |
Elisabeth Rommerswinckel st. 1594. |
13. |
Aleydes Dentz. |
14. |
Catharina Ohnsorgs st. 1600. |
15. |
Christina Borns st. an. 1647. |
16. |
Gertrudes Punderichs. |
|
Bucelinus Germ. Sacr. ...
Monasteriol. Germ. ... |
|
Ferner ist berühmt das Benedictiner-Jungfrauen-Closter zu S. Joannis des Täuffers in
der Clauß genannt. Es ist um das Jahr 1305.
gestifftet worden. |
Bucelinus Germ. Sacr. … |
|
allwo er auch folgende Äbtißinnen
aufgezeichnet: |
|
|
1. |
Margaretha von Wersten st. 1504. |
2. |
Christina von Wersten st. an. 1530. |
3. |
Agnes Ferffers st. an. 1547 |
4. |
Adelheid von Querrath st. 1586. |
5. |
Margaretha von Hamboch st. an.
1587. |
6. |
Catharina von Promen st. an.
1607. |
7. |
Maria Fliring st. an. 1623. |
8. |
Catharina Leing st. an. 1655. |
9. |
Anna. |
|
|
|
Ausser andern vielen Reliquien werden auch
allhier die Cörper der H. Antoninae nebst sechs
andern Jungfern, so zugleich mit selbiger die
Märtyrer-Crone erlanget, aufbehalten. |
- Gelenius
l.c.
- Bucelinus
l.c.
|
|
Ferner sind noch Jungfrauen-Clöster allhier
|
|
|
- zu S. Maximini, welches Augustiner-Ordens,
und an. 1188. gestifftet worden ist.
|
Bucelinus Germ. Sacr. … |
|
- zu S. Magdalenae, welches gleichfalls nach der
Regel S. Augustini lebt..
|
- Gelenius
l.c.
- Bucelinus l.c.
…
|
|
- zu S. Mariae Virginis ad Capitolium, welches
Plectrudis Pipini Gemahlin vor Benedictiner-Nonnen
angeleget.
|
Bucelinus l.c.
… |
|
- das Augustiner-Closter zu B. Mariae Virginis
von Nazareth auf der S. Gereonis Gasse...
|
- Gelenius
l.c.
- Bucelinus l.c.
…
|
|
Die
Collegia Canonissarum zu S. Michaelis und
Caeciliae; |
|
|
Jenes ist Augustiner-Ordens, und stehet nicht
weit von der S. Petri Kirche. Es ist von Matthia
gestifftet worden, da es aber doch in gar schlechten
Stande gewesen, bis es
an.
1480. von Kayser
Friderico III. reichlich be- |
|
|
{Sp. 588} |
|
|
schencket worden. |
Bucelinus l.c.
… |
|
Das letztere zu S. Caeciliae aber ist
anfangs
die Cathedral-Kirche gewesen, bis Carolus M. eine
andere erbauet.
An. 888. hat der Ertz-Bischoff S.
Wilibertus hierher Nonnen gesetzet, deren Closter
Wichfridus und S. Bruno die Ertz-Bischöffe mit
vielen Geschencken versehen haben. In solchem
Stande ist es fast in die 600. Jahr geblieben, bis an.
1457. unter der Äbtißin Elsa, Gräfin von
Reichenstein solches mit Canonissis besetzt
worden. |
Bucelinus l.c.
… |
|
Sonst sind auch
verschiedene Concilia an
diesem
Ort gehalten worden, unter welchen die
merckwürdigsten sind: |
|
|
erstlich dasjenige, welches man an. 346. allhier
celebriret, in welchem der
Bischoff von Cöln,
Euphrates, weil er es mit denen Arianern gehalten,
abgesetzt, und an seine Stelle Seuerinus ist
erwehlet worden, ferner im 8.
Seculo hat Carolus M.
ein Concilium allhier gehalten, und daselbst die
Deputirten vieler
Völcker gehöret; dergleichen auch
an. 870. und 887. soll geschehen seyn: Sigebertus
gedencket in seiner Chronic eines, so an. 1056. der
Pabst Victor allhier gehalten. |
|
|
An. 1115. oder 18. stellte der Päbstliche Legat
Conon, Bischoff zu Praeneste, allhier eine
Versammlung derer
Geistlichen wider den Kayser
Henricum IV. an, dergleichen auch in dem
folgenden Jahre der Cardinal und Päbstliche Legate
Theodoricus
that. |
|
|
Im Jahr 1225. ließ Honorius III. allhier eines
celebriren, da der Cardinal Conrad als Päbstlicher
Legate praesidirte. Auf selbigem hat man die 14.
Canones gemacht, welche sich noch in dem 4.
Tomo Conciliorum befinden. |
|
|
Ferner A. 1310. hielt der Ertz-Bischoff Henricus
von Virneburg auf
Befehl des Pabsts allhier ein
Concilium wieder die Tempel-Herren, befand sich
auch im folgenden Jahre auf dem zu Vienne. |
|
|
A. 1452 stellte der Päbstliche Legate und
Cardinal de Cusa, mit Bewilligung des Ertz-Bischoffs Theodorici, Grafen von Mörs, allhier eine
Versammlung an; dergleichen auch A. 1491. der
Ertz-Bischoff Herman IV,
Landgraf
von Hessen, that, welche alle die
alten
Statuta derer Conciliorum
darinnen renovirte. |
|
|
Der Ertz-Bischoff Herman V, der nachmahls,
weil er der
Lutherischen Religion zugethan war,
abgesetzet worden, hielt ein Concilium A. 1536. und
dessen Nachfolger Adolphus III, Graf von
Schaumburg A. 1549. |
- Cluuerius Germ. Antiq.
- Die Chronica
von der heiligen Stadt Cöln A. 1494.
- Gelenius de admiranda Sacra et ciuili magnitudine
Coloniae.
- Winheim Sacrar. Colon. Apripp.
- Broelmanni Orig. et Monum. Coloniensis ciuit.
- Kyriander Trierische Chron.
- Broweri et Masenii
Antiq. et Annal. Treuir.
- Werdenhagen de Rebusp.
Hanseat. …
- Lehmann Speyer. Chron. …
- Sleidanus
de Statu Relig. VI.
-
Limnaeus de Jure Publ. …
- Zeiller Topogr. etc.
|
|
|
|