Titel: |
Londorpius oder Lundorpius (Michael Caspar) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
18 Sp. 361 |
Jahr: |
1738 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd.18 S. 198 |
Vorheriger Artikel: |
Londondery |
Folgender Artikel: |
Londre |
Siehe auch: |
Michael Caspar
Lundorp |
Hinweise: |
Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
Anmerkungen
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Londorpius oder Lundorpius (Michael Caspar).
Seine Person betreffend, so gehöret dieselbe mit zu denen
eruditis apocryphis, von welchen man entweder gar keine oder doch gar schlechte Nachricht hat. Denn
die
Schrifftsteller überhaupt kommen in diesem Puncte mit einander überein, daß
sie seine Personalien mit Stillschweigen übergehen. |
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Er war von
Franckfurt am Mayn gebürtig, und seiner
Gelehrsamkeit nach ein
guter Philologus und Historicus, das erste
beweisen seine Anmerckungen über den
Petronium, die er 1615. unter dem
Nahmen
Georgii Erhardi heraus gegeben, wie dieses vorgeben so wohl
Friedrich Geißler, in seiner Dissertation de
nominum … als auch Paul Colomesius in seinen
Melanges … nachdem er vorhero in seinen
jugemens … gar in den
Gedancken gestanden
hatte, der Nahme: Georg Erhard, sey ein wahrer Nahme; und endlich
Andreas Bailler in seinen deguisement
… obwohl Placcius de Pseudonymis
… erzehlet, daß Daumius in einem gewissen Briefe, den er unter
den 20. October 1677. an ihn geschrieben, lieber den
Goldastum
vor den Urheber dieser Anmerckungen habe gehalten wissen wollen. |
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Das andere hat Londorpius mit denen
actis publicis [1] gezeiget, welche er anfangs zu Franckfurt am Mayn
in 4. im 1622. und folgenden Jahren nach und nach in IV. Bän- |
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{Sp. 362} |
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den hat drucken lassen, und zwar nach Art Hortleders, wie
es aus allen Umständen erscheinet. Gestalt er denn darinnen vornehmlich
diejenigen Urkunden zusammen gelesen, in welchen die Ursachen des Böhmischen und
des daraus erfolgten 30.jährigen Deutschen Krieges enthalten: eben wie
Hortleder die
Ursachen des Schmalkaldischen Krieges aus denen
öffentlichen Documenten zu erläutern sich bemühet hat. |
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Im Jahre 1668. sind sie von Johann Baptista Schönwetter, zu
Franckfurt in folio mit weit sauberern Druck wieder aufgeleget, und
dergestalt fortgeführet worden, daß, da vorhero nicht mehr als IV.
Bände gedruckt gewesen, in dem gedachten Jahre zu denen ersten vieren noch der
V. und VI.
Band, im Jahre 1669. ferner der VII. im
Jahr 1670. der VIII; im Jahr 1686. aber durch Melchior Bencard
der IX. im Jahr 1687. der X. im Jahr 1697. der XI.
und im Jahr 1699. der XII. Band gedruckt, und also die darinnen
befindliche Historie von 1618. bis zu und mit dem 1688. Jahre ausgeführet
worden. |
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Es hat sich auch ein vornehmer und in hohen Fürstlichen
Bedienungen
stehender Staatsmann durch das Ansuchen des Verlegers darzu bereden lassen, daß
er die Mühwaltung übernommen, und ein ausführliches Register über diese 12.
Bände verfertiget, welches 1702. an das Licht gekommen ist, und 1708. kam auch
zum Vorschein der XIIIte Band, so die Historie von 1687. und 1688. in
sich begreifft, welches jährlich hat sollen fortgesetzet werden. |
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Was von diesem
Wercke zu halten sey, siehe in Jacob Friedrich
Reimmanns ersten Theile der auserlesenen Anmerckungen, Observ.
… und im dritten seiner Einleitung zur Histor.
… Sonst ist noch davon zu mercken, daß Johann Christian Schelle, in
Orat. … vorgiebt, daß in der andern Auflage
dieser Actorum auf Anhalten einiger
Fürsten verschiedene Stellen
ausgelassen worden wären: Hingegen versichert Struv in seiner
Biblotheca Iuris … das Gegentheil. |
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Endlich so hat auch Londorpius des Johann
Schleidans Commentarium de statu religionis et
reipublicae Carolo V. Caesare ab anno 1517. ad annum 1555. von dem
1556. bis zu dem 1609. Jahre fortgesetzet; welche Fortsetzung in 3.
Bänden zu
Franckfurt 1614. 1615. und 1619. in groß Octav hervorgetreten ist. Beyde so wohl
die Schleidanische als Londorpische Arbeit haben Johann Dietrich von Gülich bis
auf das 1648. und David Ulmann ferner bis auf das 1700. Jahr gleichfalls
fortgeführet, und mit 700. bis 800. Bogen vermehret; es sollen aber dieser ihre
Zusätze bey Christian Gensch, einen Buchführer zu Halberstadt, noch in
Handschrifft liegen, siehe Reimmanns Einleitung in die historiam … |
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