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Zedler: Obrecht (Ulrich) HIS-Data
5028-25-239-2
Titel: Obrecht (Ulrich)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 25 Sp. 239
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 25 S. 133
Vorheriger Artikel: Obrecht (Jacob)
Folgender Artikel: Obregon und Zerezda (Anton von)
Siehe auch: Ulrich Obrecht
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben
  Obrecht (Ulrich) ein Bruder des vorhergehenden Elias, wurde 1646 den 23 Jul. zu Straßburg gebohren. Nachdem er daselbst auf dem Gymnasio einen guten Grund gelegt hatte, wurde er nach Mömpelgard geschickt, um daselbst die Frantzösische Sprache zu erlernen, gleichwie er nach der Hand nebst dem Griechischen und Hebräischen sich das Italiänische und Spanische bekannt gemachet haben soll. Doch sahe er sich am allermeisten in den alten Schrifftstellern um.  
  Im Jahre 1664 disputirte er zum ersten mahl unter D. Schallern de communione, und 1665 unter Felwingern zu Altorff, de principiis et fundamentis civilis prudentiae. In eben diesem Jahre verfertigte er sein schediasma in Ciceronis somnium Scipionis. In dem folgenden Jahre disputirte er über den T. ff. de in integram restitutionibus. Im Jahr 1667 hielt er zu Basel eine Jubel-Rede auf die Stifftung der Straßburgischen Universität. Zu Ausgang des gedachten Jahres disputirte er zu Straßburg des Doctor-Titels halber de restitutione fideicommissorum, et imputatione praelegatorum in quartam Trebellianicam, ad L 86. ff. ad l. Fulcid.  
  Er that auch selbiges Jahr mit eines Rußischen Abgesandten Kelermans Sohn, eine Reise nach Wien und Venedig. Im Jahr 1671 hielt er Hochzeit, mit Annen Marien, des berühmten Johann Heinrich Böcklers Tochter. Das folgende Jahr erlebte er das Unglück, daß sein Vater, wegen vorgehabter Verrätherey, enthauptet wurde. Im Jahr 1673 wurde er an seines Schwieger-Vaters Stelle zum Professor der Geschichte auf der Universität Straßburg ernennet, gleichwie ihm 1677 zugleich  
  {Sp. 240}  
  die Profeßion der Beredsamkeit nebst der vorigen, und 1682 die Profeßion des Staats-Rechts und der Instituten (professio juris publici et institutionum) aufgetragen worden.  
  In eben diesem Jahre wurde er auch zum Advocaten und Rath der Stadt gemacht. In dem vorigen Jahre hatte der König von Franckreich Straßburg eingenommen, da denn Obrecht mit dem Herren Pelisson und verschiedenen Jesuiten sich zu unterreden Gelegenheit bekam, welche ihn auf ihre Religion zu zühen suchten. Es kam endlich dahin, daß er 1684, oder nach anderer Meynung 1685, zu Paris ein öffentlich Bekänntniß des Catholischen Glaubens that, und zwar, wie einige sagen, vornehmlich zu dem Ende, daß er seines Vaters Tod rächen, und in seinem Vorhaben bessern Fortgang haben mögte.  
  Im Jahr 1658 wurde ihm das Amt eines Praetoris regii, welcher Präsident in allen Collegien, und gleichsam die Stütze des gantzen Straßburgischen Stadt-Regiments ist, aufgetragen. Hierauf soll er usum divortiorum quoad vinculum abgeschaffet, und der König selbigen auf dessen Anhalten 1687 gar bey Lebens-Strafe verbothen haben. Hierzu übersetzte er Augustini Buch vom ehebrecherischen Heyrathen, in das Deutsche, gleichwie er auch des P. Dez Buch von der Vereinigung der Protestirenden zu Straßburg mit der Catholischen Kirche in deutscher Sprache 1688 herausgegeben. Im Jahr 1698 begab er sich in Angelegenheiten der Stadt nach Paris, allwo ihn der König zu seinem Abgesandten, und arbitro subdelegato so wohl zur Unterhandlung, als zum Spruch, wegen der Streitigkeiten zwischen Chur-Pfaltz und der Hertzogin von Orleans, nach Franckfurt abgeschicket.  
  Nach Carls II. Königs in Spanien Tode, unternahm er bey müßigen Stunden, zu Franckfurt, aus den Historien und Juristen, das Recht der Spanischen Nachfolge gegen das Hauß Österreich, zu erläutern, wie davon seine excerpta historica et juridica de natura successionis in monarchiam Hispaniae zeugen können, welche er stückweise herausgegeben, und ist das erste Stück im December 1700 zu Straßburg in 4. das 2. 3 und 4te aber in denen drey ersten Monaten des Jahrs 1701 im Druck erschienen. Er soll auch einen eignen Tractat wegen Mayland unter Händen gehabt, aber allezeit auf ein Kayserlich Manifest gewartet haben.  
  Allein er starb bald nach seiner Zurückkunfft zu Straßburg 1701 den 6 Aug. an einem schwindsüchtigen Fieber.  
  Ausser obgedachten Schrifften hat man von ihm  
 
  1. prodromum rerum Alsaticarum, Straßburg 1681 in 4.
  2. Notas in Grotium de jure B. et P.;
  3. Exercitationes in Monzambanum;
  4. Notas in historiae Augustae scriptores sex, Straßburgl 1677 in 8.
  5. Quintilianum cum notis, davon aber noch der andere Band fehlet;
  6. Epistolam de numoffiaco;
  7. Dictyo Cretensem cum notis, Straßburg 1691 in 8.

    {Sp. 241|S. 134}

  8. Eine Ubersetzung von des Jamblichi vita Pythagorae;
  9. Rechtliches Bedencken, worzu bey fürgegangener Wahl des Römischen Königs Josephs gesamte Reichs-Stände berechtiget, und wie sie sich dabey zu bezeigen haben;
  10. Discursum in instrumentum pacis Westphalicae;
  11. Memoire concernant la seureté publique de l'Empire;
  12. Canem sub fustem mussum, welche Schrift er wider den Sarckmasium zu Vertheidigung des Böcklers aufgesetzet;
  13. Praefationem ad institutiones juris Justinianeas cum notis Georgii Davidis Locameri;
  14. Memoire raisonné pourquoy il n'est pas croyable que le Roy tres Chrestien ait l'intention de porter la guerre dans l'Empire a l'occasion de la succession de'Espagne; ou que S.M. veuille rien entre prendre par voye de fait contre l'Empire;
  15. Paraenesin de conjungendis privati et publici juris studiis;
  16. De vexillo Imperiali diatribam, Straßburg 1673 in 4.
  17. Dispp. [folgen 7 lateinische Titel in lateinischer Schrift]
 
  Wie auch verschiedene andere Dissertationes, Episteln, Orationes und Programmata, welche von Kühnen, Professorn der Historie und Beredtsamkeit zu Straßburg, unter dem Titul: Ulrici Obrechti academica sind zusammen getragen worden, Straßburg 1704 in 4. Ausser diesen soll er auch noch Noten über den Brief verfertiget haben, welchen der Kayser an den Pabst den 19 Jenner 1701 wegen der Investitur des Königreichs Neapolis, geschrieben.  
  Sein Sohn folgte ihm, da er nur 26 Jahr alt war, in der Stelle eines Praetoris Regii, und starb 1708.
  • Memoires de Trevoux Nov. et Dec. an. 1701.
  • Hamburgische Remarquen auf das Jahr 1702 p. 45.
  • Hannov. Auszug aufs Jahr 1702 im Monat Jenner p. 3. sq.
     

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Stand: 27. Februar 2013 © Hans-Walter Pries