HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Crone, Kayserliche HIS-Data
5028-6-1714-5
Titel: Crone, Kayserliche
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 6 Sp. 1714
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 6 S. 877
Vorheriger Artikel: Crone, siehe Crantz.
Folgender Artikel: Crone, Plongée
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen

Stichworte Text Quellenangaben
  Crone, Kayserliche, war vor diesem nach der dreyfachen Crönung der Römischen, Lombardischen und Teutschen, die die Kayser empfiengen, dreyerley.  
  Denn was einige von der Crönung in dem Reich Arelat, und in dem Bayrischen Reiche anführen, ist zum Theil überaus ungewiß, zum Theil gantz und gar ohne Grund, nach dem wir von der erstern weiter keine Umstände aufzuweisen haben, als daß sich Henricus III. zu Solothurn, und Carolus IV. zu Arles crönen lassen; und daß, was die  
  {Sp. 1715|S. 878}  
  Geschicht-Schreiber von Henrico II. und Francisco I. melden, daß sich dieselben nach empfangener Crönung zu Aachen auch zu Regenspurg crönen lassen, allem Ansehen nach, von nichts anders zuverstehen ist, als daß sie in ihrem Schmuck, gecrönet, eine sollemne curiam daselbst gehalten.  
Römische Was also erstlich die Römische anlangt, so kan man weder eigentlich sagen, wo dieselbige hingekommen, noch aus Mangel des Originals, davon eine genaue Beschreibung geben. Wie man insgemein glaubet, so bestehet sie aus einer Crone und Persischen Priester-Hut, also daß der mittelste Bogen abgesondert ist, und eine doppelte Öfnung giebet, auch oben einen kleinen Apfel und Creutzlein hat. Auf beyden Seiten erhebet sich der Priester-Hut oder Bischoffs-Mütze mit einer gewöhnlichen oder gemeinen Crone unten.  
  Diese Crone empfingen vor diesem die Römischen Könige (die nach solcher Crönung erst den Titul als Römische Kayser annahmen) von den Päbsten, die sich dieser Ehre so sehr mißbrauchten, daß sie so gar eine ihnen zustehende Wahl-Gerechtigkeit, und die Macht Römische Könige und Kayser abzusetzen, davon herleiten wollten, worinnen ihnen aber die Teutschen allemahl mit grossem Eifer widersprochen, weil die Kayser anfangs den Römer-Zug bloß zu Behauptung ihres Obersten Rechts über den Römischen Stuhl angestellet hatten.  
  Nach Carolo V. der 1530. vom Clemente VII. zu Bononien die güldene Crone, Scepter, Reichs-Apfel, und das blosse Schwerdt empfangen, hat kein Teutscher Kayser mehr die Römische Crone wiederum empfangen, so sehr solches auch die Päbste, sonderlich Paulum IV. verdrossen, der den Kayser Ferdinandum I. deswegen lange Zeit vor keinen rechtmäßigen Kayser erkennen wollte.  
  Ob nun schon in der folgende Wahl-Capitulation bis auf Leopoldi Wahl, die neuerwehlten Könige versprechen müssen, daß sie allen Fleiß anwenden wollten die Römische Kayserliche Crone neben der Königlichen zu empfangen, so hat gleichwohl solches keiner von ihnen würcklich verrichtet, weil sie es für eine allzukostbare und gleichwohl ohnnöthige Sache angesehen, daher man auch endlich in der Leopoldischen, Josephinischen und Carolinischen Capitulation die Könige zu nichts weiter als zu förderlichster Empfangung der Römischen Kayserlichen Crone angehalten hat.  
Lombardische Die andere Crone ist die Lombardische, welche auch die Meyländische genennt wird, weil viele Kayser dieselbe von dem Ertz-Bischoff zu Mayland daselbst empfangen, wie es eigentlich nach Ottonis I. Einsetzung seyn soll; daher auch die Mayländer die zu Morra geschehene Crönung vor ungültig erklären.  
  Sie ist ein kleiner goldner Ring, in Form eines Diadematis, und hat inwendig einen kleinen eisernen Ring, der aus einem Nagel von Christi Creutz gemacht seyn soll, und der Fabel Gelegenheit gegeben hat, als wenn die Crone eisern wäre. Weil der Ertz-Bischoff von Mayland, der auch einen Nagel aus dem gedachten Creutze besitzt, nicht leiden will, daß die zu Morra denselben in ihrer Crone haben wollen, führt er deswegen zu Rom einen Process mit ihnen. Die Gründe beyder Partheyen können in denen dißfalls zwischen Muratorio und dem Abt Fontanini gewechselten Schrifften ersehen werden.  
  Man sagt es habe Gregorius VII. des Constantini M. Crone, als in welche er eben den Nagel von  
  {Sp. 1716}  
  Christi Creutz machen lassen, von Constantinopel geschenckt bekommen, und sie hernach einem Longobardischen Könige verehrt, daher sie nach der Zeit die Longobardische Reichs-Crone worden. Es scheinet aber diese Erzehlung aus unterschiedenen Umständen nicht viel Wahrscheinlichkeit zu führen, weil die Griechen ohne Zweifel diese Crone viel rarer würden gehalten haben.  
  Wie sich Heinricus VII. wollte zum Könige von Italien crönen lassen, wollte kein Mensch wissen, wo die alte Crone nach der, lange Zeit nicht war gefragt worden, hingekommen wäre, daher er genöthiget ward, eine neue verfertigen zu lassen, die er dem Kloster S. Ambrosii aufzuheben gab. Aber bey Caroli V. Crönung fand sich endlich die alte Crone wieder, die ietzo eingeschlossen liegt und von niemanden kan gesehen werden.  
  Der Ursprung dieser Crone ist ungewiß, weil man nicht einmahl weiß, ob mit einander die Longobardischen Könige gekrönt worden. Die Kayser aus dem Carolinischen Stamm haben sich nicht crönen lassen. Otto I. ließ sich zuerst zu Mayland, und Otto III. den Mayländern zum Verdruß zu Morra crönen. Etliche mahl haben sich auch die Kayser, nachdem sie zu Mayland schon gecrönt waren, zu Morra noch einmahl crönen lassen.  
  Solche Crönung verrichtet ordentlicher weise in Mayland der Ertz-Bischoff von Mayland, und in dessen Abwesenheit der Abt des Closters S. Ambrosii, in Morra aber der Archy-Presbyter S. Johannis. Zu Mayland empfängt der König die Krone kniend, in Morra aber auf dem Stuhle sitzend. Sonst aber trifft man bey dieser solennität keine Erb-Ämter an. Von Kaysers Caroli V. Zeiten an, der mit dieser Krone freywillig zu Bononien, und zwar vom Pabst gecrönt worden, hat man bisher in den Capitulationen derselben mit keinem Wort gedacht.  
Deutsche Die dritte Kayserliche Krone ist die Teutsche Königliche, die zu Nürnberg verwahret, und die der König nach der güldenen Bulle zu Aachen empfangen soll, wiewohl man sich daran eben nicht sonderlich gekehret, aber doch wenn die Crönung in einer andern Stadt, als z.E. zu Franckfurt, Regenspurg, Augspurg etc. geschehen, der Stadt Aachen Privilegium durch darüber ausgestellte Reversalien verwahret.  
  Die Crone ist gülden, einer kleinen halben Ellen hoch mit Perlen und Edelgesteinen nach der alten Sparsamkeit besetzet, der Qveer-Bogen aber mit Buchstaben die des Kaysers Conrads Namen vorstellen, und aus Perlen zusammen gesticket sind, gezieret. Sie ist geschlossen wie eine Mütze, auf welcher fornher aus der ersten Feldung ein mit 17. Edelgesteinen versetztes Creutz erscheinet. Sie wieget 14. Pfund.  
  Daß sie eben diejenige sey, die Carolus M. getragen scheinet nicht unglaublich, weil theils die Crone dieses Kaysers sowohl auf dessen Müntzen als in verschiedenen Insiegeln gantz anders aussiehet, theils es kaum zu begreiffen, wie dieselbe in Teutschland gekommen und nicht vielmehr bey der ältesten Linie in Franckreich geblieben. Zu dem hat die Crone die Heinricus I. auf denen alten Sigillis führet, und da wir finden daß der Kayser Conradus die Crone die er bey seiner Crönung aufgehabt, zu Rom vor dem Altar geopffert so ist es sehr wahrscheinlich, daß er darauf eine neue verfertigen und in dieselbe seinen noch darinnen befindlichen Namen setzen lassen.  
  Das Recht diese Krone auf-  
  {Sp. 1717|S. 879}  
  zusetzen, kömmt von undencklicher Gewohnheit und nach Verordnung der güldenen Bulle dem Chur-Fürsten von Cölln zu. Es ist ihm aber solches von dem Churfürsten von Mayntz, der etliche Crönungen hinter einander verrichtet, streitig gemacht worden. Es ward dieser Streit sonderlich bey des Römischen Königs Ferdinandi IV. Crönung rege, da sich Chur-Mayntz derselben würcklich unternahm, und Chur-Cölln, so dawider aufs hefftigste protestirte, entgegen setzte, daß Chur-Cölln die Crönung in Aachen und in dem Cöllnischen Sprenckel wohl verrichten könne, daß aber solches Recht ihm Chur-Mayntz alsdenn zukäme, wenn die Crönung an einem andern Ort des Reichs geschähe.  
  Die daher entstandene Zwistigkeiten, die Conring und ein Anonymus in gelehrten Schrifften untersucht, wurden endlich bey des Kaysers Leopolds Crönung also beygelegt, daß die Crönung in der Cöllnischen Dioeces von Chur-Cölln, in der Mayntzischen aber von Chur-Mayntz verrichtet werden sollte, ausserhalb dieser beyden Kirchen-Districten sie mit einander wechseln wollten.
  • Franckenb. Europ. Herold. t. 1.
  • Schmeizel. de coronis.
     

HIS-Data 5028-6-1714-5: Zedler: Crone, Kayserliche HIS-Data Home
Stand: 11. Dezember 2022 © Hans-Walter Pries