Titel: |
Theilhafftig |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
43 Sp. 576 |
Jahr: |
1745 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 43 S. 301 |
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Theilhaber |
Folgender Artikel: |
Theilig |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
- Für die Auflösung der Quellenangaben siehe:
Bibel
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Text |
Quellenangaben |
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Theilhafftig, Consors, heisset soviel als an
etwas Theil haben. |
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Es kommt dieses
Wort in der
Heiligen Schrifft
zu verschiedenen mahlen vor, also stehet |
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I) Offenb. Joh. XVIII, 4. Gehet aus von ihr,
daß ihr nicht theilhafftig werdet ihrer Sünden,
wobey gefraget wird: was das heisse, sich fremder
Sünden theilhafftig machen? |
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Wenn man nehmlich vor
Verrichtung einer
bösen
That auf einige Art wissentlich dazu hilfft,
oder zu derselben Begehung Vorschub thut; oder
wenn man, nachdem sie verrichtet ist, solche
einiger massen billiget oder beschönet; so macht
man sich solcher Sünde theilhafftig, ob man wohl
dieselbe nicht
unmittelbar selbst ausübet und
vollbringet. |
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Welches sind aber die ordentlichen Wege,
womit wir Theil nehmen an anderer Leute Sünde,
ehe dieselben begangen werden? Die
Oberen, als
Obrigkeitliche Personen,
Haus-Herren und
Eltern
nehmen theil an der Schuld, wenn sie etwas
böses anordnen oder befehlen; oder wenn sie sich
nicht ihrer
Macht und
Gewalt bedienen solches zu
verhindern und es zu straffen; oder wenn wir uns
nicht ausdrücklich wegern mit solchen bösen
Dingen zu thun zu haben, worüber unser Beyfall
mit erfordert wird. |
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Die Kirchen-Diener aber machen sich daran
theilhafftig, wenn sie säumig sind andern ihre
Schuldigkeit zu lehren, oder ihre Heerde nicht
warnen wegen der bevorstehenden Gefahr, wie
sorgfältigen Hütern wohl gebühret. |
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Diejenige, welche nachgesetzte
Bediente
sind, laden diese Schuld auf sich, wenn sie in
einer verbotenen Sache einigen Beystand leisten
und dieselbe befördern durch Ertheilung einiger
Nachricht oder Raths, mit Anschaffung der dazu
erforderten Mittel, und mit Wünschen oder Beten,
daß solche Sache möge wohl von statten
gehen. |
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Endlich machen sich solcher Schuld
theilhafftig alle diejenigen, so mit ihrem bösen
Exempel dazu kommen und andern vorgehen;
welches zwar an sich selbst kräfftig genug ist,
aber noch schädlicher wird, wenn derjenige,
welcher |
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{Sp. 577|S. 302} |
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solches giebt, wegen seines
Amtes,
Geschicklichkeit und
Wissenschafft im
Ansehen
ist. |
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Welche sind hingegen die gewöhnliche Mittel,
wodurch wir uns fremder Sünden theilhafftig
machen, nachdem dieselben allbereit begangen
sind? Wenn man eine verrichtete böse That lobet
und sich innerlich darüber erfreuet, welches ist,
nach dem
Willen und den
Begierden Theil daran
zu nehmen; wenn man dieselbe öffentlich preiset,
welches die Bosheit nicht nur für unschuldig,
sondern auch als gut und
ehrwürdig darstellet.
Wenn man solches entschuldiget und vertheidiget,
welches auf gewisse Art einem
Menschen mehr
schuldig machen kan, als den derjenigen ist,
welcher die That selbsten begangen hat: Denn
hierzu kan wohl einer durch die
Gewalt der
Versuchung und Schwachheit der Begierden
gebracht werden; jenes aber ist eine
Würckung
des
Verstandes und der Überlegung. Eine jegliche
Gutheissung setzet nach ihrer Art den
Genehmhalter in des Übeltäters Stelle und eignet
denselben das Verbrechen zu. |
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II) Philipp. I, 7, als die ihr alle mit mir der
Gnade theilhafftig seyd. |
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Diese ist nach etlichen die Bekehrungs-Gnade. Andere wollen diese [ein Wort Griechisch]
von denen Trübsalen der Philipper und Pauli
Leiden verstehen, daß sie um dessen
Nahmen
JEsu willen viel gelitten. Nun ist es wohl an dem,
daß Paulus sie nicht allein seine Mitgenossen am
Glauben
nennet, sondern auch seines Leidens,
indem ihnen die
Bande Pauli so nahe giengen, als
ob es ihnen selbst geschehe, deswegen sie auch
eine Gesandtschafft nach Rom schickten, und ihm
ihres hertzlichen Mitleidens versichern liessen.
Deswegen aber sind diese
Worte nicht allein von
der Gemeinschafft des Leidens anzunehmen;
sondern er siehet vornehmlich aufs erste, da sie in
einer Gemeinschafft der
Gemeine
GOttes mit ihm
stünden, und samt ihnen kämpften für den
Glauben des Evangelii, sich auch in keine Wege
abschrecken liessen durch die
Wiedersacher. |
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III) II Petr. I, 4. Daß ihr durch dasselbige
theilhafftig werdet der Göttlichen Natur etc. |
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Solches geschicht theils in Christo, unsrem
Haupte, welcher darum die
menschliche
Natur an
sich genommen, daß er uns in ihm der Göttl.
Natur theilhaftig machte: Theils in uns selber,
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- wenn wir zu GOttes Kindern aufgenommen,
und aus GOtt gebohren werden
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Joh. 1, |
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- wenn wir mit Christo geistlicher Weise
vereiniget werden,
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Eph. V, 30. |
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Eph. III. |
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1. Cor. III, 6 |
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- wenn der H. Geist das Ebenbild GOttes in
uns durch die Wiedergeburt und Erneuerung
wieder anrichtet,
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- ingleichen im Heil. Abendmahl,
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1. Cor. X. |
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- und endlich wenn wir im ewigen
Leben GOtt
werden anschauen,
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1. Cor. XIII. |
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- ihm gleich seyn, und ihn sehen wie er
ist.
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1. Joh. III. |
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