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Zedler: Spiele HIS-Data
5028-38-1624-6
Titel: Spiele ... Spiel
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 38 Sp. 1624
Jahr: 1743
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 38 S. 825
Vorheriger Artikel: Spielderupius (Jacob)
Folgender Artikel: Spiele (Apollinarische)
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Bibel
  • Transkribierter griechischer Text der Vorlage

Stichworte Text Quellenangaben
  Spiele, siehe Spiel.  
     
  Spiele, Ludi, sind beschwerliche Contracte, dabei etwas ungewisses, so auf das Glück ankommt, anzutreffen, oder contractus onerosi, qui aleam continent, wie man sie zu nennen pfleget; Da man einen gewissen Gewinn aufsetzet, welcher demjenigen, der im Spiele die Oberhand hat, zufällt.  
  Man teilt sie in drei Arten,  
 
  • Kunst-Spiele (ludos artis) dabey eine gewisse Geschicklichkeit des Leibes, oder des Verstandes erfordert werde;
  • in Glücks-Spiele (ludos fortunae) bey denen es auf den Ausschlag des Glücks ankomme;
  • und vermischte Spiele (ludos mixtos) wenn Geschicklichkeit und Glück beysammen sein müsten.
 
  Bey den Moralisten kommt eine wichtige Frage für: Ob die Spiele erlaubt sein, und unter die indifferenten Dinge gehören, oder nicht? Einige haben überhaupt alle Spiele verworffen, welches viele von den Kirchen-Vätern gethan haben. Andere haben  
  {Sp. 1625S. 826}  
  nur den Gebrauch derjenigen Spiele vor erlaubt gehalten, bey denen entweder eine Geschicklichkeir des Leibes, oder eine Hurtigkeit des Verstandes nöthig; hingegen die Spiele des Glücks verdammt. Diese Meynung beliebet den meisten Theologis, daß sie darinnen übereinstimmen, die Glücksspiele wären unzuläßig. Man lese
  • von den unsrigen Dannhauer in collegio decalogico excitat. 7. p. 892.
  • von den Reformirten Voetium in disceptatione de usu aleae a censuris vindicata;
  • und von den Papisten Joh. Baptist Thiers in traite des jeux et des divertissemens, Paris 1686.
Denen man beyfügen kan Trembläum in der Schrifft: conversations morales sur les jeux et les divertissemens, Paris 1684.
  Noch andere achten auch die Glücks-Spiele nicht schlechterdings vor verwerflich, wenn nur kein Mißbrauch damit verknüpfft, welches zu den neuern Zeiten sonderlich von drey berühmten Männern behauptet worden.  
  Der eine ist Joh. la Placette, welcher einen Frantzösischen Tractat de jeux de hazard geschrieben, der sich bey seinen divers traites sur des matieres de conscience, die zu Amsterdam 1698 heraus kommen, befindet, und deswegen mit dem Herrn Joncourt einen Streit gehabt.  
  Der andere ist Joh. Barbeyrac, von welchem zu Amsterdam 1709 heraus kommen traité du jeu, ou l'on examine les principales questions de droit naturel et de morale, qui ont du raport a cette matiere; mit welchem die Journalisten zu Paris in dem journal des scavans 1712 T. ll. p. 471. nicht zufrieden, und Buddäus hat in den institut. theol. moralis part. 2. c. 3. sect. 5. §. 26. dessen Gründe genau untersuchet.  
  Der dritte ist Gottfried Olearius in der Anleitung zur geistlichen Seelen-Cur, part. 1. c. 16. p. 172. Wieder den von Johann Müllern eine Schrifftmäßige Untersuchung in einem Sendschreiben heraus kommen, wiewohl er die Sache nur überhaupt tractiret, und die Gründe des Herrn Olearii nicht insbesondere beantwortet, auch Dinge, die dahin nicht gehören, mit eingemischet.  
  Barbeyrac führet folgende Gründe an:  
  1) Sey der Mensch zwar zu dem Ende erschaffen, daß er seine Zeit mit ernsthafften Bemühungen hinbringen solle; gleichwohl aber, da ohne abwechselnde Ruhe nichts bestehen könne; so lehre so wohl die Vernunfft, als die Schrifft, daß man die zerstreueten Kräffte des Gemüths durch ein zugelassenes Vergnügen wieder in Ordnung bringen könne, zu welcher Ergötzung das Spiel gehöre;  
  2) Spiele man entweder bloß zur Gemüths-Vergnügung, oder man setze einigen Gewinst auf; jenes sey ohne Bedencken zugelassen; dieses aber könne deswegen nicht unrecht seyn: Weil ein jeder die Herrschafft über seine Güter habe, nach welcher er sich derselben nach eignem Gefallen bedienen könne;  
  3) Wären die Spiele in heil. Schrifft niemahls verboten, ja ihre Benennung käme nicht einmahl in heil. Schrifft für. Denn das von Spielen entlehnte Wort kybeia, Ephes IV, 14.
  stehe im verblümten Verstande, und das Wort paitein, 1 Cor. X, 7.
  welches mit dem Hebräischen Worte [ein Wort Hebräisch] übereinstimme,werde ohne Grund durch Spielen übersetzet, indem es eigentlich Tantzen bedeute;  
  4) Die Lehre des Evangelii wäre nicht anders anzunehmen, als so ferne sie mit dem natürlichen Rechte überein komme, und was sie  
  {Sp. 1626}  
  von der Tödtung und Verläugnung sein selbst sage, wäre nicht in so strengen Verstande auszulegen;  
  5) die Laster der Spieler, so das Spiel mißbrauchten, wären denen, so hierinnen Maß und Ziel wüsten, nicht beyzulegen.  
  Nachdem Barbeyrac hiemit den Grund geleget, so betrachtet er die Sache selbst, und zeiget, wie das Spielen müsse beschaffen seyn, wenn es solle erlaubt seyn. Das Spiel sey ein Contract, und deswegen werde eine vollkommene Freyheit von denjenigen erfordert, die sich zum Spielen einliessen, und eine genaue Gleichheit unter den Partheyen.  
  Die Treue, so nöthig sey, bestünde darinnen, daß man die Regeln des Spielens in Acht nehme, sich keiner vortheilhafftigen Mittel bediene, und des andern Versehen sich nicht zu Nutze mache, woferne dieses nicht die Regeln des Spiels erforderten. Die Sachen, die nicht aufs Spiel gesetzet werden könnten, wären alle diejenigen, die zum Gottesdienste gehörten, oder die an sich selbst sündlich wären.  
  Die Absichten, die man bey dem Spiele haben könnte, wären entweder unrechtmäßig, oder rechtmäßig; zu jenen gehörte, wenn man spiele, um die betrübten Gedancken gleichsam aus dem Kopffe zu schaffen; um die Zeit hinzubringen, welches wider die allgemeine Pflicht zur Arbeit wäre: oder wenn einige gar ein Handwerck daraus machten, deren Profeßion unehrlich, andern Handwerckern nachtheilig, den Gesetzen der Gesellschafft und dem Sinn des Evangelii zuwider wäre.  
  Die rechtmässige Absicht im Spielen sey, damit der ermattete Leib und die geschwächte Seele zu einiger Belustigung, Erquickung und Erholung Zeit finden möge. Weil man nun diesen Zweck erhalten könne, wenn nur etwas weniges aufgesetzet werde, so folge, daß alle Spiele, allwo allzu grosse Summen auf das Tapet kommen, unzuläßlich wären, und alle Begierden zu gewinnen, so die Gemüths-Ruhe störten, zu verwerffen. Ja weil bey den Frühstunden niemand könne ermüdet seyn, so wären die Spiele zu dieser Zeit unzeitig, ingleichen diejenigen, die allzu lange dauerten, und mehr zur Ermüdung als Beruhigung dienten.  
  Der Herr Olearius bringt nichts neues vor, und bleibt bloß bey dem, was Barbeyrac angeführet, auf den er sich auch berufft, und ihm hierinnen beypflichtet.  
  Wenn Herr Walch im Philos. Lexico seine Gedancken von der Frage: Ob die Spiele dem Rechte der Natur zuwider? eröffnen will, so setzet er zum voraus, daß das Recht der Natur auf zweyerley Art könne betrachtet werden, entweder nach den Grundsätzen der Vernunfft, oder nach den Grundsätzen der heil. Schrifft. Denn auch darinnen ist das natürliche Recht wiederholet und deutlicher so wohl, als vollständiger vorgetragen worden, als wir dasselbige mit der Vernunfft erkennen können.  
  Sehen wir das Recht der Narur nach der Vernunfft an, so können wir keinen Grund finden, weswegen die Spiele, auch diejenigen, die auf das Glück ankommen, und bey denen ein Gewinst aufgesetzet wird, unrecht wären. Denn wie die Vernunfft erkennet, daß man nicht immer arbeiten dürffe; also schließt sie aus dem Eigenthum einer Sache, daß man Krafft solcher Herrschafft die Freyheit habe, nach Gefallen damit umzugehen. Von der Erregung der unordentlichen und sündlichen Begierden weiß sie nichts, wie denn Paulus Röm. VI, 7. selber saget: Ich wuste nichts von der Lust, wo  
  {Sp. 1627|S. 827}  
  das Gesetz nicht hätte gesagt: Laß dich nicht gelüsten.  
  Allein betrachtet man das natürliche Recht nach den Grundsätzen der heil. Schrifft und nach den Lehren des Evangelii, welche selbiges voraus setzet, so können wir auf diese Art, theologisch davon zu reden, nicht sehen, wie man die Spiele als erlaubt vertheidigen will.  
  Von dieser Materie haben auch gehandelt  
 
  • Paschius de alea, seu de curanda ludendi in pecuniam cupiditate; wiewohl er bloß von den groben Mißbräuchen des Glücks-Spiels gehandelt;
  • Michael von Lanckisch in der Eitelkeit des Spiels, 1666
  • Ottonelli in der Warnung vor dem Spiel in Italienischer Sprache 1659.
  • Freisleben in dissert. de ludis. 1670.
 
  denen man einige Scribenten des natürlichen Rechts beyfügen kan, als  
 
  • Pufendorf in jure naturae et gentium lib. 5. cap. 9. §. 5.
  • Titium in Pufendorf. de officio hominis et civis, obs. 387. 388
  • und Hochstetter in collegio Pufendorffiano, exerc. 8. §.46.
 
  Barbeyrac erzehlet in seinem Tractat nachfolgende Historie: Es waren einstens einige vornehme Herren bey Mylord Achley zusammen kommen, und suchten durch die Karte ihre Zeit zu verkürtzen. Lockius sahe ihnen eine Zeit lang zu, endlich aber nahm er seine Schreib-Taffel, und schrieb etwas mit sonderbarer Sorgfalt auf. Als er deswegen von einem gefraget wurde, so antwortete er: Mein Herr, ich will, so viel ich kan, ihre Compagnie mir zu Nutze machen. Nachdem ich bishero mit Ungedult die Ehre erwartet, mit so weisen Leuten umzugehen, und jetzo dieselbe erhalten, so habe ich vor gut befunden, ihre Unterredung aufzuschreiben, und habe auch würcklich aufgemerckt, was in ein paar Stunden ist geredet worden. Hierüber wurden diese Herren schaamroth, legten die Karten weg, und brachten den Rest des Tages mit einem klugen Gespräche zu.  
  Sonst hat sich ein gewisser Engelländer Abraham von Moivre Mühe gegeben die Lehre von den Glücks- Fällen, oder eine Art die Vermuthung zu berechnen, welche man in Glücks-Spielen hat, entweder zugewinnen oder zuverlieren. Die Verfasser der zuverläßigen Nachrichten haben hiervon einen Auszug in dem andern Band ihres beliebten Tage-Buchs mit getheilt. Und wem daran gelegen ist, kan denselben auf der 793sten Seite u. ff. nachlesen.
Billard Im Jahr 1734 machte Girardier, ein Frantzose, 6 rare Kunststücke und neuerfundene Spiele zu Friedrichstadt bey Dreßden bekannt, welche viele mit Verwunderung angesehen haben. Das erste Spiel ein klein Billeard von Cedern-Holtz, so mit Bildhauer-Arbeit reichlich versehen und 80 Ducaten gekostet, wegen seines guten Geruchs aber sich sehr wohl in ein Zimmer schicket, auch da es klein und Compendieus ist, vor Printzen und Dames sehr bequem fället.  
Zahlen Das andere ist das Spiel der Zahlen, welches ein neues Spiel ohne Betrug ist. Man spielet dasselbe auf 3 verschiedene Arten,  
  1) Indem man 4 mahl die Kugel wirffet, da es denn bis auf 10000 steiget, unter denen es nachgehends 1000 Gut, und 9000 Nichten giebet.  
  2) Indem man 3 mahl wirfft, und steiget bis 1000, davon sind 100 gut, und 900 Nichten,  
  3) Mit 2 Bällen, welches bis 100 steiget, davon 20 gut und 80 Nichten sind.  
Wien Das dritte ist das Spiel von Wien, mit seinen  
  {Sp. 1628}  
  Fortificationen, Palais und vielen Städten herum, so auf Miniatur-Art gemahlet, und mit Zahlen bezeichnet sind. Man wirffet darauf eine Kugel, so auf einer kleinen 8 eckigten Tafel herum laufet.  
Jagdspiel Das Vierdte ist das Jagdspiel.  
Blumenspiel Das fünfte ist das Blumenspiel. Derjenige, so ein Stück Geld oder Silber-Geld auf eine Nummer setzet, und der Ball hernach daselbst stehen bleibet, der ziehet 20 mahl so viel, als er eingesetzet hat. Auf der andern Seite dieses Spiels ist das Basset-Spiel ohne Karten, nehmlich nach gemahlten Karten, bey welchen Spiel denn die Helffte voll und besetzt seyn muß. Die Spieler nehmlich wehlen entweder die rothe oder die schwartze Farbe, und die andere Helfte bleibt vor den Banquier.  
Portique Roial Das sechste Spiel ist das so genannte Portique Roial, auf welchen von 2 Personen an bis auf 10 und 20 spielen können. Derjenige, der die höchste Nummer hat, ziehet alles, was auf den Spiel stehet, und giebt dem Besitzer des Spiels so viel als man zusetzt, oder wie sie sonst einig werden.  
  Alle diese Spiele werden mit einer Kugel gespielt, die man mit der Hand wirffet, und nachdem sie etliche mahl herum gelauffen, endlich auf einer Stadt oder Pallast, oder auf den Vögeln, oder deren Hirschen, so alle auf Miniatur gemahlet sind, stehen bleibet. Sächs. Curiositäten-Cabinet.
  In der heiligen Schrifft wird auch des Spiels und Spielers hin und wieder nicht weniger Meldung gethan. Als zum Exempel das Spiel so die 24 Knaben, auf Abners und Joabs Belieben, mit einander spielen müssen, wie Abner zu Joab sagte: Laß sich die Knaben aufmachen und vor uns spielen, 2 Sam. II, 14.
  Das Hebräische Wort heisset schertzen zur Lust und zum Lachen, wie es stehet von Hiobs Lachen, Job. XXIX, 24.
  von GOtt in der Gottlosen Unglück, Prov. I, 26.
  oder wie die Weisheit auf dem Erdboden gespielet, Cap. VIII, 30.  
  und also nennet der gottlose Abner das liederliche Würgen, Morden und Blutvergiessen, er achtets wie Wasser, Psalm. LXXIX, 3.
  wie er eben auch die Sünde wider das sechste Gebot vor nichts hielte 2 Sam. III, 8.
  Joab lästs geschehen, und spricht: Es gilt wohl, sie mögens thun, laß sie zusammen gehen. So bald das gesagt war, machen sich beyderseits ihrer zwölffe auf, gehen gegen einander, stossen einander die Schwerdter in die Seiten, daß sie alle auf den Platz blieben. Es blieb aber nicht mit denen alleine, sondern es erbitterten sich die übrigen auch gegen einander, daß sich ein grosser Streit erhub, so daß Abner und die Männer Israel von den Knechten Davids geschlagen worden. Das war der Lohn dieses verfluchten Spieles, und der hochmüthigen Ausforderung.  
  Ferner ist die Stelle in der heiligen Schrifft nicht unbekannt wo des Spielens des Volcks Israels gedacht wird 2 Mose XXXll, 5, 6. allwo stehet: Sie stunden auf zu spielen. Was das vor ein Spiel gewesen sey, erhellet aus den folgenden v. 17 und 18, da gesagt wird: Josua habe im Herabsteigen (denn er war nebst Mose mit auf den Berg Sinai gestiegen) gehöret, des Volcks Geschrey im Lager, daß sie jauchzeten, und zu Mose gesprochen: Es ist ein Geschrey im Lager, wie ein Streit: Moses habe geantwortet: Es ist nicht ein Geschrey gegen einander, derer die obliegen, sondern ich höre ein Geschrey eines Sin-  
  {Sp. 1629|S. 828}  
  ge-Tantzes. Bestünde also ihr Spielen darinnen, daß sie Music hatten, jauchzeten und tantzeten, meineten also, der Himmel hinge voller Geigen, und wäre alles, was sie thäten, Gott sehr angenehm.  
  In Egypten wurde der Abgott und Ochse Apis mir Gastereyen, Tantzen und Singen verehret; Darum so thaten auch nun die Kinder Israel, nebst den Opffern, diese Ehre dem güldenen Kalbe, oder vielmehr Gott, den sie unter dem Kalbe verehrten, an. Wiewohl auch die Ebräer und das Volck Gottes bey ihren Festivitäten, welche sie Gott zu Ehren angestellet haben, Music gehabt und getantzet,
  • Psalm LXVIII, 26.
  • Jud. XXl, 19, 21.
  • 2 Sam. VI, 5, 15. 16.
  • Acerra Bibl. Cent. l, c. 62. p. 604.
  Also heißt es an einem andern Orte: Simson muste spielen vor seinen Feinden den Philistern, Jud. XVI, 25.
  das ist, er ward dargestellt, daß er dem versamleten Volck ein Gelächter machte, wenn er geblendet bald an eine Säule, bald an die Mauern oder sonst anstiesse, und niederfiel, auch alles leiden muste, was man ihm vor Schimpff angethan, damit sie also, wie man redet, ihr Spiel mit ihm gehabt.  
  Andere meinen, er hätte allerhand närrische Händel, und ihnen zu lachen machen müssen, wie es auch die Frantzösische Bibel also gegeben, er solle sich wunderlich geberden und anstellen, daß man wohl über ihn lachen möge. Mit einem Worte, er solte einen rechten Narren abgeben, das war ihre Meynung.  
  Übrigens siehe auch davon unter den Artickel: Spiel-Häuser der Alten.  

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Stand: 22. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries