Titel: |
Verbessern |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
47 Sp. 140 |
Jahr: |
1746 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 47 S. 83 |
Vorheriger Artikel: |
Verbesserlich |
Folgender Artikel: |
Verbessern, (einen Acker) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Verbessern,
Lat.
Corrigere, oder Emendare,
heißt einen begangenen Fehler oder
Irrthum
gut
machen, oder die
Mängel und Gebrechen einer zu
verbessernden
Sache abstellen, und dieselbe in
einen
vollkommeren
Stand setzen, jedoch ihrer
Substantz und wesentlichen Beschaffenheit
unbeschadet. So heißt
z.E. eine Sententz oder ein
Rechts-Spruch, die Acten, ein
Gebäude, u.s.w.
verbessern, die daran bemerckten Mängel und
Unvollkommenheiten ergäntzen, und dieselben
vollkommener machen. |
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Bisweilen aber heisset es auch so viel, als
züchtigen und straffen. |
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Und sich verbessern heißt in bessere
Umstände kommen, oder seinen bisherigen
Zustand mit einem bessern vertauschen. |
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Wenn es aber von
Häusern,
liegenden
Gründen, auch Lehens- und andern
Gütern
gesaget wird; so braucht man gemeiniglich das
Wort
melioriren, davon im XX
Bande,
p. 510. |
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Siehe übrigens den
Artickel:
Verbesserung. |
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