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Quellenangaben |
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Preussen, Prussia, Borussia, ist die
äusserste
Provintz
von Deutschland
gegen Nord-Ost. |
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Von dem
Ursprung
des
Namens
und
ältesten
Einwohnern
des Landes ist
alles in der grösten
Ungewißheit,
daß es schwer fällt, das
wahre von dem
falschen
zu
unterscheiden.
So viel ist
gewiß,
daß die ältesten Einwohner, von denen etwas bekannt, die Venedi oder
Wenden gewesen, von welchen das benachbarte Meer Sinus Venedicus
genennet
worden. |
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Als Tacitus
geschrieben,
haben die Aestii oder Ost-Gothen, eine
Deutsche
Nation, an der See-Küste gewohnet, und die Galinder, Sudiner, Stavaner, Alaner,
Sciren, oder Heruler und Psinger das übrige innen gehabt. Diese letztere
Völcker
sind einerley und zwar Sarmatischen
Geschlechts gewesen, und haben die Go- |
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{Sp. 358} |
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then, von welchen vorher die Wenden gegen Süden getrieben worden, in
Liefland gejaget, so, daß in 10 und folgenden
Jahrhunderten,
da der Name Bruzzia oder Preussen zuerst aufgekommen, keine Deutsche mehr, gegen
Polen aber meistens Wenden anzutreffen gewesen, sintemal die ietzige Deutsche
durch die Creutz- oder Deutsche Herren hinein gebracht worden, |
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Was aber von dem so genannten Preußischen
König
Waidewuth,
oder wie ihn der Pöbel
nennet,
Wittwulff, seinen Zauber-Händeln und 12 Söhnen, von denen die
Preußischen
Provintzien
ihren Namen bekommen, vorgegeben wird, sind pure Fabeln, die nicht den
geringsten
Grund
haben. |
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Die
gewisse
Historie
von Preussen fängt sich in dem 13
Jahrhundert
mit der Ankunfft der Deutschen Ritter an. Es hatten die noch
heydnische
Preussen den Polen, unter deren
Bothmäßigkeit
sie auf 100
Jahr
gestanden, eine
geraume Zeit
her alle ersinnliche Drangsal angethan, wodurch Conrad,
Hertzog in Masovien, sich
bewegen
ließ, erstlich einen besondern Ritter-Orden wider sie zu Dobrin zu stifften, und
als dieses mißlung, den Deutschen Ritter- oder Marianischen Orden wider sie zu
Hülffe zu ruffen. |
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Er übergab also den Rittern sein
Recht
auf das Culmische Land, so
ihm die Preussen abgenommen hatten, daß er zu seinem Unterhalt den Nüßbrauch
daraus haben
solte,
solches aber, wenn er in Preussen sich
Vortheil geschafft, wieder abtreten, und
das gewonnene quoad dominium utile
theilen,
der rechte Besitz Arbeit dem Hertzog Conrad und der Republic
Pohlen verbleiben solte: wenn sich die Ritter darwider vergreiffen würden,
solten sie des
gantzen
Landes verlustig seyn. |
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Doch die Ritter
wolten von diesen Bedingungen nichts
wissen,
sondern gaben vor, daß Preussen vorher ein
souveraines
Volck
gewesen, ihnen aber alles, was sie denselben abnehmen würden,
völlig
und ohne Ausnahme versprochen worden. Es wurde also von dem damahligen
Ordens-Meister, Hermann von Saltza, erstlich Conrad
von Landsberg, hernach der erste Landmeister Hermann Baleck
oder Faleck 1230 mit einer Anzahl Ritter und Volcks in Preussen gesendet. Diese
haben in dem 53 jährigen
Kriege
gantz Preußen unter sich gebracht. Denn der Pabst ließ das Creutz wider diese
Unglaubige predigen, daher grosse Armeen aus
Deutschland den
Rittern zu Hülffe gekommen, u. der Schwerdt-Brüder-Orden in Liefland, begab sich
unter dem Deutschen Orden; wodurch dieses
Macht
ziemlich verstärcket worden. |
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Daß es aber doch so viel
Zeit
und Mühe gekostet, das
Land unter sich
zu bringen, wird der Tapfferkeit der
alten
Preussen, der morastigen, Beschaffenheit des Landes, und endlich dem
Pommerischen
Hertzog Svantipol zugeschrieben, welcher
den Rittern sonderlich 1241 sehr viel zu
thun
gemachet, und die Preußen wieder sie verhetzet.
Unterdessen
sind in diesem Kriege die Schlösser zu Thorn, Culm, Marienwerder, Elbingen und viel andere von den Rittern
erbauet
worden. |
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In den folgenden Zeiten machten die Deutschen Herren in den Kriegen wider
die Polen, Litthauer und
Marggrafen zu
Brandenburg solchen Fortgang, daß sie 1342
von dem König
Casimir in Polen, Pomerellien, |
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{Sp. 359|S. 193} |
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Culm und Michelau, 1404 aber in dem
Frieden
mit Uladislao Jagellone das Land
Samogitien nebst 5000 Gülden gegen das
Land Dobrin, so ihnen von dem Hertzog vor 50000
Gülden versetzt gewesen, bekommen, und also
die Vereinigung mit ihrem Liefland erhalten. |
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Weil sie nun auf der andern Seite in
gedachtem Jahr 1404 die
neue Marck
von dem
damaligen Marggrafen Sigismund vor 160000
Gulden erkaufft, so erstreckte sich damals ihr
Land von den Ingrischen
Grentzen an, längst der Ostsee,
bisß an die Oder. Hierzu mag beygetragen haben,
daß 1309 die Großmeister ihren Sitz von Marpurg
(wohin er 1290 von Acco aus Palästina verlegt worden)
nach Marienburg in Preussen verleget. |
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Bey dieser grossen
Macht nun wurde der
Orden ziemlich übermüthig, und wolte Litthauen
selbst unter sich bringen, worüber es 1410 zum
Kriege, und in dem folgenden
Jahr bey dem
Dorff
Tonnenberg in Pomesanien
zu einer entsetzlichen Schlacht kam, in welcher
von den 83000 Mann des Ritter-Ordens 40000,
von den 150000 Mann aber der Polen und
Alliirten 60000 auf dem Platz geblieben seyn
sollen; und wird das Andencken dieser Schlacht
noch ietzo durch eine auf der Wahlstatt
erbauete
Capelle und jährlichen Gottesdienst erhalten. |
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Die Ritter haben
unterdessen das Feld
räumen, und 1411 einen Frieden eingehen
müssen, darinnen sie zwar alle Plätze in Preussen
gegen Erledigung 100000 Schock Böhmischer
Groschen wieder erlanget, Samogitien aber auf Königs
Uladislai und des Groß-Fürsten Vitoldi Lebzeiten an Litthauen
überlassen musten nach deren Tod es wieder an
den Orden kommen solte. |
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Ohngefähr 12 Jahr darauf gieng der Lerm
wieder an, wozu sonderlich die
Stadt
Nieszewa
Gelegenheit
gegeben, so von den Polen an der Weichsel 4
Meilen von Thorn, dieser Stadt zum
Nachtheil,
wie die Ritter vorgaben, angeleget worden. Der
Hochmeister zerstörte also die neue Stadt in den
Grund, und verwüstete
Cujavien, da hingegen die
Polen es nicht besser machten, und den
Hußiten den Weg in Pomerellien zeigten, von denen das Land
sehr mitgenommen worden, bis endlich in dem
Frieden, so 1436
erfolget, alles wieder auf den alten
Fuß gesetzt wurde. |
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Unterdessen nahm der Ubermuth und die
Uneinigkeit der Ordens-Herren sehr überhand,
worunter das Land und die Städte am meisten
leiden musten. Es that sich aber ein guter
Theil
derselben zusammen, und machten zu
Marienwerder 1440 einen Bund, darinnen sie zwar
dem Hochmeister und den Ordens-Gebietigern den
schuldigen
Gehorsam versprachen, aber
auch sich vereinigten, wenn ihnen wieder ihre
Vorrechte was zugemuthet, oder widerrechtliche
Gewalt angethan würde, für einen
Mann zu
stehen, und Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Die
vornehmsten Städte haben sich nebst mehr als 60
andern in dieser
Ordnung unterschrieben:
Culm, Thoren, Elbing, Brunsberg, Königsberg, Dantzig, Kneiphoff. |
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Diesen Bund hatte zwar der Hochmeister
nebst 39 Ordens-Leuten gebilliget, die andern
Ordens-Gebietiger aber setzten den Hochmeister
ab, und drungen mit aller
Macht auf des Bundes
Aufhebung, welchen der |
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{Sp. 360} |
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Kayser Friedrich
III 1451 auf der
Städte
Begehren bekräfftigt hatte. Diese Städte nahmen
darauf den Kayser vor seine
Person zum
willkührlichen Richter nicht in der Hauptsache, sondern nur auf Beybringung der
Ursachen und
Beweises, an. Dieser
erkannte 1453 mit
Zuzühung der
Chur- und
Fürsten, die
Caßirung
des Bundes, worauf aber dessen beygethane
aus erstgedachten Ursachen nicht passeten;
sondern vielmehr 1454 den Ordens-Herren einen
Absag-Brief zuschickten, ihre Convent-Häuser
niederrissen, und sich gar an Casimirn, König in
Polen ergaben; womit also der grosse
Krieg
angieng, durch welchen innerhalb 13
Jahren mit
abwechselndem
Glück unsäglicher
Schaden
verursacht worden, wie denn die Register geben
sollen, daß auf beyden Seiten 300000
Mann
umgekommen, ohne was nicht aufgeschrieben
worden. |
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Endlich ward 1467 ein
Friede geschlossen, in
welchem die Ritter nicht nur Pomerellien, Culm, Michelau, Emland, Marienburg und
Elbingen mit allen zubehörigen
den Polen überlassen, sondern auch das übrige
von Preussen, so sie noch behielten, von der
Kron zu Lehen nehmen
musten. Es ward eine
merckwürdige Clausul hinzugethan, daß über
diesen Friedens-Schluß weder Pabst, noch
Kirchen-Versammlung, noch Kayser, noch andere
Fürsten zu
urtheilen haben
solten. |
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Die folgenden Hochmeister wegerten sich
zwar Anfangs diese
Huldigung zu leisten, wozu
sie
Gelegenheit in dem so genannten Pfaffen-Krieg funden, da sie 1474 dem Dom-Capitul zu
Ermeland die
Freyheit der
Bischoffs-Wahl
wider Polen vertheidigen halffen, auch den
König Matthiam in Ungarn zu Hülffe rufften.
Nachdem aber der König dem
Capitul
nachgegeben, und der von demselben
erwählte
Bischoff sich 1479 unterworffen, muste der
Hochmeister dergleichen
thun. |
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Der Orden hoffte darauf sich am besten zu
rathen, wenn er aus einem
mächtigen Hause sich
einen Hochmeister erwählte, damit er auf solche
Weise die
alte
Hoheit wieder erlangen könnte: die
Wahl fiel also 1498 auf Friedrichen,
Hertzoge zu
Sachsen: dieser wegerte sich die Lehn zu
empfangen, und da er sahe, daß wegen
ausbleibender Hülffe mit
Gewalt nichts
auszurichten, residirte er gar nicht in Preussen,
und hielt die Polen mit allerhand
Tractaten auf,
starb 1510 ohne die Lehns-Pflicht zu
leisten. |
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Darauf ward zum Großmeister erwählet Albrecht,
Marggraf zu
Brandenburg. Wie dieser das
Land
Preussen unter dem
Titul eines
Hertzogthums
endlich zu Lehn empfangen
müssen, ist in einem
besondern
Artickel ausgeführt. |
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Es wird auch von seinen Nachfolgern Hertzog
Albrecht Friedrichen, den
Churfürsten
Johann
Siegmund, George Wilhelm, und Friedrichen
Wilhelm besonders gehandelt und erzählt, wie
der letzte in den Wolauischen Tractaten die
Souverainität
wieder erhalten; daß endlich Churfürst Friedrich III
die Souverainität 1701 in die
Königl.
Hoheit
verwandelt, ist gleichfalls an seinem
Orte erzählt
worden. Kurtz: Friedrich Wilhelm, der Grosse,
hatte schon Königl.
Gewalt in Preussen, nur daß er
den
Titel nicht führte. |
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Friedrich III aber erlangte zuerst, mit Einstimmung
Ihro
Kayserl.
Majestät diese höchste
Ehre und
wurde 1701 den 18 Jen- |
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{Sp. 361|S. 194} |
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ner zu Königsberg gekrönet. Der Pabst und der Deutsche Orden widersetzten
sich zwar dieser Krönung: Allein Peter
von Ludewig
hat dem Pabst in einer besondern
Schrifft,
welche den
Titul
führet: Päbstlicher Unfug wider die Kron Preußen; den Deutschen
Orden aber in einer andern: Verthaidigtes Preußen, wieder den vermeynten
und widerrechtlichen Anspruch des Deutschen Ritter-Ordens und Gravamen über die
Königl. Würde zu Preußen, sattsam widerleget. |
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Die Namen und
Ordnung der Hochmeister
siehe in Teutschen Ritter-Orden. ¶ |
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Religion und
Sitten der alten Preussen.¶ |
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Diese sind wegen des grossen
Unterschieds
von den heutigen sehr merckwürdig. Sie
verrichteten ihren Gottesdienst nach Art der
übrigen
alten
Deutschen nicht in Tempeln,
sondern unter dem freyen Himmel, sonderlich
aber unter grossen Bäumen, wie denn unter
andern 4 Eichen dißfalls gar
berühmt sind,
die zu Romove in Notangen, wo
jetzo das Dreyfaltigkeits
Kloster; zu Heiligenbeil, an
dem Ort, wo vorzeiten Thoren gestanden, und zu Welau, deren
Grösse fast unglaublich gewesen seyn
soll. |
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Sie hatten viele Götter, unter denen die drey
vornehmsten waren
Purcunos, Picellos und Potrimpos, die mit der Römer Jupiter,
Pluto und Venus oder Cupido überein kommen; item 3 geringere, Curcho, Wurschkaito, und Ischwambrato und noch viel andere, auch Schlangen,
Gewürme und
andere Thiere. Sie beteten diese Götter in
geschnitzten Bildern an. |
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Der oberste Priester hieß Crive, die andern Waidelotten. Diese
opfferten ihren
Göttern nicht allein Pferde,
sondern auch Menschen, sonderlich die
vornehmsten Kriegs-Gefangenen, welches etliche
Deutsche Ritter
erfahren.
Item. Sie verehrten sie mit
einem ewigen Feuer, so gar, daß der Priester, der
es ausgehen lassen,
sterben
müssen. |
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Es haben die
heydnischen Aberglauben, aller
Bemühung der Ritter ohngeachtet, lange nicht
ausgetilget werden können, wie denn Hartknoch
erzählet, daß noch zu seiner
Zeit, sonderlich in
dem Insterburgischen und Tilsitischen
Gebiete, viele
heydnische Ceremonien zu finden. |
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Sie nahmen
Weiber so viel sie ernähren
konnten, und zwar ließ der
Bräutigam die
Braut
durch ein paar
gute Freunde entführen, darnach
handelte er sie erst den
Eltern um ein
gewisses
Geld ab, führte sie mit allerhand abentheurlichen
Ceremonien nach
Hause, da sie denn mit Prügeln
und Knütteln
in das Bette gejagt und geschmissen, und darauf
wie eine
Magd im Hause gehalten wurde, daß sie
auch den Fremden die Füsse waschen
muste,
und sich nicht einmahl mit zu Tische setzten durffte.
Die Weiber trugen dem Braut-Crantz, bis sie
einen Knaben
gebohren, daher den
Bräuten bey
dessen Aufsetzung zugeruffen wurde: Die
Mägdlein die du trägst, sind von deinem Fleisch,
bringst du aber ein Knäblein zur
Welt, so ist
deine
Jungferschaft aus. |
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Über die
Kinder
hatten die Eltern
vollkommene
Gewalt, durfften sie wegwerffen,
todtschlagen, und damit machen was sie
wolten. Wie denn die Galinder einmahl den Wehmüttern
befohlen,
alle Mägdlein zu tödten, und als dieses nicht helffen |
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{Sp. 362} |
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wollen, ihren Weibern die Brüste
abgeschnitten, damit die Kinder in Ermangelung
der Nahrung sterben müssen. |
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Auf den Ehebruch war die
Straffe der
Verbrennung gesetzt, womit auch die Weiber
belegt wurden, so ihren
Männern die eheliche
Pflicht zu leisten sich geweigert. Eine junge
Wittwe, die noch kein Kind gehabt, ward so lange
von
unverehlichten Manns-Personen besucht, bis
sie ein Kind bekam, darauf ward sie eine
Priesterin, und muste bey Straffe des Feuers
ewige Keuschheit halten. |
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In den Begräbnissen hatten sie auch viele
besondere
Gebräuche; die, so keine
Hoffnung zur
Genesung hatten, wurden von ihren nähesten Anverwandten oder auch den Priestern getödtet und
den
Göttern aufgeopffert; sie soffen den Todten
tapffer zu, und
fragten sich mit ihm, warum er
gestorben,
da er doch einen schön
Haus,
Weib, Vieh etc. gehabt? sie gaben ihm allerhand
Geräthe, auch wohl
Knechte und Weiber mit in
das Feuer, sich deren in der andern
Welt zu
bedienen, welche Thorheit auch nach
eingeführtem
Christenthum unter dem Pöbel nicht
abgeschafft werden können, indem man noch in
der Mitte des 17
Jahrhunderts viele Flaschen mit
Bier und
gantze Brodte in der
Todten Gräbern
gefunden. |
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Im übrigen sollen sie zwar gastfrey, aber sehr
versoffen gewesen seyn, wozu sie an statt der
Becher sonderlich Hörner gebraucht. |
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Ihre Nahrung war der
Ackerbau, Viehzucht,
Jägerey, wo unter andern die Auer-Ochsen und
Elend-Thiere diesem Lande fast besonders sind,
Fischerey, sonderlich der Herings-Fang, welcher
1313 hier aufgehöret. Der Bernstein-Fang welcher
etliche Jahrhundert vor und nach Christi Geburt
im Schwange gewesen, ist nach der
Zeit gantz
verabsäumet worden, bis um die Mitte des 15
Jahrhunderts derselbe wieder empor
gekommen. |
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Ihre Kriegs-Rüstung war schlecht, aber ihre
Tapfferkeit desto grösser. Die Beute
theilten sie in
3
Theile, davon der erste den
Göttern,
und der andere den Priestern gegeben wurde, der
dritte aber dem Uberwinder selbsten blieb. |
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Ihre
Regiments-Form
war gantz frey, da keiner sich viel um den andern bekümmerte, und nur bey einem
Nothfall die
ansehnlichsten und
reichsten
zusammen getreten, und
nöthige Abrede
genommen. Doch war das Land in 11
pagos oder
Landschafften
getheilet, welche aber nichts als
den Gottesdienst gemein hatten. In diesen
kleinen Republiquen waren nun die meisten
Bauren, die andern
Edelleute, zu welchem
Stande
die Tapfferkeit im
Kriege einen Zutritt machte;
unter diesen wurden die
vornehmsten und
mächtigsten auch
Fürsten oder gar
Könige
genennet. Die Priester und Priesterinnen hatten
auch bey
Verwaltung des
gemeinen Wesens gar
viel zu
sprechen.¶ |
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Neuerer
Zustand von Preussen.¶ |
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Das Land hat zu
Gräntzen gegen
Morgen Samogitien und
Litthauen, gegen
Abend
Pommern, gegen
Mittag
die Ost-See, gegen Mitternacht aber
Groß-Polen und Masovien; ist
ein fruchtbar Land an Getreyde, Viehzucht,
Brenn- und Bau-Holtz, Wildpret, darunter die
Elend-Thiere und Aur-Ochsen sonderlich
merckwürdig, an Bienen, Fischen, und
vornemlich an dem
Agt- und Bernstein, welcher sonst
fast nirgends ge- |
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{Sp. 363|S. 195} |
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funden wird. Hingegen hat es einen
Mangel
an Wein, Saltz, Bergwercken ausser etwas
Eisen, Vitriol und viel Erdpech. Der Herings-Fang hat
sich auch, wie gedacht, auf dieser Küste
verlohren, und nach Pommern, von dar aber nach
Engelland gewendet. |
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Das Land hat viele
Seen, unter denen das
Curische und frische Hafft, der Spröding, die Angerburgische und Gerdauische
Seen die
vornehmsten sind, und
in besondern
Articuln angeführet werden. |
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Die hauptsächlichen Flüsse sind die
Weichsel, Memel, Pregel und Elbing, von denen
ebenfalls an seinem Orte gehandelt wird. |
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Das Land
theilet sich in das
Polnische
Preußen oder Ober-Preussen, und in das
Brandenburgische Preußen oder Nieder-Preußen. |
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Zu jenem gehöret das Marienburgische
Gebiet,
das Culmische Gebiet, ferner Wermeland oder Ermeland, und Klein-Pommern oder
Pomerellen. Die vornehmsten
Städte,
z.E. Dantzig,
Elbing, Thoren, sonderlich die erste, haben
ihre Freyheit
ziemlicher massen behauptet, und
sind mehr Schutz-Verwandte als eigentliche
Unterthanen der Kron Polen, daher sie auch
die Religions-Freyheit behauptet, und die
dreyerley Religions-Verwandten
gedultet
werden. |
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Das
Brandenburgische Preußen, so 1701 zu
einem
Königreich erhaben worden, begreifft die
Samländischen, Natangischen und Oberländischen Kreiß, deren ieder in 3
Provintzien
eingetheilet ist. Zu dem ersten gehören
Samland, Schalauen und Nadravia; zu dem
andern Natangia, Bartonia und Sudavia; zu dem dritten Galindia, Pomesania und
Pegesania. |
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Die Königliche
Regierung
ist zu Königsberg, wozu ohne den Statthalter, welches
Amt aber nicht
allezeit besetzt ist, die 4 geheimde Ober-Regiments-Räthe gehören, nemlich der
Land-Hofmeister, Ober-Burggraf,
Cantzler
und Ober-Marschall, die an die Stelle der 4 Groß-Gebietiger des Ordens gekommen,
it. die Ober-Appellations-Gerichts- oder Ober-Tribunal-Räthe
und andere
Collegia. |
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Die
Land-Stände werden in
3
Classen
getheilet. |
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Die erste ist der Herren-Stand, worzu die 12
Land-Räthe gehören, darunter sind 4 immerwährende, die nebst den erstgedachten 4 die 8
Ober-Ämter des Reichs ausmachen, nehmlich die
Ober-Hauptmänner zu Brandenburg, Schacken, Fischhausen und Tapiau;
die andern werden aus dem
Adel oder 37
Hauptleuten oder Starosten
erwählet. |
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Den andern Land-Stand machet der Adel, der
durch seinen Abgeordneten oder Land-Boten
erscheinet. Zu dieser Classe gehören auch die
Burg- und andere
Grafen, welche ehedessen
zur ersten gerechnet worden. Die Abgeordnete
der
Universität Königsberg haben in dieser Classe
als Prälaten den ersten
Rang. Dieser Adel soll in
gantz Polen Zoll rey seyn, auch in Erbschafften
und Straff-Fällen vieles vor andern zum voraus
haben. |
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Den dritten Land-Stand machen die
Städte
und andere
Unterthanen, die wieder dreyerley
Art, |
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1) |
die Culmische Frey-Leute, die von
den
Deutschen herstammen: |
2) |
Die Magdeburgische
Freygelassene; |
3) |
Die Preußische, theils
Leibeigene, theils freygelassene, die aber nicht so
frey und
privilegiret als die
vorigen. |
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Ehedem hatte sonderlich in Preussen |
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{Sp. 364} |
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das Magdeburgische Recht die Oberhand,
1620 aber hat
Churfürst
Johann Sigmund das so
genannte Land-Recht des Hertzogthums
Preussen an den
Tag legen, und Churfürst
Friedrich Wilhelm 1680 dasselbe
verbessern
lassen. |
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Von der
Zahl der
Einwohner
möchte man
daraus
schlüssen können, daß 1698 darinnen
21803
gebohren, und 17091
gestorben;
it. 1705
gebohrne 28068, und 15362 gestorbene berechnet worden; die nächstfolgende
Jahre
aber hat Pest und Theurung ziemliche Einöden
gemacht. Jedoch haben seit einigen Jahren des
ohnlängst verstorbenen
Königs,
Friedrich
Wilhelms, Majestät dieses Land besser zu
bevölckern und anzubauen
verschiedene
Colonien von
etliche 1000 Menschen hinein geschicket, und
ihnen Feld und
Häuser anweisen lassen.¶ |
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Religion und
Studien dieses Landes.¶ |
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Nachdem die Christliche Religion durch die
Polen und Deutschen Ritter guten theils mit
Gewalt eingeführet, sind 4
Bißthümer angeleget
worden, das Ermländische, Culmische, Pomesanische und Samländische. Als der Hochmeister
Albrecht nebst den
meisten Rittern den Orden 1522 niederlegte, und
sich
öffentlich zur
Lutherischen Religion bekennete,
ward ihm auch die
Verwaltung der weltlichen
Güter, so zu dem
Stifft gehörten, eingeräumet,
doch
solten selbige als 2
vornehme Prälaten im
Lande erhalten werden. |
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Im
Jahr 1530 ward das
Augspurgische Glaubens-Bekänntniß
eingeführet, und in den
folgenden Jahren die Stiffter und
Klöster
vollends abgeschafft, und die Einkünffte zu
Schulen und
Universitäten angewendet, wie denn
1542 zu Königsberg ein
Gymnasium und 2 Jahr
darauf die Universität von
Hertzog Albrechten; von
Marggraf
Georg Friedrichen aber die Land-Schulen
zu Tilsit vor die Litthauer, zu Lick vor die Polen, und zu
Salfeld vor die
Deutschen angeleget
worden. |
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Nach dem Jahr 1549 haben die Osiandrischen Streitigkeiten
Unruhe verursachet, welche auch nach Osianders
Tode zum wenigsten
Gelegenheit gaben, daß
Johann Funcce 1566 nebst andern seinen
Kopff lassen
muste, wovon an seinem Ort. |
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Im Jahr 1569 erhielt das Hertzogthum Preussen von
König
Siegmund Augusten die
Religions-Freyheit, daß nemlich in selbigem
allein das Augspurgische Glaubens-Bekänntniß
gelehret werden solte. Damahls sind auch die
Bißthümer
gantz abgeschafft und zwey
Consistoria, das zu Königsberg und das zu
Salfeld, an deren Stelle gekommen; zu dem
letztern gehöret der Oberländische, zu dem
ersten die zwey andern Krayse. Doch ließ man
nachgehends auf der Polen
Begehren
geschehen, daß 1611 eine Kirche vor die
Catholischen
erbauet, und der neue Calender
eingeführet wurde; und nach dem Jahr 1614 hat
auch in Ansehung der
Regenten die
reformirte Religion
Fuß gefasset, welcher auch in den Welauischen Pacten
bestätiget, und mit Kirchen versehen, und deren
Ver- |
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{Sp. 365|S. 196} |
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|
wandten unterschiedene
Stellen bey den
wichtigsten
Bedienungen eingeräumet
worden. |
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Im
Jahr 1701 sind zu der Königlichen
Crönung ein
Reformirter
Bischoff zu Samland, und ein
Lutherischer
zu Pomesanien gemacht worden. Der letzte hat den
Titel ausser dieser
Verwaltung nicht geführet; der
erstere aber ist unter diesem
Namen nichts
anders als ein Königl. Ober-Hof-Prediger und
Beicht-Vater gewesen, und hat mit Preußen gar
nichts zu
thun gehabt. |
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|
Die¶ |
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Hertzoge und
Könige¶ |
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|
in Preußen sind also aufeinander
gefolget:¶ |
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1. Albert,
Marggraf zu
Brandenburg, der letzte
Hoch-Meister und erste Hertzog in Preußen,
regierte von 1525 biß 1568.¶ |
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2. Albert Friedrich, ein
Sohn des vorigen. Er
regierete von 1568 biß 1578, als in welchem Jahre er blöden
Verstandes ward, deßhalben sich
der nächste Anverwandte, Marggraf George
Friedrich, des
Regiments annahm.¶ |
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|
3. George Friedrich, war
Administrator in
Preußen von 1578 biß 1604.¶ |
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|
4. Joachim Friedrich,
Churfürst zu
Brandenburg, und sonst nur Curator des noch
lebenden blöden Hertzogs, Albert Friederichs, von
1605 biß 1607. Im Jahr 1605 wurde er von Pohlen vor
sich und seine Nachkommen mit dem
Hertzoglichen Preußen
belehnet.¶ |
|
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5. Joachim Siegmund, ein Sohn des vorigen
und Churfürst zu Brandenburg. Im Jahr 1609
wurde er nur Administrator des Hertzogthums
Preußen; im Jahr 1611 aber wurde er nebst
seinen drey Brüdern damit investiret.¶ |
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|
6. Georg Wilhelm, ein Sohn des vorigen,
Churfürst zu Brandenburg und Hertzog in
Preußen, von 1619 biß 1640¶ |
|
|
7. Friedrich Wilhelm, ein Sohn des vorigen,
Churfürst zu Brandenburg, von 1640 biß 1688.¶ |
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|
8. Friedrich III, oder der I König von Preußen
dieses Namens, ein Sohn des vorigen, Churfürst
zu Brandenburg, nahm 1690 die
Huldigung
in Preußen selbst ein. Im Jahr 1701 ließ sich
derselbe in Königsberg zum Könige von Preußen krönen, und
starb den 25
Febr. 1713.¶ |
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9. Friedrich Wilhelm, des vorigen Sohn, König
in Preußen und Churfürst zu Brandenburg. Er trat
die Königl. Regierung nach seines Herrn
Vaters
Tode im Jahr 1713 an und nahm 1714 selbst in
höchster Person die Huldigung in Preußen ein,
und starb den 31 May 1740.¶ |
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10. Friedrich II, jetzt regierender König von
Preußen und Churfürst von Brandenburg, ist ein
Herr von 29 Jahren. |
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Er hat den 12 Jenner 1712 das
Licht der
Welt
erblickt, und von Jugend auf eine sehr edle
Erzühung genossen. Aus seinem Antlitz leuchtet
ein, mit vieler Anmuth und Leutseligkeit
vermischtes, ernsthafftes
Wesen herfür, daß ihm
bey jedermann Furcht und
Ehre zu wege bringet.
Er ist wohl gebildet, gut gewachsen, und im
Umgange sehr aufgeweckt, doch begegnet er
dabey jedwedem mit vielem Glimpfe und
redet
nichts leichtlich ohne guten Bedacht. In seinen Entschlüssungen ist er eben, wie
sein Herr Vater, geschwinde, läst sich auch
an Ausführung derselben so, |
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{Sp. 366} |
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ungerne, als derselbige, durch etwas hindern.
Er liebt eine, seiner Königlichen
Würde gemäße,
Pracht, ist aber dabey ein Feind von allem
gezwungenen Wesen. |
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Die Königliche Hofstatt hat
er zwar um ein
gut
Theil vermehret, aber sich
doch noch zur
Zeit an kein
gewisses Ceremoniel
gebunden. Die Soldaten liebt er, so ferne er
solche zu Beschützung seiner weitläufftigen
Lande
und Ausführung seiner weisen Absichten vor
nöthig erachtet; daher
er die schöne Armee, die
ihm seyn Herr
Vater hinterlassen, nicht nur auf
dem bisherigen Fuße erhält, sondern auch noch
mehr zu verstärcken sucht, wiewol ohne sich
dabey der bisherigen Art zu werben, zu bedienen,
als welche gäntzlich aufgehoben worden. |
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Die
Gelehrten haben an ihm einen sehr
grossen Patron, und wie er selbst in den
Philosophischen und Mathematischen
Wissenschafften wohl
erfahren ist, also haben ihn
auch die
Philosophen
und Mathematici um so
viel mehr vor einen sonderbaren Beförderer
ihrer
gelehrten Bemühungen zu
erkennen. |
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|
Dem Gewissens-Zwang ist er äusserst
zuwider, und, ob er sich gleich zu der
Reformirten Kirche bekennet, hält er doch auch
die
Lutheraner, als gute
Protestanten, in ihrem
Werthe, und lässet sie bey allen ihren
Freyheiten
und Kirchen-Gebräuchen ungestört. |
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Er ist ein Liebhaber von allem, was dem Hofe
eines grossen Printzens ein prächtiges
Ansehen
geben kan, daher er die Königlichen
Gebäude
und Lust-Gärten, die Kunst- und Naturalien-Cammern, die Audientz- Wohn- und Parade-
Zimmer in den Schlössern und Lusthäusern, die
Marställe und Reitbahnen, und alles, was sonst
an den Königlichen und
Fürstlichen Höfen vor
andern sehenswürdig ist, durch die besten
Meister in einem
vollkommenen
Stand setzen
lässet. |
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Weil er überhaupt sehr genereux und großmütig ist, also hat
er es besonders an den Ministern und
Bedienten
seines verstorbenen Vaters
bewiesen, die er
insgesamt, bis auf sehr wenige, in
Diensten
behalten, auch zum
Theil denen, die unter der
vorigen
Regierung seinen Absichten zuwider zu
seyn geschienen, gedoppelte
Gnade erzeiget. |
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|
Gegen seine
Frau
Mutter erweist er sich
ehrerbietig, gegen seine Gemahlin zärtlich, gegen
seine Königlichen Geschwister und Vettern
liebreich, und gegen alle seine
Unterthanen
höchst gnädig, besonders aber gegen die
Armen
und Verlassenen sehr mildthätig und gütig. |
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Die Finantzen- und Cammer-Gefälle will er
gantz nicht schwächen, aber sie doch auch zur
Last seiner Unterthanen nicht unmäßig
erhöhen. |
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Die Königlichen Fabriquen und
Manufacturen
erhält er in
gutem
Stande, sucht aber dabey das
Commercium seiner Unterthanen nicht zu
schwächen, sondern vielmehr in grösseres
Aufnehmen zu bringen. |
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Recht und
Gerechtigkeit läst er auf eine,
denen göttlichen und
Landesherrlichen
Gesetzen
gemäße Weise, sorgfältig handhaben, die
Policey aber im geringsten nicht ins Abnehmen
kommen. |
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So bald er die Regierung antrat, ließ er unter
andern folgende merckwürdige
Worte von sich
hören. |
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„Ich will, daß künfftighin, wofern etwan mein
besonderes Interesse dem allgemeinen Besten
meines Landes zuwider scheinen möchte, dieses
letztere jederzeit vor dem erstern den Vorzug
behalten solle.„ |
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|
Eben dergleichen wahre Königli- |
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{Sp. 367|S. 197} |
|
|
che
Gedancken befinden sich auch in
demjenigen
Rescripte, durch welches er das
Absterben des vorigen Königs denen
Collegien zu
wissen
gethan, wenn es heist: |
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„Unsere gröste Sorge wird dahin gerichtet
seyn, das Wohl des Landes zu befördern, und
einen jeden unserer Unterthanen vergnügt und
glücklich zu machen. Wir wollen nicht, daß ihr
euch bestreben sollet, Uns mit Kränckung der Unterthanen zu bereichern, sondern
vielmehr, daß ihr so wohl den Vortheil des Landes, als unser besonder Interesse zu eurem Augenmercke
nehmet, immassen Wir zwischen beyden keinen
Unterscheid setzen.„ |
|
|
Daß er auch einen
würcklichen Anfang
gemacht, diese weisen Gedancken in eine
Erfüllung zu bringen, bezeugen die vielen
löblichen Anstalten und
Verordnungen desselben,
z.E. |
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- da er denen Landständen in Preussen ihre
Privilegien wiedergegeben, und solche nebst
andern Dingen wieder in den vorigen Stand
gesetzet;
- da er bey der entstehenden Theurung
die Königlichen Magazine geöffnet, und um einen
billigen Preiß denen Nothleidenden benöthigtes
Korn reichen lassen;
- da er durch ein Patent allen
nützlichen und
geschickten Leuten, die sich zu
Berlin
häußlich niederlassen würden, ausser
denen bisherigen Beneficien auch den Erlass der
Accise, und die
Servis-Freyheit auf
verschiedene
Jahre
verstattet;
- da er ernstlich verordnet, die Justitz-Sachen mit Gnaden-Sachen nicht zu vermengen;
- da er denen
Lutherischen Kirchen die
völlige
Freyheit wiedergegeben, sich bey ihren
Gottesdienste der vormahls üblich gewesenen
Ceremonien zu bedienen;
- und dergleichen
mehr.
|
|
|
Von seiner Liebe zu den
Wissenschafften
zeuget nicht nur dessen fortgesetzter Brief-Wechsel mit denen beyden Frantzösischen
Gelehrten,
Rollin und de Voltaire, sondern auch die
gnädige Aufnahme der
Herren Algarotti und Maupertius zu
Berlin, ingleichen die Stifftung einer
Ritter-Academie in dieser Königlichen Residentz-Stadt, und die Anlegung eines vortreflichen
Medicinischen Gartens. |
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|
Ein solcher
König
ist es, den die
Preußischen
Unterthanen in der
Person des
bisherigen Kron-Printzen bekommen haben. Man
darf sich daher nicht wundern, daß desselben
angetretene
Regierung mit Wünschen und
freudigem Zuruff begleitet worden. |
|
|
Den 20 Jul. 1740 nahm er in eigener hoher Person zu Königsberg, und zu Berlin die
Landes-Huldigung ein, an den übrigen
Orten aber
ließ er es durch Gevollmächtigte
verrichten. Es
geschahen die Huldigungen auf eine sehr magnifiqve Weise,
wie denn vor 50000 Thaler silberne und goldene
Medaillen gemüntzet und häuffig ausgeworffen
worden. Eine poetische Feder hat sich also
ausgedrucket: |
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[7 Zeilen Lateinische Verse] |
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Er trat nicht lange hernach mit seinem
ältesten Bruder, Printz August Wilhelm, incogni-
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{Sp. 368} |
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|
to eine
Reise in das
Reich an, und gieng über
Leipzig, Bayreuth (wo er von dem
Bischoff von
Bamberg und Würtzburg besucht wurde) nach
Franckfurt, besah Limburg, Coblentz, Cölln, und
Straßburg, und langte den 29. Aug. zu Wesel an, worauf er sich nach Cleve erhub, und über
Moeyland, Lippstadt und Salzthal
wieder in seiner Residentz anlangte. |
|
|
Uber alles
Vermuthen haben auch
Ihro Königl. Maj. von
Preußen, nach dem ohnlängst erfolgen Ableben Sr.
Römischen
Kayserl. Majestät, Carls VI, an denen
Österreichischen Succeßions-Troublen
Theil genommen, und zwar so,
daß Sie unter allen Puissancen die erste sind, die es hierbey
zu öffentlichen Thätlichkeiten kommen
lassen. |
|
|
Ihre Majestät schickten nemlich eine Armee
mit Artillerie und allen darzu gehörigen Kriegs-Geräthe zu Anfang des Decembris noch des
gedachten 1740
Jahres unter dem General-Feld-Marschall,
Grafen von Schwerin, an die
Schlesische
Gräntze, wohin sie selbst bald
nachfolgeten, und den 14 dieses zu Crossen anlangten.
Wenige
Tage darauf rückten die Truppen
würcklich in Schlesien ein, und weil ihnen
nirgends einiger Widerstand geschahe,
besetzten sie in kurtzen einen grossen
Theil
desselben. Sie
leben meistens vor ihr
Geld, und
halten scharffe Kriegs-Zucht, doch versehen sich
die
Klöster nichts
guts zu ihnen, weil sie durch
abgeschickte Deputirte bey Sr. Majestät, die den 3
Jenner 1741 ihren Einzug zu Pferde zu Breßlau
gehalten, um Schutz und
Religions-Freyheit
angehalten haben. |
|
|
Jedoch es haben Se. Maj. gleich bey Einrückung in
dieses
Hertzogthum durch ein Manifest allen und
jeden Einwohnern, sie
mögen von
Stande und
Religion seyn, wer sie
wollen, allen Schutz und
Gnade versprochen, sie auch insgesamt
versichert, daß sie bey allen und jeden ihren wohl
hergebrachten
Rechten
und
Gerechtigkeiten,
Freyheiten und
Privilegien, ungekränckt
gelassen werden
solten. |
|
|
Die
Ursache dieses Unternehmens haben
Ihro Maj. in
folgender Declaration, die Sie vor Dero Abreise
nach der Armee, zu
Berlin
publiciret, zu
erkennen
gegeben: |
|
|
„Se. Königl. Maj. haben den Entschluß gefasset, ein Corps d'Armee in Schlesien rücken zu lassen; höchst
Deroselben darunter genommene Resolution rühret
keines weges aus einer gegen den Wienerischen Hof
feindseligen Intention her, und noch viel weniger
hat es damit die Absicht, die Ruhe in dem
Römischen Reich zu stöhren und zu unterbrechen;
Se. Königl. Maj. haben sich unumgänglich genöthiget
befunden, dieses Mittel unverzüglich zu ergreiffen,
um die unumstößliche Gerechtsame Ihres Königl.
Chur-Hauses auf das bemeldte Hertzogthum,
so sich auf die, zwischen Dero glorwürdigsten Vorfahren, denen
Churfürsten von Brandenburg an der einen, und
denen ehemaligen Fürsten in Schlesien anderer
Seits errichtete Familien-Verträge und Erb-Verbrüderungen so wohl, als andere wohl
hergebrachte Jura gründen, gehörig zu vindiciren und gelten zu
machen; die gegenwärtigen Conjuncturen, und die
wohl gegründete Beysorge, durch diejenigen,
welche an des in GOtt ruhenden Kaysers Majestät
hinterlassene Lande eine |
|
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{Sp. 369|S. 198} |
|
|
Prätension formiren, prävenirt zu werden, haben erfordert, das
Werck ohne Zeit-Verlust anzugreiffen, und mit
Nachdruck zu vollstrecken. |
|
|
Wenn aber solche Ursachen nicht gestatten
wollen, daß Se. Königl. Majestät sich mit der Königin
von Ungarn und Böhmen Majestät über die gantze
Sache vorläuffig vernehmen können, so werden
sie doch auch höchsterwähnte Majestät niemahls
abhalten, das Interesse des Ertz-Hertzogl. Hauses
Österreich, bestens zu behertzigen, und selbiges,
so offt sich die Gelegenheit darzu zeiget, mit allem
Eiffer und nach allen ihren Kräfften zu
secundiren und zu unterstützen.„ |
Ranffts Genealogisch-Historische
Nachrichten. |
|
Wappen |
Das Wappen des Königs von Preussen, so
wie es von Friedrich I, nach angenommenem
Königl.
Titul, und erlangter Succeßion von
Orange und Neufchatel eingerichtet und sehr wohl disponiret
worden, wird durch sechs Qver-Linien in sechs
Balcken
getheilet, von dem jeder sechs Felder
oder Qvartier, und das
gantze Wappen unten
noch einen leeren Schildes-Fuß, und drey Mittel-Schilde hat, die als höchste Ehren-Zeichen, auf
eine sonderliche Art aufgeworffen und über die
andern erhöhet fürgestellet sind, der gantze
Schild aber in 40 Wappen-Plätze
zertheilet
ist. |
|
|
Unter solchen ist der mittelste Mittelschild, als
der höchste Ehren-Ort, der allerwürdigste, der
auch ab sonderlich mit einer geschlossenen
Königl. Krone gedecket, darinne auf Silber ein
schwartzer Adler erscheinet, mit einer Krone um
den Hals, Kleeblatts-Stengel in den Flügeln, und
den
Buchstaben
F.R. (Fridericus Rex) alle von Gold, auf dessen Brust;
das Königreich Preussen zu bedeuten, so von
hochgedachtem König aus der
Souverainen
Hertzoglichen zu solcher
Königlichen
Hoheit
zuerst erhoben. |
|
|
Der oberste Mittel Schild enthält in blau einen
Pfahlweise stehenden güldenen Scepter, die
Churfürstliche
Würde eines Ertz-Cämmerers des
H. Röm.
Reichs zu
bedeuten; Welcher Schild ab sonderlich
mit dem Chur-Hut bedecket. |
|
|
Der unterste Mittel-Schild, so mit einer
Hertzoglichen offenen Krone bedecket, bestehet
aus vier Feldern und einem Hertz-Schildlein. Dieses
Hertz-Schildlein des untern Mittel-Schilds enthält eine
Schach-Tafel von 9 Steinen, deren 5 gülden
und 4 blau, so das Wappen der Grafschafft
Genev, so vor
Zeiten denen Printzen von Orange
mit gehöret. |
|
|
Im 1 Qvartier erscheinet ein güldenes Wehr-Gehänge oder Qver-Balcken im rothen Felde; als
das Wappen der Familie von Chalon, welche das Fürstenthum
Orange lange Zeit besessen. Im 2 und 3 ein
blaues Post-Horn mit rothem
Bande und Zierrathen in
güldenem Felde, als das Wappen des
souverainen Printzenthums Oranien, dessen Erbe der
vorige König nach Absterben des Glorwürdigsten
Königs Wilhelms des III von Groß-Brittannien, als des
letzten vom Hause Nassau-Orange, geworden. Im
4 Qvartier erscheinet ein rother mit drey silbernen
Sparren besetzter Pfahl, im güldenen Felde, so
das Wappen des souverainen Fürstenthums Neufchatel,
welches unter dem
Titel einer
Grafschafft in
alten
Zeiten dem Hause
Chalon gehöret, und deswegen auch
von denen
Land-Ständen hochgedachtem |
|
|
{Sp. 370} |
|
|
König, als
rechtmäßigem Erben des Hauses Chalon,
im Jahr 1707 zuerkannt worden. |
|
|
Nun
müssen wir die übrigen Qveer-Balcken
oder Reihen auch nacheinander
durchgehen: |
|
|
Da erscheinet auf dem ersten, zur Rechten
des Churfürstl. Mittel-Schildes, erst im silbernen
Felde ein rother Adler mit güldenen Klee-Stengeln in den Flügeln das
Marggrafthum
Brandenburg zu
bedeuten. Zur Lincken aber ein
getheiltes, oben rothes
und unten silbernes Feld, so das Wappen des
Hertzogthums Magdeburg. Wiederum zur Rechten
präsentiret sich das Wappen des Hertzogthums
Cleve, 8 güldene Lilien-Stäbe, so hinter einem
silbernen Hertz-Schild hervor gehen, im rothen
Felde: und zur Lincken ein schwartzer Löwe in
Gold, als das Wappen des Hertzogthums
Jülich. Endlich im äussersten Felde zur Rechten, ein
rother Goldgekrönter Löwe in Silber, wegen des
Hertzogthums Bergen am Nieder-Rhein: Und
gegen über zur Lincken ein rother (oder vielmehr
natürlich Löwenfarbiger) gekrönter Greiff im
blauen Felde, so das Wappen des Hertzogthums
Stettin. |
|
|
Auf dem andern Balcken oder Reihe stehet in
der Mitten dem Chur-Fürstl. oder obersten Mittel-Schilde zur Rechten, ein rother Greiff in Silber, als
das Wappen des Hertzogthums Pommern, zur
Lincken ein schwartzer Greiff in Gold, wegen des
Hertzogthums Cassuben. Weiter zur Rechten ein roth aus grün
gestreiffter Greiff in Silber, wegen des
Hertzogthums Wenden: Zur Lincken aber ein
schwartzer gerade vor sich stehender Büffels-Kopff, sammt einem Stück der daran hangenden,
mit einem silbernen Ring durch die Nase, rother
Krone und silbernen Hörnern, im güldenen
Felde, welches das Wappen des Hertzogthum
Mecklenburg, dessen
Titul und Wappen der
vorige König in Preussen im
Jahr 1708
angenommen. Letztens zur Rechten ein schwartzer
gekrönter Adler mit einem silbernen Creutzlein auf der
Brust, im güldenen Felde, so das Wappen von
Schlesien. Und zur Lincken ein schwartzer Adler
mit einem halben Mond und silbernen Creutzlein auf
der Brust, in Silber, wegen des Hertzogthums Crossen in
Schlesien. |
|
|
Auf dem dritten Balcken erscheinet in der
Mitten, zur Rechten des Königlichen Mittel-Schildes, ein schwartzer rothgekrönter Löwe, im
güldenen Felde, welches mit einem aus roth und silbernen Stücken bestehenden
Rahm eingefasset, und das Wappen des
Burggrafthums Nürnberg
und der Brandenburg-Fränckischen
Länder ist: Zur
Lincken ein aus Silber und roth gespaltenes oder von oben herab
getheiltes
Feld, wegen des Fürstenthums Halberstadt. Abermahl
zur Rechten zwey silberne ins Andreas-Creutz
gestellte 5 Schlüssel, im rothen Felde, wegen des
Fürstenthums Minden. Zur Lincken ein silbernes
Creutz in roth, so das Fürstenthum Camin in
Pommern bezeichnet. Gantz aussen zur Rechten
ein roth und grün gescheckter Greiff in Silber, wegen des
Landes Stargard in Pommern. Zur Lincken ein güldener Greiff mit güldenen Flügeln im blauen Felde wegen des
Fürstenthums Wenden. |
|
|
Auf dem vierdten Balcken präsentiret sich
inwendig, zur Rechten |
|
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{Sp. 371|S. 199} |
|
|
des Königlichen Mittel-Schildes, das Wappen
des
Fürstenthums Schwerin, so getheilt oben ein
güldener Greiff in blau, unten ein grünes Feld.
Zur Lincken das Wappen des Fürstenthums
Ratzeburg, ein silbernes Creutz im rothen Grunde.
Besser heraus zur Rechten eine schwartze Binde
oder Balcken im güldenen Felde, wegen des
Fürstenthums Meurs an dem Unter-Rhein, worzu
es 1709 aus einer
Grafschafft gemacht worden:
Zur Lincken ein in vier Felder getheilter
Raum,
dessen 1 und 4 Qvartier silbern, das 2 und 3
aber schwartz, so das Wappen der Grafschafft
Hohenzollern. Am äussersten Ende zur Rechten
ein silberner Adler im rothen Felde, wegen der
Grafschafft Ruppin in der Marck. Zur Lincken eine
aus drey Reihen von roth und Silber
gewürffetle Binde, oder Schach-Balcken im
güldenen Felde, so das Wappen der Grafschafft
Marck in Westphalen. |
|
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Auf dem fünfften Balcken stehen in der Mitte,
zur Rechten des Mittel-Schildes von Orange, 3
rothe Sparren im silbernen Felde, wegen der
Grafschafft Ravensberg. Zur Lincken ein aus roth und
Silber gewürffeltes Schachfeld, so das Wappen der
Grafschafft Hohenstein. Besser heraus zur Rechten ist ein
gespaltener Schild und darinnen vorn das
Wappen der Grafschafft Tecklenburg, drey rothe
Hertzen oder See-Blumen-Blätter in Silber; Hinten
das Wappen der Grafschafft Lingen in Westphalen
(welche vor diesem auch schon einmahl mit
Tecklenburg vereiniget gewesen) ein hangender
güldener Ancker im blauen Felde; Zur Lincken
ein silberner aus den Wolcken gehender Arm,
so in den Fingern einen güldenen Ring hält, im
rothen Felde, so das Wappen der
Mecklenburgischen Grafschafft Schwerin. Gantz
aussen zur Rechten ein schwartzer Hirsch in
Silber, wegen der Grafschafft Clettenberg; Zur Lincken ein
rothes Hirschhorn in Silber, als das Wappen der
Grafschafft Reinstein oder Regenstein. |
|
|
Auf dem sechsten Balcken erscheinet mitten,
dem Schilde von Oranien zur Rechten ein
silberner zu beyden Seiten ästiger Balcke im rothen
Felde, wegen der Grafschafft Bühren. Zur Lincken zwey
rothe ästige Balcken in Silber, wegen der Grafschafft Leerdam.
Besser zur Rechten eine silberne Binde im
schwartzen Felde, wegen der Marggrafschafft Vehren: Zur
Lincken ein schwartzer Seitwärts stehender
Büffels-Kopff mit ausgestreckter Zunge, rother
Krone und silbernen Hörnern, im güldenen
Felde, so das Wappen der
Herrschafft
Rostock.
Gantz aussen zur Rechten ein getheiltes Feld,
oben roth, unten Gold, so das Wappen der
Mecklenb. Herrschafft Stargard, so von der Marck an die
Hertzoge von Mecklenburg kommen: Zur
Lincken drey kleine Andreas-Creutze, so das
Wappen der Herrschafft Breda. |
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Der siebende Balcken, oder vielmehr des
gantzen
Schildes Fuß, ist ein allein rotes Feld, so der
Regalien-Ort oder die Pommersche Blut-Fahne heisset, und zu den übrigen Feldern des
Hertzogthums Pommern gehöret. |
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Der gantze Schild wird, statt der vor diesem
gebräuchlichen 9 Helme und derselbigen
Kleinodien (die aus der Orangischen und Neufchatelischen Erbschafft, wie auch wegen des
angenomme- |
|
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{Sp. 372} |
|
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nen Mecklenburgischen, Hohenstein.
Tecklenburgis. Clettenbergis. und Reinsteinischen Wappens, mit mehr als noch
eins so vielen zu vermehren gewest wären) nun mit
einem offenen Königlichen Helm besetzt, und
dieser mit einer Königlichen geschlossenen Krone
gezieret. |
|
|
Um das Wappen herum ist die Ordens-Kette
des schwartzen oder Preußischen Adlers,
bestehende aus Adlern, so mit Donnerkeilen
bewaffnet, und aus Ovalen, in denen des
Königs
Namen und Symbolum,
suum cuique, mit dem Anfangs-Buchstaben F.R. zu lesen. |
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Auf dem Postement, auf dem das gantze
Wappen gleichsam ruhet, sind zu lesen die
Deutschen
Worte:
GOtt mit Uns. |
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Und über diesem siehet man zum Zierrath
eine gantze Reihe Adler, und gantz unten
abermahls eine Königl. Krone: Schildhalter sind
die Pommerischen zween wilde
Männer, denen man
statt der vormaligen Helme nun Laub-Kräntze
aufgesetzet. Sie halten mit einer Hand das
Wappen, mit der andern ein Panier oder Fahne, deren eine mit
dem Preußischen, die andere mit dem
Brandenburgischen Adler, der das Chur-Scepter
auf der Brust führet, pranget: Der Preußische Adler
hält hier in der rechten Klaue einen Scepter,
der oben mit einem Adler gezieret, in der
lincken den Reichs-Apffel. Der Marck-
Brandenburgische führet in der Rechten einen
ordinairen Scepter, und in der Lincken ein
Schwerdt. |
|
|
Um das gantze Wappen-Schild hängt ein
Königl. mit Hermelin gefütterter Purpur-
Mantel, welcher mit Adlern und Kronen besäet,
und oben mit einem offenen aus lauter Adlern
formirten Kronen oder Diademate rund um
zusammen gefasset, und mit einer geschlossenen
Königlichen Crone bedecket ist. |
|
|
Über dieser schwebt ein Panier mit dem
Preußischen Adler, und über dem Panier ist
besagter Adler nochmahls auf dem Capital einer
Säule, welche mit zwey Kronen an das Panier
befestiget, zu sehen. |
|
Literatur |
Von Preussen können folgende
Schrifften
nachgelesen werden: |
|
|
1) |
Preußische Crönungs-Geschichte oder Verlauff der Ceremonien, mit
welchen der Allerdurchlauchtigste mächtigste Fürst
und Herr, Herr Friedrich der Dritte etc. die Königliche
Würde des von ihm gestiffteten Königreichs
Preussen angenommen, und sich und seine
Gemahlin, die Allerdurchlauchtigste Fürstin und Frau,
Frau Sophia Charlotte, aus dem Chur-Hause
Braunschweig, den 10 Jenner 1701 durch die
Salbung als König und Königin einweihen lassen,
Cöln an der Spree 1702 in
fol. |
2) |
Caspar Schütz wahrhaffte
und eigentliche Beschreibung der Lande
Preussen,
Leipzig 1599
in fol. |
3) |
Caspar Hennebergers Altes Preussen,
1584
in 4; |
4) |
Eben desselben neue
Preußische Land-Tafel zusamt derselben
Erklärung, 1595 in fol. |
5) |
Christoph Hartknochs Alt und Neues
Preussen, 1684 in fol. |
6) |
Preußische und
Brandenburgische Staats-Geographie und
Historie, Leipzig 1710
in 8; |
7) |
Erläutertes Preussen,
Königsberg in 8. ... |
8) |
Peters von Düsburg Chronicon
Prussiae,
Jena 1679 in
4; |
9) |
Erasmi Stellä Antiquitates Prussiae,
Basel 1518; |
10) |
Samuel Schurtzfleisch de rebus |
|
|
|
{Sp. 373|S. 200} |
|
|
|
Prussorum,
Wittenberg, in 4; |
11) |
Lyditii Notitiae Prussiae
delineatio, Wittenberg 1677 in
12. |
12. |
Jacob Perizonii
Dissertation
de rebus atque incrementis Prussorum,
Leyden 1708, der
Autor derselben ist der
Respondente, Friedrich Freyherr
von Danckelmann, und ein
Auszug daraus stehet in den Gründlichen
Auszügen aus den neuesten Juristisch-Medicinisch-Disputationibus
... |
13) |
Jacob Woits Dissertation de
incrementis studiorum per Polonos ac Prussos,
Leipzig 1724. |
|
|
|
Von den Land-Charten ist keine bessere vorhanden, als welche Friedr.
Witt in
Holland gestochen hat. |
|
|
|
|