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Text |
Quellenangaben |
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Bayern,
lateinisch Bavaria oder Baoioria,
dieses Land haben in denen
ältesten
Zeiten die Boii
bewohnt, welche auch Baiuvarii, Baiobari, Baibari,
Baioarii und in denen mittlern Zeiten Bawarii
genennet werden. |
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Nach Tacito de Mor. Germ. … und Caesare de
bello Gall. … sind sie
ursprünglich Gallier oder alte
Celten gewesen, welche unter Belloveso und
Sigoneso ohngefehr 600
Jahr vor Christi Geburt
über den
Rhein gegangen, und einen
Theil von
Rhaetia, Vindelicia und Norica eingenommen und
bewohnet. |
Livius … |
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Hier
sollen
sie bis zu Kaysers Augusti Zeiten
geblieben seyn, da Marobodus, der
König derer
Marcomannen, sie heraus schlug; |
- Tacitus de Mor. Germ.
…
- Vellejus Paterculus …
- Cluverius. Germ. Ant. …
- Cellarii Notit. Orb. Ant. …
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Sie liessen sich hierauf in Vindelicia nieder,
begaben sich aber weiter gegen
Abend
in das
Land
derer Nariscorum um den Fluß |
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{Sp. 798} |
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Nabe in der Ober-Pfaltz. |
- Cluverius in Vindel. et
Norico …
- Cellarius Not. Orb. Ant. …
- Paullus
Diaconus de gest. Langob. …
- Aventinus Annal. Boi.
III.
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Ein Theil von denen Boiis war bey dem Auszug
aus Gallien mit andern Gallischen und
teutschen
Völckern nach Italien gegangen, wo sie erst das
Land zwischen dem Po und Alpen eingenommen,
hernach hatten sie auch jenseits des Po die Vmbros
und Hetruscos verjagt. Nach der Zeit aber haben sie
die Römer wieder herausgeschlagen, worauf sie
sich auch um die
Donau und Drav
niedergelassen. |
- Livius …
- Merula de
Antiqu. et Orig. …
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Nach Kaysers Augusti Zeiten bis zu dem Fall
des
Römischen Reichs, findet man keine Nachricht
von diesem so
mächtigen Volcke. Im sechsten
Seculo aber fiengen sie an sich in Norico feste zu
setzen. |
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Im 5ten und folgenden Seculo
musten sie viel
von denen Herulern, Hunnen, Gothen und anderen
Völckern ausstehen, und wurden von ihnen hin und
her zerstreut, so daß sie zum Theil unter das
Gothische Volck gemengt, und theils giengen sie
zurücke über die Donau, und da sie vor dem Anfall
auswärtiger Völcker sicher seyn konten, liessen sie
sich wieder in den Norischen Lande nieder, wo sie
ein besonderes
Reich unter ihrem König Adalgero
aufgerichtet, welches weit grösser war als das
heutige Bayern, indem Österreich, Steyermarck,
Cärnthen, Crain, Tyrol und andere Länder dazu
gehöreten, sintemal es nach Paulli Diaconi VI.
Beschreibung gegen Morgen an Pannonien, gegen
Mittag an Italien, gegen Abend an
Schwaben, und
gegen
Mitternacht an die Donau
gräntzte, da
hingegen
gantz Österreich, Steyermarck, Cärnthen
etc. davon gekommen sind, vieles ist auch an die
geistlichen
Stiffter gekommen. |
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Will man aber die Gräntzen des gantzen
Bayrischen Creysses, worüber der
Churfürst von
Bayern und
Ertz-Bischoff zu Saltzburg
Directores
sind,
wissen, so hat es Ober-Österreich und
Böhmen gegen Morgen, die Tyrolischen und
Cärnthische Gebürge gegen Mittag, Schwaben
gegen Abend, und
Franckenland gegen
Mitternacht. |
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Die Stände dieses Creyses sitzen vorjetzo auf
dem
Reichs-Tage in folgender
Ordnung.¶ |
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1) |
Saltzburg. |
2) |
Chur-Bayern. |
3) |
Freysingen. |
4) |
Pfaltz Neuburg. |
5) |
Regensburg. |
6) |
Pfaltz Sultzbach. |
7) |
Passau. |
8) |
Leuchtenberg cum
protestatione contra Sultzbach. |
9) |
Berchtolsgaden. |
10) |
Lobkowitz wegen
Sternstein. |
11) |
St. Emeran. |
12) |
Haag vertreten von Chur-
Bayern |
13) |
Nieder-Münster. |
14) |
Ortenburg. |
15) |
Ober-Münster. |
16) |
Ernfels vertreten von Pfaltz-Neuburg. |
17) |
Wolffstein. |
18) |
Maxelrain. |
19) |
Breitenegg. |
20) |
Regensburg. |
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Bayern, in so weit es der Ober-Pfaltz entgegen
gesetzt wird, gräntzt mit Saltzburg, Passau, Ober-Österreich, Tyrol, Schwaben, Pfaltz-Neuburg, der
Ober-Pfaltz und Böhmen. |
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Es ist eine derer fruchtbarsten und
volckreichsten
Provintzien in
Teutschland, und
zählt
man insgemein darinne |
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An Flüssen zählt man 5
Schiff-reiche, die
Donau, der Inn, der Lech, die Saltza und Iser, wozu
auch einige die Loisa rechnen, und 1270 geringere
Flüsse. |
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Das
Hertzogthum Bayern ist in Ober- und
Nieder-Bay- |
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{Sp. 799|S. 415} |
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ern
eingetheilt, wovon jeder
Theil 2 besondere
Landes-Regierungen hat. In Ober-Bayern ist eine in
der Churfürstlichen Residentz- und
Haupt-Stadt
München, die andere zu Burghausen; in Nieder-Bayern sind sie zu Landshut und Straubingen
angelegt. |
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In denen ältesten Zeiten haben die Bayern ihre
eigenen
Könige gehabt, und
wollen einige
behaupten, daß die Bayern auch noch dazumahl die
Freyheit
gehabt, sich einen König zu
wählen, als die
Römer Vindelicien, Noricum und Pannonien
besessen haben, welches aber nicht
wahrscheinlich
ist. Denn die Römer herrschten ja biß zum Ende
des 5ten Seculi über Noricum, welches nichts
anders als das heutige Bayern, zwischen dem Lech
und Inn ist. Ob sie aus einer
Familie ihre Könige
gewählet haben, ist
ungewiß, aber
wahrscheinlicher, daß sie nach Art derer andern
Teutschen Völcker selbst den, welchen sie vor den
tapffersten und
geschicktesten gehalten,
erwählt. |
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Unter denenselben war sonderlich Adelgar oder
Adelgerius bekannt, und
schreiben einige, er habe
mit Alarico, Könige derer Westgothen, ein Bündniß
wider Chlodovaeum, König derer
Francken,
geschlossen, u. sey bey Zülpich
an. 493.
geschlagen worden, daher er mit
gantz Bayern sich
denen Francken unterworffen, den Königlichen
Titel
mit Annehmung des
hertzoglichen abgelegt, und mit
denen Francken ein Bündniß geschlossen, daß die
Bayern allezeit einen Hertzog aus ihrer Nation
wählen, den Fränckischen König vor ihren
Ober-Herrn erkennen, und im übrigen nach ihren Landes-Gesetzen
leben
sollten. |
- Aventinus Annal. Boi.
…
- Henninges in II. et III. regno …
-
Conringius de
Republ. …
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Andere aber
sagen, daß Aventinus
l.c. welchem sonder
Zweiffel die andern
gefolgt, gar offt die Bäyern mit denen Alemanniern
verwechselt, |
Brunner Rer. Boh. … |
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zumal, da alle
Historien-Schreiber, welche
Pfeffinger
ad
Vitriar. … anführt, nichts hiervon
melden. |
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Pfeffinger ad Vitr. … will den Vergleich
zwischen denen Francken und Bayern Chlodovaei
ältesten
Sohne, Theoderico, Könige in Austrasien,
zuschreiben. |
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Ob nun gleich die Bayern unter denen
Francken stehen
müssen, so haben doch ihre
Hertzoge es erblich besessen, nemlich des Agilolfi,
eines tapffern Bayern, Nachkommen. |
- Schurzfleisch. in not.
ad Mich. Boiemi …
- Meibomius Rer. Germ. …
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Unter diesen ist der erste Theodo I. Adelgerii
Sohn und Agilolfi Enckel, welcher um das
Jahr
550. gelebet, und wider die Römer in
Teutschland
Krieg
führte. |
Aventinus l.c.
… |
|
Er hinterließ 2. Söhne, Theodonem II. und
Vtilonem, welcher von beyden aber ihm in der
Regierung gefolgt, sind die
Gelehrten nicht einig.
Unter denen, die Theodonem zum Nachfolger
angeben, sind |
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- Aventinus l.c. …
- Henninges l.c.
- Bucelinus Notit. Germ. Geneal. ...
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Andere aber geben Vtilonem an, worunter
Rettenpacher Annal. Cremifan. … wiewohl er
zugleich einräumt, daß Theodo auch müsse
regiert
haben, weil man sonst keinen Theodonem fände,
und doch Theodo III. gleich gleich darauf
käme. |
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Theodo II. solte
Käyser Anastasio und König
Theoderico einen jährlichen Tribut geben, so wollten
sie ihn in ruhigen Besitz seiner Länder lassen,
welchen Vergleich er aber nicht eingieng, sondern
die Gesandten unverrich- |
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{Sp. 800} |
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teter
Sache wieder fortschickte, führte die
Regierung bis nach Anastasii
Tode fort, schlug auch
an. 520. des neu erwehlten Kaysers Trouppen auf
dem Mordfelde. |
Henninges
l.c. |
|
Seine Gemahlin war Lucilla, Vauberti,
Hrn. von
Elsaß,
Tochter, mit welcher er 3 Söhne
zeugte,
Theodonem III. Vtonem et Theobaldum. |
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Theodo III. als der älteste bekam alles, was
zwischen dem Inn, oder
Donau lag, welches wir
jetzo Nieder-Bayern heissen. Dieser war der erste
Christliche
Fürst im Hause Bayern, welcher nebst
seinen
Unterthanen durch Rudbertum war bekehret
worden. |
-
Freherus de scriptor.
Rer. Bohemic. …
- Bruschius de monasteriis
Germaniae.
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Er soll an. 565.
gestorben seyn; |
Aventinus l.c.
… |
|
Allein Rudbertus ist in diesem Jahre noch nicht
nach Bayern gekommen gewesen. In der Regierung
soll ihm Theobaldus, sein Bruder, gefolget, aber an.
567. wieder gestorben seyn. |
Aventinus l.c.
… |
|
Nach seinem Todte
theilten Thessalonus oder
Tassilo, Theobaldi Sohn, und Theodobertus,
Theodonis III. Sohn, Bayern in 2. gleiche
Theile. |
- Henninges
l.c.
- Aventinus l.c.
…
|
|
Andere aber sagen, Theodobertus I. sey gleich
nach Theodone zur Regierung gekommen, welcher
zu der Zeit gestorben ist, da Tiberius Constantinus
vom Käyser Iustino adoptirt worden. |
-
Auctor
vitae S. Rudberti
…
- Aventinus l.c. …
|
|
Nach ihm kam Garibaldus oder Gariobaldus
oder Charibaldus zur Regierung, welcher um das
Jahr 588. mit Childeberto, Könige derer Francken,
Krieg geführet haben soll, denn weil König
Childebert den Langobardischen König Autharium
oder Otharium an. 590. bekriegen wolte, konnte er
sich leicht einbilden, daß Garibaldus diesem seinen
Schwieger-Sohne überhelffen würde, daher gieng er
Garibalden zuerst auf den Halß, war auch so
glücklich, daß er ihn in sehr weniger Zeit aus
seinem Lande vertrieb. Childebert setzte
Thassilonem, Theobaldi Sohn, an seine statt. |
- Aventinus
l.c. …
- Henninges l.c. …
- Bucelinus Notit. Geneal. German. …
|
|
welchem er auch erlaubte, den Königlichen Titel zu führen, um
ihn dadurch aufzumuntern, dem Einbruch derer Slaven sich zu widersetzen. |
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Er soll
dieselben in einer blutigen Schlacht überwunden
haben, in welchem Jahre es aber geschehen sey,
ist ungewiß, einige setzen es in das Jahr 588. da er
zur Regierung gekommen, andre in das Jahr 593.
594. 595. 596. 597. |
- Aimoinus …
- Paullus
Diaconus …
- Sigebertus Gemblacensis.
- Werlhof.
notit. Imp. Enucl. …
- Browerus Annal. Trevir. …
|
|
Sein Tod fällt in das 598. oder 600. Jahr. |
- Aventinus
l.c.
- Henninges l.c.
- Bucelinus l.c.
- Vorburgius Tom. VII. …
- Rettenpacher. l.c. …
|
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Ihm succedirte sein Sohn Garibaldus oder
Gariovalda II., war glücklich wider die Slaven. |
- Paullus Diaconus …
- Aventinus l.c. …
|
|
Seine Gemahlin war Gaila, Gisulfi, Hertzogs
von Foro Iulii, Tochter, mit welcher er Theodonem
IV. der ihm nach seinem an. 612. erfolgten Tode in
der Regierung folgte, zeugte. |
- Paullus Diaconus …
- Aventinus …
- Henninges l.c.
- Rettenpacher l.c. …
- Bucelinus
l.c.
|
|
Theodo IV. war
unglücklich wider die Slaven.
Seine Gemahlin war Childeberti oder Theodeberti
Tochter, Reginotrudis, mit welcher er 2. Söhne,
Theodobertum und Thassilonem II. zeugte, worauf
er an. 630. starb. |
- Aventinus …
- Henninges l.c.
- Bucelinus Notit. Germ.
Geneal. …
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Theodobertus II. welcher |
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{Sp. 801|S. 416} |
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über Bayern regierte, hinterließ einen Sohn,
Hugbertum, unter dessen Regierung Dagobertus,
König derer Francken, die
Gesetze derer Bayern zu
Stande gebracht, welche noch heut zu
Tage gelten,
und von Heroldo und Landenbrogio
herausgegeben
worden. |
Rettenpacher l.c.
|
|
Thassilo II. bekam in der
Theilung Noricum,
und starb an. 650. hinterlassend Theodonem V.
Grimoldum und Theodobertum III. |
- Aventinus
l.c. …
- Henningesius l.c. …
- Bucelinus l.c.
|
|
Diese Söhne theilten Bayern unter sich.
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- Theodo bekam Regensburg, Noricum und
Vindeliciam,
- Grimoldus Bathaviam Laureacum; Iuuauiam Vtinum, Noricum Ripense und die
umliegende Örter.
- Theodebertus die Länder
zwischen der Inn und Etsch.
|
- Aventinus
l.c. Henningesius
l.c.
|
|
Theodo V. regierte nach seines
Vaters Tode zu
Regensburg, hatte zwar
Kinder, der älteste aber,
Lambertus, wurde von der Nachfolge
ausgeschlossen, weil er S. Emeranum, aus einem
falschen Verdacht, als wenn er seine Schwester
Vtam genothzüchtiget, viertheilen lassen, daher ihn
der Vater zum Land hinaus jagte und ihn nebst
seinen Söhnen Theobaldo und Grimoaldo und allen
Nachkommen von der Succession ausschloß. Vta
aber, seine Schwester, welche nicht von S.
Emerano, sondern von Sigibaldo, eines
Richters
Sohne, geschwängert worden, muste auch aus dem
Lande gehen. |
|
|
Der andre Sohn, Theodobertus IV. folgte ihm in
der Regierung, und hinterließ
unterschiedene
Kinder, Landofridum, Elilandum Valdomaru,
Gutrudam, Gelovyndam. Denen Söhnen gab
Carolus Martellus den Titel als
Grafen von Antorff
und Loysa. |
- Aventinus
l.c. …
- Henningesius
l.c.
|
|
Grimoldus, Thassilomos II. Sohn, zeugte
Theodonem VI. dessen Gemahlin hieß Glisonotha,
und seine Söhne Theodo VII. Grimoldus II. und
Hugobertus. Mit diesen theilte er Bayern in 4.
Theile, er selbst behielt Regensburg, Unter-Bayern
und Nariscum vor sich, und starb an. 708. im 13ten
Jahr seiner Regierung. |
Aventinus … |
|
Sein ältester Sohn Theodo VII. welchen andere
Theodoaldum und Theodibaldum
nennen, bekam
den Venusinischen Thal, hatte Pildudrim aus Francken zur
Gemahlin, und starb nach einiger
Meynung an. 724. oder wie andere wollen, 708.
oder 709. |
- Paullus Diaconus …
- Aventinus …
- Baronius Annal. …
- Arribo in vita
Corbin. …
- Gewoldus add. …
|
|
Sein Bruder Grimoaldus, welchem in der
Väterlichen Theilung Ober-Bayern zugefallen war,
hatte nicht allein des Vaters Portion an. 708. an sich
gerissen, sondern auch Theodonis VII.
hinterlassenes Land und
Wittbe Pildrudim für sich
zugeeignet. |
- Aventinus …
- Aribo
l.c. …
- Welser. Rer. Boic. IV.
- Gewoldus l.c.
- Centuria Magdeb. …
|
|
Nach seinem Tode kam der dritte Sohn
Hugobertus oder Hubertus zur Regierung, und ließ
sich von Corbiniano tauffen, nach seinem an. 735.
erfolgten Tode regierte sein Sohn Otilo oder
Vtilo. |
Aventinus Annal. … |
|
Er war am Fränckischen
Hofe
erzogen worden
und entführte Caroli Martelli Printzeßin. |
- Aventinus
l.c.
- Freherus Rer. Franc. …
|
|
Als er den Königlichen Titel annehmen und sich
von der Fränckischen Ober-Herrschafft loß reissen
wollte, giengen ihm Pipinus und Carolomannus ihn
zu
Leibe, und brachten an. 743. ihn wieder zum
Gehorsam. |
|
|
{Sp. 802} |
|
|
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- Freherus Tom. I. Rer.
Germ. …
- Lambecius in Comment. Biblioth. Caesar.
…
- Sigebertus Gemblacensis …
|
|
Wenn er gestorben, ist ungewiß. |
- Aventinus …
- Henningesius l.c. …
|
|
Bucelinus Notit. Germ. Geneal. …
Rettenpacher Ann. Cremifan. … setzen ihn in das
Jahr 765. Theodorus Campid. Abb. in vita S. Magni
31. aber schreibt, er habe nach Pipini Tode noch
gelebt, da aber Vtilo schon lange todt seyn
muste. |
|
|
Ihm folgte sein Sohn Thasilo III. welcher von
der entführten Tochter Caroli M.
gebohren worden.
Er
vermählte sich mit Liutberga, Desiderii, des
letzten Königs derer Langobarden, Tochter, welche
ihn zum Kriege wider die Francken aufhetzte;
darinnen er unglücklich war, sein
Reich
verlohr und
als ein Hochverräther solte bestrafft werden, wurde
aber endlich dahin vermittelt, daß er nebst seinen
Söhnen Theodone und Theodoberto in ein
Closter
gehen muste. |
Freheri Orig. Palat.
… |
|
Sein ältester Sohn Günther soll auf der Jagt
von einer wilden Sau tödtlich seyn verwundet
worden, |
wie
- Henninges l.c.
- Latius de Republ. Rom.
- Velserus Rer. Boic. V.
- Brunnerus Annal. …
schreiben, |
|
|
|
Aventinus aber l.c. … hält diese
Historie nicht ohne
Grund vor eine Fabel. Wenn er
gestorben, ist ungewiß, denn obgleich Henninges …
und Hundius l.c. seinen Tod in das
786. oder 787ste Jahr setzen, ist doch solches
falsch, indem er an. 794. noch gelebt. |
|
|
Da nun Carolus M. wohl sahe, was ihm Bayern
schaden könnte, wenn es unter einem
Herrn
stünde, theilte er es in lauter
Grafschafften, deren
keine unter der andern stand. Bis endlich Käyser
Arnulphus seinem
Anverwandten Luitpoldo oder
Leopoldo das Hertzogthum Bayern gab. Denn
diesem war es leichte nach Art anderer damahliger
Reichs-Fürsten den Hertzoglichen Titel
anzunehmen, und das Land an seine Familie erblich
zu bringen. Mit seiner Gemahlin Adelheid, Ottonis,
Hertzogens zu Sachsen, Tochter, und Käysers
Henrici Aucupis Schwester, zeugte er Arnolphum
und Bertoldum. |
- Gewoldus
l.c. …
- Tolnerus Histor. Palat.
5.
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|
Nach seinem an. 907. erfolgten Tode folgte ihm
sein ältester Sohn, Arnolphus, mit den Zunamen
Malus, diesen wählten die Bayern zu ihrem Könige,
er empörte sich deßwegen auch wider Käyser Conradum I. muste aber in Ungarn an. 917.
entfliehen, verglich sich aber wieder mit Käyser
Henrico und nahm Bayern unter dem Titel eines
Hertzogthums in Lehn. Seine beyde Gemahlinnen
hiessen Agnes, Königs Toxi in Ungarn Tochter, und
Gerbirga, eine Tochter Rudolphi, Grafens in
Francken. |
- Tolnerus Hist. Palat. …
- Henninges l.c. …
- Bucelinus Hist. Agilolf. …
|
|
Seine Söhne Eberhard Arnolphus und
Hermannus nahmen wider des Käysers Ottonis
Willen und Wissen den Königlichen Titel an, daher
der Käyser sie der Regierung entsetzte, und
Arnolphi Bruder, Bertoldum, damit
belehnte. |
- Aventinus …
- Sigebertus Gemblacensis …
- Cranzius Saxon. …
|
|
Dieser Bertoldus hatte zwar eine Gemahlin,
Wiltrud, Giselberti, Hertzogs von Lothringen,
Tochter, und werden ihm auch 4 Kinder
zugeschrieben, Henricus, Berchtoldus, Bernhardus,
und Gotfridus, von welchen man aber keine
Nachricht bey denen Alten findet, oder sind
dieselben doch vor des Vaters Tode
gestorben. |
|
|
Daher Kayser Otto nach seinem Tode es
seinem Bruder Henrico nebst Friaul |
|
|
{Sp. 803|S. 417} |
|
|
und Verona gab, welcher Juditham, Arnolphi
Tochter, zur
Ehe hatte. |
- Otto Frisingensis
Chron. …
- Sigonius de Regno Ital. …
- Aventinus …
|
|
Ihm folgete 955 in der Regierung sein Sohn Henricus II. oder
Hezilo,
welcher mit seiner Gemahlin Henricum S. nebst andern Kindern
zeugte, und an. 995. d. 28.
Aug. starb. |
|
|
Ihm folgte in der Regierung sein Sohn Henricus
S. welcher aber, als er zum Kayser erwehlt worden,
an. 1004. dieses Hertzogthum seiner Gemahlin
Cunigundae Bruder, Henrico, Grafen von
Lützelburg, abtrat. Allein an. 1009. bekriegte er
nebst seinem Bruder Adalberone den Kayser,
indem Adalbero sich wider des Kaysers Willen in
das Ertz-Stifft Trier eindrang, daher er bey nahe 9
Jahr durch die Reichs-Acht seines Hertzogthums
verlustig gemacht wurde, und erst an. 1017. wieder
eingesetzet wurde. |
- Ditmarus Chron. …
- Leibnitz Tom. I. Rer. Brunsuic. …
|
|
A. 1027. succedirte ihm sein Sohn Henricus
V. |
- Arnoldus in vita
Godehardi Hildesheim. …
- Leibnitz Rer. Brunsuic. …
|
|
Er starb an. 1047. ohne Kinder, daher Käyser
Henricus III. Conradum damit beliehe, welchen
einige vor einen natürlichen Sohn dieses Käysers,
andre vor Ludolphi,
Pfaltz-Grafens am
Rhein, Sohn
ausgeben; Er bekam das Hertzogthum an. 1049.
gerieth aber mit Gebharden,
Bischoff zu
Regensburg, in Streit, daher sie beyde vor den
Käyser citirt wurden, und Conrad als der
Urheber
des Streits von seinem Hertzogthum entsetzt, und
weil er sich der Regierung annahm, in die
Acht
erklärt wurde, er starb an. 1054. in Ungarn an
Giffte. |
- Marianus Scotus …
- Leibnitz Rer. Brunsv. …
|
|
Das Hertzogthum aber bekam des Käysers
Sohn Heinrich, nachmahliger Käyser. Heinrich IV. dessen
Mutter Agnes trat es währender ihrer
Vormundschafft an. 1064. Hertzog Ottoni von
Sachsen an der Weser ab. |
- Lambertus
Aschaffenburg. …
- Rettenpacher Annal. Cremifan. …
|
|
Allein der Käyser, welcher nicht gern sahe, daß
das Hauß Sachsen sollte so ein
mächtiges
Hertzogthum
in die Hände kriegen, ersahe die
Gelegenheit Ottonem eines Hoch-Verraths zu
beschuldigen, daher er ihn ohne weitläufftige
Untersuchung in die Acht erklärte. darinne er auch
an. 1083. gestorben. |
Bertoldus Constant.
… |
|
Das Hertzogthum Bayern bekam Welfus oder
Welfo, ein Sohn Azonis Arestini,
Marg-Grafens von
Esté, an. 1071. Er bildete sich zwar ein, sich desto
mehr in die Käyserliche
Gnade zu setzen, wenn er
dem geächteten Ottoni alles zum Possen thäte, als
er aber des Käysers Absicht merckte, nemlich daß
der Käyser einen nach den andern zu unterdrucken
suchte, wollte er nicht so lange warten, bis die
Reihe an ihn käme, sondern schloß dahero mit
Rudolpho, Hertzogen in
Schwaben, und Bertoldo,
Hertzogen in Cärnthen, an. 1073. ein Bündniß wider
den Käyser. Nun söhnte er sich zwar im folgendem
Jahre wieder mit ihm aus, da ihm aber die
Käyserliche
Macht so schwehr fallen wollte, ließ er
sich vom Pabste bereden, an. 1093. dem Käyser,
welcher mit einer Armée auf dem Marsch nach
Italien begriffen, sich entgegen zu stellen. |
Bertoldus l.c.
… |
|
Er gab auch Rudolphen von Schwaben seine
Wahl-Stimme zur
Kayserlichen Crone, und machte
auch mit Ottone von Sachsen, welcher es auch mit
Rudolpho hielt, wieder |
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{Sp. 804} |
|
|
Freundschafft. Der Kayser verjagte ihn zwar
deswegen von seinem Hertzogthum, allein, weil
derselbe so geschwächt war, brauchte Welfus sich
nur ein wenig zu demüthigen, daß er wieder an.
1096. in desselben Gnade kam. |
- Chronographus Saxo
…
- Conradus Vrsbergensis Vit. Heinrici IV. …
- Aventinus …
|
|
Welfus unterwarff sich dem Kayser sonderlich
deswegen, damit er wegen der Erbschafft, die von
seiner Schwieger-Tochter Mathildis dem Hause
Bayern zufallen sollte, versichert seyn möchte. |
Bertoldus … |
|
Hierauf starb er an. 1103. auf der Insel Cypern,
als er aus dem gelobten Lande, wohin er an. 1101.
gereist war, in seine Länder zurück gehen wollte.
Ihm folgte sein Sohn Welfo II. welcher von seiner
Gemahlin Mathilde, an. 1115. ein grosses Stück von
Italien erbte, aber an. 1119 oder 1120 selbst ohne
Kinder starb. |
- Aventinus …
- Henninges l.c. …
- Bucelinus. Hist.
Agilolf. …
|
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Dahero sein Bruder Henricus Niger die
Regierung bekam, welche nach seinem an. 1126.
oder 1127. erfolgtem Tode auf seinen Sohn
Henricum Superbum fiel, welcher auch das
Hertzogthum
Sachsen dazu bekam, indem seine
Mutter Wulfild eine Tochter Hertzogs Magni zu
Sachsen war. |
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Weil nun die Macht des Hauses Bayern so
geschwind stieg, hielt der Käyser nicht vor rathsam,
es bey dieser
Gewalt zu lassen, daher man die
Gelegenheit ihn zu stürtzen erwartete, welches sich
ereignete, als Henricus Superbus die
Reichs-Kleinodien, welche er von seinem Schwieger-Vater
Käyser Lothario empfangen hatte, Conrado nicht
wieder herausgeben wollte, daher er seiner Länder
verlustig wurde, und bekam Leopoldus II. aus
Österreich das Hertzogthum Bayern. Welchem sein
Bruder Henricus VIII. in der Regierung folgte. |
- Aventinus …
- Henninges l.c. …
|
|
Henrici Superbi Sohn Henricus Leo bekam
zwar von Käyser Friderico vieles wieder
geschenckt, aber er muste doch Ober-Österreich ob
der Ens im Stiche lassen, welches Fridericus der
Käyser zu einem Hertzogthume machte und seines
Bruders Sohne Heinrichen dasselbe abtrat. |
- Otto Frisingensis de
gest. Frid. …
- Otto de S. Blasio …
- Radevic. de Reb.
Gest. Frid. …
- Aventinus …
- Cranzii Saxon. Chron.
…
-
Goldastus Constit. …
-
Pfeffinger
ad
Vitriar. …
- Janus
Diss. de Baioaria Francis subjecta.
- Junckers
Anleitung zur mittlern Geographie
…
|
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Endlich brachten es Henrici Leonis die Feinde
dahin, daß ihn der Käyser Fridericus I. in die Acht
erklärte und er dadurch fast alles verlohr. Von
Bäyern wurden aus Steyermarck, Cärnthen, Crain,
Dalmatien und Tyrol besondre Hertzogthümer
gemacht, Regensburg und Eger wurden vor freye
Reichs-Städte erklärt, mit dem übrigen wurde Pfaltz
GrafeOtto von Wittelinsbach von Käyser Friderico
I. belehnt. |
- Aventinus VI. in fin. VII.
princ.
- Otto de S. Blas. …
- Cuspinianus in Frid. I. …
- Cranz. Saxon. VI. Vandal. …
- Hund im Bayerischen
Stamm-Buch …
- Megis. …
- Chron. Reich. …
- Chron.
Bigaug. …
- Chron Vrsperg. …
- Heinrichs von Bünau Leben und Thaten Friedrichs I.
…
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Dieser Otto V. von |
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{Sp. 805|S. 418} |
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Wittelsbach stammte von dem obengedachten
Arnulpho Malo, Hertzog in Bayern, ab. Denn
Arnulphi anderer Sohn gleiches
Namens legte sich
das Schloß Scheyren zu seiner Residentz an, und
führte davon den Gräfflichen Titel, hinterließ
Bertholdum oder Wernerum. welcher Ottonem I.
einen Vater Ottonis II. zeugte. Ottonis II. Sohn, Otto
III. verwandelte das Schloß Scheyren in ein Closter
und
baute davor Wittelsbach zur Residentz auff, von
welcher
Zeit sich seine Nachkommen Pfaltz-Graffen
oder
Land-Graffe in Bayern genennet. |
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Er hinterließ nach seinem an. 1008 erfolgtem
Tode unter andern Kindern Ottonem IV. welcher an.
1046 starb, nachdem er Ottonem V. welcher
obgedachter massen mit dem Hertzogthum Bayern
belehnt worden, Fridericum Barbatum Conradum,
Ertz-Bischoff zu Saltzburg, hernach zum Mayntz,
und Ottonem VI. oder den jüngeren Pfaltz-Graf v.
Wittellsbach gezeugt, dessen Sohn Otto VII. Kayser
Philippum, Friderici Barbarossae Sohn, an. 1208
ermordete, daher Wittelsbach geschleifft. Otto VII. in
die Acht erklärt u. vom Marschall Pappenheim um
das Leben gebracht worden. |
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Obgedachter Otto V. welcher aber unter denen
Bayerischen Hertzogen der I. und Grosse genennet
wird, starb an. 1183. und ließ Ludewigen, seinen
Sohn, zum Nachfolger, welcher Bayern mit der
Pfaltz verknüpfte, womit ihn der Kayser belehnte,
nachdem Heinrich der Schöne, Pfaltz-Graf am
Rhein, und Hertzog in Sachsen, in die Acht erkläret
worden, allein diese Macht, welche Bayern bekam,
schwächte es sich selbst durch
Theilungen, indem
Ludewigs Sohn, Otto der Erlauchte, kaum die durch
Krieg gantz verderbte Pfaltz in
Ordnung gebracht,
da seine Söhne, Ludewig der Strenge, und Heinrich
der jüngere, die Väterlichen Länder theilten, und
behielt jener die Pfaltz und Ober-Bayern, dieser
aber Unter Bayern, die Chur-Würde behielten sie
gemeinschafftlich, oder suchten vielmehr die
Pfältzische und Bayrische Chur-Würde wieder
abzusondern, allein König Ottocarus in Böhmen
setzte sich allzuheftig dawider. |
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Heinrichs des jüngeren Söhne, Otto und
Stephanus, regierten das Väterliche Erbtheil
gemeinschafftlich, Otto hinterließ zwar einen Sohn,
Henricum, welcher aber an. 1333 in der Jugend
unverheyrathet starb. Stephanus zeugte auch 2
Söhne, Henricum den ältern, und Ottonem, wovon
der erstere an. 1339 einen Sohn, Namens Johann,
hinterließ, welcher dem Vater bald ohne Erben im
Tode nachfolgte. |
- Brunnerus
l.c. …
- Andreas Presbyter. Chron.
- Thrithemius Chron. Duc. Bau. …
- Auentinus …
- Adlzreiter …
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Bleibt also obgedachter Ludewig der Stamm-Vater aller ietztlebenden Pfaltz-Grafen am Rhein,
und Hertzoge von Bayern. Seine Söhne hiessen
Rudolph und Ludewig, wovon jener Pfaltz und die
Chur, dieser aber Bayern bekam, welcher der
Stiffter des heutigen Bayrischen Hauses ist, es
wurde derselbe von Mayntz, Trier, Böhmen und
Brandenburg zum Kayser wider Fridericum von
Österreich erwählt, weil nun Ludovici Bruder,
Rudolphus, Friderico seine
Wahl-Stimme gegeben,
vertrieb ihn Ludovicus von Land u. Leute, wodurch
der Haß zwische Bayern und Pfaltz entstanden,
welcher Österreich zu grossem
Nutzen
gereichet. |
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Er zeugte 6 Söhne, |
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- Ludovicum,
- Stephanum Fibulatum,
- Wilhelmum,
- Albertum,
- Ludovicum Romanum
- und Ottonem,
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{Sp. 806} |
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welche das Hertzogthum Bayern unter sich
theilten, der Älteste, Ludovicus, bekam die
Marck
Brandenburg, welche sein Vater, nach Absterben
derer Marg-Grafen, ihm in Lehn gegeben hatte, da
er aber mit seiner Gemahlin die Graffschafft Tyrol
erbete. trat er seinem Bruder Ludovico Romano die
Marck ab, von welchen sie hernach auf Ottonem
gefallen; Stephanus bekam Bayern, Willhelm
Holland,
Seeland, Hennegau, und Albertus ein
Stück von Bayern, allein sie konnten keines
behaupten. |
|
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Burgund riß nach Alberti Enckelin, Iacobeae
Todte, die Graffschafft Holland, Seeland und
Hennegau an sich. Otto muste Kayser Carolo IV.
die Marck gegen ein schlechtes
Geld überlassen,
musten auch alle geschehen lassen, daß Carolus
IV. dem Hause Pfaltz die Chur-Würde allein auftrug,
da solches dieselbe mit Bayern gemeinschafftlich,
vermöge eines Vergleichs bisher besessen
hatte. |
- Auentinus …
- Buckisch.
Hist. Palat. Bau. …
- Presbyter. Chron. Bau. …
- Trithemius Chron. Sponh. …
|
|
Stephanus, welcher die Bayerische Linie allein
fortgepflantzet, konnte nicht das durch der
Margarethae Maultaschiae Tod ihm zugefallene
Tyrol erhalten, sondern muste geschehen lassen,
daß es Österreich wegnahm, unter dem Namen,
daß ein Testament da wäre. Er starb an. 1377 und
hinterließ Stephanum II Fridericum und Iohannem,
welche durch ihre Theilung sich noch mehr
schwächten, indem der erste Ingolstadt, der andere
Landshut, und der dritte München bekam. |
- Adlzreiter. Annal. …
- Presbyter Chron. …
- Trithemius Chron. Hirsaug. …
- Auentinus …
|
|
Stephani Söhne waren Ludovicus und
Iohannes, Bischoff zu Regenspurg. Ludovicus folgte
seinem Vater in der Regierung, und fieng unter dem
Vorwand einer ungleichen Theilung, mit Friedrichs
von Landshut Sohne, Henrico Diuite, und Joannis
von München Söhnen, Ernesto und Wilhelmo, einen
Krieg an, und ruhte nicht eher, bis er in die Acht
erkläret war. Mit seinem Sohne, Ludovico Gibboso,
starb dieser Ast wieder aus. |
- Auentinus …
- Gewoldus
Gener. XX.
- Adlzreiter. …
|
|
Über der Theilung dieser Erbschafft erhub sich
zwischen Henrico von Landshut und Alberto III.
Ernesti Sohn, wieder ein Krieg, welcher erst nach
vielen Blutvergiessen geendiget wurde. Allein der
Groll zwischen beyden Familien blieb heimlich doch.
Dahero unter Georgio Diuite, Henrici Diuitis Enckel,
und Ludouici Sohne, die Sache zu einem neuen
Kriege zwischen Rudolpho von Pfaltz und Alberto
IV. Alberti III. von München Sohne, an. 1504
ausschlug, indem Rupertus, als Georgii
Schwiegersohn, zum Erben war eingesetzet
worden. |
|
|
Albertus aber
prätendirte die Erbschafft, weil
keine
Männliche Erben da wären. Albertus bekam
zwar, durch Kaysers Maximiliani I. Vermittelung,
Hertzog Georgens Erbschafft, muste aber ein
ziemliches Stück davon fahren lassen, indem Pfaltz
Neuburg und Sultzbach, der Kayser
Rothenburg
und Kuffstein, u. Würtenberg Heidenheim
bekam. |
|
|
Albertus IV. sahe mit Schaden, was Theilungen
vor
Übel nach sich zögen, daher er mit Einwilligung
seines Bruders, Wolffgangs, nach Absterben derer
andern Brüder, Ioannis Ernsti, Sigismundi und
Christophori, das Recht der Erstgeburt in Bayern
einführte, wiewol sein Vater schon dieses
nützliche
Werck |
|
|
{Sp. 807|S. 419} |
|
|
vorgehabt, indem er
verordnet, daß die beyden
ältern Söhne die Regierung führen, die andern aber
auf andere Art sollten abgesondert werden. |
|
|
Die andern Söhne waren zwar sehr wider diese
Väterliche Einrichtung, zumahl nach Johannis Tode,
allein Sigismund erhielt sich doch 2 Jahr allein bey
der Regierung, endlich aber übergab er sie
freywillig, um den
Verdruß zu vermeiden, an seinen
Bruder Albertum IV. der mit Christophoro und
Wolfgango deswegen neuen Streit bekam. Da aber
Christoph an. 1493 auch starb, ward er mit
Wolffgangen einig, das Recht der Erstgeburth
einzuführen. |
|
|
Allein seine Söhne hielten diese heilsame
Verordnung schon nicht, denn als er an. 1503
gestorben war, ließ Ludovicus seinem ältern Bruder
Wilhelmo keine Ruhe, bis er ihm ein Stück Landes
abtrat, doch muste er angeloben, nicht zu
heyrathen; Ernst verlangte desgleichen, wurde aber
Ertz-Bischoff zu Saltzburg. Daher nach Ludovici an.
1545 erfolgtem Tode, Willhelmus allein regierete,
und als dieser an. 1550 starb, setzte Albertus V. das
Recht der Erstgeburth auf noch festeren Fuß. |
|
|
Dahero bekam der älteste Printz Willhelmus die
Regierung, Ferdinand, von welchen die Grafen von
Wartenberg abstammen, wurde mit
Gelde
befriediget, welche daher die Ferdinandische Linie,
gleichwie hingegen die von Willhelmo
abstammende Linie die Wilhelminische genennet
wird. |
|
|
Willhelm hinterließ 4 Söhne, |
|
|
- Maximilianum, durch welchen im dreyßig
jährigen Kriege die Chur-Würde an Bayern
gekommen.
- Philippum, Bischoff zu Regensburg und
Cardinal,
- Ferdinandum, Churfürsten zu
Cölln
- und Albertum, welcher mit seiner Gemahlin die Land-
Graffschafft Leuchtenberg bekam, und 2 Söhne,
Maximilianum Henricum und Albertum
Sigismundum hinterließ, wovon jener Churfürst zu
Cölln, und dieser Bischoff zu Freysingen und
Regensburg wurde.
|
Dan. Parei Histor. Palatina
… |
|
Maximilianus, der erste Churfürst in Bayern,
zeugte mit seiner andern Gemahlin, Maria Anna,
Kaysers Ferdinandi II. Tochter, Ferdinandum
Mariam, und Maximilianum Philippum, gebohren an.
1638. ihm gehörete die Land-Grafschafft
Leuchtenberg; er starb an. 1703 ohne Erben. |
|
|
Ferdinandus Maria, sein älterer Bruder, war an.
1636 gebohren, folgte an. 1651 dem Vater in der
Chur, lebte mit dem Hause Österreich, nicht in
besten Vernehmen, und starb an. 1679. nachdem
ihm seine Gemahlin Henriette Adelheid, Hertzogs
Victoris Amadei von Savoyen Tochter, mit welcher
er sich an. 1652 vermählt, 4 Kinder gebohren. |
|
|
1. |
Maximilianus Maria
Emanuel, |
2) |
Josephus Clemens,
Churfürst zu Cölln, geboren an. 1671. gestorben an.
1723 den 12.
Nov. |
3) |
Maria Anna Christina
Victoria, gebohren an. 1660, vermählt an. 1680, an
Ludovicum Dauphin in Franckreich, gestorben an.
1690. |
4) |
Violanta Beatrix,
Gouvernantin von Siena, gebohren an. 1673 den
23.
Jan. vermählt
an. 1688 an Ferdinandum III. Erb-
Printzen von Florentz, wurde aber an. 1713 in den
Wittben-Stand gesetzt. |
|
|
|
Der älteste, Maximilianus Maria Emanuel,
stellte wegen seines
veränderlichen
Glücks eine
grosse Person zu
Anfang des ietzigen
Seculi vor. Er
war an. 1662 gebohren, und starb an. 1726 den 26.
Febr. Er hatte sich zwey mahl vermählt. Die erste
Gemahlin war Maria Antonia, Printzessin Kaysers
Leopoldi, so wegen ihrer Mutter Margaretha
Theresia von Spanien, eine |
|
|
{Sp. 808} |
|
|
Erbin der Spanischen
Monarchie war, welches
Recht sie auch auf ihren Printz Josephum
Ferdinandum brachte, der aber noch vor dem
Succeßions-Fall an. 1699 mit Tode abgieng. |
|
|
Nachdem diese Gemahlin an. 1693 gestorben,
vermählte er sich an. 1695 den 2. Jan. mit Theresia
Cunigunda Sobiesky, einer Printzeßin Königs
Ioannis III. in Polen, welche als Wittbe zu Venedig,
wo sie sich seit ihres Gemahls Tode aufgehalten,
an. 1730 den 11.
Mart. gestorben. Die mit ihr
gezeugten Kinder sind. |
|
|
1) |
Maria Anna Carolina,
gebohren an. 1696. den 4.
Aug. gieng
an. 1719 zu
München in das Closter S. Clara, und heist ietzo
Emanuela Theresia de Corde Iesu. |
2.) |
Carolus Albertus, von
welchem hernach. |
3) |
Philippus Mauritius,
gebohren an. 1698. wurde an. 1719 zum Bischoff
von Münster und Paderborn
erwählt, war aber den
14. Mart. vorher gestorben. |
4) |
Ferdinandus Maria,
gebohren den 5. Aug. 1699. Er ist Ritter des
güldenen Vliesses, Kayserl. General-Feld-
Wachtmeister, begleitete seinen Bruder nach Wien,
in Ungarn, und auch nach Italien. Seine Gemahlin
ist Maria Anna Carolina, Philippi Wilhelmi, Pfaltz-Grafen zu Neuburg, Tochter, mit welcher er sich
an.
1719 den 5. Febr. vermählt. Er hat mit ihr an. 1720
Maximilianum Mariam, an. 1722 Clementem
Franciscum, an. 1723 Theresiam Emanuelam gezeuget. |
5) |
Clemens Augustus,
gebohren an. 1700 den 16. Aug. ward Bischoff zu
Münster den 26. Mart. 1719 zu Paderborn den 27.
Mart. 1719. Churfürst zu Cölln den 12. Novembr.
an. 1723. Bischoff zu Hildesheim d. 8. Febr. 1724.
zu Oßnabrügk an. 1728. er that eine
Reise nach
Italien, und ließ sich an. 1727 von Pabst Benedicto
XIII. zu Viterbo zum Ertz-Bischoff weyhen, |
6) |
Joannes Theodorus,
gebohren den 3. Sept. 1703. Bischoff zu
Regensburg d. 29.
Jul. 1719. Coadjutor zu
Freysingen d. 19. Nov. 1723. Bischoff zu
Freysingen d. 22. Febr. 1727. |
|
|
|
Die vier ältesten von diesen Printzen wurden
nach Klagenfurt in Kärnthen und an. 1712 nach
Grätz gebracht und Standesmäßig erzogen. |
|
|
Carolus Albertus, ietziger Chur-Fürst, ist
gebohren an. 1697 d. 6. Aug. zu Brüssel. Nach
seines Herrn Vaters Restitution machte ihn der
Kayser an. 1715 zum Ritter des goldenen Vließes.
Anno 1716 reiste er unter dem Titel eines Graffens
von Trausnitz über Venedig nach Rom, wo er bey
dem Pabst Audienz hatte, er besah darauf die
übrigen Italiänischen
Staaten und kam nach seiner
Zurückkunfft an. 1717 nach Wien, hernach nach
Ungarn und wohnte der Belagerung vor Belgrad,
und der Unterschreibung des Passarowitzischen
Friedens bey. |
|
|
Anno 1722 reiste er abermahls nach Italien,
hielt auch in diesem Jahre das Beylager mit Maria
Amalia, Kaysers Josephi anderer Printzeßin, mit
welcher er an. 1724. d. 17. Jul. Mariam Antoniam,
an. 1725. d. 6.
Dec. Theresiam Benedictam, an.
1727. d. 28. Mart. Maximilianum Josephum, und an.
1728. d. 25. Aug. Josephum Ludovicum gezeugt.
Anno 1726 folgte er seinem Herrn Vater in der Chur,
u. an. 1727 trat er zum Wienerischen Tractat. |
Europ. Fama St. 295.
… |
|
Der Chur-Fürst von Bayern hat im
Chur-Collegio seinen Sitz nach Böhmen, welchen Platz
ehemahls Pfaltz gehabt, aber in
Westphälischen
Frieden denselben dem Chur-Fürsten von Bayern
geben müssen. Im Fürstlichen Rathe sucht der
Bayrische Chur-Fürst als Hertzog von Bayern die
oberste Stelle, welche ihm aber weder
Sachsen
noch Pfaltz einräumen, |
|
|
{Sp. 809|S. 420} |
|
|
daher Hertzog George von Bayern den Erb-Marschall von Pappenheim zum
Duell
herausforderte, als derselbe Hertzog Albrechten von
Sachsen über ihn gesetzt hatte. Den
Reichs-Abschied zu Worms an. 1521 unterschrieb Hertzog
Friedrich von Bayern, und Hertzog von Sachsen, mit
der Protestation, daß es ihren Häusern nicht
nachtheilig seyn sollte. |
|
|
Nach der Zeit haben die Bayrischen Hertzoge
mit denen Pfaltz-Graffen am Rhein und Hertzogen
zu Sachsen auff denen
Reichs-Tägen alternirt, doch
allezeit mit Protestation, daß es ihrem Rechte nicht
nachtheilig seyn sollte. Ausser dem Reichs-Tage
aber haben die Bayerischen Hertzoge weder
Churfürsten noch freyen Republiquen weichen
wollen, welches man aus der Protestation des
Bayrischen Gesandten auff dem Tridentinischen
Concilio sehen kan. Bayern ist auch allezeit der
Deputirte vom Fürsten-Rath, ausser daß in
gewissen Fällen Österreich und Saltzburg solches
halben. |
Londorpius Act. Publ.
… |
|
Wegen Leuchtenberg sitzt Bayern zwischen
Savoyen u. Anhalt, daher sich Anhalt beschwerte,
als Bamberg solchen
Rang zu Anfang dieses Seculi
auch bekommen sollte, weil Leopoldus dieses Hauß
damit belehnt. |
|
|
Chur-Bayern eximirt auf der Prälaten-Banck die
Praelatur Waldsachßen, ingleichen auf der
Wetterauischen Grafen-Banck die Graffschafft
Haag, auff der Schwäbischen die Herrschafft
Mindelheim. |
|
|
Im Bayerischen Creyße führt ein Bayrischer
Hertzog und ein Bischoff von Saltzburg das
Directorium. |
|
|
Die
Einkünffte des Churfürsten sollen sich sehr
hoch belauffen, und tragen die Salzwercke allein
jährlich auf eine Million aus. Doch es nicht zu
läugnen, daß die
Geistlichen sonderlich dieses
Chur-Fürstenthum zu nutzen wissen, und sonderlich
ist Wilhelmus V. gegen die Geistlichen sehr
freygebig gewesen. |
|
|
Was die Praetensiones des Hauses Bayern
anlangt, so sind darunter zu rechnen die
Praetensiones auf Steyermarck, Kärnthen, Crain,
Österreich und Dalmatien, welche Länder durch
Kayser Fridericum davon abgerissen worden. Daß
sie zu Stephani Fibulati Zeiten die Graffschafft
Tyrol, ingleichen Holland, Seeland und Hennegau
besessen, ist oben erwiesen worden. Was sie auff
die Stadt Regensburg und Donawerth vor
Ansprüche haben, siehe Regensburg und
Donawerth. |
|
|
Auf das Land ob der Ens hat Bayern wegen
des Böhmischen Krieges zu Anfang des 30jährigen
Krieges eine Praetension, indem es Kayser
Ferdinandus III. Chur-Fürst Maximiliano wegen der
aufgewendeten Kriegs-Unkosten verschrieb, als
aber Österreich, dem Hause Bayern die Ober-Pfaltz
und ein Stück der Unter-Pfaltz gab, räumete Bayern
dem Hause Österreich, das Land ob der Ens wieder
ein, dagegen es von diesem die Versprechung
erhielt, daß wenn an die abgetretenen Stücke von
dem Chur-Fürstenthum Pfaltz jemand Bayern in
Anspruch nehmen wollte, wolle der Kayser Bayern
Österreich ob der Ems wieder abtreten. Da nun
Bayern das Theil der Unter-Pfaltz nicht behaupten
konnte, hat es zwar seinen Regress an Österreich,
genommen, aber die Sache niemahls allzuscharff
getrieben. |
Lünigs Reichs-Archiv. P.
Spec. Unter-Pfaltz … |
|
In Bayern sind die
Stände zwar
Landsässig,
aber ehemahls waren sie von solchem
Ansehen,
daß sie gleichsam das Recht derer
Austräge-Richter in ihrer
Landes-Herren Streitigkeiten
exerciren wollten. |
|
|
{Sp. 810} |
|
|
|
|
deri Theatrum Praetensionum
Illustrium … |
|
|
|
-
Europäischer Herold.
-
Imhof.
Notitia Proc. Imp. …
- Lairitzens Palm-Wald …
-
de Ludewig
in Germ.
principe so wohl; als auch in dem opusculo de jure
Sacrorum principum imperii ante paces religionis
…
|
|
und ist sonderlich ausgeführet, daß die
Bayrische
Stiffter alle Landsäßig gewesen, und die
Kirchensachen auf dem
Landtag ausgemachet
worden. |
|
|
|
|