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Zedler: Örter (offene) HIS-Data
5028-25-764-8
Titel: Örter (offene)
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 25 Sp. 764
Jahr: 1740
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 25 S. 395
Vorheriger Artikel: Örter (öffentliche)
Folgender Artikel: Örter (privilegirte)
Siehe auch:
Hinweise:

  Text Quellenangaben
  Örter (offene) waren bey denen Heyden zur Abgötterey gewiedmet, nemlich theils hohe Berge und Hügel, theils grüne Wälder und Bäume, damit sie ihren Göttern auf den Höhen also desto näher seyn, oder ihnen in dem Dunckeln der Büsche mehr Ehrerbietung und Heiligkeit beweisen möchten.  
  In Tempeln dieneten sie ihnen deswegen nicht, damit es nicht scheinen möchte, als ob sie die Gottheit in denselben einschliessen wolten; dahero erwehlten sie solche offene Örter, und sonderlich die Höhen, welche die schamhafftesten zu der Abgötterey schienen; die sie nachgehends auch vermehrten, nachdem sie ihre Götzen vermehret, welche sie auch selbst nach den Höhen nannten. Und die Höhen  
  {Sp. 765}  
  desto mehr auszuzieren, pflantzen sie solche mit Bäumen und Büschen, welche alsdenn auch den Götzen gewiedmet waren; wie dergleichen bey denen Cananitern geschahe: dahero denn GOtt der HErr seinem Volck gebot, wenn sie dieses Land einnehmen würden, alle diese abgöttische Örter auszurotten.  
  Verstöhret, spricht er, alle Orte, da die Heyden, die ihr einnehmen werdet, ihren Göttern gedienet haben, es sey auf hohen Bergen, auf Hügeln, oder unter grünen Bäumen. Reisset um ihre Altäre, und zerbrechet ihre Säulen, und verbrennet ihre Hayne, und thut ab die Götzen ihrer Götter, und vertilget ihren Namen aus demselben Ort, 5 B. Mose XII, 2. 3.
  Welch Gebot, wie die Jüden selbst bekennen, eigentlich nur auf das Land Canaan gerichtet ist, das den Israeliten zum Erbtheil verheissen war, damit sie durch die Werckzeuge der Abgötterey nicht möchten verunreiniget und verführet werden. Und gieng also dis Gebot nicht auf andere Länder, welche Israel, ausser dem Lande Canaan, etwa an sich bringen möchte. Nichts desto weniger erstreckten die Rabbinen dis Gesetz auch auf alle Länder, die unter Israels Macht gebracht wurden, und wolten, daß man überall alles, was den Götzen zugeeignet war, ausrotten, und die Werckzeuge der Abgötterey so wenig für andere Menschen, als für die Israeliten übrig lassen solte. Bes. Burmanns Auslegung des 5 B. Mose ...
     

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Stand: 23. April 2012 © Hans-Walter Pries