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Zedler: Reichs-Kleinodien HIS-Data
5028-31-107-8
Titel: Reichs-Kleinodien
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 107
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 67
Vorheriger Artikel: Reichs-Interims-Directorium
Folgender Artikel: Reichs-Kleinodien (Aachische.)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Reichs-Kleinodien, Reichs-Clinodien, Reichs-Insignien, Insignia Imperii, nennet man diejenige solenne Kleidung und deren Zugehörde, deren sich die Römischen Kayser bey ih-  
  {Sp. 108}  
  rer Deutschen Crönung zu bedienen pflegen. Sodann rechnet man auch darzu allerley von uralten Zeiten her dabey befindliche, von denen Catholischen so genannte Heiligthümer und Reliquien.  
  Diese Reichs-Kleinodien werden nicht an einem Orte, sondern zum Theil in der Reichs-Stadt Nürnberg, zum Theil aber in der Reichs-Stadt-Aachen, verwahrlich aufbehalten, werden daher in die Nürnbergische und Aachische eingetheilet, davon in den folgenden Artickeln vorkommen wird.  
  Ehedessen hatten die Deutsche Könige und Kayser, bis auf Kayser Sigmunden, die Reichskleinodien bey sich, führeten solche mit sich herum, und bedieneten sich derselbigen auf Reichs-Tagen, bey Belehnungen, an hohen Festen, bey Vermählungen und andern Solennitäten. von Ludewig Noriberga Insignium Imperii tutelaris.
  Wann ein Deutscher König starb, verordnete er öffters, wie es mit denen Reichskleinodien sollte gehalten werden, bis wieder ein neuer Kayser erwählet wurde, oder er befahl auch, sie demjenigen zu überbringen, welchen er sich zum Thron-Nachfolger wünschte, oder von dem er doch glaubte, daß er die Krone davon tragen würde.
  • Mosers Deutsches Staats-Recht …
  • Obrecht de Cleinodiis Imperii.
  • Gretser de S.R.I. SS. Reliqu. et Regal. Monum.
     

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Stand: 28. Dezember 2012 © Hans-Walter Pries