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Zedler: Würffel-Spiel HIS-Data
5028-59-883-7
Titel: Würffel-Spiel
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 59 Sp. 883
Jahr: 1749
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 59 S. 455
Vorheriger Artikel: Würffel-Ruthe
Folgender Artikel: Würffelstein
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text Quellenangaben und Anmerkungen
  Würffel-Spiel, oder Würffel, Lat. Ludus Tesserarum[1], ist ein blosses Glücks-Spiel, ausser wenn es in dem Brete gebrauchet wird, da Glücke und Kunst mit einander verbunden sind.
[1] HIS-Data: korrigiert aus: Lusus Tesserarum, siehe: Ludus und Alea
  Und weil es hierbey bloß auf den Gewinn angesehen ist, demselben aber von gewinnsüchtigen Spielern auf mancherley Weise, als durch falsche Würffel, oder durch das Kneipen der Würffel, und sonst, zu helffen getrachtet wird; so bleibt dieses Spiel mehrentheils unter dem geringen Volcke, oder unter Gaucklern, Glücks-Töpfern, und andern Land- Stöhrern, die doch auch nicht überall gelitten oder zugelassen werden.  
  Einer, der falsche Würffel braucht, kan als ein Betrüger zur Straffe gezogen werden, und ist schuldig, daß damit gewonnene Geld wieder zu erstatten.
  Siehe  
   
  Eine merckwürdige Straffe ist diejenige, welche in denen Statuten der Stadt Königsberg in Preussen auf die gesetzet ist, so falsche Würffel bey sich tragen. Denn  
  {Sp. 884}  
  so stehet im 125. Artickel: Wer begriffenn wird mit falschen Würfelnn den sall mann versäuffenn; wie George Theodor Schienemann in seiner Abhandlung de statutis Civitatis Regiomontanae c. 6. bezeuget.
  Von denen alten Deutschen ist absonderlich bekannt, daß sie dem Würffel-Spiele so ergeben gewesen, daß sie auch wohl ihr Glück, Haab, Gut und Freyheit darauf gesetzet, wie Johann Peter von Ludwig im I Theile seiner Gelehrten Anzeigen p. 231 und 294 angemercket.
  Heute zu Tage aber braucht man dasselbe noch zuweilen unter denen Bauern und Land-Leuten zu Entscheidung ihrer unter einander habenden Streitigkeiten, wie Besold in seinem Thesauro Pract. bey dem Worte Baurenschied, bezeuget,
  und so denn auch bey denen Soldaten, wenn ihrer viele zwar durch einerley Verbrechen sich gleicher Straffe würdig gemacht, indessen aber doch nur einer oder die andere dieselbe erdulten, und die übrigen pardonniret werden sollen; da es denn öffters geschiehet, daß sie erst wohl unter dem Galgen mit einander würffeln, und derjenige, welcher alsdenn die wenigsten Augen wirfft, hencken muß, der andere aber so die meisten geworffen, mit dem Leben, wo auch nicht ohne alle Bestraffung, davon kommt. Siehe Militarische Straffen, im XXI Bande, p. 206 u. ff.  
  Nur entstehet hierbey noch die Frage, ob man wohl, ohne die Gerechtigkeit zu verletzen, wenn viel Soldaten verbrechen, und alle bis auf einen oder zwey begnadiget werden sollen, das Loos durch Würffel oder Zettel darbey gebrauchen könne? Hier glauben nun einige, daß man auf diesen Unterschied mit zu sehen habe, ob sie alle gleich gesündiget, oder nicht.  
  Wenn z. E. ein gantz Regiment, Escadron, oder eine Compagnie, anstatt, daß sie gegen den Feind gehen und fechten sollen, dem Feinde den Rücken zukehren, und durchgehen, oder da zu Friedens-Zeit, ohne jemands Anreitzung, viele und ohne einen gewissen Rädels Führer oder Urheber, der sie verführet, auf einmahl und durch einhellige Verwilligung desertiren; so sey dieses gar billig, wie solches die Exempel der ältern und neuern Zeiten bezeugen.  
  Wenn aber viele Delinquenten nicht in gleicher Übelthat stehen, sondern einer mehr als der andere, dabey gesündiget haben; so sey es denen göttlichen und weltlichen Rechten gar nicht gemäß, daß man sie alle dem Glücke des Looses oder Würffel-Spiels unterwerffen wolte, zumahl da ein jeder nach seiner eigenen Übelthat dem Loose zu übergeben. Flemmings teutscher Soldat P. IV, c. 47. §. 2.
  Einige Vermuthungen im Würffel-Spiele zu berechnen, findet man in einer Schrifft: The doctrine of Chances (London 1738 in 4), woraus ein Auszug ertheilet wird in den Zuverläßigen Nachrichten, Th. 23, p. 793 u. ff.
  Sonst ist noch eine Schrifft in Druck vorhanden: Das Würffel-Spiel in Fragen aus der Sitten-Lehre gezogen, Nürnberg 1695 in 4.  
  Man sehe übrigens auch den Artickel: Würffel.  

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Stand: 23. Oktober 2016 © Hans-Walter Pries