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Zedler: Theilhafftig HIS-Data
5028-43-576-5
Titel: Theilhafftig
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 43 Sp. 576
Jahr: 1745
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 43 S. 301
Vorheriger Artikel: Theilhaber
Folgender Artikel: Theilig
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Bibel

  Text Quellenangaben
  Theilhafftig, Consors, heisset soviel als an etwas Theil haben.  
  Es kommt dieses Wort in der Heiligen Schrifft zu verschiedenen mahlen vor, also stehet  
  I) Offenb. Joh. XVIII, 4. Gehet aus von ihr, daß ihr nicht theilhafftig werdet ihrer Sünden, wobey gefraget wird: was das heisse, sich fremder Sünden theilhafftig machen?  
  Wenn man nehmlich vor Verrichtung einer bösen That auf einige Art wissentlich dazu hilfft, oder zu derselben Begehung Vorschub thut; oder wenn man, nachdem sie verrichtet ist, solche einiger massen billiget oder beschönet; so macht man sich solcher Sünde theilhafftig, ob man wohl dieselbe nicht unmittelbar selbst ausübet und vollbringet.  
  Welches sind aber die ordentlichen Wege, womit wir Theil nehmen an anderer Leute Sünde, ehe dieselben begangen werden? Die Oberen, als Obrigkeitliche Personen, Haus-Herren und Eltern nehmen theil an der Schuld, wenn sie etwas böses anordnen oder befehlen; oder wenn sie sich nicht ihrer Macht und Gewalt bedienen solches zu verhindern und es zu straffen; oder wenn wir uns nicht ausdrücklich wegern mit solchen bösen Dingen zu thun zu haben, worüber unser Beyfall mit erfordert wird.  
  Die Kirchen-Diener aber machen sich daran theilhafftig, wenn sie säumig sind andern ihre Schuldigkeit zu lehren, oder ihre Heerde nicht warnen wegen der bevorstehenden Gefahr, wie sorgfältigen Hütern wohl gebühret.  
  Diejenige, welche nachgesetzte Bediente sind, laden diese Schuld auf sich, wenn sie in einer verbotenen Sache einigen Beystand leisten und dieselbe befördern durch Ertheilung einiger Nachricht oder Raths, mit Anschaffung der dazu erforderten Mittel, und mit Wünschen oder Beten, daß solche Sache möge wohl von statten gehen.  
  Endlich machen sich solcher Schuld theilhafftig alle diejenigen, so mit ihrem bösen Exempel dazu kommen und andern vorgehen; welches zwar an sich selbst kräfftig genug ist, aber noch schädlicher wird, wenn derjenige, welcher  
  {Sp. 577|S. 302}  
  solches giebt, wegen seines Amtes, Geschicklichkeit und Wissenschafft im Ansehen ist.  
  Welche sind hingegen die gewöhnliche Mittel, wodurch wir uns fremder Sünden theilhafftig machen, nachdem dieselben allbereit begangen sind? Wenn man eine verrichtete böse That lobet und sich innerlich darüber erfreuet, welches ist, nach dem Willen und den Begierden Theil daran zu nehmen; wenn man dieselbe öffentlich preiset, welches die Bosheit nicht nur für unschuldig, sondern auch als gut und ehrwürdig darstellet. Wenn man solches entschuldiget und vertheidiget, welches auf gewisse Art einem Menschen mehr schuldig machen kan, als den derjenigen ist, welcher die That selbsten begangen hat: Denn hierzu kan wohl einer durch die Gewalt der Versuchung und Schwachheit der Begierden gebracht werden; jenes aber ist eine Würckung des Verstandes und der Überlegung. Eine jegliche Gutheissung setzet nach ihrer Art den Genehmhalter in des Übeltäters Stelle und eignet denselben das Verbrechen zu.  
  II) Philipp. I, 7, als die ihr alle mit mir der Gnade theilhafftig seyd.  
  Diese ist nach etlichen die Bekehrungs-Gnade. Andere wollen diese [ein Wort Griechisch] von denen Trübsalen der Philipper und Pauli Leiden verstehen, daß sie um dessen Nahmen JEsu willen viel gelitten. Nun ist es wohl an dem, daß Paulus sie nicht allein seine Mitgenossen am Glauben nennet, sondern auch seines Leidens, indem ihnen die Bande Pauli so nahe giengen, als ob es ihnen selbst geschehe, deswegen sie auch eine Gesandtschafft nach Rom schickten, und ihm ihres hertzlichen Mitleidens versichern liessen. Deswegen aber sind diese Worte nicht allein von der Gemeinschafft des Leidens anzunehmen; sondern er siehet vornehmlich aufs erste, da sie in einer Gemeinschafft der Gemeine GOttes mit ihm stünden, und samt ihnen kämpften für den Glauben des Evangelii, sich auch in keine Wege abschrecken liessen durch die Wiedersacher.  
  III) II Petr. I, 4. Daß ihr durch dasselbige theilhafftig werdet der Göttlichen Natur etc.  
  Solches geschicht theils in Christo, unsrem Haupte, welcher darum die menschliche Natur an sich genommen, daß er uns in ihm der Göttl. Natur theilhaftig machte: Theils in uns selber,  
 
  • wenn wir zu GOttes Kindern aufgenommen, und aus GOtt gebohren werden
Joh. 1,
 
  • wenn wir mit Christo geistlicher Weise vereiniget werden,
Eph. V, 30.
 
  • der Einwohnung Christi,
Eph. III.
  1. Cor. III, 6
 
  • wenn der H. Geist das Ebenbild GOttes in uns durch die Wiedergeburt und Erneuerung wieder anrichtet,
  • Eph. IV,
  • Col. III.
 
  • ingleichen im Heil. Abendmahl,
1. Cor. X.
 
  • und endlich wenn wir im ewigen Leben GOtt werden anschauen,
1. Cor. XIII.
 
  • ihm gleich seyn, und ihn sehen wie er ist.
1. Joh. III.
     

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Stand: 27. Januar 2013 © Hans-Walter Pries