HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Reinking (Theodorus von) HIS-Data
5028-31-329-9
Titel: Reinking (Theodorus von)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 329
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 178
Vorheriger Artikel: Reinkendörffer
Folgender Artikel: Reinkraute
Siehe auch: HIS-Data: Dietrich von Reinkingk
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Reinking (Theodorus von) war gebürtig aus Curland, iedoch aus einer guten westphälischen Familie, und ein Sohn Ottens, welcher die Taifelische Güter geerbet, und ihn mit Hedwig von Lampsdorff gezeuget hatte.  
  Als er etwas erwachsen, schickte ihn sein Vater studirens halber nach Deutschland, dem er 10 Jahr zu Oßnabrüg, Lemgow, Stadthagen, und Cöln obgelegen, und nach diesem sein Vaterland wieder besuchet hat. Darauf starb der Vater, da denn der Sohn sich wiederum nach Deutschland wandte, sein Glück daselbst durch seine Gelehrsamkeit zu suchen, worinnen es ihm eben nicht gefehlet.  
  Nachdem er eine Zeitlang zu Giessen die Rechte privatim gelehrt, ward ihm daselbst 1616 von dem Landgraf Ludewig von Hessen eine ausserordentliche und bald darauf eine ordentliche Profeßion der Rechte aufgetragen. Im Jahr 1622 gieng er in der Qualität eines Heßischen Raths und Gesandten nach Regenspurg, allwo er die Marpurgische Succeßions-Sache glücklich zu Ende brachte.  
  Das Jahr darauf gieng er nach Wien, und 1624 ward er bey dem Ertzbischoff zu Bremen, Johann Friedrichen, als Rath angenommen. Im Jahr 1625 machte ihn der Landgraf George zum Hessen-Darmstädtischen Vice-Catnzler, und schickte ihn 1627 an den Kayser Ferdinand II, von welchem er in dem letztgedachten Jahre die Würde eines Pfaltzgrafen empfieng: Im Jahr 1631 überließ ihn obgemeldter Landgraf George, wiewohl sehr ungern, dem Hertzog von Mecklenburg Adolph Friedrichen, welcher ihm das Amt eines Cantzlers anvertraute.  
  Im Jahr 1636 nöthigte ihn der Krieg, nach Lübeck sich zu begeben. Nach diesem ward er von dem Königlichen Dänischen Printzen und damahligen Verwalter des Ertz-Stiffts Bremen, Friedrichen, zum Cantzler, von dessen Vater aber, dem Könige Christian IV. zum geheimen Rath ernennet. Als 1648 nach dieses letztern Tode vorgemeldter Friedrich,  
   {Sp. 330}  
  als der dritte dieses Namens, den Dänischen Thron bestieg, ward Reinking alsobald zum Cantzler der Hertzogthümer Schleßwig und Holstein erkläret. Im Jahr 1650 bekam er zugleich die Verwaltung von dem Appellations-Gericht in dem Pinnebergischen District. Im Jahr 1653 erhub ihn der Kayser Ferdinand III in den Adelstand.  
  Endlich starb er 1664 den 15 December in dem 75 Jahr seines Alters, zu Glückstadt, und nahm unter andern diesen Ruhm mit sich in das Grab, daß er sehr freygebig gegen die Armen gewesen. Er hinterließ 4 Söhne,  
 
  • Otto Nicolas, Erbherrn von Wellings-Buttel,
  • Ernsten, welcher unter den Dänischen Truppen als Hautpmann gedienet,
  • Georgen, der unter der Dänischen Militz Cornet gewesen,
  • und Friedrichen, welcher ein Rechtsgelehrter worden.
 
  Im übrigen hat er  
 
  • de regimine seculari et ecclesiastico, Marpurg 1632 in 4 ingleichen
  • den verjüngten Römischen Reichs-Adler, 1687 in 12.
  • de animae vita in morte;
  • de retractu consanguinitatis, Giessen 1662 in 4.
  • Orationem in funere Gothofr. Antonii, Jcti;
  • Politiam Biblicam:
  • Responsum de saga;
  • Disputationes
 
  und einige andere Sachen: als  
 
  • Christliche und hochnöthige Wiederbestellung des Evangelischen Gottesdienstes in der Dom-Kirche zu Bremen, 1634.
  • Ertzbischöfflicher Nachtrab wider der Stadt Bremen Vortrab, 1642 in 4 und
  • Assertionem jurium Episcopalium et superioritates, 1639 ingleichen
  • die drey vornehmste Künste frommer Christen, Hamb. 1710 in 12. wie auch
  • Leben der Seelen im Tode, Leipz. 1722 in 12
 
  geschrieben.  
  Als der Krieg 1657 zwischen Schweden und Dännemarck angieng, verfertigte er auf Befehl seines Königs das Dänische Manifest und das jus feciale armatae Daniae, welche beyde Schrifften sehr stachlicht gerathen waren, daher nachgehends im Frieden 1660 die Schweden bedungen, daß nicht nur dieselben völlig unterdrückt, sondern auch der Verfasser unfähig seyn sollte, bey einiger Handlung, die beyder Reiche Angelegenheit betreffe, gebraucht zu werden.
  • Pufendorf de reb. Car. Gust. IV. …
  • Witte in memor. JCt. Germ. dec. 3.
  • Freher theatr. vir. erudit. claror.
  • Bartholin. descript. Dan. und
  • Moller in hypomn. ad illum.
     

HIS-Data 5028-31-329-9: Zedler: Reinking (Theodorus von) HIS-Data Home
Stand: 12. Juli 2013 © Hans-Walter Pries