Titel: |
Reichs-Kleinodien |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 107 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 67 |
Vorheriger Artikel: |
Reichs-Interims-Directorium |
Folgender Artikel: |
Reichs-Kleinodien (Aachische.) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Reichs-Kleinodien, Reichs-Clinodien, Reichs-Insignien,
Insignia Imperii,
nennet man diejenige
solenne
Kleidung und deren Zugehörde, deren sich die Römischen
Kayser bey ih- |
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{Sp. 108} |
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rer Deutschen
Crönung zu bedienen pflegen. Sodann rechnet man auch darzu
allerley von uralten Zeiten her dabey befindliche, von denen
Catholischen so
genannte Heiligthümer und Reliquien. |
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Diese Reichs-Kleinodien werden nicht an einem
Orte, sondern zum Theil in der
Reichs-Stadt Nürnberg, zum Theil aber in der Reichs-Stadt-Aachen, verwahrlich
aufbehalten, werden daher in die Nürnbergische und Aachische eingetheilet, davon
in den folgenden
Artickeln vorkommen wird. |
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Ehedessen hatten die
Deutsche Könige und
Kayser, bis auf Kayser
Sigmunden, die Reichskleinodien bey sich, führeten solche mit sich
herum, und bedieneten sich derselbigen auf
Reichs-Tagen, bey
Belehnungen, an
hohen Festen, bey Vermählungen und andern
Solennitäten. |
von Ludewig Noriberga Insignium Imperii
tutelaris. |
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Wann ein Deutscher König
starb, verordnete er öffters, wie es mit denen
Reichskleinodien sollte gehalten werden, bis wieder ein neuer
Kayser erwählet
wurde, oder er
befahl auch, sie demjenigen zu überbringen, welchen er sich zum
Thron-Nachfolger wünschte, oder von dem er doch glaubte, daß er die Krone davon
tragen würde. |
- Mosers Deutsches Staats-Recht …
- Obrecht de Cleinodiis Imperii.
- Gretser de
S.R.I. SS. Reliqu. et Regal. Monum.
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