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Zedler: Marggraf HIS-Data
5028-19-1386-8
Titel: Marggraf
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 19 Sp. 1386
Jahr: 1739
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 19 S. 726
Vorheriger Artikel: Marggraf, eine Art Vögel
Folgender Artikel: Marggraff (Andreas)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Marggraf oder Marckgraf, Marggrave, ist heut zu Tage der Name einer hohen Fürstlichen Würde in dem Deutschen Reiche, der mit gewissen Landschafften verknüpfft, und also von einigen Familien geführet wird.  
  Den Namen wollen einige nicht sowol von der Marck oder Gräntze, als von dem Marckt, oder einen solchen Orte, wo das Recht gesprochen zu werden pflegt, hergeleitet wissen. Wiewohl eben diese zugeben, daß, weil die Kayser sonderlich an den Grentzen des Reichs solche Gerichts-Plätze aufgerichtet, nachmals daher Gelegenheit genommen worden zu glauben, daß die Marggrafen nur solche Personen anzeigten, welche die Grentzen des Reichs beherrschten.  
  Gleichwie aber die übrigen Fürstlichen Würden zu alten Zeiten nur ein gewisses Amt bedeuteten, also hatte es gleiche Beschaffenheit mit der Würde der Marggrafen. Nach der Zeit aber haben sie den erblichen Sitz ihrer Lande völlig an sich gezogen.  
  Was ihr Alterthum anlangt, so will man behaupten, daß vor Kayser Heinrich I. nichts von Ihnen gehöret worden; allein es ist leicht darzuthun, das bereits zu der Carolinger Zeiten dieser Name im Gebrauch gewesen.  
  Man zehlte ehedessen 4 besondere hohe Marggrafen in dem Römischen Reich, als den von Brandenburg, Mähren, Meissen und Baaden, davon aber die Meißnischen von denen Hertzogen zu Sachsen repräsentiret worden, und Mähren an das Königreich Böhmen gekommen.  
  Ausserhalb des Reichs führet Antwerpen noch den Titul einer Marggrafschafft des Heil. Römischen Reichs.  
  Im übrigen müssen die Marggrafen in Deutschland nicht mit den Marqvisen in Franckreich, Spanien, Engeland und Italien verwechselt werden, als welche jenen weder an Macht noch Ansehen gleich kommen.
  (s. Landgrafen, Grafen.)  
     

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Stand: 20. Februar 2013 © Hans-Walter Pries