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Zedler: Ludus HIS-Data
5028-18-1022-6
Titel: Ludus
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 18 Sp. 1022
Jahr: 1738
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 18 S. 526
Vorheriger Artikel: Ludres (Graff von)
Folgender Artikel: Ludwell (Wilhelmus)
Siehe auch:
Hinweise:

Übersicht

Stichworte Text Quellenangaben
Gebäude Ludus, wurde das Gebäude genannt, darinne sich die Gladiatores und neu angehende Lehrlinge sowohl zu Rom, als in den Municipal-Städten und Colonien aufhielten und üben musten.  
  Ihre vorgesetzten waren die Lanistae, von denen sie unterrichtet wurden. Dabey hatten sie auch ihren Medicum, damit sie im Nothfall curiret werden könten.
  • Nardinus Rom. vet. L. 3. c. 7.
  • Panciroll. descript. vrb. Rom. in Graeuii Thes. Antiqu. Rom T. III. p. 330.
  • Pitiscus in Lex. Ant. Rom. T. II. p. 123.
   
Menschen-Stein Ludus, wird auch der Menschen-Stein genennet, davon an seinem Orte.  
   
Spiel Ludus, ein Spiel, ist ein zur Ergötzlichkeit angesehener Actus oder Handlung, da zwey oder mehrere Persohnen wegen des Siegs spielen, und daß dem Siegenden Theil das zukomme, was deswegen ist aufgesetzet worden.  
  Was die erlaubten Spiele betrifft, so mögen selbige  
  1) zu solcher Zeit, da man von wichtigen Geschäfften nicht abgehalten wird,  
  2) zur Gemüths Ergötzung  
  3) Convivii causa. jedoch  
  4) mit Vermeidung aller Flüche, Schimpff-Worte, Gotteslästerung,  
  5) mit Aufsetzug einer gewissen Summe in Ansehung derer von Adel und die ihnen gleich geschätzet werden, bey dem gantzen Spiele 1. Thl. in Ansehung derer übrigen Bürger 12. Gr. bey Handwercks-Leuten 4. Gr. bey Bauern 1. Gr. sowohl  
  6) des Monats nicht mehr als einmahl  
  geschehen, oder die Übertreter um 10. Thlr. bestrafft, oder mit achttägiger Gefängnis beleget werden. S. Ordinat. Pol. tit. 8. §. 4.
  Im übrigen kan derjenige, der über die gesetzte Summe verlohren hat, selbiges bis auf die erlaubte Summe condiciren. Wäre aber jemand betrüglicher weise zum Spiele angelocket, beym Spiele selbst Betrug gebraucht, oder ein unmündiger, minderjähriger und die mit ihnen gleiches Recht haben, in dem Spiele verletzet worden, so kan die gantze verlohrne Summe wieder gefordert werden. Const. inedit. Augusti sub rubr. Ob dasjenige, so verspielt wiederum condicirt und abgefordert etc.
  Giebt jemand über die verspielte  
  {Sp. 1023|S. 527}  
  Post eine Handschrifft oder einen Wechsel-Brieff, und wird hernach daraus verklagt, so muß er bezahlen, und die Exception in der Wiederklage ausführen. Wiewohl die Ord. Process. recogn. in Appendice §. 15. erlaubt, daß wenn starcke Vermuthung verhanden sey, die geklagte Post rühre vom Spiele her, man bis zu Ausführung der Exception das Geld nur deponiren dürffte; leihet einer dem andern zum Spiele Geld, und er spielt selbst nicht mit, so kan er solches wieder fordern, spielt er aber selbst mit, so verliehret er das gethane Darlehn. Const. ined. sub rubr. Ob das Geld, so jemand zum Spiele geliehen etc.
  Siehe auch Ludi.  
   
artis Ludus artis, darinnen man sich allein durch die Kunst, der Tugend und Tapfferkeit wegen exerciret, und die Victorie bloß auf die Kunst ankommt, als zum Exempel,  
 
  • das Schacht-Spiel, mit der Pique, Lantzen brechen, Ball schlagen, Lauffen, Fechten, Ringen etc.
L. F. C. de Aleator.
 
  • Turnieren,
  welches auch alle Völcker approbiren. Carpz. p. 3. q. 134. n. 14.
  Wenn bey diesen Spielen sich ein Unglücks-Fall ereignete, z. E. daß ein Mitspieler, oder Zuschauer dabey lädirt wurde, oder gar umkäme, so würde es nicht gestrafft, Rauchbar L. II. quaest. 25. n. 11.
  bey diesen Spielen ist vergönnet ein Praemium zu setzen, und zwar den Reichen ein Aureum, den andern aber etwas wenigers. L. F. C. d. al.  
   
equestris Ludus equestris, siehe Turnier.  
   
fortunae Ludus fortunae, Glücks-Spiele, welche bloß von einem Casu herrühren; e.g. Würffel-Spiel, Scheffel-Spiel.  
   
Helmontii et Paracelsi Ludus Helmontii et Paracelsi, oder Erdgall, wird von einigen von dem Blasen-Stein eines Menschen verstanden; allein des Helmontii Ludus ist ein gantz anderer Stein:  
  Er wird an der Schelde nahe bey Antwerpen gegraben, hat unten einen grauen Sack, wie die Kalck- Steine sind, oben aber eine durchsichtige Kruste wie Agtstein; Schröter und Ertmüller halten ihn auch für einen Kalckstein. Weil man ein bitteres und etwas saueres Saltz daraus haben kan, wird er vorn Paracelso auch Fel terrae, Erd-Galle genennet: Helmontius will ein unbetrügliches Mittel wider den Stein und andere Gebrechen mehr davon machen.  
   
Latrunculorum Ludus Latrunculorum, siehe Schach-Spiel.  
   
mixtus Ludus mixtus, darinnen so wohl von dem Glück als der Kunst der Sieg dependiret, wie die meisten Spieler zu seyn pflegen, als da ist das Karten-Spiel etc.  
  Solche Spiele werden de lure naturali nicht vor verbothen gehalten, es ist auch vergönnet, auf das Spiel etwas zu setzen. Weilen aber die Ludi fortunae und mixti zum öfftern einen betrübten Ausgang gewinnen, wie denn dergleichen Exempel zur Gnüge bekannt sind, auch dem gemeinen Wesen keinen Nutzen, sondern vielmehr zum öfftern grossen Schaden zu wege bringen, so sind dahero solche an vielen Orten von der Obrigkeit abgeschaffet worden. L. f. C. h.
  De lure Civ. darf ein Bischoff, Diaconus etc. nicht einmahl einen Zuschauer bey dem Spielen abgeben, widrigenfals wird er auf drey Jahr suspendirt. avt. interd. C. D. Ep. et Cl.

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Stand: 20. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries