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Quellenangaben |
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Festung, Fortresse, ist ein
Ort, welche entweder
von
Natur durch
Wasser, Moräste, hohe Felsen u. d. g.
oder von der
Kunst durch Mauern, Wälle,
Bollwercke, Gräben und allerhand Außenwercke der Gestallt beschlossen und
verwahret ist, daß der Feind
demselben entweder gar nicht, oder doch nicht leichtlich beykommen kan. |
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Wie nun aber des Feindes Angriffe zu aller
Zeit nicht einerley bleiben, so ist
auch
nöthig, daß sich die Manieren der
Befestigung darnach ändern, man kan also keine
Art vor beständig und
vollkommen ausgeben. Doch ist man
in so weit einig, daß ein Ort vor eine gute Festung zu halten, wenn er so angeleget ist, daß er nicht viel
Besatzung erfordert, an allen Orten gleich starck, und die
Gegend umher so beschaffen, daß sie
allenthalben frey bestrichen werden, der Feind aber nichts zu seinem
Vortheil daran finden könne. Die Wercke
sollen so angeleget seyn, daß immer das eine von dem andern beschützet werden. |
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Die Festungen werden in reguläre und irreguläre
getheilet. Diese sind, an welchen
die gleichnamigen Linien und Winckel nicht einerley Grösse haben; jene, deren Stücke, Linien und
Winckel, die einerley
Namen führen, alle von
gleicher Art und Grösse sind. Die regulären werden gemeiniglich denen irregulären vorgezogen, weil sie
an allen Orten gleich starck befestiget werden können. S. Julien dans l' Architecture militaire zeiget, wie
ein irregulärer Ort dermassen fortificiret |
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{Sp. 670} |
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werden könne, daß er die
Vollkommenheit einer regulären
Festung erhalte. |
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Es giebt zweyerley Arten einen Ort zu befestigen, die
Holländische und Frantzösische.
Jene ist von Freytag, Doyen, Stevin und andern excoliret, und so lange beybehalten worden, biß der
Graf von Pagan ihre Fehler entdecket, und
durch seine Manier zu verbessern getrachtet. Hiernächst hat Blondel eine neue und starcke Manier
heraus gegeben, welche Vauban vollends verbessert, und vor den stärcksten Ingenieur unter denen
Frantzosen gehalten wird; doch hat er den Baron von Coehorn noch etwas zu verbessern
überlassen. |
Die
berühmtesten
Scribenten von Festungs-Bau
sind; Lorini, Speckle, Freytag, Stevin, Doyen, Pagan, de Ville, Blondel, Vauban, Coehorn. Der
Freyherr von Borcksdorff, Rimpler, Scheiter, haben viel darüber mit Raison gekünstelt, aber nicht
allenthalben Beyfall gefunden. Eine genaue
Untersuchung derer
vornehmsten Manieren stellet Maillet in
Travaux de Mars, und Leonh. Christoph Sturm in Architect. milit. hypothet. Eclect. |
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Der
Nutzen wohlangelegter und
starcker Festungen erhellet aus dem zur Gnüge, daß sie die
Grentzen wohl versichern, den
anzühenden Feind, wo nicht ermüden, dennoch den Paß lange
disputiren, oder da er zwischen
denen Festungen durchgehet, seine Trouppen mit Parteyen stets incommodiren. Sie erhalten die
Correspondenz und Communications-Linien, bedecken die vornehmsten Passagen und Ströme, und
dienen denen vornehmsten des
Landes zur Sicherheit und Retirade bey
einem erfolgten feindlichen Einbruch. Man kann die
Schätze des
Landes in selbigen
verwahren, und die Artillerie, Munition
und andere Kriegs-Bereitschafften, benebst der Lebens-Prouision darinnen aufbehalten. |
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Sie geben denen
Unterthanen eine Zuflucht und
denen verflüchteten Armeen eine sichere Retraite, biß sie sich wieder recolligiren können. Sie sind die
besten
Mittel, die genungsam überlegten Kriegs-
Desseins zu exsequiren. Bey sich ereignenden Revolten können sie die Fluthen unbändiger Gemüther am besten
aufhalten; auch die nahe und weit gelegenen adquirirten
Provintzien ihre Devotion zu
bezeigen, zwingen. Sie unterbrechen nicht nur des Feindes gewaltsame und in der Campagne überhand
genommene Progressen, sondern können auch einen durch feindlichen Überzug in äussersten Ruin
gesetzten
Staat, vor dem gäntzlichen
Untergange biß zu Wiedererkräfftung befreyen. |
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Bey
Erwegung dieser
Vortheile wird ein jeder verständiger
gerne einräumen, daß einem Staat höchst
nöthig sey, wohl angelegte Festungen zu
haben. Wenn aber auch andern Theils die vor Augen stehenden
Exempel, daß nemlich so berühmte
Festungen in
kurtzer Zeit sich an den Feind
haben ergeben
müssen, ansiehet, und dabey einen
Überschlag machet: |
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- Was solche Festungen
Anfangs zu
bauen gekostet;
- was auf den
Unterhalt der darinnen gelegenen Guarnison,
Jahr aus Jahr ein verwendet worden;
- was die Artillerie und Kriegs-Munition anzuschaffen betrage;
- was zum Aufbau derer Zeug- und Magazin-Häuser,
zur Reparatur mangelhaffter
Wercke, und Anschaffung allerhand
Kriegs-Materialien angewendet werden
müssen;
- was die Infanterie zu errichten gekostet, welche man
Zeit währender Belagerung
verlohren und hinein geschicket,
- und
was die Ranzion betragen, wenn die überbliebene Guarnison gefänglich angenommen worden;
- was auf
die Verfertigung derer Particular- und General-Retraiten verwendet worden, so man währenden
feindlichen
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{Sp. 671|S. 355} |
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Angriffes neu aufbauen müssen; |
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so wird man zu gar grossen Summen gelangen. Da nun auch über alle angewendete Unkosten und
Mühe die Festung dennoch, und in kürtzerer Zeit, als man
vermuthet gehabt, verlohren
gegangen; so wird sich befinden, daß von so großen Spesen dem Public-Wesen gar ein kurtzer
Dienst geleistet, der Feind durch die
Übergabe gestärcket, der Staat hingegen geschwächet worden. |
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Zudem so muß alsdenn der Staat die Intraden einer solchen Festung und der herumliegenden
Gegend missen. Und was kostet nicht die
Wiedereroberung eines solchen Platzes, wenn man solchen durch formelle Belagerung wieder in seine
Gewalt bringen
will? |
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An allen diesen aber ist die
Ursache, daß man
die Festung zu schwach gebauet, ihr nicht genug innere Defension gegeben, Vermöge welcher sie dem
Feinde das Terrain Fuß vor Fuß disputiren, sich eine sehr lange Zeit defendiren, den Feind entkräfften,
und so lange aufhalten können, biß solche durch einen annahenden Succurs von der Belagerung
befreyet werde. |
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Oben specificirter
Nutzen ist nur von starcken und
wohl angelegten Festungen zu erwarten; dahero man abnehmen kann, wie höchst nöthig dieselbe
einem Staat seyn, und was hingegen dieser vor
Schaden von schwachen Festungen zu
gewarten habe. Es erfordert aber Rimpler in seiner befestigten Festung, daß solche nicht nur wieder die
feindlichen Wercke mit Artillerie und Infanterie wohl besetzet, sondern auch der Gestallt befestiget sey,
daß sie sich innwendig viel stärcker wehren könne, als auswendig, damit ein Feind gemüssiget sey, alle
ihre Polygonen samt dem innern Terrain zu gewinnen, wenn er sie erobern will. Hierzu setzet er nun
folgende Maximen zum
Grunde: |
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- daß die Linien derer Aussen- und Haupt-Wercke sich wieder den äussern Feind starck defendiren,
und einander secondiren, wieder den innewärtigen Feind aber noch stärcker;
- daß die Cavallerie so
geleget werden, damit sie vom Feinde erobert, denen Festungen nicht viel
Schaden können;
- daß die innern Polygonen sowohl fortificirt, und mit einem Graben versichert werden, als die äussern, und daß auch zu
beyden Seiten des innern Grabens Terrain gelassen werde;
- daß man das Haupt-Werck mit einer
starcken Faussebraye umzühe;
- daß nächst vor jeder Polygon in denen Wasser-Gräben zwey
versicherte und gedeckte
Häfen, in denen trockenen Gräben aber
zwey dergleichen Plätze wegen derer Ausfälle gemacht, und zu solchem Ende auch die
Communications-Linien aus dem innern in den äussern Graben geleget werden;
- daß jede Polygon mit
zwey abgebrochenen Ravelinen oder kleinen Bollwercken verstärcket werde;
- daß man das Haupt-Werck
und die abgebrochenen Ravelins mit der durch halben Monden fortificirten doppelten Contrescarpe, so
ihren Graben habe, verwahre;
- daß alle Bollwercks- und auf selbige correspondirende Winckel mit
Caponieren versichert, und mit Bonetten gedeckt seyn;
- daß die Profile, wie es zum Wiederstande
erforderlich, und zur Defension vorträglich, ordiniret, die Bau-Materien aber nach Erforderung derer
offensiv-Waffen und Wercke, denen Festungen adpliciret werden;
- daß man in Anlegung neuer
Festungen denen Quartieren der Stadt auch einige Defension
verschaffe;
- ingleichen daß man zwischen diesen befestigten Quartieren, oder auch zwischen denen
vornehmsten Passagen der Stadt, Communica-
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{Sp. 672} |
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tions-Wercke zur Versicherung der Correspondenz anordne. |
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Die Artillerie soll der Gestallt verdeckt stehen, daß sie von der feindlichen Artillerie nicht kan ruiniret
werden; die Infanterie aber muß man so gedeckt logiren, daß sie weder von mäßigen Steinen, Hand-
Granaten, Mousqueten-Kugeln beschädiget, noch in Bestürmungen sogleich in ihren Posten überwältigt
werden, sondern sich lange erhalten, und dem Feinde wiederstehen könne. |
Was vor Defension und
Vortheil nach diesem Maximen einer
Festung zuwachse, zeiget Rimpler l.c. |
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Das
Recht aber Festungen anzulegen,
gehöret unter die
Regalia eines Landes, unter dieselben
wird das Recht
Krieg und
Frieden zu führen
gezählet. Weil nun die Festungen
Mittel zu diesem
Endzwecke sind, als gehöret
solche
Sache vor den
Regenten. Hieraus flüßet, daß der
Regent des Landes seinen Unterthanen die Befestigung der
Schlösser verbiethen, Handreichung
zum Festungs-Bau
anbefehlen, ihre Schlösser,
Häuser oder
Äcker, ja auch die Kirchen
im Fall der
Noth zur Befestigung anwenden
könne. |
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