Titel: |
Örter (offene) |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
25 Sp. 764 |
Jahr: |
1740 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 25 S. 395 |
Vorheriger Artikel: |
Örter (öffentliche) |
Folgender Artikel: |
Örter (privilegirte) |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
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Text |
Quellenangaben |
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Örter (offene) waren bey denen
Heyden zur Abgötterey
gewiedmet, nemlich theils hohe Berge und Hügel, theils grüne
Wälder und Bäume,
damit sie ihren
Göttern auf den Höhen also desto näher seyn, oder ihnen in dem
Dunckeln der Büsche mehr Ehrerbietung und Heiligkeit
beweisen
möchten. |
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In Tempeln dieneten sie ihnen deswegen nicht, damit es nicht scheinen
möchte, als ob sie die Gottheit in denselben einschliessen wolten; dahero
erwehlten sie solche offene Örter, und sonderlich die Höhen, welche die
schamhafftesten zu der Abgötterey schienen; die sie nachgehends auch vermehrten,
nachdem sie ihre Götzen vermehret, welche sie auch selbst nach den Höhen
nannten. Und die Höhen |
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{Sp. 765} |
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desto mehr auszuzieren, pflantzen sie solche mit Bäumen und Büschen, welche
alsdenn auch den Götzen gewiedmet waren; wie dergleichen bey denen Cananitern
geschahe: dahero denn
GOtt der HErr seinem
Volck
gebot, wenn sie dieses
Land einnehmen
würden, alle diese abgöttische Örter auszurotten. |
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Verstöhret,
spricht er, alle
Orte,
da die Heyden, die ihr einnehmen werdet, ihren Göttern gedienet haben, es sey
auf hohen Bergen, auf Hügeln, oder unter grünen Bäumen. Reisset um ihre Altäre,
und zerbrechet ihre Säulen, und verbrennet ihre Hayne, und thut ab die Götzen
ihrer Götter, und vertilget ihren
Namen aus demselben Ort, |
5 B. Mose XII, 2. 3. |
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Welch Gebot, wie die Jüden selbst bekennen, eigentlich nur auf das Land
Canaan gerichtet ist, das den Israeliten zum Erbtheil verheissen war, damit sie
durch die Werckzeuge der Abgötterey nicht möchten verunreiniget und verführet
werden. Und gieng also dis Gebot nicht auf andere Länder, welche Israel, ausser
dem Lande Canaan, etwa an sich bringen möchte. Nichts desto weniger erstreckten
die Rabbinen dis
Gesetz
auch auf alle Länder, die unter Israels
Macht
gebracht wurden, und wolten, daß man überall alles, was den Götzen zugeeignet
war, ausrotten, und die Werckzeuge der Abgötterey so wenig für andere
Menschen,
als für die Israeliten übrig lassen solte. |
Bes. Burmanns Auslegung des 5 B. Mose ... |
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