| Titel: | 
Reinking (Theodorus von) | 
| Quelle: | 
Zedler Universal-Lexicon | 
| Band: | 
31 Sp. 329 | 
| Jahr: | 
1742 | 
| Originaltext: | 
Digitalisat BSB 
Bd. 31 S. 178 | 
| Vorheriger Artikel: | 
Reinkendörffer | 
| Folgender Artikel: | 
Reinkraute | 
| Siehe auch: | 
HIS-Data: Dietrich  von Reinkingk | 
| Hinweise: | 
	- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe 
	Hauptartikel 
 
	- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
	Personen
 
	 
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Text | 
Quellenangaben | 
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Reinking (Theodorus von) war 
				gebürtig aus Curland, iedoch 
aus einer 
				guten westphälischen Familie, und ein
Sohn Ottens, 
welcher die Taifelische 
				Güter geerbet, und ihn mit Hedwig von 
Lampsdorff 
				gezeuget hatte.  | 
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Als er etwas erwachsen, schickte ihn sein 
Vater
				studirens halber nach 
Deutschland, dem er 10 Jahr zu Oßnabrüg, Lemgow, Stadthagen, und Cöln obgelegen, 
und nach diesem sein 
Vaterland wieder besuchet hat. Darauf 
starb der Vater, da 
denn der Sohn sich wiederum nach Deutschland wandte, sein Glück daselbst durch 
seine Gelehrsamkeit zu suchen, worinnen es ihm eben nicht gefehlet.  | 
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Nachdem er eine Zeitlang zu Giessen die
	Rechte privatim 
gelehrt, ward ihm daselbst 1616 von dem
				Landgraf Ludewig von Hessen eine 
ausserordentliche und bald darauf eine ordentliche Profeßion der Rechte 
aufgetragen. Im Jahr 1622 gieng er in der Qualität eines Heßischen Raths und 
Gesandten nach Regenspurg, allwo er die Marpurgische Succeßions-Sache glücklich 
zu Ende brachte.  | 
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Das Jahr darauf gieng er nach Wien, und 1624 ward er bey dem Ertzbischoff zu 
Bremen, Johann Friedrichen, als Rath angenommen. Im Jahr 1625 
machte ihn der
				Landgraf George 
zum Hessen-Darmstädtischen Vice-Catnzler, und schickte ihn 1627 an den
Kayser Ferdinand 
II, von welchem er in dem letztgedachten Jahre die 				
				Würde eines 
				
				Pfaltzgrafen 
empfieng: Im Jahr 1631 überließ ihn obgemeldter Landgraf George, 
wiewohl sehr ungern, dem 
				Hertzog von Mecklenburg Adolph Friedrichen, 
welcher ihm das Amt eines Cantzlers 
anvertraute.  | 
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Im Jahr 1636 nöthigte ihn der Krieg, nach Lübeck 
sich zu begeben. Nach 
diesem ward er von dem 
Königlichen Dänischen Printzen und damahligen 
Verwalter 
des Ertz-Stiffts Bremen, Friedrichen, zum 
Cantzler, von dessen 
Vater 
aber, dem Könige Christian IV. zum geheimen Rath 
ernennet. Als 1648 nach dieses letztern 
			Tode vorgemeldter Friedrich, | 
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 {Sp. 330} | 
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als der dritte dieses 
				Namens, den Dänischen Thron bestieg, ward 
Reinking alsobald zum Cantzler der Hertzogthümer Schleßwig und Holstein 
erkläret. Im Jahr 1650 bekam er zugleich die 				
				Verwaltung von dem 
Appellations-Gericht in dem Pinnebergischen 
				 District. 
Im Jahr 1653 erhub ihn der
Kayser 
Ferdinand III in den Adelstand. 
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Endlich starb er 1664 den 15 December in dem 75 Jahr seines Alters, zu 
Glückstadt, und nahm unter andern diesen Ruhm mit sich in das Grab, daß er sehr 
freygebig gegen die 
			Armen gewesen. Er hinterließ 4 
			Söhne,  | 
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	- Otto Nicolas, 
Erbherrn von Wellings-Buttel, 
 
	- Ernsten, welcher unter den 
Dänischen Truppen als Hautpmann gedienet, 
 
	- Georgen, der unter 
der Dänischen Militz Cornet gewesen, 
 
	- und Friedrichen, welcher 
ein Rechtsgelehrter worden. 
 
 
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Im übrigen hat er | 
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	- de regimine seculari et ecclesiastico, Marpurg 1632 in 4 
	ingleichen
 
	- den verjüngten Römischen Reichs-Adler, 1687 in 12.
 
	- de animae vita in morte;
 
	- de retractu consanguinitatis, Giessen 1662 in 4.
 
	- Orationem in funere Gothofr. Antonii, 
	Jcti;
 
	- Politiam Biblicam:
 
	- Responsum de saga;
 
	- 
	Disputationes
 
 
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und einige andere 
				Sachen: als | 
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	- Christliche und hochnöthige Wiederbestellung des Evangelischen 
	Gottesdienstes in der Dom-Kirche zu Bremen, 1634.
 
	- Ertzbischöfflicher Nachtrab wider der Stadt Bremen Vortrab, 1642 in 4 
	und
 
	- Assertionem jurium Episcopalium et superioritates, 1639 
	ingleichen
 
	- die drey vornehmste Künste frommer Christen, Hamb. 1710 in 12. wie auch
 
	- Leben der Seelen im Tode, Leipz. 1722 in 12
 
 
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geschrieben. | 
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Als der Krieg 1657 zwischen Schweden und Dännemarck angieng, verfertigte er 
auf 
			Befehl seines 
Königs das Dänische Manifest und das jus feciale armatae 
Daniae, welche beyde 
					Schrifften sehr stachlicht gerathen waren, daher 
nachgehends im Frieden 1660 die Schweden bedungen, daß nicht nur dieselben 
völlig unterdrückt, sondern auch der Verfasser unfähig seyn sollte, bey einiger 
Handlung, die beyder 
				Reiche Angelegenheit betreffe, gebraucht zu werden.  | 
	- Pufendorf de reb. Car. Gust. IV. …
 
	- Witte in memor. JCt. Germ. dec. 3. 
 
	- 
Freher theatr. vir. erudit. claror. 
 
	- Bartholin. descript. Dan. 
und 
 
	- Moller in hypomn. ad illum. 
 
 
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