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Zedler: Cocceji, (Henricus von) HIS-Data
5028-6-534-6
Titel: Cocceji, (Henricus von)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 534
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 284
Vorheriger Artikel: Coccejanus, (Salvius)
Folgender Artikel: Coccejus, (Gerhardus)
Siehe auch:
  • Ersch/Gruber Sect. 1 Th. 18 (1828)
    • S. 143-144: Heinrich
    • S. 144-145: Samuel
  • ADB Bd. 4 (1876)
    • S. 372-373: Heinrich
    • S. 373-376: Samuel
  • NDB Bd. 3 (1957)
    • S. 300-301: Heinrich
    • S. 301-302: Samuel
  • Wikipedia: Heinrich von Cocceji
Hinweise: Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

Stichworte Text Quellenangaben
  Cocceji, (Henricus von) wurde ao. 1644. zu Bremen geboren, und nachdem er auf dem Gymnasio daselbst den Grund seiner Studien gelegt, gieng er ao. 1667. nach Leiden, um sich in der Rechts-Gelehrsamkeit fest zu setzen.  
  Nachdem er diesen Zweck erlanget, reisete er ao. 1670 nach Londen, allwo seiner Mutter Bruder, Heinrich Oldenburg, Secretarius der Societät derer Wissenschafften war, und wohnte denen Collegiis experimentalibus des berühmten Boyle bey, wodurch er aufs neue eine solche Neigung zu der Philosophie bekam, daß er ein Systema Philosophicum verfertigte, welches aber nebst seinen übrigen MSc. bey der ao. 1693. erfolgten Einäscherung der Stadt Heidelberg mit im Feuer aufgegangen.  
  Er hatte das Glück, daß der damahlige Printz von Oranien eine besondere Gnade auf ihn warf, und es dahin brachte, daß man ihm zu Oxford den Gradum eines Doctoris ertheilte. Hierauf begab er sich ao. 1671. nach Franckreich, wendete sich aber noch in eben demselben Jahre wieder nach Teutschland, mit dem Vorsatz, sich eine zeitlang in Speyer aufzuhalten, und bey dem Reichs-Gerichte die Praxin zu lernen. Weil aber damals der Pfältzische Chur-Printz mit der Dänischen Printzeßin Beylager hatte, reisete er nach Heidelberg, die Solennitäten mit anzusehen, und hielt allda eine Disputation de Proportionibus, welche dem Churfürsten, Carl Ludwig, dergestalt gefiel, daß er ihm die Professionem Juris Naturae et Gentium ertheilte.  
  A. 1673. besuchte er seine Geburts Stadt, welche ihn zum Raths Herrn  
  {Sp. 535|S. 285}  
  erwählte, er muste aber diese Ehre ausschlagen, weil ihn sein Churfürst nicht lassen wollte. Nachdem dieser mit Tode abgegangen, trug ihm der Chur-Fürst von Brandenburg eine Profession zu Franckfurt an, allein der Chur-Fürst Carl zu Pfaltz hatte Bedencken, ihm seine Dimission zu geben, und nahm ihn ao. 1682. mit in das geheime Regierungs Collegium. Wie hierauf der ietzt gedachte Chur Fürst ao. 1686. das Zeitliche gesegnet hatte, entschloß er sich ao. 1687. die ihm von denen Staaten zu Utrecht angetragene Professionem Juris anzunehmen. Allein der Chur-Fürst Philipp Wilhelm zu Pfaltz erzeigte ihm so viel Gnade, daß er die ihm angebotene Stelle ausschlug.  
  In dem folgenden Jahre, da die Pfaltz in voller Kriegs-Flamme stund, suchte er abermals seinen Abschied, doch vergeblich, und blieb also in Heidelberg, bis nach der an die Frantzosen erfolgten Übergabe, da er in das Würtembergische flüchtete, und die obgedachte Profession zu Utrecht, die man ihm aufs neue antrug, ohne weiters Bedencken annahm.  
  Doch ao. 1689. bote ihm der Chur-Fürst von Brandenburg die Charge eines Raths und Professoris Primarii zu Franckfurt an, die er denn aus wichtigen Ursachen nicht ausschlagen wollte. Er begab sich diesem nach noch in dem gedachten Jahre dahin, und wurde hernach von dem Hause Brandenburg in denen wichtigsten Angelegenheiten gebraucht; wie er denn auch ao. 1702. wegen der Oranischen Successions-Sache nach dem Haag gehen muste, allwo er die Jura des Königs in Preussen so voll kommen beobachtete, daß ihn derselbe bey seiner Wiederkunfft zu seinem Geheimden Rath erklärte.  
  Er stand auch fast bey allen Höfen in Europa in solchem Ansehen, daß sie ihn in denen schwersten Sachen consultirten, und der Käyser erhob ihn in Ansehen seiner Verdienste, nebst seiner gantzen Familie, ao. 1712. in den Reichs-Frey Herren-Stand.  
  Er starb endlich ao. 1719. den 18. Augusti.  
  Seine Schrifften sind:  
 
  • Juris Publici Prudentia. Frf. 1695. 1700. 1723. in 8.
  • Anatomia Juris Gentium;
  • Prodromus Justitiae Gentium;
  • Hypomnemata Institutionum. Frf. 1698. in 8.
  • Hypomnemata Juris Feudalis. Frf. 1693. in 12. 1702. in 8.
  • de Doli, Culpae et Negligentiae Praestationibus. Heidelb. 1672. in 4.
  • Collationes Juridicae;
  • Dissertationum Volumina 4;
  • Variae Deductiones;
  • Notae ad Zanchii Quaestiones Medico-legales:
  • Cons. Jur.
 
  In MSct. sind unter andern vorhanden:  
 
  • Notae ad Furstenerium de Suprematu;
  • Comment. in Grotium, Struvium, Lauterbachium, it. in Jus Publicum, Jus Feudale et Hypomnemata.
 
Frau und Kinder Seine Gemahlin war Samuel Howards, Würtembergischen Cantzlers, eintzige Tochter, die er ao. 1673. geheyrathet. Selbige gebahr ihm ao. 1675. einen Sohn, der ao. 1703. als Chur Pfältzischer Obrist Lieutenant im Kriege starb; nächst diesem Johann Gottfrieden, so ao. 1733. als Königl. Preußischer Geheimer und Regierungs-Rath in dem Hertzogthum Magdeburg stund, und nur neulichst in Gesandtschafft nach Polen verschicket worden.  
Samuel Endlich der dritte, Samuel, Herr in Wyseck, Kleist, Repkau etc. Er wurde zu Heidelberg an. 1679. geboren, studirte zu Franckfurt an der Oder, ward 1699. zu gleicher Zeit mit seinem vorhergedach-  
  {Sp. 536}  
  ten Bruder Doctor Juris. Beide giengen hierauf auf Reisen, und besahen Italien, England, Franckreich, Holland, und kamen nach drey Jahren wieder zurück nach Franckfurt. Letzterer zeigte daselbst seine Wissenschafft im Jure.  
  Anno 1704. beruffte ihn Sr. Königl. Majestät in Preußen zur Regierung nach Halberstadt, machte ihn auch ao. 1710. zum Directore. Anno 1711. wurde er zu Beylegung derer bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar eingerissenen Zwistigkeiten gebrauchet, welches er auch glücklich zu Stande brachte.  
  A. 1713. machte ihn Sein König zu Belohnung wegen nur gedachter wohl ausgeführten Handlungen zum Adsessore im Geheimen Justiz- und Ober-Adpellations-Collegio. Anno 1714. wurde er an Käyserlichen Hof verschicket, wegen derer damahligen Nordischen Troublen an einem Frieden mit zu arbeiten. Noch in eben demselben Jahre kam er in das General-Commissariats-Collegium. Als hierauf eine Veränderung mit diesem Collegio vorging, wurde er zum Praesidenten im Justiz-Collegio des Hertzogthums Brandenburg bestellet.  
  Anno 1727. wurde er Staats-Minister, darbey ihm die Besorgung derer Gerichts-Sachen des Königreichs Preussen zugeeignet worden. Anno 1730. ist ihm die Ober Aufsicht derer geistlichen Sachen und derer Academien übergeben worden. Endlich wurde ihm ao. 1731. das Praesidium des Ober Adpellations- und Lehn-Gerichts allergnädigst anvertrauet. Er lebte noch ao. 1733. in diesen hohen Ämtern, und hat zur Gemahlin eine Tochter Jacob Beschefers, ehemahligen Preußischen Generals; die ihm drey Kinder geboren.  
  Von seiner grossen Einsicht in die Gelehrsamkeit zeigen sattsam folgende Schrifften:  
 
  • de Principio Juris Naturae unico in 4.
  • Resolutiones Dubiorum circa principium Juris Naturalis in 4.
  • Jus Controversum Civile Pandectarum ad Ordinem Lauterbachii Partes 2. 1713. und 1718. so ao. 1729. zum andernmal in 4. gedrucket worden.
 
  Man erwartet auch noch von ihm  
 
  • Einleitung zum natürlichen Recht und vernünfftigen Religion; ingleichen
  • Commentarios ad Grotii libros de Jure Belli et Pacis.
  • Bibliotheque Germanique Tom. I.
  • Memoire pur servir a l'Histoire des Homme Illustres Tom IX.
  • de Ludewig Reliq. MSSt. Tom. X. in Dedic.
     

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Stand: 11. Januar 2013 © Hans-Walter Pries