Titel: |
Religions-Krieg |
Quelle: |
Zedler Universal-Lexicon |
Band: |
31 Sp. 519 |
Jahr: |
1742 |
Originaltext: |
Digitalisat BSB
Bd. 31 S. 273 |
Vorheriger Artikel: |
Religions-Klugheit |
Folgender Artikel: |
Religions-Krieg, unter Kayser Carl V |
Siehe auch: |
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Hinweise: |
- Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe
Hauptartikel
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Text |
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Religions-Krieg. |
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Es wird
gefraget, ob es recht sey, der
Religion wegen
Krieg zu führen? Diese Frage kan
nicht schlechterdinges bejahet werden.
Sollen
Religions-Kriege rechtmäßig seyn, so
müssen sie
nicht zum
Zwecke haben, daß die
Menschen zu
diesem oder jenem
Glauben gezwungen werden
sollen, denn sonst würden sie schlechterdings
verwerfflich seyn; sondern die Absicht dabey muß
dahin gehen, daß andere, die dergleichen
unbefugten Zwang
ausüben wollen, davon zurücke
gehalten, in ihre gehörige
Schrancken gesetzet
und genöthiget werden, von ihrem
unrechtmäßigen Verfahren abzustehen. |
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Und in so fern sind Religions-Kriege nicht
anders anzusehen, als andere Kriege, die da
rechtmäßiger Weise geführet werden können,
wenn andere
Völcker
öffentliche Unruhe
anrichten, und unbefugte Gewaltthätigkeit
ausüben, oder sonst wider
Recht und
Billigkeit
handeln wollen. |
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