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Zedler: Umgang HIS-Data
5028-49-966-2
Titel: Umgang
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 49 Sp. 966
Jahr: 1746
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 49 S. 498
Vorheriger Artikel: Umgänglichkeit
Folgender Artikel: Umgang, eine Besichtigung
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

  Text Quellenangaben
  Umgang, oder Conversation, Lat. Conversatio, ist eine allgemeine Unterhandlung der menschlichen Gesellschafft, da die Menschen, ohne ein besonderes würckliches Geschäffte unter einander abzuhandeln, nur in Absicht auf die Stifftung oder Unterhandlung eines guten Vernehmens überhaupt, zusammen zu kommen pflegen; Das gute Vernehmen beruhet derauf, daß man nehmlich theils die Gewogenheit, theils die Hochachtung der Menschen zu erlangen sich bemühe, so weit sich darzu in gemeinem Umgange, da man keiner besondern Geschäffte wegen, in Unterhandlung ist, Gelegenheit darbietet.  
  Daß zu einem guten Vernehmen Gewogenheit erfordert werde, ist an sich selbst deutlich. Aber auch einige Hochachtung zu erlangen, ist deswegen nöthig, damit man der Gewogenheit würdig geachtet, und diese durch jene unterstützet werden möge. Dahero wird man in Weltklugen Conversationen allezeit viel Respect der Menschen gegen einander, und wenigen in liederlichen Gesellschafften, finden. Woraus zu urtheilen, was von den gewöhnlichen Dutzbrüderschafften, zu denen junge Leute in ihren Gesellschafften sobald fertig und bereit sind, zu halten sey.  
  Die Klugheit, im gemeinen Umgange die Gewogenheit und Hochachtung der Menschen zu erlangen, gründet sich, wie alle Klugheit, auf die Erkenntniß ihres Objects, nehmlich der menschlichen Gemüther. Dahero ist die oberste Grund-Regel der Klugheit mit Menschen geschicklich umzugehen diese: Man lerne sich selbst, und andere, seine eigene und anderer, eigentliche Gemüthsart natürliche Kräffte und erworbene Geschicklichkeit des Verstandes, herrschenden Affect, Tugenden und Fehler, rechtschaffen kennen. Aus dieser Erkenntniß wird man leicht schliessen können, daß, wenn man Hochachtung und Gewogenheit erlangen will, man nicht auf einerley Art mit allen Menschen umgehen müsse, nehmlich nicht auf die Art, zu welcher etwa einen jeden seine eigene natürliche Neigung treibet; welches der gemeine Fehler ist derer, die in der Klugheit, mit Menschen umzugehen, nicht weit gekommen. Denn ein kluger suchet in Gesellschafft Liebe und Hochachtung zu erlangen; Die Liebe durch das, was die Neigungen und Begierden eines jeden vergnüget; Die Hochachtung aber durch solche Eigenschafften, die der andere nach seiner Gemüths-Art hoch und werth achtet.  
  Nun sind die Neigungen und Begierden der Menschen nach ihren unterschiedenen Gemüths-Arten ungemein unterschieden; und ihre Hochachtung fällt aus eben diesem Grunde auf gantz unterschiedene Dinge. Derowegen kan es der Klugheit nicht gemäß seyn, mit allen Menschen auf einerley Art umzugehen, und es muß nothwendig die gröste Ungeschicklichkeit seyn, in seiner Auffüh-  
  {Sp. 967|S. 499}  
  rung in Gesellschafft nur seinen eigenen Neigungen nachzugehen.  
  Hieraus fliesset die fürnehmste Tugend weltkluger Leute in ihrem Umgange, nehmlich die Höflichkeit, durch welche man, nicht die blosse äusserliche Wohlanständigkeit der Sitten verstehen muß, als welche zwar zu Höfligkeit gehöret, aber nur als eine äusserliche Zierde derselben; sondern eine Klugheit, in seinem Umgange mit Personen, gegen die man einige Achtung oder Consideration zu hegen Ursache hat, nicht seinen eigenen Neigungen nachzugehen, ohne auf sie grosse Absicht zu machen, ob nehmlich das, was man in ihrer Gesellschaft redet oder thut, ihnen gefallen oder verdrießlich seyn werde; sondern vielmehr nach ihren Neigungen sich zu richten, und in ihre Gemüther sich zu schicken, um bey ihnen sich beliebt zu machen, und ihre Gewogenheit zu erwerben.  
  Sie erfordert dahero zweyerley, nehmlich kluge Gefälligkeit und Bescheidenheit. Durch jene richten wir unser Reden und Thun in Gesellschafft nach der Gemüths-Art des andern ab, dem wir uns gefällig bezeigen wollen. Durch diese hingegen lassen wir das, was der andere redet und thut, wenn es uns auch an sich selbst zuwider seyn solte, dennoch in Absicht auf ihn uns gern und ungezwungen mit gefallen.  
  Das entgegengesetzte Laster ist die Grobheit, welche eine Ungezogenheit ist, dadurch ein Mensch in Gesellschafft theils in seinem eigenen reden und thun alles nur nach seinem Kopfe einrichtet, theils gegen diejenigen, mit denen er umgehet, dermassen unleidlich ist, daß er von Seiten ihrer alles nach seinen Einbildungen und Neigungen eingerichtet haben, seinerseits aber sich nach keinem Menschen bequemen will. Der Brunnquell der Grobheit ist der Eigensinn, welcher nichts anders ist, als eine ungezogene Hartnäckigkeit mit welcher ein Mensch seinem herrschenden Affecte nachhänget.  
  Die fürnehmsten Grund-Regeln der Klugheit, mit jedermann höflich, gefällig und bescheidentlich umzugehen, sind folgende:  
  1) Weil die Gemüther der Menschen von Natur denen dreyen Haupt-Affecten, der Ehrbegierde, der Wollust, und der Geldbegierde, ergeben sind; so erweise man in Gesellschafft, in Absicht auf die Ehrbegierde, einem jeden, er mag nun unsers gleichen, oder ein höherer, oder ein niedrigerer seyn, den ihm nach seinem Stande gebührenden Grad der Ehre, an Titeln, Complimenten, Bezeigung der Ehrerbietung, der Hochachtung, oder der guten Meynung, die man von ihn hege; ja man thue nach Befinden, oder in Zweifel, hierinnen lieber etwas mehr, als etwas weniger.  
  In Absicht auf die Wollust sey man allezeit lieber von freyen, aufgeweckten u. freudigen, als von allzuernsthafftem Wesen; allermeist da gemeine Conversationen mehrentheils zur Ergötzlichkeit angestellt zu werden pflegen. Doch muß solche freye Munterkeit gegen Höhere mit Ehrerbietigkeit, gegen unsers gleichen mit Hochachtung gegen sie, gegen niedrigere mit Wohlwollen und Freundlichkeit gemäßiget seyn.  
  Endlich, in Absicht auf den Geldgeitz, stelle man sich gegen niemanden eigennützig, sondern vor des andern Interesse wohlgesinnet, und geneigt, bey aller gegebenen Gelegenheit ihm nützlich zu seyn; Man lasse es auch disfalls an guten Anerbietungen und Versicherungen nicht fehlen.  
  2) In gemischten Ge-  
  {Sp. 968}  
  sellschafften, wie auch so lange man die eigentliche Gemüths-Art eines jeden noch nicht kennet, u. man also noch nicht urtheilen kan, welche von den angeführten dreyen Regeln, oder Arten gegen andere sich zu bezeigen, nach den Regeln der Klugheit vorwalten solle, ist es am sichersten, sie alle dreye mit gleicher Sorgfalt zu beobachten. Hat man aber die Gemüths-Art derer, mit denen man umgehet, genauer kennen lernen, so wird leicht zu urtheilen seyn, auf welche Art der Bezeigungen die meiste Absicht zu richten sey.  
  Insonderheit  
  3) bey Wollüstigen machet man sich beliebt durch eine aufgeweckte Munterkeit zu allem, was zur Ergötzlichkeit der Gesellschafft zu thun beliebet wird; oder, da es nöthig, durch eine sinnreiche Geschicklichkeit, zur Lust u. Vergnügung der Gesellschafft hier und da etwas artiges anzugeben.  
  Doch hat ein kluger Mensch in dieser Art der Gesellschafften sich vor vieler Vertraulichkeit und Gemeinmachung, als zu welcher wollüstige Gemüther, sonderlich bey der Lust, sehr geneigt und fertig sind, zu hüten; auch zu dem Ende nicht allzuoffte sich in denselben finden zu lassen; theils damit er durch die Seltenheit sich bey ihnen in Respect erhalte; denn ihre Liebe und Gewogenheit ist ohne Respect mehr schädlich als nützlich.  
  4) Bey Ehrgeitzigen machet man sich beliebt durch Ehrerbietigkeit, die man bey aller Gelegenheit gegen sie bezeiget. Doch wer bey ehrgeitzigen Leuten eine gründliche Gewogenheit, und nicht nur wohl bey ihnen gelitten zu seyn, suchet, der muß auch ihre Hochachtung zu erlangen sich angelegen seyn lassen, und zu dem Ende solche Eigenschafften, die sie, nach der eigentlichen Art ihres Ehrgeitzes, in hohem Werthe halten, an sich blicken lassen.  
  Ausser dem kan man versichert seyn, daß ihre Gewogenheit von nicht so gar sonderlicher Würckung seyn werde. Denn die Hochachtung eines Menschen gegen sie, den sie in ihren Hertzen geringe achten, scheinet ihnen ein Gut von geringer Wichtigkeit zu seyn. Doch muß man dabey gegen sie, wenn sie höhere und vornehmere, ja nach Befinden wohl auch, wenn sie unsers gleichen sind, sehr behutsame Bescheidenheit gebrauchen, daß man, weder es ihnen gleich zu thun, noch viel weniger sie zu übertreffen die geringste Mine mache.  
  Im übrigen hat man in allen Umgange mit ehrgeitzigen Leuten, insonderheit in Gegenwart vieler anderer, die Regeln der Wohlanständigkeit und des Ceremoniels auf das genaueste zu beobachten, als aus deren Hindansetzung man eine Geringachtung ihrer schliessen möchte; doch hüte man sich, wenn sie viel höher sind, in Kleidung, und andern Aufwand, viele Kostbarkeit über seinen Stand an sich spüren zu lassen, oder sie allzu prächtig zu tractiren, u.s.w.  
  5) Bey Geitzigen macht man sich beliebt, wenn man sich als einen guten Wirth aufzuführen weiß, so wohl in Reden von allerhand guten Haußhaltungs-Vortheilen, als in Thaten. Dahero verhüte man sorgfältig, ihnen vielen Aufwand zu verursachen, bey ihnen viel zu essen und zu trincken. Wenn man ihnen aus Nachläßigkeit etwas verschlimmert oder zerbrochen, so ersetze man es reichlich, wenn sie sich gleich dargegen zu sperren scheinen; von ihnen hingegen nehme man in dergleichen Fällen durchaus nichts an.  
  Hieraus kan man  
  6) leicht ermessen, daß wer des Ruhmes der Höflichkeit theilhafftig werden will, in Gesellschafft  
  {Sp. 969|S. 500}  
  seines eigenen herrschenden Affects vollkommen Meister seyn müße. Denn die Höflichkeit erfordert, in Gesellschafft nicht seinen eigenen Neigungen nachzugehen, sondern sich in die Gemüther anderer zu schicken: Welchem Zwecke zuwieder ein Mensch, der seiner Affecten nicht mächtig ist, in mancherley Ungefälligkeiten und Unbescheidenheiten verfällt, da in Gesellschafft so vielerley vorkömmt, dadurch die Affecten gereitzet werden können, und ein jeder derer drey Haupt-Affecten, ob er gleich in einigen Stücken denen andern nicht eben zuwieder ist, dennoch in den meisten ihnen wiederstreitet.  
  7) Ein Wollüstiger kan demnach zwar seine natürliche Freundlichkeit, Dienstfertigkeit, sein immer aufgeräumtes Gemüth, gar nützlich beybehalten; jedoch mit vieler Mäßigung, damit er nicht durch allerhand Ausschweiffungen in diesen Stücken, vor allzugrosser Begierde Gunst und Liebe zu erlangen, unvermerckt alle Hochachtung verschertzen möge. Durch allzugrosse Gefälligkeit gegen jedermann, mißfällt denen Geldgeitzigen, daß es heißt: "Worzu dienet dieser Unrath? dieses Wasser hätte können theuer verkaufft, und den Armen gegeben werden.„  
  Diese nöthige Mäßigung in besagten Stücken wird am besten von statten gehen, wenn ein Wollüstiger, neben seiner herrschende Neigung zur Lust, die Ehrbegierde durch dienliche Betrachtungen zu einem geziemenden Grade der Ernsthafftigkeit ermuntert, die mitten aus seiner Freundligkeit, Gefliessenheit und aufgeräumten Wesen, dennoch hervorleuchten möge.  
  Darneben aber hat er seine allzugrosse natürliche Neigung zu seiner eigenen Bequemlichkeit, die ihm gewöhnliche unanständige Nachläßigkeit in Kleidung und allem seinen äusserlichen Wesen, die allzuviele Spaßhafftigkeit in Reden und Geberden, das leichtsinnige Lügen, die Leichtgläubigkeit, närrische Verschwendung, einfältige Offenhertzigkeit und unzeitige Vertrauligkeit, die Waschhaftigkeit bey bekannten, und die erschrockene und gleichsam betäubte Stummheit bey unbekannten oder vornehmen Personen, mit allem Fleisse sich abzugewöhnen.  
  Es ist  
  8) einem Ehrgeitzigen seine natürliche Neigung in allen Dingen auf die äusserliche Ansehnligkeit, und insonderheit auf die Wohlanständigkeit der Sitten zu halten, seine großmüthige Dienstfertigkeit und Freygebigkeit, seine Stellung und Verstellung, in gehöriger masse in Gesellschafft gar nützlich.  
  Er hat sich aber sehr zu hüten  
 
  • daß die Ansehnlichkeit nicht in Prahlerey in unmäßige Pracht und Verschwendung, die die Grentzen seines Standes überschreite, und dadurch er leicht ein schädliches Mißfallen der Höhern erwecken, und wieder sich reitzen kan, ausschlagen möge;
  • ferner, daß er gegen die niedrigern nicht übermüthig, und gegen die, die seines gleichen sind, ob er ihnen gleich an Geschickligkeit und Verdiensten überlegen zu seyn sich einbildet, nicht stoltz und hochmüthig sich bezeige;
  • daß er durch überflüßige Ceremonien der Gesellschafft nicht eine Last seyn, noch durch seine allzuleichte Empfindligkeit die angenehmsten Gesellschafften verdrießlich machen möge,
  • daß er durch den Kützel, andern zu wiedersprechen, und das letzte Wort zu behalten, sich nicht jedermann beschwerlich mache,
  • daß ihn der Zorn nicht zu schädlichen Übereilungen, deren
 
  {Sp. 970}  
 
  er bey ruhigem Gemüthe wohl nimmermehr fähig wäre, verleiten möge.
 
  9) Einem Geitzigen ist die ihm gewöhnliche Reinlichkeit, gute Ordnung, demütige Unterwerffung, Verschwiegenheit, Verstellung in Gesellschafft nicht schädlich; Wohl aber  
 
  • die Knickerey,
  • die allzuniederträchtige Verachtung aller Ehre,
  • die mürrische Entsagung aller Lust,
  • die offenbahre Schmorozerey im schmeicheln,
  • der allenthalben hervorblickende Neid,
  • die Unverschämtheit im Lügen,
  • die Lust abwesenden übel nachzureden, und dergleichen zu hören,
  • die Aufgeblasenheit bey gutem Glücke und Vermögen.
 
  Es ist auch  
  10) eine Höfligkeit und Unhöfligkeit in Ansehung der Höfligkeit und Unhöfligkeit selbst, welche darinnen bestehet,  
 
  • daß man die von andern erwiesenen Höfligkeiten ihnen nicht sauer und beschwerlich mache, durch gezwungene, und wohl gar hartnäckige Weigerung sie anzunehmen;
  • daß man die Höfligkeiten, die man andern erweisen will, die sie aber anzunehmen sich, vielleicht aus allerhand Ursachen, mit Ernst weigern, ihnen nicht unbescheidentlich aufnöthige;
  • daß man auch in unhöfliche Leute und Narren sich schicken, und ihnen klüglich nachgeben lerne;
  • sich auch hüte, daß man durch ihre Grobheit nicht aus den Grentzen der Gelassenheit und Höflichkeit setzen lassen.
Grac. 159. 256. Max.
  Aus diesen allen nun erhellet, daß die Gesellschafften, in welchen kluge Leute, auch nur der gemeinen Conversation halber, ohne daß sie nehmlich besondere Geschäffte abzuhandeln haben solten, sich gern und zum öfftern finden lassen, ob sie gleich dem äusserlichen Ansehen nach müßige zu seyn scheinen, dennoch, zum wenigsten auf ihrer Seite, keinesweges sogar müßige Gesellschafften, sondern eine Sache von grosser Wichtigkeit sind, deren ein Weltkluger nicht entrathen kan.  
  Kluge Leute suchen in dergleichen Gesellschafften, die man in denen von den ordentlichen Geschäfften freyen Stunden zur Ergötzlichkeit anzustellen pfleget, mit allerhand Leuten, die ihnen nützlich seyn können, in Bekanntschafft zu kommen; sie suchen bey der Lust, bey Gastmahlen, bey Gelegenheit so vielerley Unterredungen, bey dem Spiele, u.s.w. die Gemüther zu erkennen, sich in mancherley Menschen schicken zu lernen, sich bey ihnen auf alle Art und Weise beliebt zu machen, und ihre Gunst zu erwerben. Denn allererst alsdenn dieses alles thun zu wollen, wenn man die Leute in diesem oder jenem besondern Geschäffte würcklich brauchet, würde viel zu späte seyn.  
  Nur auf Seiten derer sind solche Gesellschafften müßige Gesellschafften, deren Absicht in Unterhaltung derselben nur auf Wollust und Üppigkeit, oder auf eitele Pracht, gerichtet ist. Gracian in der II Maxime nennet daher die Conversation der Klugen eine Schule der Klugheit, und ihre Häuser Schauplätze seltener Geschicklichkeit; Die Häuser hingegen derer, deren Zusammenkünffte blos auf Schwelgerey und eitele Pracht gerichtet sind, Paläste der Eitelkeit; obgleich ein Kluger auch dieser letztern zu seinen obgedachten Zwecken sich bey Gelegenheit gar nützlich bedienen kan. Müllers Philosoph II Th. …
  Übrigens ist nach denen Chur Sächsischen Rechten der Umgang  
 
  • mit verleumdeten Leuten,
Landes-Ordnung von 1550. tit. daß zwischen
  {Sp. 917|S. 501}  
    ehrlichen und von 1555. tit. eod.
 
  • ingleichen mit dem, so in den Kirchen-Bann gethan ist, verboten
General-Artickel II.
  Und nach den beschriebenen gemeinen Rechten ist der Umgang eines Kindes mit bösen Leuten eine gnugsame Ursache, daß solcher von seinen Eltern enterbet werden mag. Nov. 115. …
  Übrigens besiehe hierbey die Artickel:  
 
  • Verdächtiger Brief-Wechsel, im XLVII Bande, p. 289. u.ff.
  • und Vertraulichkeit, im XLVII Bande, p. 33.
 
     

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Stand: 17. August 2013 © Hans-Walter Pries