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Zedler: Decretum in Jure Canonico HIS-Data
5028-7-377-2
Titel: Decretum in Jure Canonico
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 7 Sp. 377
Jahr: 1734
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 7 S. 210
Vorheriger Artikel: Decretum, der Ausspruch
Folgender Artikel: Decretum [Kayser]
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Decretum in Jure Canonico, hält in sich die Meynungen derer Väter und Schlüsse derer Concilien, so wohl derer allgemeinen, als sonderbahren, u. derer Synodorum; Es ist im zwölfften Seculo von einem Benedictiner-Mönch, Gratiano genannt, zusammen gelesen, und Pabst Eugenio III, übergeben worden, daß er es bestätigte und bekräfftigte.  
  Es wird in drey Theile getheilet: dessen ersterer begreifft 101 Distinctiones. Jedwede Distinction hat ihre sonderlichen Canones, wird auf folgende Art angeführet,  
 
1) wird gesetzet Canon, durch den Buchstaben C oder durch die erste Sylbe. Can. mit dem Anfangs-Worte des Canonis, mit beygefügter Zahl des Canonis, oder auch mit Auslassung derselben.
 
 
2) Die Distinction muß angeführet werden mit der Zahl;
 
  Z.E. Can. in Cap. 64. Dist. 50. Oder C. in Cap. Dist. 50.  
  Der andere Theil begreifft Caussas 36, jede Caussa hat ihre Quaestion; derer Anzahl ist 172; jede Quaestion hat ihre eigene Canones; einige Canones ihre Paragraphos; Diesen Theil adlegiret man auf folgende Art:  
 
  • erstlich wird gesetzet Can. mit dem Anfangs-Worte oder Zahl, auch mit Ausdrückung des Paragraphi, wenn er einen hat;
  • Fürs andere wird gesetzet Quaestio mit der Zahl;
  • Drittens Caussa mit der Zahl;
 
  Z.E. Can. 32. Q. 4. Causs. 23; oder Canon. non potest. 32. Q. 4. XXIII.  
  Hier ist zu mercken daß in dieses andern Theils des Decreti Caus. 33. Q. 33. 3. begriffen sey der Tractat de poenitentia, welche Quaest. weil sie etwas weitläufftiger ist, mit gewissen Distinctionibus bemercket wird, und pfleget auf sonderbahre und zwar folgende Art angeführet zu werden, C. septies. 23. Dist. 3. de poenit.  
  Der dritte Theil des Decreti ist de Consecratione, begreiffet Distinctiones S. und wird auf folgende Art angeführet:  
 
1) wird gesetzet C mit dem Anfangs-Worte oder der Zahl;
 
 
2) Dist. mit der Zahl;
 
 
3) die Rubrica, welche ist de Consecratione,
 
  z.E. Can. sic. n. 2. de Consecrat.  
     

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Stand: 14. Dezember 2022 © Hans-Walter Pries