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Zedler: Religions-Krieg HIS-Data
5028-31-519-1
Titel: Religions-Krieg
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 31 Sp. 519
Jahr: 1742
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 31 S. 273
Vorheriger Artikel: Religions-Klugheit
Folgender Artikel: Religions-Krieg, unter Kayser Carl V
Siehe auch:
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel

  Text  
  Religions-Krieg.  
  Es wird gefraget, ob es recht sey, der Religion wegen Krieg zu führen? Diese Frage kan nicht schlechterdinges bejahet werden. Sollen Religions-Kriege rechtmäßig seyn, so müssen sie nicht zum Zwecke haben, daß die Menschen zu diesem oder jenem Glauben gezwungen werden sollen, denn sonst würden sie schlechterdings verwerfflich seyn; sondern die Absicht dabey muß dahin gehen, daß andere, die dergleichen unbefugten Zwang ausüben wollen, davon zurücke gehalten, in ihre gehörige Schrancken gesetzet und genöthiget werden, von ihrem unrechtmäßigen Verfahren abzustehen.  
  Und in so fern sind Religions-Kriege nicht anders anzusehen, als andere Kriege, die da rechtmäßiger Weise geführet werden können, wenn andere Völcker öffentliche Unruhe anrichten, und unbefugte Gewaltthätigkeit ausüben, oder sonst wider Recht und Billigkeit handeln wollen.  
     

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Stand: 22. Januar 2013 © Hans-Walter Pries