Titel: |
Accise |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
1 Sp. 276 |
Jahr: |
1732 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB Bd. 1 S. 178 |
Vorheriger Artikel: |
Accipitrum Insulae |
Folgender Artikel: |
Accisi |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Personen
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Text |
Quellenangaben |
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Accise, Assisiae, Licent, oder Zoll, eine
gewisse
Art
Steuer
oder
Abgabe, so die
Unterthanen ihrem
Landes-Herrn von allen aus- und eingehenden
Gütern
und Eß-Waaren, so sie zu ihrem
nöthigen Unterhalt brauchen, entrichten müssen:
ab accidendo, vom abschneiden, weil von dem Preiß derer zum
Verkauf gewidmeten
Sachen
ein grosses abgeschnitten und abgezogen wird.
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Die Frantzosen und Holländer haben solche Art, zu Steuern, am ersten
aufgebracht und sich deswegen sehr wohl dabey befunden. Weil dieselbe |
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- 1) gleichsam unsichtbar, indem es Pfennig weise von denen
gebrauchten
Waaren abgegeben wird;
- 2) wer nicht viel braucht, auch nicht viel giebet;
- 3) der ausländische Zehrer, wie der einheimische, es tragen muß;
- 4) jeder Landes-Herrn deswegen darauf bedacht seyn muß, viele Zehrer und
Inwohner ins Land zu schaffen.
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Es ist kein Zoll, weil die accise nur auf verbrauchte; nicht aber
durchgeführte Waaren geleget wird. |
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Inzwischen wird derselbe
eingetheilet: in die
Stätte
und Landschaftliche
accise, weil die letztere mit Steuren beladen, auf ihren
Gütern folglich nicht doppelt belästiget, sondern nur mit wenigen an Korn u.s.w.
beleget werden mögen. |
- Tenzels Geldgrube
der accise;
- Happe die accise über alles, das Beste und das Bößlichste.
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Churfürstl. Durchl. in
Brandenburg haben solche zu Ende des 17 Seculi
in Teutschland am ersten eingeführet, welchen
Königl. M. in Po- |
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{Sp. 277|S. 179} |
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len in denen
Chur-Sächsischen
Landen, zu Anfang des 18 Seculi
nachgefolget. |
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