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Zedler: Aetas HIS-Data
5028-1-699-5
Titel: Aetas
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 1 Sp. 699
Jahr: 1732
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 1 S. 390
Vorheriger Artikel: Aetas aedilitia
Folgender Artikel: Aetas justa
Siehe auch:
Hinweise:

  Text   Quellenangaben
  Aetas, Frantz. Age, teutsch das Alter.  
  Unter diesem Worte wird insgemein die natürliche Währung eines ieden Dinges verstanden. In welchem Verstande es von Menschen, Thieren, Bäumen, auch leblosen Dingen gebrauchet wird.  
  Vornemlich aber wird das menschliche Alter darunter verstanden, welches in sieben Stuffen, oder Lebens-Periodos, abgetheilet wird, in welchen an und für sich von der Natur eine augenscheinliche Leibes- und Gemüths-Änderung geschiehet:  
 
1) die Kindheit, Lat. Infantia; Frantz. Enfance;
 
 
2) die Jungheit, Lat. Pueritia, Frantz. Puerilite;
 
 
3) die angehende Jugend, Lat. Adolescentia, Frantz. Adolescense;
 
 
4) die Jünglingschafft, Lat. Juventus, Frantz. Jeunesse;
 
 
5) das männliche Alter, Lat. virilis aetas, Frantz. Gravité;
 
 
6) das gesetzte, oder reiffe Alter, Lat. Senium, Frantz. Vieilesse; und
 
 
7) das verlebte Alter, Lat. decrepita aetas, Frantz. Decrepitude.
 
 
  • Das erste gehet bis zum siebenden;
  • das zweyte bis zum vierzehenden;
  • das dritte bis zum zwantzigsten;
  • das vierte bis zum dreyßigsten;
  • das fünffte bis zum funfzigsten;
  • das sechste bis zum siebentzigsten Jahr,
  • was drüber ist, bleibet vor das siebende.
 
  Andere verkürtzen die Zahl solcher Stuffen, und machen deren nur sechs; noch andere lassen es bey vieren bewenden, welche sie  
 
  • die Kindheit,
  • Jugend,
  • männliches,
  • und absteigendes Alter
 
  nennen, und mit den vier Jahrs-Zeiten vergleichen.  
  Noch andere lassen dieselben von zehen zu zehen Jahren bis auf hundert gleich aufsteigen, nach dem bekannten Sprichwort:  
 
  • Zehen Jahr ein Kind;
  • zwantzig ein Jüngling;
  • dreyßig ein Mann;
  • viertzig wohl gethan;
  • funfftzig stille stahn;
  • sechszig gehts Alter an;
  • siebentzig Jahr ein Greiß;
  • achtzig Jahr nimmer weis;
  • neuntzig Jahr der Kinder Spott;
  • hundert Jahr genade GOtt.
 
  In diesem Verstande wird gesagt, ein Mensch sey in seinem blühenden, besten, angehenden, oder abgelebten Alter.  
  Aetas heist auch bisweilen bey denen Juristen die Beschaffenheit der Zeit, der Staat. l. 26. ff. de condict.
  Aetas legitima, das behörige Alter,  
  Aetas pupillaris hingegen das unmündige Alter, wenn eine Manns-Person noch nicht 14 Jahr, und eine Weibs-Person noch nicht 12 Jahr alt ist;  
  hingegen heist Aetas pubertatis, wenn die Manns-Person über 14, und eine Weibs-Person über 12 Jahr alt ist.  
     

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Stand: 6. November 2016 © Hans-Walter Pries