Titel: |
Cocceji, (Henricus von) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
6 Sp. 534 |
Jahr: |
1734 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 6 S. 284 |
Vorheriger Artikel: |
Coccejanus, (Salvius) |
Folgender Artikel: |
Coccejus, (Gerhardus) |
Siehe auch: |
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Ersch/Gruber
Sect. 1 Th. 18 (1828)
- S. 143-144: Heinrich
- S. 144-145: Samuel
- ADB
Bd. 4 (1876)
- S. 372-373: Heinrich
- S. 373-376: Samuel
- NDB
Bd. 3 (1957)
- S. 300-301: Heinrich
- S. 301-302: Samuel
- Wikipedia:
Heinrich von Cocceji
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Hinweise: |
Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Stichworte |
Text |
Quellenangaben |
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Cocceji, (Henricus von) wurde
ao.
1644. zu Bremen
geboren, und nachdem er auf dem
Gymnasio daselbst den
Grund seiner
Studien gelegt, gieng er ao. 1667. nach Leiden, um
sich in der Rechts-Gelehrsamkeit fest zu setzen. |
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Nachdem er diesen
Zweck erlanget,
reisete er ao. 1670 nach Londen,
allwo seiner
Mutter Bruder, Heinrich Oldenburg, Secretarius der
Societät
derer Wissenschafften war, und wohnte denen
Collegiis experimentalibus
des berühmten Boyle bey, wodurch er aufs neue eine solche
Neigung zu der
Philosophie bekam, daß er ein Systema Philosophicum verfertigte,
welches aber nebst seinen übrigen
MSc. bey der ao. 1693. erfolgten
Einäscherung der
Stadt Heidelberg mit im Feuer aufgegangen. |
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Er hatte das
Glück, daß der damahlige Printz von Oranien eine besondere
Gnade auf ihn warf, und es dahin brachte, daß man ihm zu Oxford den
Gradum eines
Doctoris ertheilte. Hierauf begab er sich
ao.
1671. nach Franckreich, wendete sich aber noch in eben demselben
Jahre wieder
nach Teutschland, mit dem Vorsatz, sich eine zeitlang in Speyer aufzuhalten, und
bey dem Reichs-Gerichte die
Praxin zu lernen. Weil aber damals der
Pfältzische Chur-Printz mit der Dänischen Printzeßin Beylager hatte, reisete er
nach Heidelberg, die
Solennitäten mit anzusehen, und hielt allda eine
Disputation
de Proportionibus, welche dem
Churfürsten, Carl Ludwig,
dergestalt gefiel, daß er ihm die
Professionem
Juris Naturae et
Gentium
ertheilte. |
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A. 1673. besuchte er seine
Geburts
Stadt, welche ihn zum
Raths Herrn |
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{Sp. 535|S. 285} |
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erwählte, er
muste aber diese
Ehre ausschlagen, weil ihn sein Churfürst
nicht lassen
wollte. Nachdem dieser mit
Tode abgegangen, trug ihm der Chur-Fürst
von
Brandenburg eine Profession zu
Franckfurt an, allein der Chur-Fürst Carl zu
Pfaltz hatte Bedencken, ihm seine Dimission zu geben, und nahm ihn ao.
1682. mit in das geheime
Regierungs
Collegium. Wie hierauf der ietzt
gedachte Chur Fürst ao. 1686. das Zeitliche gesegnet hatte, entschloß er
sich ao. 1687. die ihm von denen
Staaten zu Utrecht angetragene
Professionem Juris anzunehmen. Allein der Chur-Fürst Philipp Wilhelm zu
Pfaltz erzeigte ihm so viel Gnade, daß er die ihm angebotene Stelle ausschlug. |
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In dem folgenden
Jahre, da die Pfaltz in voller
Kriegs-Flamme stund, suchte
er abermals seinen Abschied, doch vergeblich, und blieb also in Heidelberg, bis
nach der an die Frantzosen erfolgten Übergabe, da er in das Würtembergische
flüchtete, und die obgedachte Profession zu Utrecht, die man ihm aufs neue
antrug, ohne weiters Bedencken annahm. |
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Doch ao. 1689. bote ihm der
Chur-Fürst von Brandenburg die Charge
eines
Raths und Professoris Primarii zu
Franckfurt an, die er denn aus
wichtigen
Ursachen nicht ausschlagen wollte. Er begab sich diesem nach noch in
dem gedachten Jahre dahin, und wurde hernach von dem Hause
Brandenburg in denen
wichtigsten Angelegenheiten gebraucht; wie er denn auch ao. 1702. wegen
der Oranischen Successions-Sache nach dem Haag gehen muste, allwo
er die Jura des
Königs in
Preussen so voll kommen beobachtete, daß ihn
derselbe bey seiner Wiederkunfft zu seinem Geheimden Rath erklärte. |
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Er stand auch fast bey allen Höfen in
Europa in solchem
Ansehen, daß
sie ihn in denen schwersten
Sachen consultirten, und der
Käyser erhob ihn in
Ansehen seiner Verdienste, nebst seiner
gantzen Familie, ao. 1712. in den
Reichs-Frey Herren-Stand. |
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Er starb endlich ao. 1719. den 18. Augusti. |
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Seine
Schrifften sind: |
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- Juris Publici Prudentia. Frf. 1695. 1700. 1723.
in 8.
- Anatomia Juris Gentium;
- Prodromus Justitiae Gentium;
- Hypomnemata Institutionum. Frf. 1698. in 8.
- Hypomnemata Juris Feudalis. Frf. 1693. in 12. 1702. in 8.
- de Doli, Culpae et Negligentiae Praestationibus. Heidelb. 1672.
in 4.
- Collationes Juridicae;
-
Dissertationum Volumina 4;
- Variae Deductiones;
- Notae ad Zanchii Quaestiones Medico-legales:
- Cons. Jur.
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In
MSct. sind unter andern vorhanden: |
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- Notae ad Furstenerium de Suprematu;
- Comment. in Grotium, Struvium, Lauterbachium, it. in Jus Publicum,
Jus Feudale et Hypomnemata.
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Frau und Kinder |
Seine Gemahlin war Samuel Howards, Würtembergischen
Cantzlers, eintzige
Tochter, die er ao. 1673.
geheyrathet. Selbige gebahr ihm ao.
1675. einen
Sohn, der ao. 1703. als Chur Pfältzischer Obrist
Lieutenant im
Kriege
starb; nächst diesem Johann Gottfrieden, so ao.
1733. als Königl.
Preußischer Geheimer und Regierungs-Rath in dem
Hertzogthum
Magdeburg stund, und nur neulichst in Gesandtschafft nach Polen verschicket
worden. |
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Samuel |
Endlich der dritte, Samuel,
Herr in Wyseck, Kleist, Repkau etc. Er wurde zu
Heidelberg
an. 1679.
geboren,
studirte zu
Franckfurt an der Oder, ward
1699. zu gleicher Zeit mit seinem vorhergedach- |
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{Sp. 536} |
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ten Bruder
Doctor
Juris. Beide giengen hierauf auf
Reisen, und
besahen Italien, England, Franckreich, Holland, und kamen nach drey
Jahren
wieder zurück nach Franckfurt. Letzterer zeigte daselbst seine
Wissenschafft im
Jure. |
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Anno
1704. beruffte ihn Sr. Königl. Majestät in Preußen zur
Regierung
nach Halberstadt, machte ihn auch ao. 1710. zum
Directore. Anno
1711. wurde er zu Beylegung derer bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar
eingerissenen Zwistigkeiten gebrauchet, welches er auch
glücklich zu
Stande
brachte. |
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A. 1713. machte ihn Sein
König zu Belohnung wegen nur gedachter wohl
ausgeführten Handlungen zum Adsessore im Geheimen Justiz- und
Ober-Adpellations-Collegio. Anno 1714. wurde er an
Käyserlichen Hof
verschicket, wegen derer damahligen Nordischen Troublen an einem
Frieden
mit zu arbeiten. Noch in eben demselben Jahre kam er in das
General-Commissariats-Collegium. Als hierauf eine
Veränderung mit diesem
Collegio vorging, wurde er zum Praesidenten im Justiz-Collegio
des
Hertzogthums
Brandenburg bestellet. |
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Anno 1727. wurde er
Staats-Minister, darbey ihm die Besorgung derer
Gerichts-Sachen des Königreichs
Preussen zugeeignet worden. Anno 1730.
ist ihm die Ober Aufsicht derer
geistlichen Sachen und derer
Academien übergeben
worden. Endlich wurde ihm ao. 1731. das Praesidium des Ober
Adpellations- und
Lehn-Gerichts
allergnädigst anvertrauet. Er
lebte noch
ao. 1733. in diesen hohen
Ämtern, und hat zur Gemahlin eine
Tochter Jacob
Beschefers, ehemahligen Preußischen Generals; die ihm drey
Kinder
geboren. |
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Von seiner grossen Einsicht in die
Gelehrsamkeit zeigen sattsam folgende
Schrifften: |
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- de Principio Juris Naturae unico
in 4.
- Resolutiones Dubiorum circa principium Juris Naturalis in 4.
- Jus Controversum Civile Pandectarum ad Ordinem Lauterbachii Partes
2. 1713. und 1718. so ao. 1729. zum andernmal in 4.
gedrucket
worden.
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Man erwartet auch noch von ihm |
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- Einleitung zum
natürlichen Recht und
vernünfftigen Religion;
ingleichen
- Commentarios ad Grotii libros de Jure Belli et Pacis.
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- Bibliotheque Germanique Tom. I.
- Memoire pur servir a l'Histoire des Homme Illustres
Tom IX.
- de
Ludewig Reliq. MSSt. Tom. X. in Dedic.
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