Titel: |
Marggraf |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
19 Sp. 1386 |
Jahr: |
1739 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 19 S. 726 |
Vorheriger Artikel: |
Marggraf, eine Art Vögel |
Folgender Artikel: |
Marggraff (Andreas) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Marggraf oder Marckgraf, Marggrave, ist
heut zu
Tage der
Name einer hohen
Fürstlichen Würde in dem
Deutschen Reiche,
der mit
gewissen
Landschafften
verknüpfft, und also von einigen Familien geführet wird. |
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Den
Namen
wollen einige nicht sowol von der
Marck oder
Gräntze, als von dem
Marckt, oder einen solchen
Orte, wo das
Recht gesprochen zu werden pflegt,
hergeleitet wissen. Wiewohl eben diese zugeben, daß, weil die
Kayser
sonderlich an den Grentzen des Reichs solche
Gerichts-Plätze
aufgerichtet, nachmals daher Gelegenheit genommen worden zu glauben, daß die
Marggrafen nur solche
Personen anzeigten, welche die Grentzen des Reichs
beherrschten. |
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Gleichwie aber die übrigen
Fürstlichen Würden zu alten Zeiten nur ein
gewisses Amt bedeuteten, also hatte es gleiche Beschaffenheit mit der
Würde der
Marggrafen. Nach der Zeit aber haben sie den erblichen Sitz ihrer
Lande völlig
an sich gezogen. |
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Was ihr Alterthum anlangt, so will man behaupten, daß vor
Kayser
Heinrich I. nichts von Ihnen gehöret worden; allein es ist
leicht darzuthun, das bereits zu der Carolinger Zeiten dieser
Name im Gebrauch
gewesen. |
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Man zehlte ehedessen 4 besondere hohe Marggrafen in dem
Römischen Reich, als
den von
Brandenburg, Mähren, Meissen und Baaden, davon aber die Meißnischen von
denen
Hertzogen
zu
Sachsen repräsentiret worden, und Mähren an das Königreich
Böhmen gekommen. |
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Ausserhalb des
Reichs führet Antwerpen noch den
Titul einer Marggrafschafft
des Heil. Römischen Reichs. |
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Im übrigen müssen die Marggrafen in
Deutschland nicht mit den Marqvisen in
Franckreich, Spanien, Engeland und Italien verwechselt werden, als welche jenen
weder an Macht noch
Ansehen gleich kommen. |
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(s. Landgrafen,
Grafen.) |
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