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Zedler: Staats-Öconomie HIS-Data
5028-39-672-2
Titel: Staats-Öconomie
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 39 Sp. 672
Jahr: 1744
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 39 S. 349
Vorheriger Artikel: Staats-Minister, (erster)
Folgender Artikel: Staats-Personen
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Staats-Öconomie, Oeconomia publica, ist die Wissenschafft, welche einen Fürsten lehret, nicht allein sein eigen Vermögen zu administriren, sondern auch der Unterthanen Geld und Gut zu vermehren.  
  Denn da das Reichthum derer Fürsten mehrentheils von den Beuteln ihrer Unterthanen abhanget, So kan ein Souverain seine wahre Glückseligkeit unmöglich befördern, wenn er nicht zugleich auf das Wohl des Landes und der Unterthanen sein Absehen gerichtet hat.  
  Es wird die Staats-Öconomie auch die Cameral-Wissenschafft genennet, und ist von solcher bereits im Artickel: Cameral-Wesen, im V Bande, p. 385 u.f. gehandelt worden.  
     

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Stand: 17. April 2012 © Hans-Walter Pries