Titel: |
Reinking (Theodorus von) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 329 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 178 |
Vorheriger Artikel: |
Reinkendörffer |
Folgender Artikel: |
Reinkraute |
Siehe auch: |
HIS-Data: Dietrich von Reinkingk |
Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
|
|
Text |
Quellenangaben |
|
Reinking (Theodorus von) war
gebürtig aus Curland, iedoch
aus einer
guten westphälischen Familie, und ein
Sohn Ottens,
welcher die Taifelische
Güter geerbet, und ihn mit Hedwig von
Lampsdorff
gezeuget hatte. |
|
|
Als er etwas erwachsen, schickte ihn sein
Vater
studirens halber nach
Deutschland, dem er 10 Jahr zu Oßnabrüg, Lemgow, Stadthagen, und Cöln obgelegen,
und nach diesem sein
Vaterland wieder besuchet hat. Darauf
starb der Vater, da
denn der Sohn sich wiederum nach Deutschland wandte, sein Glück daselbst durch
seine Gelehrsamkeit zu suchen, worinnen es ihm eben nicht gefehlet. |
|
|
Nachdem er eine Zeitlang zu Giessen die
Rechte privatim
gelehrt, ward ihm daselbst 1616 von dem
Landgraf Ludewig von Hessen eine
ausserordentliche und bald darauf eine ordentliche Profeßion der Rechte
aufgetragen. Im Jahr 1622 gieng er in der Qualität eines Heßischen Raths und
Gesandten nach Regenspurg, allwo er die Marpurgische Succeßions-Sache glücklich
zu Ende brachte. |
|
|
Das Jahr darauf gieng er nach Wien, und 1624 ward er bey dem Ertzbischoff zu
Bremen, Johann Friedrichen, als Rath angenommen. Im Jahr 1625
machte ihn der
Landgraf George
zum Hessen-Darmstädtischen Vice-Catnzler, und schickte ihn 1627 an den
Kayser Ferdinand
II, von welchem er in dem letztgedachten Jahre die
Würde eines
Pfaltzgrafen
empfieng: Im Jahr 1631 überließ ihn obgemeldter Landgraf George,
wiewohl sehr ungern, dem
Hertzog von Mecklenburg Adolph Friedrichen,
welcher ihm das Amt eines Cantzlers
anvertraute. |
|
|
Im Jahr 1636 nöthigte ihn der Krieg, nach Lübeck
sich zu begeben. Nach
diesem ward er von dem
Königlichen Dänischen Printzen und damahligen
Verwalter
des Ertz-Stiffts Bremen, Friedrichen, zum
Cantzler, von dessen
Vater
aber, dem Könige Christian IV. zum geheimen Rath
ernennet. Als 1648 nach dieses letztern
Tode vorgemeldter Friedrich, |
|
|
{Sp. 330} |
|
|
als der dritte dieses
Namens, den Dänischen Thron bestieg, ward
Reinking alsobald zum Cantzler der Hertzogthümer Schleßwig und Holstein
erkläret. Im Jahr 1650 bekam er zugleich die
Verwaltung von dem
Appellations-Gericht in dem Pinnebergischen
District.
Im Jahr 1653 erhub ihn der
Kayser
Ferdinand III in den Adelstand.
|
|
|
Endlich starb er 1664 den 15 December in dem 75 Jahr seines Alters, zu
Glückstadt, und nahm unter andern diesen Ruhm mit sich in das Grab, daß er sehr
freygebig gegen die
Armen gewesen. Er hinterließ 4
Söhne, |
|
|
- Otto Nicolas,
Erbherrn von Wellings-Buttel,
- Ernsten, welcher unter den
Dänischen Truppen als Hautpmann gedienet,
- Georgen, der unter
der Dänischen Militz Cornet gewesen,
- und Friedrichen, welcher
ein Rechtsgelehrter worden.
|
|
|
Im übrigen hat er |
|
|
- de regimine seculari et ecclesiastico, Marpurg 1632 in 4
ingleichen
- den verjüngten Römischen Reichs-Adler, 1687 in 12.
- de animae vita in morte;
- de retractu consanguinitatis, Giessen 1662 in 4.
- Orationem in funere Gothofr. Antonii,
Jcti;
- Politiam Biblicam:
- Responsum de saga;
-
Disputationes
|
|
|
und einige andere
Sachen: als |
|
|
- Christliche und hochnöthige Wiederbestellung des Evangelischen
Gottesdienstes in der Dom-Kirche zu Bremen, 1634.
- Ertzbischöfflicher Nachtrab wider der Stadt Bremen Vortrab, 1642 in 4
und
- Assertionem jurium Episcopalium et superioritates, 1639
ingleichen
- die drey vornehmste Künste frommer Christen, Hamb. 1710 in 12. wie auch
- Leben der Seelen im Tode, Leipz. 1722 in 12
|
|
|
geschrieben. |
|
|
Als der Krieg 1657 zwischen Schweden und Dännemarck angieng, verfertigte er
auf
Befehl seines
Königs das Dänische Manifest und das jus feciale armatae
Daniae, welche beyde
Schrifften sehr stachlicht gerathen waren, daher
nachgehends im Frieden 1660 die Schweden bedungen, daß nicht nur dieselben
völlig unterdrückt, sondern auch der Verfasser unfähig seyn sollte, bey einiger
Handlung, die beyder
Reiche Angelegenheit betreffe, gebraucht zu werden. |
- Pufendorf de reb. Car. Gust. IV. …
- Witte in memor. JCt. Germ. dec. 3.
-
Freher theatr. vir. erudit. claror.
- Bartholin. descript. Dan.
und
- Moller in hypomn. ad illum.
|
|
|
|