Titel: |
Staats-Öconomie |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
39 Sp. 672 |
Jahr: |
1744 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 39 S. 349 |
Vorheriger Artikel: |
Staats-Minister, (erster) |
Folgender Artikel: |
Staats-Personen |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Staats-Öconomie,
Oeconomia publica, ist die
Wissenschafft,
welche einen
Fürsten lehret, nicht allein sein
eigen
Vermögen zu
administriren, sondern auch
der
Unterthanen
Geld und
Gut zu vermehren. |
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Denn da das
Reichthum derer Fürsten
mehrentheils von den Beuteln ihrer Unterthanen
abhanget, So kan ein
Souverain seine
wahre
Glückseligkeit
unmöglich befördern, wenn er
nicht zugleich auf das Wohl des
Landes und der
Unterthanen sein Absehen gerichtet hat. |
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Es wird die Staats-Öconomie auch die
Cameral-Wissenschafft
genennet, und ist von solcher
bereits im
Artickel:
Cameral-Wesen,
im V
Bande,
p. 385
u.f. gehandelt worden. |
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